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Vorlage (Jahresbericht FEB 2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
769 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
26.09.17, 11:51
Aktualisiert
26.09.17, 11:51

Inhalt der Datei

Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2017 Jahresbericht 2017 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2017 Stadt Wesseling Der Bürgermeister Alfons- Müller-Platz 50389 Wesseling Familien- und Erziehungsberatungsstelle: Wesseling, Kölner Straße 40 Brühl, Gartenstraße 6 Redaktion: Frank W. Krüger Leiter des Fachbereichs Familien- und Erziehungsberatung Titelfoto: © KunstKlasse 8c der Sekundarschule Horstmar-Schöppingen Mai 2017 –Seite 2 - Jahresbericht 2017 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2017 Vorwort zum Jahresbericht 2017 Seite 5 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Seite 6 Wer kann in die Beratungsstelle kommen? Seite 7 Was bietet die Beratungsstelle an? Seite 7 Personalübersicht Seite 8 Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2016 Seite 9 Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der Familien- und Erziehungsberatungsstelle Seite 22 Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit 2016 & Ausblick 2017/18 –Seite 3 - Seite 26 Jahresbericht 2017 –Seite 4 - Jahresbericht 2017 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2017 Wie zahlreich, mit welcher Zufriedenheit und mit welcher Nutzungsfrequenz die Rat suchenden Kinder, Jugendlichen und Eltern kompetente Hilfen in unserer Beratungsstelle finden, das zeigt der vorliegende Jahresbericht einmal mehr auf. Die weiterhin sehr hohe Zahl der Nutzerinnen und Nutzer der Familienangebote aus Wesseling und Brühl spricht allein schon für sich. Dennoch hat uns auch unsere Bekanntheit bei allen Familien gefreut. In einer kürzlich durchgeführten Familienbefragung gaben knapp 70 Prozent der befragten Familien an, die Familien- und Erziehungsberatungsstelle zu kennen. Das ist ein bemerkenswert hoher Wert, der noch weit vor vielen anderen Hilfs- und Unterstützungsangeboten liegt. Die Rahmenbedingungen für Familienberatungen sind auch gleichzeitig die Grundpfeiler für den Erfolg der Beratungsstellenarbeit. Die Erziehungsberatung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Die Nutzung erfolgt von den Ratsuchenden freiwillig, ein Kostenbeitrag darf nicht erhoben werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Gleichwohl ist es wichtig, dass wir über unsere Arbeit berichten. Dies tun wir mit den jährlichen Tätigkeitsberichten in anonymisierter Form. Damit werden gleichzeitig die politischen Gremien, aber auch die Öffentlichkeit und unsere Kooperationspartner umfassend über unsere Arbeit informiert. Dies verschafft wiederum eine weitere Bekanntheit unserer Einrichtung. Und das ist gut so. Denn oft schaffen wir es in unserer Beratungsarbeit schon früh Unterstützung anzubieten und die Bemühungen der Familien für ihren oft schweren Lebensalltag tatkräftig zu begleiten. Und auch die Zufriedenheit der Beratenen trägt dann wiederum dazu bei, dass über unsere Arbeit berichtet wird und diese noch bekannter wird. Frank W. Krüger Leiter der Familien- und Erziehungsberatungsstelle –Seite 5 - Jahresbericht 2017 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl • Familienberatung und Familientherapie • Erziehungsberatung • Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene • Trennungs- und Scheidungsberatung • Beratung in besonderen Lebenssituationen • Das Team (v. oben links n. unten rechts): • Frank W. Krüger, Leiter der Beratungsstelle Dipl. Sozialarbeiter, Familientherapeut • Christel Mott Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin • Achim Kirschall Dipl. Pädagoge, Familientherapeut • Waltraud Kolanoski Dipl. Heilpädagogin, Familientherapeutin • Sybille Lethert Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin • Rosemarie Linnartz Verwaltungsangestellte, Anmeldung und Sekretariat • Gunther Krampe Dipl. Psychologe, Familientherapeut –Seite 