Daten
Kommune
Brühl
Größe
247 kB
Datum
06.11.2017
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
21.09.17, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Fink
61 26 10 06.92 2.Ä
09.09.2016
381/2016
Betreff
Bebauungsplan 06.92 'Gallbergsiedlung', 2. Änderung
- Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) die
Aufstellung des Bebauungsplans 06.92 'Gallbergsiedlung“ 2. Änderung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358,
2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801, sowie tlw. das Flurstück 2132 (Straße Unter
Birken).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
Im Norden
im Osten
im Süden
durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358,
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 bis zum
rechtwinkligen Fußpunkt auf den südlichen Grenzpunkt der südöstlichen
Kehre des Flurstücks 2772, auf diesem Rechten Winkel entlang und weiter
zum nördlichen Kehrengrenzpunkt, entlang auf dem Rechten Winkel,
gebildet auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132, weiter auf der
östlichen Grenze des Flurstücks 2132 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke
2812, 1375 und 2132, weiter entlang der nördlichen Grenzen der
Flurstücke 1375 und 2800,
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801,
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789
und 1358.
Drucksache 381/2016
Seite - 2 –
II.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung und der
eingeschränkten Beteiligung zum Bebauungsplan 06.92 „Gallbergsiedlung“ 2. Änderung.
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.05. - 16.05.2014)
und TÖB-Beteiligung bis zum 16.05.2014
A 1 Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B01.1
Wird nicht berücksichtigt.
B01.2
Wird nicht berücksichtigt
B01.3
Wird nicht berücksichtigt.
B01.4
Ist bereits berücksichtigt
B01.5
Ist bereits berücksichtigt.
B02.1
Wird nicht berücksichtigt.
B02.2
Wird nicht berücksichtigt
B02.3
Wird nicht berücksichtigt.
B02.4
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B02.5
Ist bereits berücksichtigt.
B03.1
Wird nicht berücksichtigt.
B03.2
Wird nicht berücksichtigt
B03.3
Wird nicht berücksichtigt.
B03.4
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B03.5
Ist bereits berücksichtigt.
B04.1
Wird nicht berücksichtigt.
B04.2
Wird nicht berücksichtigt
B04.3
Wird nicht berücksichtigt.
B04.4
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B04.5
Ist bereits berücksichtigt.
B05.1
Wird nicht berücksichtigt.
B05.2
Wird nicht berücksichtigt
B05.3
Wird nicht berücksichtigt.
B05.4
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B05.5
Ist bereits berücksichtigt.
B06.1
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B06.2
Wird nicht berücksichtigt.
B06.3
Wird nicht berücksichtigt.
B06.4
Ist bereits berücksichtigt.
B06.5
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B06.6
Wird berücksichtigt.
B06.7
Wird nicht berücksichtigt.
B06.8
Ist bereits berücksichtigt
B06.9
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B06.10
Wird nicht berücksichtigt.
B06.11
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B06.12
Ist bereits berücksichtigt worden.
B06.13
Wird berücksichtigt.
B07.1
Wird nicht berücksichtigt.
B07.2
Wird nicht berücksichtigt.
B07.3
Wird nicht berücksichtigt.
B07.4
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Drucksache 381/2016
B08.1
B08.2
B08.3
B08.4
B08.5
B09.1
B09.2
B09.3
B09.4
B09.5
B10.1
B10.2
B10.3
B11.1
B11.2
B11.3
B11.4
B11.5
B12.1
B12.2
B12.3
B12.4
B13.1
B13.2
B13.3
B13.4
B13.5
B14.1
B14.2
B15.1
B15.2
B15.3
B15.4
B15.5
B16.1
B16.2
B17.1
B17.2
B17.3
B17.4
B17.5
B17.6
B17.7
B17.8
B17.9
B17.10
B18.1
B18.2
B18.3
B18.4
B19.1
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Seite - 3 –
Drucksache 381/2016
B19.2
B19.3
B19.4
B19.5
B20.1
B20.2
B21.1
B21.2
B21.3
B21.4
B22.1
B22.2
B22.3
B22.4
B22.5
B22.6
B22.7
B23.1
B23.2
B23.3
B23.4
B23.5
B23.6
B23.7
B23.8
B23.9
B23.10
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
A2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T01
Rhein-Erft-Kreis
Keine Anregung.
Amt für Straßenbau und
Verkehr
T02
Landesbetrieb Straßen,
Ist bereits berücksichtigt.
Regionalniederlassung VilleEifel
T03
Stadtwerke Brühl
Keine Anregung.
T04
LVR-Amt für
Keine Anregung.
