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Vorlage (Konzept zur Gewährleistung des Stadtbusverkehrs in Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:27
Aktualisiert
20.09.17, 13:37
Vorlage (Konzept zur Gewährleistung des Stadtbusverkehrs in Brühl) Vorlage (Konzept zur Gewährleistung des Stadtbusverkehrs in Brühl)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in DEZ I Schiffer Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 11.09.2017 345/2017 Betreff Konzept zur Gewährleistung des Stadtbusverkehrs in Brühl Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Dez. III FB 30 i.V. Brandt Schiffer Brandt Dartsch RPA Beschlussentwurf: Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur europarechtskonformen Vergabe des Stadtbusverkehres zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister mit der Fortentwicklung und Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes. Erläuterungen: Die Stadt Brühl ist Aufgabenträger für den straßengebundenen Personennahverkehr auf ihrem Gebiet (Stadtbusverkehr). Der Stadtbusverkehr wird derzeit durch die Stadtwerke Brühl GmbH in Zusammenarbeit mit der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) sichergestellt. Der zugrundeliegende Vertrag endet am 30.09.2019. Zum gleichen Zeitpunkt enden auch die Linienkonzessionen, deren Inhaber aktuell die Stadtwerke Brühl GmbH sowie die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH sind. Eine Neuvergabe des Auftrags zur Erbringung der Stadtbusverkehre über diesen Zeitraum hinaus kann nur unter Berücksichtigung des neuen europäischen Rechtsrahmens, der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfolgen. Diese sieht eine grundsätzliche Pflicht zur Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen vor. Von einer Ausschreibung kann im Wege einer sog. Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden. Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der Stadtwerke Brühl GmbH eine Fortführung der ÖPNV-Leistungserbringung in der bisherigen Konstellation (Stadt Brühl => Stadtwerke Brühl => RVK) vor. Somit wäre weiterhin die Finanzierung des ÖPNV über den steuerlichen Querverbund sichergestellt und die bewährte Zusammenarbeit mit den beiden weiteren Stadtbusstädten Hürth und Wesseling sowie dem Auftragsunternehmen RVK könnte fortgesetzt werden. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass die Thematik „Vergabe von ÖPNVLeistungen“ und hierbei insbesondere Direktvergaben durch die Interessen konkurrierender privater Busunternehmen prozessbehaftet sind. Zwischenzeitlich wurden Drucksache 345/2017 Seite - 2 – durch das OLG Düsseldorf Fragestellungen formuliert, die dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt wurden. Wegen der Schwierigkeit der Rechtsmaterie hat die Verwaltung die Rechtsanwaltskanzlei Orth u. Kluth, Herr Dr. Sitsen, für die Begleitung des Vergabeverfahrens hinzugezogen. Herr Dr. Sitsen wird in der Sitzung die vorgesehene Konzeption sowie die erforderlichen Verfahrensschritte vorstellen. Anlage(n): (1) praesentation_Stadtbus