Daten
Kommune
Brühl
Größe
179 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Bömken
61 26 10 04073
1.VÄnd
25.10.2017
415/2017
Betreff
Bebauungsplan 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich“ 1.
Vereinfachte Änderung.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich“
1. Vereinfachte Änderung.
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), den Bebauungsplan 04.07/3
„Ehemaliger Zuckerfabriksteich“ 1. Vereinfachte Änderung einschließlich der Textlichen
Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 22, umfasst die Flurstücke: 389, 367,
388, 387und 428 (alle teilweise).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
von der nördlichen Grenze des Flurstückes 428 beginnend am 6,0m Radius
(siehe im Westen) über den südlichen Bogenanfangsgrenzpunkt des
Wendehammers in östlicher Verlängerung hinaus, bis zum Schnittpunkt der
30,0 m Westparallelen zum westlichen Fahrbahnrand der BAB 553,
Drucksache 415/2017
im Osten
im Süden
im Westen
Seite - 2 –
durch die 30,0 m Westparallele zum westlichen Fahrbahnrand der BAB 553,
vom oben genannten Schnittpunkt bis zum Schnittpunkt mit der südlichen
Grenze des Flurstücks 428,
durch die südliche Grenze des Flurstücks 428 vom vorgenannten
Schnittpunkt bis zur 11,80 m Ostparallelen der westlichen Grenze des
Flurstückes 389,
durch die 11,80 m Ostparallele der westlichen Grenzen der Flurstücke 389,
367, 388 und 387, bis zum Schnittpunkt der nördlichen Grenze des
Flurstücks 428, abgerundet durch einen 6,0 m Radius bestimmten
Kreisbogen (in östlicher Richtung).
Das Plangebiet umfasst ca. 3,52 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 17.08. – 18.09.2017.
Im Rahmen der Offenlage sind Anregungen der Träger öffentlicher Belange erfolgt, die im
Wesentlichen die nachfolgende Bauausführung betreffen und daher lediglich zu einer
redaktionellen Änderung der Begründung und der textlichen Festsetzung geführt haben:
In den Textlichen Festsetzungen wurde unter 6. - Baugrund folgender Hinweis
ergänzt:
**Südlich der nördlichen Plangebietsgrenze befinden sich Gasleitungen,
Mittelspannungsleitungen, Wasserleitungen und Straßenbeleuchtungsleitungen
die bei Bodenarbeiten zu beachten sind. Bei der Bauausführung müssen zudem
die Vorgaben der Stadtwerke beachtet werden.
Im gesamten Bebauungsplangebiet wurden zudem hohe Methangehalte
festgestellt. Im Zuge eines Bauvorhabens muss sichergestellt sein, dass das
Methan mittels einer Gasdrainage abgeleitet werden kann.
In der Begründung wurden unter 2.2.6.2 Hinweise zu Altlasten folgende Hinweise
ergänzt:
**Im gesamten Bebauungsplangebiet wurden zudem hohe Methangehalte
festgestellt. Im Zuge eines Bauvorhabens muss sichergestellt sein, dass das
Methan mittels einer Gasdrainage abgeleitet werden kann.
Auf der gesamten Fläche wurden bei Bodenluftuntersuchungen Methangehalte
mit einem Maximalwert von 64 Vol.-% festgestellt. Methan bildet mit Luft
explosionsfähige Gemische, weshalb die Bebauung nur im Zusammenhang mit
einer technischen Anlage errichtet werden darf.
In der Begründung wurden unter 2.2.6 folgender Hinweis ergänzt:
2.2.6.6 Bodenleitungen
Drucksache 415/2017
Seite - 3 –
Hinweis im Plan
Im Bebauungsplangebiet befinden sich unmittelbar südlich der nördlichen
Bebauungsplangrenze
Gasleitungen,
Mittelspannungsleitungen,
Wasserleitungen und Straßenbeleuchtungsleitungen. Bei Bodenarbeiten in
diesem Bereich müssen die Leitungen beachtet werden. Bei der Bauausführung
sind die Vorgaben der Stadtwerke zu beachten.
Begründung
Die im Plangebiet verlaufenden Leitungen erfordern unter Umständen eine
Berücksichtigung bei der Bauausführung.
In der Begründung wurden unter 2.3.2 Ver- und Entsorgung folgender Hinweis
entfernt:
Abwassertechnisch wird das Gebiet an den vorhandenen Mischwasserkanal, am
westlichen Plangebietsrand unter der zukünftig verlängerten Wesselinger Straße
liegend, angeschlossen. Alternativ bestehen auch Anschlussmöglichkeiten an
die Mischwasserkanäle in der Sürther Straße oder ggf. in den im Autobahndamm
liegenden Kanal, der der Entsorgung der Polizeiakademie und zwei
Gewerbebetrieben dient.
Folgender Hinweis wurde entsprechend ergänzt:
Das anfallende Schmutz- und Regenwasser ist an den Kanal DN400 oder DN 300
der Sürther Straße anzuschließen. Eine eventuelle Rückhaltung der
Wassermengen ist durch eine hydraulische Berechnung nachzuweisen.
Alternativ ist eine Einleitung in den Sammler DN 1600 der zukünftigen
verlängerten Wesselinger Straße möglich.
Der Bebauungsplanentwurf wird mit den vorgenannten Änderungen zum Beschluss
vorgeschlagen.
Anlage(n):
(1) Abwägungsvorschlag BP 04.07/3 1. VÄ
(2) Übersichtsplan BP 04.07/3 1. VÄ
(3) Bebauungsplan (verkleinert, s/w)
(4) Planzeichenerklärung BP 04.07/3 1. VÄ
(5) Textliche Festsetzungen BP 04.07/3 1. VÄ (mit Änderungen)
(6) Begründung BP 04.07/3 1. VÄ (mit Änderungen)