6 - Jahresbericht 2017 Wer kann in die Beratungsstelle kommen? Familien, Eltern, junge Erwachsene (unter 21 Jahren), Jugendliche und Kinder können in die Beratungsstelle kommen, wenn • sie Fragen zur Kindererziehung und zu ihrem Familienleben haben • sie einsam oder unglücklich sind, Angst haben oder mit ihrem Leben nicht zurecht kommen • ein Familienmitglied auffälliges Verhalten zeigt oder Probleme hat, z.B. Essstörungen und selbstverletzendes Verhalten • Erlebnisse wie Kindesvernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch vorgekommen sind • die Eltern sich trennen wollen oder getrennt haben und dabei Probleme in der Familie auftauchen • es Schwierigkeiten und Konflikte in der Familie, mit Freunden oder Partnern gibt • sich Familien neu zusammengefunden haben (Stief- und Patchworkfamilien, Pflegefamilien, Adoptivfamilien) und es Probleme gibt • Mütter oder Väter alleinerziehend sind und Unterstützung brauchen Was bietet die Beratungsstelle an? Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei familiären und individuellen Fragestellungen, Problemen, Krisen und Konflikten. Das Angebot umfasst Beratung und Therapie für Familien sowie Einzel- und Gruppenarbeit mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Pädagogische Fachkräfte der Schulen, Kindertageseinrichtungen u.a. erhalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unterstützung durch: • Einzelfallberatung • Fachberatung und Supervision • Fortbildungen • Soziale Trainingskurse • Mobile Erziehungsberatung • Elternabende sowie Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen –Seite 7 - Jahresbericht 2017 Personalübersicht Mitarbeiter/innen Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul 5,5 5,5 5,5 5,4 Aug Sep Okt Nov Dez 5,4 5,4 5,4 Frank W. Krüger Dipl. Sozialarbeiter Leiter der Beratungsstelle Christel Mott Dipl. Sozialarbeiterin (35 Std.) Achim Kirschall Dipl. Pädagoge (35 Std.) Waltraud Kolanoski Dipl. Heilpädagogin (23,5 Std.) Sybille Lethert Dipl. Sozialarbeiterin Gunther Krampe Dipl. Psychologe Rosemarie Linnartz Verwaltungsangestellte, Anmeldung und Sekretariat (25 Std.) Summe der Beraterstellen inkl. Leitung 5,5 5,5 5,4 5,4 5,4 In der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl sind sechs Beratungsfachkräfte auf 5,4 Vollzeitstellen eingesetzt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen zusätzlich zu ihren Grundberufen aus Sozialarbeit, Heilpädagogik, Pädagogik und Psychologie über familientherapeutische Zusatzausbildungen und sie ergänzen ihr Wissen und ihre Qualifikationen durch regelmäßige Fortbildungen. Nur so kann die psychosoziale Beratung der Beratungsstelle nach den Regeln des fachlichen Könnens sichergestellt werden. –Seite 8 - Jahresbericht 2017 Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2016 Die nachfolgenden Zahlen sind für die amtliche Statistik für das Land Nordrhein-Westfalen und die amtliche Bundesstatistik erstellt und für diesen Bericht aufbereitet und zum Teil mit Erläuterungen versehen worden. Bei den einzelnen Zahlen ist jeweils angegeben, ob sie sich auf alle im Laufe des Jahres verzeichneten Fälle oder nur auf die abgeschlossenen Fälle beziehen. Zu den einzelnen statistischen Informationen gibt es häufig ergänzende Erläuterungen, die zum Teil auch Bezug zur aktuellen Situation in der Familien- und Erziehungsberatung herstellen. 1. Fallzahlen Gesamtzahl der Beratungsfälle (in Klammern Vorjahr) 557 (549) + 1,5 % Neuanmeldungen mit Terminvergabe 486 (351) + 38,5 % Fallaufnahme und Beratung 365 (289) + 26,3 % Im Berichtsjahr abgeschlossen 328 (348) - 5,8 % Am Ende des Berichtsjahrs fortdauernde Fälle 227 (192) 600 500 553 433 432 533 570 + 18,2 % 549 557 461 400 300 200 100 0 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 –Seite 9 - Jahresbericht 2017 Die Fallzahlen haben 2016 erneut einen sehr hohen Stand erreicht. Mit 555 Fällen wurde der langjährige Schnitt erneut überschritten. Die Dienstleistung ist in der Bevölkerung und bei Fachkräften gut bekannt und wird zahlreich nachgefragt. 