Daten
Kommune
Brühl
Größe
769 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
26.09.17, 11:51
Aktualisiert
26.09.17, 11:51
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Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Wesseling und Brühl
Jahresbericht 2017
Jahresbericht 2017
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Wesseling und Brühl
Jahresbericht 2017
Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
Alfons- Müller-Platz
50389 Wesseling
Familien- und Erziehungsberatungsstelle:
Wesseling, Kölner Straße 40
Brühl, Gartenstraße 6
Redaktion:
Frank W. Krüger
Leiter des Fachbereichs
Familien- und Erziehungsberatung
Titelfoto:
© KunstKlasse 8c der Sekundarschule
Horstmar-Schöppingen
Mai 2017
–Seite 2 -
Jahresbericht 2017
Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl
Jahresbericht 2017
Vorwort zum Jahresbericht 2017
Seite 5
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Wesseling und Brühl
Seite
6
Wer kann in die Beratungsstelle kommen?
Seite
7
Was bietet die Beratungsstelle an?
Seite
7
Personalübersicht
Seite
8
Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2016
Seite
9
Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
Seite 22
Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit 2016
& Ausblick 2017/18
–Seite 3 -
Seite 26
Jahresbericht 2017
–Seite 4 -
Jahresbericht 2017
Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl
Jahresbericht 2017
Wie zahlreich, mit welcher Zufriedenheit und mit welcher Nutzungsfrequenz die Rat
suchenden Kinder, Jugendlichen und Eltern kompetente Hilfen in unserer Beratungsstelle finden, das zeigt der vorliegende Jahresbericht einmal mehr auf. Die weiterhin sehr hohe Zahl der Nutzerinnen und Nutzer der Familienangebote aus Wesseling
und Brühl spricht allein schon für sich.
Dennoch hat uns auch unsere Bekanntheit bei allen Familien gefreut. In einer kürzlich durchgeführten Familienbefragung gaben knapp 70 Prozent der befragten Familien an, die Familien- und Erziehungsberatungsstelle zu kennen. Das ist ein bemerkenswert hoher Wert, der noch weit vor vielen anderen Hilfs- und Unterstützungsangeboten liegt.
Die Rahmenbedingungen für Familienberatungen sind auch gleichzeitig die Grundpfeiler für den Erfolg der Beratungsstellenarbeit. Die Erziehungsberatung ist eine
Pflichtaufgabe der Kommunen. Die Nutzung erfolgt von den Ratsuchenden freiwillig,
ein Kostenbeitrag darf nicht erhoben werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Gleichwohl ist es wichtig, dass wir über unsere Arbeit berichten. Dies tun wir mit
den jährlichen Tätigkeitsberichten in anonymisierter Form. Damit werden gleichzeitig die politischen Gremien, aber auch die Öffentlichkeit und unsere Kooperationspartner umfassend über unsere Arbeit informiert.
Dies verschafft wiederum eine weitere Bekanntheit unserer Einrichtung. Und das ist
gut so. Denn oft schaffen wir es in unserer Beratungsarbeit schon früh Unterstützung
anzubieten und die Bemühungen der Familien für ihren oft schweren Lebensalltag
tatkräftig zu begleiten. Und auch die Zufriedenheit der Beratenen trägt dann wiederum dazu bei, dass über unsere Arbeit berichtet wird und diese noch bekannter
wird.
Frank W. Krüger
Leiter der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
–Seite 5 -
Jahresbericht 2017
Familien- und Erziehungsberatungsstelle
für Wesseling und Brühl
•
Familienberatung und Familientherapie
•
Erziehungsberatung
•
Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene
•
Trennungs- und Scheidungsberatung
•
Beratung in besonderen Lebenssituationen
•
Das Team (v. oben links n. unten rechts):
•
Frank W. Krüger,
Leiter der Beratungsstelle
Dipl. Sozialarbeiter, Familientherapeut
•
Christel Mott
Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin
•
Achim Kirschall
Dipl. Pädagoge, Familientherapeut
•
Waltraud Kolanoski
Dipl. Heilpädagogin, Familientherapeutin
•
Sybille Lethert
Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin
•
Rosemarie Linnartz
Verwaltungsangestellte, Anmeldung und Sekretariat
•
Gunther Krampe
Dipl. Psychologe, Familientherapeut
–Seite 6 -
Jahresbericht 2017
Wer kann in die Beratungsstelle kommen?
Familien, Eltern, junge Erwachsene (unter 21 Jahren), Jugendliche und Kinder können in die Beratungsstelle kommen, wenn
•
sie Fragen zur Kindererziehung und zu ihrem Familienleben haben
•
sie einsam oder unglücklich sind, Angst haben oder mit ihrem Leben nicht zurecht kommen
•
ein Familienmitglied auffälliges Verhalten zeigt oder Probleme hat, z.B. Essstörungen und selbstverletzendes Verhalten
•
Erlebnisse wie Kindesvernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch
vorgekommen sind
•
die Eltern sich trennen wollen oder getrennt haben und dabei Probleme in der
Familie auftauchen
•
es Schwierigkeiten und Konflikte in der Familie, mit Freunden oder Partnern gibt
•
sich Familien neu zusammengefunden haben (Stief- und Patchworkfamilien, Pflegefamilien, Adoptivfamilien) und es Probleme gibt
•
Mütter oder Väter alleinerziehend sind und Unterstützung brauchen
Was bietet die Beratungsstelle an?
Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene bei familiären und individuellen Fragestellungen, Problemen,
Krisen und Konflikten.
Das Angebot umfasst Beratung und Therapie für Familien sowie Einzel- und Gruppenarbeit mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen.
Pädagogische Fachkräfte der Schulen, Kindertageseinrichtungen u.a. erhalten bei
der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unterstützung durch:
•
Einzelfallberatung
•
Fachberatung und Supervision
•
Fortbildungen
•
Soziale Trainingskurse
•
Mobile Erziehungsberatung
•
Elternabende sowie Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen
–Seite 7 -
Jahresbericht 2017
Personalübersicht
Mitarbeiter/innen
Jan
Feb Mrz Apr
Mai
Jun Jul
5,5
5,5
5,5 5,4
Aug Sep
Okt
Nov Dez
5,4
5,4
5,4
Frank W. Krüger
Dipl. Sozialarbeiter
Leiter der Beratungsstelle
Christel Mott
Dipl. Sozialarbeiterin
(35 Std.)
Achim Kirschall
Dipl. Pädagoge (35 Std.)
Waltraud Kolanoski
Dipl. Heilpädagogin
(23,5 Std.)
Sybille Lethert
Dipl. Sozialarbeiterin
Gunther Krampe
Dipl. Psychologe
Rosemarie Linnartz
Verwaltungsangestellte,
Anmeldung und Sekretariat (25 Std.)
Summe der Beraterstellen
inkl. Leitung
5,5
5,5
5,4
5,4
5,4
In der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl sind sechs
Beratungsfachkräfte auf 5,4 Vollzeitstellen eingesetzt. Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter verfügen zusätzlich zu ihren Grundberufen aus Sozialarbeit, Heilpädagogik, Pädagogik und Psychologie über familientherapeutische Zusatzausbildungen und
sie ergänzen ihr Wissen und ihre Qualifikationen durch regelmäßige Fortbildungen.
Nur so kann die psychosoziale Beratung der Beratungsstelle nach den Regeln des
fachlichen Könnens sichergestellt werden.
–Seite 8 -
Jahresbericht 2017
Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2016
Die nachfolgenden Zahlen sind für die amtliche Statistik für das Land Nordrhein-Westfalen und die amtliche Bundesstatistik erstellt und für diesen Bericht aufbereitet und zum Teil mit Erläuterungen versehen worden. Bei den
einzelnen Zahlen ist jeweils angegeben, ob sie sich auf alle im Laufe des Jahres verzeichneten Fälle oder nur auf die abgeschlossenen Fälle beziehen. Zu
den einzelnen statistischen Informationen gibt es häufig ergänzende Erläuterungen, die zum Teil auch Bezug zur aktuellen Situation in der Familien- und
Erziehungsberatung herstellen.
1. Fallzahlen
Gesamtzahl der Beratungsfälle
(in Klammern Vorjahr)
557 (549)
+ 1,5 %
Neuanmeldungen mit Terminvergabe
486 (351)
+ 38,5 %
Fallaufnahme und Beratung
365 (289)
+ 26,3 %
Im Berichtsjahr abgeschlossen
328 (348)
- 5,8 %
Am Ende des Berichtsjahrs fortdauernde Fälle 227 (192)
600
500
553
433
432
533
570
+ 18,2 %
549
557
461
400
300
200
100
0
Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016
–Seite 9 -
Jahresbericht 2017
Die Fallzahlen haben 2016 erneut einen sehr hohen Stand erreicht. Mit 555
Fällen wurde der langjährige Schnitt erneut überschritten. Die Dienstleistung
ist in der Bevölkerung und bei Fachkräften gut bekannt und wird zahlreich
nachgefragt.
300
Am Ende des Jahres andauernde Hilfen
250
206
218
200
229
199
192
137
150
100
260
101
50
0
Jahr 2009
400
350
347
Jahr 2010
Jahr 2011
Jahr 2012
Jahr 2013
Fallaufnahmen im jeweiligen Jahr
331
324
347
Jahr 2014
Jahr 2015
371
315
Jahr 2016
365
289
300
250
200
150
100
50
0
Jahr 2009
Jahr 2010
Jahr 2011
Jahr 2012
Jahr 2013
–Seite 10 -
Jahr 2014
Jahr 2015
Jahr 2016
Jahresbericht 2017
2. Wohnorte der Klienten – alle Fälle - (in Klammern Vorjahr)
Orte
Brühl
Wesseling
Andere Orte
(z.B. Köln, Bornheim, Erftstadt, Hürth, Frechen, Weilerswist)
Fälle
276 (251)
224 (240)
57 (52)
Prozent
49,6 % (45,7 % )
40,2 % (43,7 %)
10,2 % (10,5 %)
90 Prozent aller betroffenen Kinder und Jugendlichen haben ihren Wohnsitz in
Wesseling und Brühl. Nur 10 Prozent der jungen Menschen leben in anderen
Städten. Fast immer wohnen jedoch hier die Rat suchenden Elternteile in
Wesseling oder Brühl oder es gibt einen anderen festen Bezug zu Wesseling
oder Brühl. Nur bei 15 Klienten (2,7 %) gab es andere Beweggründe für die
Beratung in der hiesigen Beratungsstelle.
