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Vorlage (Bebauungsplan 06.92 'Gallbergsiedlung', 2. Änderung - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
247 kB
Datum
06.11.2017
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
21.09.17, 18:26

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Fink 61 26 10 06.92 2.Ä 09.09.2016 381/2016 Betreff Bebauungsplan 06.92 'Gallbergsiedlung', 2. Änderung - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplans 06.92 'Gallbergsiedlung“ 2. Änderung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358, 2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801, sowie tlw. das Flurstück 2132 (Straße Unter Birken). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen Im Norden im Osten im Süden durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358, durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den südlichen Grenzpunkt der südöstlichen Kehre des Flurstücks 2772, auf diesem Rechten Winkel entlang und weiter zum nördlichen Kehrengrenzpunkt, entlang auf dem Rechten Winkel, gebildet auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132, weiter auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 2812, 1375 und 2132, weiter entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1375 und 2800, durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801, durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789 und 1358. Drucksache 381/2016 Seite - 2 – II. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung und der eingeschränkten Beteiligung zum Bebauungsplan 06.92 „Gallbergsiedlung“ 2. Änderung. A Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.05. - 16.05.2014) und TÖB-Beteiligung bis zum 16.05.2014 A 1 Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bürger Abwägung der Stellungnahme B01.1 Wird nicht berücksichtigt. B01.2 Wird nicht berücksichtigt B01.3 Wird nicht berücksichtigt. B01.4 Ist bereits berücksichtigt B01.5 Ist bereits berücksichtigt. B02.1 Wird nicht berücksichtigt. B02.2 Wird nicht berücksichtigt B02.3 Wird nicht berücksichtigt. B02.4 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B02.5 Ist bereits berücksichtigt. B03.1 Wird nicht berücksichtigt. B03.2 Wird nicht berücksichtigt B03.3 Wird nicht berücksichtigt. B03.4 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B03.5 Ist bereits berücksichtigt. B04.1 Wird nicht berücksichtigt. B04.2 Wird nicht berücksichtigt B04.3 Wird nicht berücksichtigt. B04.4 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B04.5 Ist bereits berücksichtigt. B05.1 Wird nicht berücksichtigt. B05.2 Wird nicht berücksichtigt B05.3 Wird nicht berücksichtigt. B05.4 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B05.5 Ist bereits berücksichtigt. B06.1 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B06.2 Wird nicht berücksichtigt. B06.3 Wird nicht berücksichtigt. B06.4 Ist bereits berücksichtigt. B06.5 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B06.6 Wird berücksichtigt. B06.7 Wird nicht berücksichtigt. B06.8 Ist bereits berücksichtigt B06.9 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B06.10 Wird nicht berücksichtigt. B06.11 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B06.12 Ist bereits berücksichtigt worden. B06.13 Wird berücksichtigt. B07.1 Wird nicht berücksichtigt. B07.2 Wird nicht berücksichtigt. B07.3 Wird nicht berücksichtigt. B07.4 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Drucksache 381/2016 B08.1 B08.2 B08.3 B08.4 B08.5 B09.1 B09.2 B09.3 B09.4 B09.5 B10.1 B10.2 B10.3 B11.1 B11.2 B11.3 B11.4 B11.5 B12.1 B12.2 B12.3 B12.4 B13.1 B13.2 B13.3 B13.4 B13.5 B14.1 B14.2 B15.1 B15.2 B15.3 B15.4 B15.5 B16.1 B16.2 B17.1 B17.2 B17.3 B17.4 B17.5 B17.6 B17.7 B17.8 B17.9 B17.10 B18.1 B18.2 B18.3 B18.4 B19.1 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Seite - 3 – Drucksache 381/2016 B19.2 B19.3 B19.4 B19.5 B20.1 B20.2 B21.1 B21.2 B21.3 B21.4 B22.1 B22.2 B22.3 B22.4 B22.5 B22.6 B22.7 B23.1 B23.2 B23.3 B23.4 B23.5 B23.6 B23.7 B23.8 B23.9 B23.10 Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. A2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T01 Rhein-Erft-Kreis Keine Anregung. Amt für Straßenbau und Verkehr T02 Landesbetrieb Straßen, Ist bereits berücksichtigt. Regionalniederlassung VilleEifel T03 Stadtwerke Brühl Keine Anregung. T04 LVR-Amt für Keine Anregung. Bodendenkmalpflege im Rheinland T05 Kampfmittelbeseitigungsdienst Wird berücksichtigt. T06 Bergbau und Energie in NRW Wird berücksichtigt. T07 Erftverband Ist bereits berücksichtigt. T08 Rhein-Erft-Kreis Wird berücksichtigt. T09 