300 Am Ende des Jahres andauernde Hilfen 250 206 218 200 229 199 192 137 150 100 260 101 50 0 Jahr 2009 400 350 347 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Fallaufnahmen im jeweiligen Jahr 331 324 347 Jahr 2014 Jahr 2015 371 315 Jahr 2016 365 289 300 250 200 150 100 50 0 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 –Seite 10 - Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahresbericht 2017 2. Wohnorte der Klienten – alle Fälle - (in Klammern Vorjahr) Orte Brühl Wesseling Andere Orte (z.B. Köln, Bornheim, Erftstadt, Hürth, Frechen, Weilerswist) Fälle 276 (251) 224 (240) 57 (52) Prozent 49,6 % (45,7 % ) 40,2 % (43,7 %) 10,2 % (10,5 %) 90 Prozent aller betroffenen Kinder und Jugendlichen haben ihren Wohnsitz in Wesseling und Brühl. Nur 10 Prozent der jungen Menschen leben in anderen Städten. Fast immer wohnen jedoch hier die Rat suchenden Elternteile in Wesseling oder Brühl oder es gibt einen anderen festen Bezug zu Wesseling oder Brühl. Nur bei 15 Klienten (2,7 %) gab es andere Beweggründe für die Beratung in der hiesigen Beratungsstelle. 2.1. Familien mit Wohnort Brühl oder Wesseling Fälle aus Familien in Wesseling und Brühl 300 200 100 0 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Brühl 114 112 103 113 149 141 177 179 198 208 210 214 230 294 315 306 268 303 Wesseling 67 69 64 70 121 179 193 188 214 234 220 205 228 244 214 253 251 239 Anmerkung zu den Zahlen von 2016: Bei der Zuordnung zu Brühl und Wesseling sind im Jahr 2016 die Beratungsfälle aufgeführt, in denen die Familien einen Bezug zu den beiden Städten haben. In einigen Fällen gibt es diesen zu beiden Städten gleichermaßen. Dann ist der Wohnort der Kinder maßgeblich gewesen. In den Fällen, bei denen die Kinder ihren Wohnort nicht in Brühl oder Wesseling haben, wohnt meist einer der Rat suchenden Elternteile in Wesseling oder Brühl. –Seite 11 - Jahresbericht 2017 3. Schwerpunktbereiche der Beratung/Trennung und Scheidung/ Familiensituationen der Beratenen (abgeschlossene Fälle – Mehrfachnennungen möglich) Schwerpunkte der Beratung Anzahl Gesamtzahl der beendeten Fälle davon: vor/in/nach Trennung und Scheidung mit Alleinerziehenden mit jungen Menschen unter 21 Jahren mit jungen Erwachsenen zw. 21 u. 27 J. mit Familien, deren Kinder unter 21 J. alt sind 328 (348) 100,0 % Anteil (in Klammern Vorjahr) 173 (202) 83 (109) 18 (25) 1 (1) 309 (322) 52,7 % (58,0 %) 25,3 % (31,3 %) 5,5 % (7,2 %) 0,3 % (0,3 %) 94,2 (92,5 %) Bei Betrachtung der familiären Situation und der Entwicklungsbedingungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen fällt auf, dass das Thema Trennung und Scheidung insgesamt eine weitreichende Rolle spielt. In 53 Prozent aller im Jahre 2016 beendeten Fälle (2015: 58 Prozent) war die Familiensituation durch Trennung und Scheidung geprägt (tatsächliche Trennung und Ambivalenzphase, die einer möglichen Trennung vorausgeht). Nur in 44 Prozent der Fälle (2015: 41 Prozent) gab es keine Trennung und/oder Scheidung im Familienverlauf. 4. Trennung und Scheidung (alle Fälle im Jahr 2016) Anzahl Anteil (in Klammern Vorjahr) Keine Trennung Ambivalenzphase Trennung / Scheidung 243 (223) 40 (46) 274 (279) 43,6 % (40,6 %) 5. Situation in der Herkunftsfamilie (alle Fälle im Jahr 2016) Anzahl Anteil 7,2 % (8,4 %) 49,2 % (50,8 %) (in Klammern Vorjahr) 42,4 % (41,9 %) 236 (230) Elternteil lebt allein ohne Partner (mit/ohne weitere Kinder) Elternteil lebt mit Partner (mit/ohne weitere Kinder) Eltern leben zusammen Elternteil verstorben Unbekannt –Seite 12 - 71 (89) 12,8 % (16,2, %) 239 (225) 42,9 % (40,2 %)) 6 (2) 1,1 % (0,4 %) 5(3) 0,9 % (0,6 %) Jahresbericht 2017 6. Anmeldegründe (Mehrfachnennungen möglich) (laufende Fälle im Jahr 2016 – in Klammern Vorjahr) 10Unversorgtheit des jungen Menschen Anzahl Anteil 8 (15) 1,4 % 7 (11) 1,3 % 12 (25) 2,2 % 159 (141) 28,5 % 159 (176) 28,5 % 15Belastung d. jung. Menschen durch familiäre Konflikte 437 (447) 78,5 % 16Auffälligkeiten im sozialen Verhalten d. jung. Menschen 134 (179) 24,1 % 163 (148) 29,3 % 108 (128) 19,4 % 