2.1. Familien mit Wohnort Brühl oder Wesseling
Fälle aus Familien in Wesseling und Brühl
300
200
100
0
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Brühl
114 112 103 113 149 141 177 179 198 208 210 214 230 294 315 306 268 303
Wesseling 67 69 64 70 121 179 193 188 214 234 220 205 228 244 214 253 251 239
Anmerkung zu den Zahlen von 2016:
Bei der Zuordnung zu Brühl und Wesseling sind im Jahr 2016 die Beratungsfälle aufgeführt, in denen die Familien einen Bezug zu den beiden Städten haben. In einigen
Fällen gibt es diesen zu beiden Städten gleichermaßen. Dann ist der Wohnort der
Kinder maßgeblich gewesen. In den Fällen, bei denen die Kinder ihren Wohnort nicht
in Brühl oder Wesseling haben, wohnt meist einer der Rat suchenden Elternteile in
Wesseling oder Brühl.
–Seite 11 -
Jahresbericht 2017
3. Schwerpunktbereiche der Beratung/Trennung und Scheidung/
Familiensituationen der Beratenen
(abgeschlossene Fälle – Mehrfachnennungen möglich)
Schwerpunkte der Beratung
Anzahl
Gesamtzahl der beendeten Fälle
davon:
vor/in/nach Trennung und Scheidung
mit Alleinerziehenden
mit jungen Menschen unter 21 Jahren
mit jungen Erwachsenen zw. 21 u. 27 J.
mit Familien, deren Kinder unter 21 J. alt sind
328 (348) 100,0 %
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
173 (202)
83 (109)
18 (25)
1 (1)
309 (322)
52,7 % (58,0 %)
25,3 % (31,3 %)
5,5 % (7,2 %)
0,3 % (0,3 %)
94,2 (92,5 %)
Bei Betrachtung der familiären Situation und der Entwicklungsbedingungen
der betroffenen Kinder und Jugendlichen fällt auf, dass das Thema Trennung
und Scheidung insgesamt eine weitreichende Rolle spielt. In 53 Prozent aller
im Jahre 2016 beendeten Fälle (2015: 58 Prozent) war die Familiensituation
durch Trennung und Scheidung geprägt (tatsächliche Trennung und Ambivalenzphase, die einer möglichen Trennung vorausgeht). Nur in 44 Prozent der
Fälle (2015: 41 Prozent) gab es keine Trennung und/oder Scheidung im Familienverlauf.
4. Trennung und Scheidung
(alle Fälle im Jahr 2016)
Anzahl
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
Keine Trennung
Ambivalenzphase
Trennung / Scheidung
243 (223)
40 (46)
274 (279)
43,6 % (40,6 %)
5. Situation in der Herkunftsfamilie
(alle Fälle im Jahr 2016)
Anzahl
Anteil
7,2 % (8,4 %)
49,2 % (50,8 %)
(in Klammern Vorjahr)
42,4 % (41,9 %)
236 (230)
Elternteil lebt allein ohne Partner
(mit/ohne weitere Kinder)
Elternteil lebt mit Partner
(mit/ohne weitere Kinder)
Eltern leben zusammen
Elternteil verstorben
Unbekannt
–Seite 12 -
71 (89)
12,8 % (16,2, %)
239 (225)
42,9 % (40,2 %))
6 (2)
1,1 % (0,4 %)
5(3)
0,9 % (0,6 %)
Jahresbericht 2017
6. Anmeldegründe (Mehrfachnennungen möglich)
(laufende Fälle im Jahr 2016 – in Klammern Vorjahr)
10Unversorgtheit des jungen Menschen
Anzahl
Anteil
8 (15)
1,4 %
7 (11)
1,3 %
12 (25)
2,2 %
159 (141)
28,5 %
159 (176)
28,5 %
15Belastung d. jung. Menschen durch familiäre Konflikte
437 (447)
78,5 %
16Auffälligkeiten im sozialen Verhalten d. jung. Menschen
134 (179)
24,1 %
163 (148)
29,3 %
108 (128)
19,4 %
11Unzureichende Förd. /Betreuung/Versorgung d. jung.
Menschen
12Gefährdung des Kindeswohls
13Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten
14Belastung d. jungen Menschen d. Problemlagen d. Eltern
17Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen
18Schul./berufl. Probleme d. jungen Menschen
Die Problemdichte im Fallgeschehen wird durch die in der amtlichen Statistik
erfassten Einzelgründe für die Beratungsaufnahme abgebildet. Hierbei ist zu
beachten, dass wegen der formalen statistischen Begrenzung nicht alle Merkmale
miteinander kombiniert werden konnten.
