Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:27
Aktualisiert
20.09.17, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
DEZ I
Schiffer
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
11.09.2017
345/2017
Betreff
Konzept zur Gewährleistung des Stadtbusverkehrs in Brühl
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Dez. III
FB 30
i.V. Brandt
Schiffer
Brandt
Dartsch
RPA
Beschlussentwurf:
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur europarechtskonformen
Vergabe des Stadtbusverkehres zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister mit der
Fortentwicklung und Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes.
Erläuterungen:
Die Stadt Brühl ist Aufgabenträger für den straßengebundenen Personennahverkehr auf
ihrem Gebiet (Stadtbusverkehr). Der Stadtbusverkehr wird derzeit durch die Stadtwerke
Brühl GmbH in Zusammenarbeit mit der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) sichergestellt.
Der zugrundeliegende Vertrag endet am 30.09.2019. Zum gleichen Zeitpunkt enden auch
die Linienkonzessionen, deren Inhaber aktuell die Stadtwerke Brühl GmbH sowie die
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH sind. Eine Neuvergabe des Auftrags zur Erbringung
der Stadtbusverkehre über diesen Zeitraum hinaus kann nur unter Berücksichtigung des
neuen europäischen Rechtsrahmens, der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfolgen. Diese
sieht eine grundsätzliche Pflicht zur Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen vor. Von einer
Ausschreibung kann im Wege einer sog. Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung
unter bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der Stadtwerke Brühl GmbH eine Fortführung
der ÖPNV-Leistungserbringung in der bisherigen Konstellation (Stadt Brühl => Stadtwerke
Brühl => RVK) vor. Somit wäre weiterhin die Finanzierung des ÖPNV über den
steuerlichen Querverbund sichergestellt und die bewährte Zusammenarbeit mit den
beiden weiteren Stadtbusstädten Hürth und Wesseling sowie dem Auftragsunternehmen
RVK könnte fortgesetzt werden.
Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass die Thematik „Vergabe von ÖPNVLeistungen“ und hierbei insbesondere Direktvergaben durch die Interessen
konkurrierender privater Busunternehmen prozessbehaftet sind. Zwischenzeitlich wurden
Drucksache 345/2017
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durch das OLG Düsseldorf Fragestellungen formuliert, die dem Europäischen Gerichtshof
zur Entscheidung vorgelegt wurden.
Wegen der Schwierigkeit der Rechtsmaterie hat die Verwaltung die Rechtsanwaltskanzlei
Orth u. Kluth, Herr Dr. Sitsen, für die Begleitung des Vergabeverfahrens hinzugezogen.
Herr Dr. Sitsen wird in der Sitzung die vorgesehene Konzeption sowie die erforderlichen
Verfahrensschritte vorstellen.
Anlage(n):
(1) praesentation_Stadtbus