11Unzureichende Förd. /Betreuung/Versorgung d. jung. Menschen 12Gefährdung des Kindeswohls 13Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten 14Belastung d. jungen Menschen d. Problemlagen d. Eltern 17Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen 18Schul./berufl. Probleme d. jungen Menschen Die Problemdichte im Fallgeschehen wird durch die in der amtlichen Statistik erfassten Einzelgründe für die Beratungsaufnahme abgebildet. Hierbei ist zu beachten, dass wegen der formalen statistischen Begrenzung nicht alle Merkmale miteinander kombiniert werden konnten. Die oben zusammengefassten Kategorien der Anmeldegründe stellen sich in der detaillierten Gesamtübersicht folgendermaßen dar. –Seite 13 - Jahresbericht 2017 7. Beratungsanlässe (Mehrfachnennungen möglich) (laufende Fälle im Jahr 2016 – in Klammern Vorjahr) Anzahl Anteil 10-01 Unversorgtheit junger Mensch 1 (1) 0,2 % 10-02 Ausfall Bezugsperson (Krankheit) 3 (6) 0,5 % 10-03 Ausfall Bezugsperson (stat. Unterbringung) 0 (1) 0,0 % 10-04 Ausfall Bezugsperson (Inhaftierung) 0 (0) 0,0 % 10-05 Ausfall Bezugsperson (Tod) 4 (6) 0,7 % 10-08 Vernachlässigung 0 (1) 0,0 % 11-01 unzureichende Förderung des jungen Menschen in der Familie 2 (2) 0,4 % 11-02 keine/mangelnde Unterstützung in Familie 1 (3) 0,2 % 11-03 mangelnde schul. Unterstützung in Familie 2 (0) 0,4 % 11-04 unzureichende Betreuung in der Familie 2 (0) 0,4 % 11-05 unzureichende Versorgung des jungen Menschen in der Familie 0 (1) 0,0 % 11-06 soziale Probleme wg. unzureichender Förderung in Familie 1 (5) 0,2 % 11-07 gesundheitliche Probleme wg. unzureichender Förderung in Familie 0 (0) 0,0 % 12 (9) 2,1 % 12-02 Vernachlässigung 2 (0) 0,4 % 12-03 Verwahrlosung 0 (0) 0,0 % 12-04 körperliche Gewalt in Familie 7 (4) 1,3 % 12-05 psychische Gewalt in Familie 3 (2) 0,7 % 12-06 sexuelle Gewalt in Familie 0 (4) 0,0 % 13-01 Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern 44 (42) 7,9 % 13-02 Erziehungsunsicherheit 91 (76) 16,3 % 13-03 pädagogische Überforderung 21 (18) 3,8 % 13-04 unangemessene Verwöhnung 3 (5) 0,5 % 14-01 Belastungen durch Probleme Eltern 80 (84) 14,4 % 14-02 psychische Erkrankung Elternteil 50 (72) 9,0 % 14-03 Suchtproblematik Elternteil 14 (13) 2,5 % 2 (2) 0,4 % 14-05 physische Erkrankung Elternteil 13 (5)) 2,3 % 15-01 Belastung des jungen Menschen durch familiäre Konflikte 42 (39) 7,5 % 15-02 Partnerkonflikte 49 (40) 8,8 % 179 (174) 32,1 % 15-04 Umgangs-/Sorgerechtsstreitigkeiten 99 (112) 17,8 % 15-05 Eltern-Kind-Konflikt 58 (63) 10,4 % 15-06 migrationsbedingte Konflikte 10 (19) 1,8 % 16-01 Auffälligkeiten Sozialverhalten 63 (67) 11,3 % 12-01 Gefährdung Kindeswohl 14-04 geistige/seelische Behinderung Elternteil 15-03 Trennung/Scheidung –Seite 14 - Jahresbericht 2017 16-02 Gehemmtheit 11 (12) 2,0 % 3 (7) 0,5 % 23 (29) 4,1 % 4 (5) 0,7 % 28 (52) 5,0 % 16-07 Drogen/Alkohol 2 (4) 0,4 % 16-08 Delinquenz/Straftat 0 (3) 0,0 % 107 (88) 19,2 % 17-02 Entwicklungsrückstand 15 (10) 2,7 % 17-03 Ängste 24 (35) 4,3 % 17-04 Zwänge 5 (7) 0,9 % 17-05 selbst verletzendes Verhalten 9 (3) 1,6 % 17-06 suizidale Tendenzen 3 (5) 0,5 % 59 (78) 10,6 % 9 (6) 1,6 % 13 (16) 2,3 % 4 (4) 0,7 % 8 (6) 1,4 % 15 (18) 2,7 % 0 (0) 0,0 % 16-03 Isolation 16-04 Geschwisterrivalität 16-05 Weglaufen 16-06 Aggressivität 17-01 Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme 18-01 Schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen 18-02 leistungsmäßige Überforderung 18-03 Konzentrationsprobleme 18-04 ADS 18-05 Hyperaktivität 18-06 Schwänzen 18-07 Hochbegabung 8. Anregung der Anmeldung in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle (alle laufenden Hilfen in 2016) Anregung durch… Anzahl Anteil (in Klammern Vorjahr) Eltern / Sorgeberechtigte Junger Mensch selbst Schule / Kindergarten Sozialer Dienst, andere Institution Gericht / Staatsanwaltschaft / Polizei Arzt / Klinik / Gesundheitsamt Ehemalige Klienten / Bekannte Sonstige Keine Angabe –Seite 15 - 303 (289) 54,4 % 10 (9) 59 (59) 78 (88) 12 (12) 40 (43) 21 (17) 17 (14) 17 (2) 1,8 % 10,6 % 14,0 % 2,2 % 7,2 % 3,8 % 3,1 % 0,4 % Jahresbericht 2017 9. Alter der angemeldeten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (abgeschlossene Fälle, in Klammern Vorjahr) Alter Unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 9 Jahre 9 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre Summe in Prozent männlich weiblich 16 (10) 14 (18) 33 (31) 37 (30) 32 (45) 34 (29) 25 (36) 28 (29) 27 (41) 32 (27) 21 (27) 17 (25) 5 (8) 6 (6) 0 (2) 1 (1) 169 (193) 159 (155) 51,5 % (55,5 %) 48,5 % (44,5 )% insgesamt 30 (18) 68 (61) 66 (74) 53 (65) 59 (68) 38 (52) 11 (9) 1 (1) 328 (348) 100 % 10. Tätigkeit der Eltern (alle laufenden Fälle in 2016 – in Klammern Vorjahr) Vollzeit erwerbstätig Teilzeit erwerbstätig Geringfügig beschäftigt Arbeitslos In Ausbildung/Umschulung Rentner/-in Hausmann/-frau Sonstiges/unbekannt Vater 444 (411) 18 (21) 0 (3) 26 (39) 3 (6) 8 (8) 0 (6) 58 (49) 79,7 % 3,2 % 0,0 % 4,7 % 0,5 % 1,4 % 0,0 % 10,4 % Mutter 114 (115) 232 (220) 32 (33) 36 (24) 6 (3) 2 (1) 105 (115) 30 (38) 20,5 % 41,7 % 5,7 % 6,5 % 1,1 % 0,4 % 18,9 % 5,4 % 11. Wirtschaftliche Situation der Familie (alle laufenden Fälle in 2016) Bezug von Sozialleistungen zum Lebensunterhalt Anzahl (in Klammern Vorjahr) Anteil Eigenen Einkünften 435 (427) 78,1 % (77,8 %) Sozialleistungen 122 (122) 21,9 % (22,2 %) –Seite 16 - Jahresbericht 2017 Familie lebt überwiegend von Anzahl Anteil (in Klammern Vorjahr) Eigenen Einkünften Sozialleistungen 476 (460) 85,5 % (83,8 % ) 81 (89) 14,5 % (16,2 %) 12. Herkunft (alle laufenden Fälle in 2016) Ja Nein (in Klammern zahlen des Vorjahres) Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils 171 (165) In der Familie wird vorrangig deutsch gesprochen 510 (513) 30,7 % (30,1 %) 91,5 % (93,4 %) 386 (384) 47 36 69,3 % (69,9 %) 8,5 % (6,6 %) 13. Aufenthalt der Kinder/Jugendlichen zum Beginn der Hilfe (alle laufenden Hilfen in 2016) Anzahl Anteil Bei Eltern/Elternteil/Sorgeberechtigten 535 (537) 96,1 % In Pflegefamilie (§§ 33, 35a, 41 SGB VIII) 2 (3) 0,4 % Heim, betreutes Wohnen §§ 34, 35a, 41 SGB VIII) 5 (1) 0,9 % Bei Verwandten 11 (4) 2,0 % In eigener Wohnung 3 (1) 0,6 % Psychiatrie 0 (1) 0,0 % Ohne festen Aufenthalt 1 (0) 0,2 % (in Klammern Zahlen des Vorjahres) –Seite 17 - Jahresbericht 2017 14. Bildungs- und Berufssituation der angemeldeten Kinder, Jugendlichen u. jungen Erwachsenen (alle laufenden Hilfen in 2016) Institution Anzahl Anteil (in Klammern Zahlen der Vorjahr) Keine institutionelle Betreuung Tageseinrichtung für Kinder Grundschule Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Fachoberschule/Fachschule/Berufskolleg Fachhochschule/Hochschule In Qualifizierungsmaßnahme / Berufsförderung Berufsausbildung Wehr-/Zivildienst Berufstätig Arbeitslos Sonstiges/Unbekannt 24 (16) 141 (123) 138 (149) 15 (20) 28 (38) 46 (61) 89 (81) 47 (45) 4 (3) 2 (2) 3 (2) 8 (7) 0 (0) 3 (0) 2 (0) 7 (2) 15. Wartezeit von der Anmeldung bis zum ersten Fachkontakt (alle laufenden Hilfen in 2016) Anzahl 4,3% 25,3% 24,8% 2,7% 5,0% 8,3% 16,0% 8,4% 0,7% 0,4% 0,5% 1,4% 0,0% 0,5% 0,4% 1,3% Anteil (in Klammern Vorjahr) bis zu 14 Tagen 363 (327) 65,2 % (59,6 %)) bis zu vier Wochen 141 (136) 25,3 % (24,8 %) 38 (62) 6,8 % (11,3 %) 15 (24) 2,7 % (4,4 %) bis zu acht Wochen länger Erfreulicherweise war es in zwei Drittel aller Fälle möglich, bereits innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung ein Erstgespräch durchzuführen. Wenn dies nicht erreicht worden ist, hat dies oftmals auch an den Terminmöglichkeiten der Klienten gelegen. Mit der jetzigen Personalstärke konnte den weiterhin hohen Anmeldezahlen zeitlich schneller begegnet werden als dies zuvor möglich war. Für besonders akute Fälle wurden in der Regel besondere zusätzliche Erstgesprächstermine ermöglicht. –Seite 18 - Jahresbericht 2017 Der von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfohlene Anteil an Erstgesprächen von 80 Prozent, die innerhalb von vier Wochen stattfinden, konnte durch den engagierten Einsatzes der Mitarbeiter/innen mit 90,5 Prozent sogar noch weit übertroffen werden. 