Die oben zusammengefassten Kategorien der Anmeldegründe stellen sich in der
detaillierten Gesamtübersicht folgendermaßen dar.
–Seite 13 -
Jahresbericht 2017
7. Beratungsanlässe (Mehrfachnennungen möglich)
(laufende Fälle im Jahr 2016 – in Klammern Vorjahr)
Anzahl
Anteil
10-01 Unversorgtheit junger Mensch
1 (1)
0,2 %
10-02 Ausfall Bezugsperson (Krankheit)
3 (6)
0,5 %
10-03 Ausfall Bezugsperson (stat. Unterbringung)
0 (1)
0,0 %
10-04 Ausfall Bezugsperson (Inhaftierung)
0 (0)
0,0 %
10-05 Ausfall Bezugsperson (Tod)
4 (6)
0,7 %
10-08 Vernachlässigung
0 (1)
0,0 %
11-01 unzureichende Förderung des jungen Menschen in der Familie
2 (2)
0,4 %
11-02 keine/mangelnde Unterstützung in Familie
1 (3)
0,2 %
11-03 mangelnde schul. Unterstützung in Familie
2 (0)
0,4 %
11-04 unzureichende Betreuung in der Familie
2 (0)
0,4 %
11-05 unzureichende Versorgung des jungen Menschen in der Familie
0 (1)
0,0 %
11-06 soziale Probleme wg. unzureichender Förderung in Familie
1 (5)
0,2 %
11-07 gesundheitliche Probleme wg. unzureichender Förderung in Familie
0 (0)
0,0 %
12 (9)
2,1 %
12-02 Vernachlässigung
2 (0)
0,4 %
12-03 Verwahrlosung
0 (0)
0,0 %
12-04 körperliche Gewalt in Familie
7 (4)
1,3 %
12-05 psychische Gewalt in Familie
3 (2)
0,7 %
12-06 sexuelle Gewalt in Familie
0 (4)
0,0 %
13-01 Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern
44 (42)
7,9 %
13-02 Erziehungsunsicherheit
91 (76)
16,3 %
13-03 pädagogische Überforderung
21 (18)
3,8 %
13-04 unangemessene Verwöhnung
3 (5)
0,5 %
14-01 Belastungen durch Probleme Eltern
80 (84)
14,4 %
14-02 psychische Erkrankung Elternteil
50 (72)
9,0 %
14-03 Suchtproblematik Elternteil
14 (13)
2,5 %
2 (2)
0,4 %
14-05 physische Erkrankung Elternteil
13 (5))
2,3 %
15-01 Belastung des jungen Menschen durch familiäre Konflikte
42 (39)
7,5 %
15-02 Partnerkonflikte
49 (40)
8,8 %
179 (174)
32,1 %
15-04 Umgangs-/Sorgerechtsstreitigkeiten
99 (112)
17,8 %
15-05 Eltern-Kind-Konflikt
58 (63)
10,4 %
15-06 migrationsbedingte Konflikte
10 (19)
1,8 %
16-01 Auffälligkeiten Sozialverhalten
63 (67)
11,3 %
12-01 Gefährdung Kindeswohl
14-04 geistige/seelische Behinderung Elternteil
15-03 Trennung/Scheidung
–Seite 14 -
Jahresbericht 2017
16-02 Gehemmtheit
11 (12)
2,0 %
3 (7)
0,5 %
23 (29)
4,1 %
4 (5)
0,7 %
28 (52)
5,0 %
16-07 Drogen/Alkohol
2 (4)
0,4 %
16-08 Delinquenz/Straftat
0 (3)
0,0 %
107 (88)
19,2 %
17-02 Entwicklungsrückstand
15 (10)
2,7 %
17-03 Ängste
24 (35)
4,3 %
17-04 Zwänge
5 (7)
0,9 %
17-05 selbst verletzendes Verhalten
9 (3)
1,6 %
17-06 suizidale Tendenzen
3 (5)
0,5 %
59 (78)
10,6 %
9 (6)
1,6 %
13 (16)
2,3 %
4 (4)
0,7 %
8 (6)
1,4 %
15 (18)
2,7 %
0 (0)
0,0 %
16-03 Isolation
16-04 Geschwisterrivalität
16-05 Weglaufen
16-06 Aggressivität
17-01 Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme
18-01 Schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen
18-02 leistungsmäßige Überforderung
18-03 Konzentrationsprobleme
18-04 ADS
18-05 Hyperaktivität
18-06 Schwänzen
18-07 Hochbegabung
8. Anregung der Anmeldung in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
(alle laufenden Hilfen in 2016)
Anregung durch…
Anzahl
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
Eltern / Sorgeberechtigte
Junger Mensch selbst
Schule / Kindergarten
Sozialer Dienst, andere Institution
Gericht / Staatsanwaltschaft / Polizei
Arzt / Klinik / Gesundheitsamt
Ehemalige Klienten / Bekannte
Sonstige
Keine Angabe
–Seite 15 -
303 (289)
54,4 %
10 (9)
59 (59)
78 (88)
12 (12)
40 (43)
21 (17)
17 (14)
17 (2)
1,8 %
10,6 %
14,0 %
2,2 %
7,2 %
3,8 %
3,1 %
0,4 %