Polizei NRW Wird berücksichtigt. Kriminalprävention B B1 Öffentliche Auslegung ( 05.01.2015 - 09.2.2015) und TÖB-Beteiligung bis zum 09.02.2015 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung Seite - 4 – Seite - 5 – Drucksache 381/2016 Bürger Abwägung der Stellungnahme Kein Eingang B2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T01 Erftverband Ist bereits berücksichtigt. T02 Bezirksregierung Köln Keine Anregung. Abfallwirtschaft und Bodenschutz T03.1 Deutsche Telekom Technik Wird berücksichtigt. T03.2 T03.3 T03.4 Deutsche Telekom Technik T04.1 Polizei, Rhein-Erft-Kreis Kriminalprävention T04.2 T04.3 T04.4 T05.1 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung T05.2 T05.3 T05.4 T05.5 T05.6 T05.7 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Keine Anregung. Keine Anregung. Keine Anregung. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. III. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan 06.92 ‘Gallbergsiedlung‘, 2. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358, 2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801, sowie tlw. das Flurstück 2132 (Straße Unter Birken). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen Im Norden durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358, durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den südlichen Grenzpunkt der südöstlichen Kehre des Flurstücks 2772, auf diesem Rechten Winkel entlang und weiter zum nördlichen Kehrengrenzpunkt, entlang auf dem Rechten Winkel, gebildet auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132, weiter auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke Seite - 6 – Drucksache 381/2016 im Osten im Süden 2812, 1375 und 2132, weiter entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1375 und 2800, durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801, durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789 und 1358. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Für den rückwärtigen Bereich der Straße Unter Birken 1, 3, sowie Auf dem Gallberg 7 und 9 liegt der Verwaltung ein Bebauungsvorschlag vor, der eine Änderung des bestehenden Planungsrechtes erfordert. Im rückwärtigen Bereich soll die Möglichkeit der Errichtung von 4 Einfamilienhäusern geschaffen werden. Die betroffenen Eigentümer sind durch 2 Investoren vertreten, welche die Kosten der Änderung (Planung, Gutachten, etc.) laut städtebaulichem Vertrag übernehmen. Die getroffenen Festsetzungen orientieren sich an der bestehenden Siedlungsstruktur und gewährleisten ein einheitliches Gesamtbild des Wohnquartiers. Seitens der Bürgerschaft wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen oder Bedenken geäußert. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden, sofern sie Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens waren, alle berücksichtigt. Die ursprüngliche Planung sah auf Grund der geringen Fahrbahnbreite der Straße Unter Birken eine Ausrundung im Kreuzungsbereich auf dem Flurstück 2761 vor, um die Zufahrt für dreiachsige Müllfahrzeuge zu gewährleisten. Der dafür erforderliche Kauf der benötigten Fläche kam letztlich nicht zustande, obwohl Grundstücksverhandlungen des Investors im Vorfeld positiv verlaufen waren. Um die Zufahrt für Müllfahrzeuge weiterhin sicherstellen zu können, ist die Erschließungsstraße in der Einmündung um ca. 1,00 m nach Süden verschoben und die Fahrbahn der Straße Unter Birken im Bereich der Kreuzung innerhalb der Grenzen des öffentlichen Grundstückes verbreitert worden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in diesem Zusammenhang geringfügig verändert worden, der Bereich der Kreuzung wurde der Bereich vergrößert, das bislang von der Verkehrsplanung betroffene private Grundstück ist aus dem Geltungsbereich heraus genommen worden. Mit dem geänderten Kreuzungsbereich fand in der Zeit vom 14.05. - 03.06.2016 eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Bürger statt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.05.2016 beteiligt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden - bis auf den Kreuzungsbereich - nicht verändert. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen keine relevanten Stellungnahmen vor, die zu einer Änderung der Planung geführt hätten. Drucksache 381/2016 Seite - 7 – Nach Ende der Auslegungsfrist noch eingehende relevante Stellungnahmen werden dem Ausschuss bzw. Rat als Tischvorlage vorgelegt. Nach derzeitigem Stand wird seitens der Verwaltung empfohlen, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen. Anlage(n): (1) Abwägung BP 06.92 2.Änderung