16. Beratungstermine (bei abgeschlossenen Fällen 2016) Zahl der Beratungen bis zu 5 6 - 15 16 - 30 mehr als 30 Beratungsgespräche Beratungsgespräche Beratungsgespräche Beratungsgespräche Anzahl (in Klammern Vorjahr) 222 (240) 89 (97) 13 (9) 4 (2) Anteil 67,7 % (69,0 %) 27,1 % (27,9 %) 4,0 % (2,6 %) 1,2 % (0,6 %) 17. Dauer der Beratung (bei abgeschlossenen Fällen) Dauer Anzahl (in Klammern: Vorjahr) Anteil unter 3 Monate 68 (61) 20,7 % (17,5 %) 3 bis 6 Monate 90 (68) 27,4 % (19,5 %) 6 bis 9 Monate 105 (117) 32,0 % (33,6 %) 9 bis 12 Monate 21 (49) 6,4 % (14,1 %) 12 bis 18 Monate 18 (35) 5,5 % (10,1 %) 18 bis 24 Monate 8 (9) 2,4 % (2,6 %) 18 (9) 5,5 % (2,6 %) länger als 24 Monate Die Dauer der abgeschlossenen Beratungen und Therapien hat sich über die letzten Jahre gravierend verlängert. Der erforderliche Zeitraum hat immer weiter zugenommen und hat sich gegenüber 2010 bereits um durchschnittlich 3 Monate verlängert. Bei dieser Betrachtung werden zwei Tendenzen gleichzeitig und kumulierend wirksam: Zum einen ist dies die erhöhte Fallintensität und –komplexität, zum anderen ist dies aber auch die gestiegene Anzahl von Fällen, die durch die vermehrten Anmeldungen und eine längere Fortdauer entstanden sind. –Seite 19 - Jahresbericht 2017 18. Beratungsschwerpunkte gemäß SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (alle laufenden Fälle in 2016 – in Klammern Vorjahr) § 17 Beratung in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung § 18 Beratung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts § 28 Erziehungsberatung 72 (71) 4 (4) 458 (463) § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung 3 (4) Beratung außerhalb des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe 0 (0) 19. Familien erhalten bereits Hilfen nach SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfegesetz (laufende Hilfen in 2016 – in Klammern Vorjahr) Anzahl Ja Nein / keine Angabe Anteil 62 (68) 11,1 % (12,4 %) 495 (481) 88,9 % (87,6 %) In 62 der in 2016 laufenden Fälle ist die Familien- und Erziehungsberatungsstelle ergänzend oder ablösend tätig geworden, bei denen bereits zuvor andere Jugendhilfemaßnahmen erfolgt sind. Hier ist in der ergänzenden Arbeit der Familien- und Erziehungsberatungsstelle eine steigende und nunmehr konstante Tendenz über die letzten Jahre zu beschreiben (von 6,3 % auf zwischenzeitlich 12,4 % und aktuell 11,1 %). –Seite 20 - Jahresbericht 2017 20. Fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (alle laufenden Fälle in 2016 – in Klammern Vorjahr) Institution Anzahl der Fälle Ärzte/-innen, Kliniken 9 (23) Psychotherapeuten/-innen 3 (6) Familienzentren/Kindertageseinrichtungen 17 (17) Schulen 22 (24) Offene Ganztagsschulen 2 (0) Andere & zielgruppenorientierte Beratungsstellen 4 ( 5) Schulpsychologische Dienste 3 (3) Jugendämter 60 (89) Jugendämter mit Bezug auf § 8a SGB (Kindeswohlgef.) 5 (8) Heime / teilstat. Einrichtungen 2 (2) Sozialämter 0 (1) Soziale Dienste freier Verbände 6 (7) Gerichte/Justiz 9 (12) Rechtsanwälte/-innen 0 (1) Sonstige 2 (3) 21. Beendigung der Beratung (abgeschlossene Fälle) (alle beendeten Fälle in 2016 – in Klammern Vorjahre) Anzahl Beendigung gemäß Beratungszielen 325 (343) Beendigung abweichend von Beratungszielen –Seite 21 - 3 (5) Anteil 99,1 %(98,6 %)) 0,9 % (1,4 %) Jahresbericht 2017 Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der Familienund Erziehungsberatungsstelle Neben dem gesetzlichen Auftrag, Erziehungsberatung und familientherapeutische Unterstützungsleistungen im Einzelfall zu erbringen, haben die Familien- und Erziehungsberatungsstellen auch unabhängig von ihrer Einzelfallarbeit allgemeine, fallübergreifende und vorbeugende Aufgaben zu erfüllen. Unabhängig von den 557 Einzelfallhilfen im Jahr 2016 wurden darüber hinaus folgende 151 Leistungen mit insgesamt 488 Nutzerinnen und Nutzern von der Familien- und Erziehungsberatungsstelle erbracht: • Einzelveranstaltungen für Multiplikatoren (Lehrer/innen, Erzieher/innen, Fachkräfte der Jugendhilfe und anderer Einrichtungen) • Einzelveranstaltungen