Jahresbericht 2017
9. Alter der angemeldeten Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen (abgeschlossene Fälle, in Klammern Vorjahr)
Alter
Unter 3 Jahre
3 bis unter 6 Jahre
6 bis unter 9 Jahre
9 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 15 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
Summe
in Prozent
männlich
weiblich
16 (10)
14 (18)
33 (31)
37 (30)
32 (45)
34 (29)
25 (36)
28 (29)
27 (41)
32 (27)
21 (27)
17 (25)
5 (8)
6 (6)
0 (2)
1 (1)
169 (193)
159 (155)
51,5 % (55,5 %) 48,5 % (44,5 )%
insgesamt
30 (18)
68 (61)
66 (74)
53 (65)
59 (68)
38 (52)
11 (9)
1 (1)
328 (348)
100 %
10. Tätigkeit der Eltern (alle laufenden Fälle in 2016 – in Klammern Vorjahr)
Vollzeit erwerbstätig
Teilzeit erwerbstätig
Geringfügig beschäftigt
Arbeitslos
In Ausbildung/Umschulung
Rentner/-in
Hausmann/-frau
Sonstiges/unbekannt
Vater
444 (411)
18 (21)
0 (3)
26 (39)
3 (6)
8 (8)
0 (6)
58 (49)
79,7 %
3,2 %
0,0 %
4,7 %
0,5 %
1,4 %
0,0 %
10,4 %
Mutter
114 (115)
232 (220)
32 (33)
36 (24)
6 (3)
2 (1)
105 (115)
30 (38)
20,5 %
41,7 %
5,7 %
6,5 %
1,1 %
0,4 %
18,9 %
5,4 %
11. Wirtschaftliche Situation der Familie (alle laufenden Fälle in 2016)
Bezug von Sozialleistungen zum Lebensunterhalt
Anzahl
(in Klammern Vorjahr)
Anteil
Eigenen Einkünften
435 (427)
78,1 % (77,8 %)
Sozialleistungen
122 (122)
21,9 % (22,2 %)
–Seite 16 -
Jahresbericht 2017
Familie lebt überwiegend von
Anzahl
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
Eigenen Einkünften
Sozialleistungen
476 (460)
85,5 % (83,8 % )
81 (89)
14,5 % (16,2 %)
12. Herkunft
(alle laufenden Fälle in 2016)
Ja
Nein
(in Klammern zahlen des Vorjahres)
Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils
171
(165)
In der Familie wird vorrangig deutsch gesprochen
510
(513)
30,7 %
(30,1 %)
91,5 %
(93,4 %)
386
(384)
47
36
69,3 %
(69,9 %)
8,5 %
(6,6 %)
13. Aufenthalt der Kinder/Jugendlichen zum Beginn der Hilfe
(alle laufenden Hilfen in 2016)
Anzahl
Anteil
Bei Eltern/Elternteil/Sorgeberechtigten
535 (537)
96,1 %
In Pflegefamilie (§§ 33, 35a, 41 SGB VIII)
2 (3)
0,4 %
Heim, betreutes Wohnen §§ 34, 35a, 41 SGB VIII)
5 (1)
0,9 %
Bei Verwandten
11 (4)
2,0 %
In eigener Wohnung
3 (1)
0,6 %
Psychiatrie
0 (1)
0,0 %
Ohne festen Aufenthalt
1 (0)
0,2 %
(in Klammern Zahlen des Vorjahres)
–Seite 17 -
Jahresbericht 2017
14. Bildungs- und Berufssituation der angemeldeten Kinder,
Jugendlichen u. jungen Erwachsenen (alle laufenden Hilfen in 2016)
Institution
Anzahl
Anteil
(in Klammern Zahlen der Vorjahr)
Keine institutionelle Betreuung
Tageseinrichtung für Kinder
Grundschule
Förderschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Fachoberschule/Fachschule/Berufskolleg
Fachhochschule/Hochschule
In Qualifizierungsmaßnahme / Berufsförderung
Berufsausbildung
Wehr-/Zivildienst
Berufstätig
Arbeitslos
Sonstiges/Unbekannt
24 (16)
141 (123)
138 (149)
15 (20)
28 (38)
46 (61)
89 (81)
47 (45)
4 (3)
2 (2)
3 (2)
8 (7)
0 (0)
3 (0)
2 (0)
7 (2)
15. Wartezeit von der Anmeldung bis zum ersten Fachkontakt
(alle laufenden Hilfen in 2016)
Anzahl
4,3%
25,3%
24,8%
2,7%
5,0%
8,3%
16,0%
8,4%
0,7%
0,4%
0,5%
1,4%
0,0%
0,5%
0,4%
1,3%
Anteil
(in Klammern Vorjahr)
bis zu 14 Tagen
363 (327)
65,2 % (59,6 %))
bis zu vier Wochen
141 (136)
25,3 % (24,8 %)
38 (62)
6,8 % (11,3 %)
15 (24)
2,7 % (4,4 %)
bis zu acht Wochen
länger
Erfreulicherweise war es in zwei Drittel aller Fälle möglich, bereits innerhalb von 14
Tagen nach Anmeldung ein Erstgespräch durchzuführen. Wenn dies nicht erreicht
worden ist, hat dies oftmals auch an den Terminmöglichkeiten der Klienten gelegen.