Bodendenkmalpflege im
Rheinland
T05
Kampfmittelbeseitigungsdienst Wird berücksichtigt.
T06
Bergbau und Energie in NRW Wird berücksichtigt.
T07
Erftverband
Ist bereits berücksichtigt.
T08
Rhein-Erft-Kreis
Wird berücksichtigt.
T09
Polizei NRW
Wird berücksichtigt.
Kriminalprävention
B
B1
Öffentliche Auslegung ( 05.01.2015 - 09.2.2015)
und TÖB-Beteiligung bis zum 09.02.2015
Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
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Drucksache 381/2016
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
B2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T01
Erftverband
Ist bereits berücksichtigt.
T02
Bezirksregierung Köln
Keine Anregung.
Abfallwirtschaft und
Bodenschutz
T03.1 Deutsche Telekom Technik
Wird berücksichtigt.
T03.2
T03.3
T03.4 Deutsche Telekom Technik
T04.1 Polizei, Rhein-Erft-Kreis
Kriminalprävention
T04.2
T04.3
T04.4
T05.1 Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
T05.2
T05.3
T05.4
T05.5
T05.6
T05.7
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Keine Anregung.
Keine Anregung.
Keine Anregung.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
III.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan
06.92 ‘Gallbergsiedlung‘, 2. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als
Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358,
2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801, sowie tlw. das Flurstück 2132 (Straße Unter
Birken).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
Im Norden
durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358,
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 bis zum
rechtwinkligen Fußpunkt auf den südlichen Grenzpunkt der südöstlichen
Kehre des Flurstücks 2772, auf diesem Rechten Winkel entlang und weiter
zum nördlichen Kehrengrenzpunkt, entlang auf dem Rechten Winkel,
gebildet auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132, weiter auf der
östlichen Grenze des Flurstücks 2132 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke
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Drucksache 381/2016
im Osten
im Süden
2812, 1375 und 2132, weiter entlang der nördlichen Grenzen der
Flurstücke 1375 und 2800,
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801,
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789
und 1358.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Für den rückwärtigen Bereich der Straße Unter Birken 1, 3, sowie Auf dem Gallberg 7 und
9 liegt der Verwaltung ein Bebauungsvorschlag vor, der eine Änderung des bestehenden
Planungsrechtes erfordert. Im rückwärtigen Bereich soll die Möglichkeit der Errichtung von
4 Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Die betroffenen Eigentümer sind durch 2 Investoren vertreten, welche die Kosten der
Änderung (Planung, Gutachten, etc.) laut städtebaulichem Vertrag übernehmen.
Die getroffenen Festsetzungen orientieren sich an der bestehenden Siedlungsstruktur und
gewährleisten ein einheitliches Gesamtbild des Wohnquartiers.
Seitens der Bürgerschaft wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine
Anregungen oder Bedenken geäußert.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden, sofern sie
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens waren, alle berücksichtigt.
Die ursprüngliche Planung sah auf Grund der geringen Fahrbahnbreite der Straße Unter
Birken eine Ausrundung im Kreuzungsbereich auf dem Flurstück 2761 vor, um die Zufahrt
für dreiachsige Müllfahrzeuge zu gewährleisten. Der dafür erforderliche Kauf der
benötigten Fläche kam letztlich nicht zustande, obwohl Grundstücksverhandlungen des
Investors im Vorfeld positiv verlaufen waren.
Um die Zufahrt für Müllfahrzeuge weiterhin sicherstellen zu können, ist die
Erschließungsstraße in der Einmündung um ca. 1,00 m nach Süden verschoben und die
Fahrbahn der Straße Unter Birken im Bereich der Kreuzung innerhalb der Grenzen des
öffentlichen Grundstückes verbreitert worden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans
ist in diesem Zusammenhang geringfügig verändert worden, der Bereich der Kreuzung
wurde der Bereich vergrößert, das bislang von der Verkehrsplanung betroffene private
Grundstück ist aus dem Geltungsbereich heraus genommen worden.
Mit dem geänderten Kreuzungsbereich fand in der Zeit vom 14.05. - 03.06.2016 eine
eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Bürger statt.
Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.05.2016
beteiligt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden - bis auf den Kreuzungsbereich - nicht
verändert.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen keine relevanten Stellungnahmen vor, die zu
einer Änderung der Planung geführt hätten.
Drucksache 381/2016
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Nach Ende der Auslegungsfrist noch eingehende relevante Stellungnahmen werden dem
Ausschuss bzw. Rat als Tischvorlage vorgelegt.
Nach derzeitigem Stand wird seitens der Verwaltung empfohlen, den vorgelegten
Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen.
Anlage(n):
(1) Abwägung BP 06.92 2.Änderung