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Vorlage (Bebauungsplan 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
179 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
Vorlage (Bebauungsplan 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Bömken 61 26 10 04073 1.VÄnd 25.10.2017 415/2017 Betreff Bebauungsplan 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich“ 1. Vereinfachte Änderung. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich“ 1. Vereinfachte Änderung. II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), den Bebauungsplan 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich“ 1. Vereinfachte Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 22, umfasst die Flurstücke: 389, 367, 388, 387und 428 (alle teilweise). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstückes 428 beginnend am 6,0m Radius (siehe im Westen) über den südlichen Bogenanfangsgrenzpunkt des Wendehammers in östlicher Verlängerung hinaus, bis zum Schnittpunkt der 30,0 m Westparallelen zum westlichen Fahrbahnrand der BAB 553, Drucksache 415/2017 im Osten im Süden im Westen Seite - 2 – durch die 30,0 m Westparallele zum westlichen Fahrbahnrand der BAB 553, vom oben genannten Schnittpunkt bis zum Schnittpunkt mit der südlichen Grenze des Flurstücks 428, durch die südliche Grenze des Flurstücks 428 vom vorgenannten Schnittpunkt bis zur 11,80 m Ostparallelen der westlichen Grenze des Flurstückes 389, durch die 11,80 m Ostparallele der westlichen Grenzen der Flurstücke 389, 367, 388 und 387, bis zum Schnittpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 428, abgerundet durch einen 6,0 m Radius bestimmten Kreisbogen (in östlicher Richtung). Das Plangebiet umfasst ca. 3,52 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 17.08. – 18.09.2017. Im Rahmen der Offenlage sind Anregungen der Träger öffentlicher Belange erfolgt, die im Wesentlichen die nachfolgende Bauausführung betreffen und daher lediglich zu einer redaktionellen Änderung der Begründung und der textlichen Festsetzung geführt haben:  In den Textlichen Festsetzungen wurde unter 6. - Baugrund folgender Hinweis ergänzt: **Südlich der nördlichen Plangebietsgrenze befinden sich Gasleitungen, Mittelspannungsleitungen, Wasserleitungen und Straßenbeleuchtungsleitungen die bei Bodenarbeiten zu beachten sind. Bei der Bauausführung müssen zudem die Vorgaben der Stadtwerke beachtet werden. Im gesamten Bebauungsplangebiet wurden zudem hohe Methangehalte festgestellt. Im Zuge eines Bauvorhabens muss sichergestellt sein, dass das Methan mittels einer Gasdrainage abgeleitet werden kann.  In der Begründung wurden unter 2.2.6.2 Hinweise zu Altlasten folgende Hinweise ergänzt: **Im gesamten Bebauungsplangebiet wurden zudem hohe Methangehalte festgestellt. Im Zuge eines Bauvorhabens muss sichergestellt sein, dass das Methan mittels einer Gasdrainage abgeleitet werden kann. Auf der gesamten Fläche wurden bei Bodenluftuntersuchungen Methangehalte mit einem Maximalwert von 64 Vol.-% festgestellt. Methan bildet mit Luft explosionsfähige Gemische, weshalb die Bebauung nur im Zusammenhang mit einer technischen Anlage errichtet werden darf.  In der Begründung wurden unter 2.2.6 folgender Hinweis ergänzt: 2.2.6.6 Bodenleitungen Drucksache 415/2017 Seite - 3 – Hinweis im Plan Im Bebauungsplangebiet befinden sich unmittelbar südlich der nördlichen Bebauungsplangrenze Gasleitungen, Mittelspannungsleitungen, Wasserleitungen und Straßenbeleuchtungsleitungen. Bei Bodenarbeiten in diesem Bereich müssen die Leitungen beachtet werden. Bei der Bauausführung sind die Vorgaben der Stadtwerke zu beachten. Begründung Die im Plangebiet verlaufenden Leitungen erfordern unter Umständen eine Berücksichtigung bei der Bauausführung.  In der Begründung wurden unter 2.3.2 Ver- und Entsorgung folgender Hinweis entfernt: Abwassertechnisch wird das Gebiet an den vorhandenen Mischwasserkanal, am westlichen Plangebietsrand unter der zukünftig verlängerten Wesselinger Straße liegend, angeschlossen. Alternativ bestehen auch Anschlussmöglichkeiten an die Mischwasserkanäle in der Sürther Straße oder ggf. in den im Autobahndamm liegenden Kanal, der der Entsorgung der Polizeiakademie und zwei Gewerbebetrieben dient. Folgender Hinweis wurde entsprechend ergänzt: Das anfallende Schmutz- und Regenwasser ist an den Kanal DN400 oder DN 300 der Sürther Straße anzuschließen. Eine eventuelle Rückhaltung der Wassermengen ist durch eine hydraulische Berechnung nachzuweisen. Alternativ ist eine Einleitung in den Sammler DN 1600 der zukünftigen verlängerten Wesselinger Straße möglich. Der Bebauungsplanentwurf wird mit den vorgenannten Änderungen zum Beschluss vorgeschlagen. Anlage(n): (1) Abwägungsvorschlag BP 04.07/3 1. VÄ (2) Übersichtsplan BP 04.07/3 1. VÄ (3) Bebauungsplan (verkleinert, s/w) (4) Planzeichenerklärung BP 04.07/3 1. VÄ (5) Textliche Festsetzungen BP 04.07/3 1. VÄ (mit Änderungen) (6) Begründung BP 04.07/3 1. VÄ (mit Änderungen)