Mit der jetzigen Personalstärke konnte den weiterhin hohen Anmeldezahlen zeitlich
schneller begegnet werden als dies zuvor möglich war. Für besonders akute Fälle
wurden in der Regel besondere zusätzliche Erstgesprächstermine ermöglicht.
–Seite 18 -
Jahresbericht 2017
Der von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung und dem Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfohlene Anteil an Erstgesprächen von
80 Prozent, die innerhalb von vier Wochen stattfinden, konnte durch den engagierten Einsatzes der Mitarbeiter/innen mit 90,5 Prozent sogar noch weit übertroffen
werden.
16. Beratungstermine (bei abgeschlossenen Fällen 2016)
Zahl der Beratungen
bis zu 5
6 - 15
16 - 30
mehr als 30
Beratungsgespräche
Beratungsgespräche
Beratungsgespräche
Beratungsgespräche
Anzahl
(in Klammern Vorjahr)
222 (240)
89 (97)
13 (9)
4 (2)
Anteil
67,7 % (69,0 %)
27,1 % (27,9 %)
4,0 % (2,6 %)
1,2 % (0,6 %)
17. Dauer der Beratung (bei abgeschlossenen Fällen)
Dauer
Anzahl
(in Klammern: Vorjahr)
Anteil
unter 3 Monate
68 (61)
20,7 % (17,5 %)
3 bis 6 Monate
90 (68)
27,4 % (19,5 %)
6 bis 9 Monate
105 (117)
32,0 % (33,6 %)
9 bis 12 Monate
21 (49)
6,4 % (14,1 %)
12 bis 18 Monate
18 (35)
5,5 % (10,1 %)
18 bis 24 Monate
8 (9)
2,4 % (2,6 %)
18 (9)
5,5 % (2,6 %)
länger als 24 Monate
Die Dauer der abgeschlossenen Beratungen und Therapien hat sich über die letzten
Jahre gravierend verlängert. Der erforderliche Zeitraum hat immer weiter zugenommen und hat sich gegenüber 2010 bereits um durchschnittlich 3 Monate verlängert. Bei dieser Betrachtung werden zwei Tendenzen gleichzeitig und kumulierend
wirksam: Zum einen ist dies die erhöhte Fallintensität und –komplexität, zum anderen ist dies aber auch die gestiegene Anzahl von Fällen, die durch die vermehrten
Anmeldungen und eine längere Fortdauer entstanden sind.
–Seite 19 -
Jahresbericht 2017
18. Beratungsschwerpunkte gemäß SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (alle laufenden Fälle in 2016 – in Klammern Vorjahr)
§ 17 Beratung in Fragen von Partnerschaft,
Trennung und Scheidung
§ 18 Beratung bei der Ausübung der Personensorge
und des Umgangsrechts
§ 28 Erziehungsberatung
72 (71)
4 (4)
458 (463)
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
3 (4)
Beratung außerhalb des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
0 (0)
19. Familien erhalten bereits Hilfen nach SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfegesetz (laufende Hilfen in 2016 – in Klammern Vorjahr)
Anzahl
Ja
Nein / keine Angabe
Anteil
62 (68)
11,1 % (12,4 %)
495 (481)
88,9 % (87,6 %)
In 62 der in 2016 laufenden Fälle ist die Familien- und Erziehungsberatungsstelle
ergänzend oder ablösend tätig geworden, bei denen bereits zuvor andere Jugendhilfemaßnahmen erfolgt sind. Hier ist in der ergänzenden Arbeit der Familien- und Erziehungsberatungsstelle eine steigende und nunmehr konstante Tendenz über die
letzten Jahre zu beschreiben (von 6,3 % auf zwischenzeitlich 12,4 % und aktuell
11,1 %).
–Seite 20 -
Jahresbericht 2017
20. Fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
(alle laufenden Fälle in 2016 – in Klammern Vorjahr)
Institution
Anzahl der Fälle
Ärzte/-innen, Kliniken
9 (23)
Psychotherapeuten/-innen
3 (6)
Familienzentren/Kindertageseinrichtungen
17 (17)
Schulen
22 (24)
Offene Ganztagsschulen
2 (0)
Andere & zielgruppenorientierte Beratungsstellen
4 ( 5)
Schulpsychologische Dienste
3 (3)
Jugendämter
60 (89)
Jugendämter mit Bezug auf § 8a SGB (Kindeswohlgef.)