für Eltern, junge Menschen und Interessierte • Kurse und mehrtägige Veranstaltungen für Multiplikatoren und Eltern • Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen • Offene Sprechstunden für Eltern und junge Menschen (in Klammern Vorjahr) Art des Angebots Anzahl der Veranstaltungen Anzahl der Termine Anzahl der Teilnehmer/innen Einzelveranstaltungen für Multiplikatoren, Eltern, junge Menschen und Interessierte 25 (5) 25 (5) 317 (42) Kursangebote für Fachkräfte und Eltern 4 (3) 18 (18) 32 (8) Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen 56 (42) 56 (42) 139 (70) Offene Sprechstunden für Eltern und junge Menschen 52 (31) 52 (31) nicht erfasst –Seite 22 - Jahresbericht 2017 Gesetzlicher Auftrag und Qualitätsaspekte Diese zuvor beschriebenen Aufgaben und Leistungen sowie die Kooperationen mit Familienzentren, Allgemeinen Sozialen Diensten, Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen sind als Pflichtaufgaben zu erbringen, um als Beratungsstelle anerkannt zu sein und die Landesförderung für die Familienberatung zu erhalten. Über den Einzelfall hinausgehende Aktivitäten, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitäten sind konstitutiver Bestandteil der Erziehungs- und Familienberatung. Gremienarbeit (Arbeitsgemeinschaften, Vernetzungsarbeit) Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle kooperiert aktuell insgesamt in 16 Feldern mit anderen Organisationen: • 6 Familienzentren in Brühl (3) und Wesseling (3) und den jeweiligen anderen Kooperationspartnern der Familienzentren • Jugendämter/Soziale Dienste in Brühl und Wesseling • Arbeitskreis Familienbildung Brühl • AG 78 (Erzieherische Hilfen) in Brühl • Psychosozialer Arbeitskreis Rhein-Erft • Familientherapeutischer Arbeitskreis Rhein-Erft • Landesarbeitskreis der kommunalen Erziehungsberatungsstellen mit dem Städteund Gemeindebund • AK Frühe Hilfen für Familien (sowohl in Brühl als auch in Wesseling) • AK Armutsprävention • AK Familienbildung • AK Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit dem Familiengericht Brühl, den Jugendämtern und den Beratungsstellen im südlichen Rhein-Erft-Kreis • Kinderärzte in Brühl und Wesseling und Gesundheitsamt Rhein-Erft • Distriktteam Brühl-Vochem (Grundschule, Träger der OGS, ASD, Familien- und Erziehungsberatungsstelle, Regionale Schulberatung) • OGS-Teams der Wesselinger und Brühler Grundschulen • Grundschulen und weiterführende Schulen in Brühl und Wesseling • Kindertageseinrichtungen in Brühl und Wesseling –Seite 23 - Jahresbericht 2017 Offene Sprechstunden in anderen Organisationen und Einrichtungen Um Eltern ein leicht zugängliches Angebot für Beratung und allgemeine Fragen der Erziehung anzubieten, bietet die Familien- und Erziehungsberatungsstelle auch außerhalb der beiden eigenen Standorte offene Sprechstunden an. Diese Anlaufmöglichkeiten sind mittlerweile zu einem festen und regelmäßigen Angebot ausgebaut worden. Im Jahr 2016 hat es insgesamt 52 offene Sprechstunden der Beratungsstelle außerhalb der eigenen Einrichtung gegeben. Inzwischen gibt es diese Angebote in den sechs städtischen Familienzentren in Brühl und Wesseling (in Brühl „Familienzentrum Brühl-Vochem“ und „Familienzentrum Brühl-Süd sowie die Familienzentren „Villa Sonnenschein“, „Am Rheinbogen“ in Wesseling) monatlich und im Kath. Familienzentrum St. Margareta in Brühl und im Ev. Familienzentrum in Wesseling nach Einzelabsprache. Veranstaltungen für Multiplikatoren und Fachkräfte sowie für Eltern und junge Menschen Im Jahre 2016 hat die Familien- und Erziehungsberatungsstelle insgesamt 25 Einzelveranstaltungen mit insgesamt 317 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten und durchgeführt. Bei den Themenveranstaltungen für Eltern standen die folgenden Fragen im Vordergrund: • Familienvielfalt – Leben in Patchwork-Familien • Freizeitgestaltung mit Kindern • Geschwisterkinder • Allein-/getrennt erziehen im Alltag Gruppenangebote für Eltern gab es im Jahr 2015 für zwei Themenbereiche: eine Gruppe für Alleinerziehende