5 (8)
Heime / teilstat. Einrichtungen
2 (2)
Sozialämter
0 (1)
Soziale Dienste freier Verbände
6 (7)
Gerichte/Justiz
9 (12)
Rechtsanwälte/-innen
0 (1)
Sonstige
2 (3)
21. Beendigung der Beratung (abgeschlossene Fälle)
(alle beendeten Fälle in 2016 – in Klammern Vorjahre)
Anzahl
Beendigung gemäß Beratungszielen
325 (343)
Beendigung abweichend von Beratungszielen
–Seite 21 -
3 (5)
Anteil
99,1 %(98,6 %))
0,9 % (1,4 %)
Jahresbericht 2017
Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der Familienund Erziehungsberatungsstelle
Neben dem gesetzlichen Auftrag, Erziehungsberatung und familientherapeutische
Unterstützungsleistungen im Einzelfall zu erbringen, haben die Familien- und Erziehungsberatungsstellen auch unabhängig von ihrer Einzelfallarbeit allgemeine, fallübergreifende und vorbeugende Aufgaben zu erfüllen. Unabhängig von den 557 Einzelfallhilfen im Jahr 2016 wurden darüber hinaus folgende 151 Leistungen mit insgesamt 488 Nutzerinnen und Nutzern von der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
erbracht:
• Einzelveranstaltungen für Multiplikatoren (Lehrer/innen, Erzieher/innen,
Fachkräfte der Jugendhilfe und anderer Einrichtungen)
• Einzelveranstaltungen für Eltern, junge Menschen und Interessierte
• Kurse und mehrtägige Veranstaltungen für Multiplikatoren und Eltern
• Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen
• Offene Sprechstunden für Eltern und junge Menschen
(in Klammern Vorjahr)
Art des Angebots
Anzahl der
Veranstaltungen
Anzahl der
Termine
Anzahl der
Teilnehmer/innen
Einzelveranstaltungen für
Multiplikatoren, Eltern,
junge Menschen und
Interessierte
25 (5)
25 (5)
317 (42)
Kursangebote für Fachkräfte und Eltern
4 (3)
18 (18)
32 (8)
Fachliche Unterstützung
anderer Einrichtungen
56 (42)
56 (42)
139 (70)
Offene Sprechstunden für
Eltern und junge Menschen
52 (31)
52 (31)
nicht erfasst
–Seite 22 -
Jahresbericht 2017
Gesetzlicher Auftrag und Qualitätsaspekte
Diese zuvor beschriebenen Aufgaben und Leistungen sowie die Kooperationen mit
Familienzentren, Allgemeinen Sozialen Diensten, Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen sind als Pflichtaufgaben zu erbringen, um als Beratungsstelle anerkannt
zu sein und die Landesförderung für die Familienberatung zu erhalten. Über den
Einzelfall hinausgehende Aktivitäten, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitäten sind konstitutiver Bestandteil der Erziehungs- und Familienberatung.
Gremienarbeit (Arbeitsgemeinschaften, Vernetzungsarbeit)
Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle kooperiert aktuell insgesamt in 16 Feldern mit anderen Organisationen:
• 6 Familienzentren in Brühl (3) und Wesseling (3) und den jeweiligen anderen
Kooperationspartnern der Familienzentren
• Jugendämter/Soziale Dienste in Brühl und Wesseling
• Arbeitskreis Familienbildung Brühl
• AG 78 (Erzieherische Hilfen) in Brühl
• Psychosozialer Arbeitskreis Rhein-Erft
• Familientherapeutischer Arbeitskreis Rhein-Erft
• Landesarbeitskreis der kommunalen Erziehungsberatungsstellen mit dem Städteund Gemeindebund
• AK Frühe Hilfen für Familien (sowohl in Brühl als auch in Wesseling)
• AK Armutsprävention
• AK Familienbildung
• AK Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit dem Familiengericht Brühl, den
Jugendämtern und den Beratungsstellen im südlichen Rhein-Erft-Kreis
• Kinderärzte in Brühl und Wesseling und Gesundheitsamt Rhein-Erft
• Distriktteam Brühl-Vochem (Grundschule, Träger der OGS, ASD, Familien- und
Erziehungsberatungsstelle, Regionale Schulberatung)
• OGS-Teams der Wesselinger und Brühler Grundschulen
• Grundschulen und weiterführende Schulen in Brühl und Wesseling
• Kindertageseinrichtungen in Brühl und Wesseling
–Seite 23 -
Jahresbericht 2017
Offene Sprechstunden in anderen Organisationen und Einrichtungen
Um Eltern ein leicht zugängliches Angebot für Beratung und allgemeine Fragen der
Erziehung anzubieten, bietet die Familien- und Erziehungsberatungsstelle auch außerhalb der beiden eigenen Standorte offene Sprechstunden an. Diese Anlaufmöglichkeiten sind mittlerweile zu einem festen und regelmäßigen Angebot ausgebaut
worden. Im Jahr 2016 hat es insgesamt 52 offene Sprechstunden der Beratungsstelle
außerhalb der eigenen Einrichtung gegeben. Inzwischen gibt es diese Angebote in
den sechs städtischen Familienzentren in Brühl und Wesseling (in Brühl „Familienzentrum Brühl-Vochem“ und „Familienzentrum Brühl-Süd sowie die Familienzentren
„Villa Sonnenschein“, „Am Rheinbogen“ in Wesseling) monatlich und im Kath. Familienzentrum St. Margareta in Brühl und im Ev. Familienzentrum in Wesseling nach
Einzelabsprache.
Veranstaltungen für Multiplikatoren und Fachkräfte sowie für Eltern und junge
Menschen
Im Jahre 2016 hat die Familien- und Erziehungsberatungsstelle insgesamt 25 Einzelveranstaltungen mit insgesamt 317 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten
und durchgeführt.
Bei den Themenveranstaltungen für Eltern standen die folgenden Fragen im Vordergrund:
• Familienvielfalt – Leben in Patchwork-Familien
• Freizeitgestaltung mit Kindern
• Geschwisterkinder
• Allein-/getrennt erziehen im Alltag
Gruppenangebote für Eltern gab es im Jahr 2015 für zwei Themenbereiche:
eine Gruppe für Alleinerziehende sowie eine Gruppe für Eltern von pubertierenden
Jugendlichen.
Für die Multiplikatoren wurden mehrere Kurse durchgeführt zu den Themen
• Gesprächsführung bei Elterngesprächen
• Fallbesprechungen
–Seite 24 -
Jahresbericht 2017
Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen
Für die fachliche Unterstützung von Fachkräften der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, von Lehrer/innen und Erzieherinnen haben in 2016 insgesamt 56 Termine
stattgefunden. Genutzt haben dieses Angebot insgesamt 139 Teilnehmer/innen aus
Brühl und Wesseling.
Die Form dieser Beratungen war sehr unterschiedlich. Zum einen erhalten die Fachkräfte und Multiplikatoren aus anderen Einrichtungen in akuten Einzelfällen eine
individuelle Beratung. Zum anderen erfolgen Fallbesprechungen auch in den regelmäßigen dafür vereinbarten Besprechungsrunden (z.B. Fallbesprechung mit den
OGS-Teams oder Fallbesprechung mit den Teams der Familienzentren).
–Seite 25 -
Jahresbericht 2017
Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit 2016
& Ausblick 2017/18
Die statistische Übersicht und die detaillierte Betrachtung der Angebote und Leistungen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl im Jahr
2016 ergeben folgende grundsätzliche Erkenntnisse:
• Die Angebote der Familien- und Erziehungsberatungsstelle wurden 2016 von den
Familien weiterhin in sehr hohem Maße angenommen. Im Jahr 2016 wurde mit
557 Beratungsfällen wiederum eine überdurchschnittliche Anzahl erreicht.
• Der sich schon in den letzten Jahren abzeichnende Trend, dass die Fälle sowohl
vom Anlass der Beratung als auch in ihrer Intensität noch komplexer werden, hat
sich erneut fortgesetzt. Die Problemdichte und die Komplexität der Beratungsfälle haben deutlich zugenommen und sind stärker vorhanden als in früheren Jahren. Beratungshäufigkeit und Beratungsdauer nehmen spürbar zu.
• Eltern können das Beratungsangebot unmittelbar und niedrigschwellig in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsstelle wird ihrem Auftrag nach früher und präventiver Hilfe dadurch besonders gerecht. Zudem führen die gute Kooperation
mit den Kindertageseinrichtungen, den Schulen und den Jugendämtern in Brühl
und Wesseling und die von dort gegebenen Empfehlungen an die Eltern zu einem
gelingenden Zugang der Familien in die Beratung.
• Mit der Beratungsarbeit werden Eltern aus allen Bevölkerungsschichten und Kulturkreisen erreicht:
ausländische Herkunft der Eltern (30,7 Prozent), in 8,5 % der Fälle ist nicht
Deutsch die in der Familie gesprochene Sprache, Eltern mit Bezug von Sozialleistungen für den Lebensunterhalt (21,9 Prozent), Alleinerziehende (25,3 Prozent)
bzw. allein lebende Elternteile (42,4 Prozent).
• Die Präsenz vor Ort mit den Beratungsangeboten in Wesseling und Brühl hat sich
gut bewährt. Die räumlich nahen Angebote werden zahlreich angenommen.
• Die regelmäßigen Außensprechstunden in Familienzentren und die vernetzenden
Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen verbessern weiter den
niedrigschwelligen Zugang zu den Beratungsangeboten.
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Jahresbericht 2017
• Im Jahr 2016 setzt die Familien- und Erziehungsberatungsstelle die Zusammenarbeit mit den beiden Jugendämtern in Brühl und Wesseling sowie mit Schulen,
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren beider Städte kontinuierlich fort.
Auch durch diese Vernetzung und Kooperation wird für die Brühler und Wesselinger Familien erfahrbar, wie sie die Hilfe selbst in Gang setzen können und, dass
sie in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle kompetente Hilfe und Unterstützung erwarten können.
• Die psychosoziale Beratung und das therapeutische Angebot der Familien- und
Erziehungsberatungsstelle erfordern angemessene und besondere Rahmenbedingungen, damit diese für die Familien, Eltern, Kinder und Jugendlichen die notwendigen Hilfen in fachlich guter Qualität erbracht werden können. Nur so können auch für die Betroffenen gelingende Veränderungsprozesse in Gang gesetzt
und erfolgreiche Hilfen gestaltet werden.
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