sowie eine Gruppe für Eltern von pubertierenden Jugendlichen. Für die Multiplikatoren wurden mehrere Kurse durchgeführt zu den Themen • Gesprächsführung bei Elterngesprächen • Fallbesprechungen –Seite 24 - Jahresbericht 2017 Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen Für die fachliche Unterstützung von Fachkräften der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, von Lehrer/innen und Erzieherinnen haben in 2016 insgesamt 56 Termine stattgefunden. Genutzt haben dieses Angebot insgesamt 139 Teilnehmer/innen aus Brühl und Wesseling. Die Form dieser Beratungen war sehr unterschiedlich. Zum einen erhalten die Fachkräfte und Multiplikatoren aus anderen Einrichtungen in akuten Einzelfällen eine individuelle Beratung. Zum anderen erfolgen Fallbesprechungen auch in den regelmäßigen dafür vereinbarten Besprechungsrunden (z.B. Fallbesprechung mit den OGS-Teams oder Fallbesprechung mit den Teams der Familienzentren). –Seite 25 - Jahresbericht 2017 Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit 2016 & Ausblick 2017/18 Die statistische Übersicht und die detaillierte Betrachtung der Angebote und Leistungen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl im Jahr 2016 ergeben folgende grundsätzliche Erkenntnisse: • Die Angebote der Familien- und Erziehungsberatungsstelle wurden 2016 von den Familien weiterhin in sehr hohem Maße angenommen. Im Jahr 2016 wurde mit 557 Beratungsfällen wiederum eine überdurchschnittliche Anzahl erreicht. • Der sich schon in den letzten Jahren abzeichnende Trend, dass die Fälle sowohl vom Anlass der Beratung als auch in ihrer Intensität noch komplexer werden, hat sich erneut fortgesetzt. Die Problemdichte und die Komplexität der Beratungsfälle haben deutlich zugenommen und sind stärker vorhanden als in früheren Jahren. Beratungshäufigkeit und Beratungsdauer nehmen spürbar zu. • Eltern können das Beratungsangebot unmittelbar und niedrigschwellig in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsstelle wird ihrem Auftrag nach früher und präventiver Hilfe dadurch besonders gerecht. Zudem führen die gute Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen, den Schulen und den Jugendämtern in Brühl und Wesseling und die von dort gegebenen Empfehlungen an die Eltern zu einem gelingenden Zugang der Familien in die Beratung. • Mit der Beratungsarbeit werden Eltern aus allen Bevölkerungsschichten und Kulturkreisen erreicht: ausländische Herkunft der Eltern (30,7 Prozent), in 8,5 % der Fälle ist nicht Deutsch die in der Familie gesprochene Sprache, Eltern mit Bezug von Sozialleistungen für den Lebensunterhalt (21,9 Prozent), Alleinerziehende (25,3 Prozent) bzw. allein lebende Elternteile (42,4 Prozent). • Die Präsenz vor Ort mit den Beratungsangeboten in Wesseling und Brühl hat sich gut bewährt. Die räumlich nahen Angebote werden zahlreich angenommen. • Die regelmäßigen Außensprechstunden in Familienzentren und die vernetzenden Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen verbessern weiter den niedrigschwelligen Zugang zu den Beratungsangeboten. –Seite 26 - Jahresbericht 2017 • Im Jahr 2016 setzt die Familien- und Erziehungsberatungsstelle die Zusammenarbeit mit den beiden Jugendämtern in Brühl und Wesseling sowie mit Schulen, Kindertageseinrichtungen und Familienzentren beider Städte kontinuierlich fort. Auch durch diese Vernetzung und Kooperation wird für die Brühler und Wesselinger Familien erfahrbar, wie sie die Hilfe selbst in Gang setzen können und, dass sie in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle kompetente Hilfe und Unterstützung erwarten können. • Die psychosoziale Beratung und das therapeutische Angebot der Familien- und Erziehungsberatungsstelle erfordern angemessene und besondere Rahmenbedingungen, damit diese für die Familien, Eltern, Kinder und Jugendlichen die notwendigen Hilfen in fachlich guter Qualität erbracht werden können. Nur so können auch für die Betroffenen gelingende Veränderungsprozesse in Gang gesetzt und erfolgreiche Hilfen gestaltet werden. –Seite 27 -