Daten
Kommune
Pulheim
Größe
156 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
10.11.14, 18:39
Aktualisiert
10.11.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
407/2014
Erstellt am:
13.10.2014
Aktenzeichen:
II/52 10 21
Verfasser/in:
Hr. Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
18.11.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Ehrenordnung der Stadt Pulheim für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports
hier: Ergänzung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Stadtsportverband Pulheim e.V./Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 407/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt/der Rat beschließt, die nachfolgende Neufassung der
Ehrenordnung der Stadt Pulheim für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports:
Ehrenordnung
der Stadt Pulheim
für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports
1.
Die Stadt Pulheim ehrt jährlich Personen für herausragende sportliche Leistungen im Rahmen des Empfangs
für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler.
2.
Geehrt werden insbesondere:
a)
Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die im laufenden Jahr
- die Deutsche Meisterschaft,
- die Europameisterschaft
- die Weltmeisterschaft
(einschließlich Platzierung Platz 3) oder
(einschließlich Platzierung Platz 3)
errungen oder
- an Olympischen Spielen teilgenommen haben.
b)
Trägerinnen und Träger des Deutschen Sportabzeichens, die zum 25., 40., 50. und 60. Mal erfolgreich die Bedingungen zum Erwerb des Deutschen Sportabzeichens erfüllt haben.
c)
Sportliche Leistungen, die dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit bekannt werden
und die er besonders ehren will.
3.
Der Kreis der zu Ehrenden wird jährlich durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der in 2. genannten Kriterien festgelegt.
4.
Die Ehrung erfolgt durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin.
5.
Vorschlagsberechtigt sind der Stadtsportverband, die städtischen Sportvereine, Mitglieder des Ausschusses für
Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und die Verwaltung.
6.
Der Sportausschussbeschluss vom 27.11.1984 bezüglich der unmittelbaren Ehrung von Sportlerinnen und
Sportlern, die eine Deutsche Meisterschaft bzw. einen höherwertigen Titel gewonnen haben, bleibt von dieser
Ehrenordnung unberührt.
7.
Diese Ehrenordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Vorlage Nr.: 407/2014 . Seite 3 / 3
Erläuterungen
Auf Hinweis des Stadtsportverbandes Pulheim e.V. soll Punkt 2 b) der Ehrenordnung der Stadt Pulheim für besondere
Leistungen auf dem Gebiete des Sports wieder die bis 2005 gültige Fassung bezüglich der mehrfachen Absolventinnen
und Absolventen des Sportabzeichens erhalten.
Die seit 2005 gültige Fassung ehrt lediglich Sportlerinnen und Sportler, die zum 50. Mal das Deutsche Sportabzeichen
erfolgreich abgelegt haben. Nach der o.a. Ergänzung werden auch wieder die Sportlerinnen und Sportler geehrt, die
zum 25., 40. und 60. Mal das Sportabzeichen ablegen. Diese Regelung wird zur Folge haben, dass beim Vereinsempfang pro Jahr etwa zwei bis drei Sportler/Sportlerinnen mehr geehrt werden.
Weitergehende finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Die insgesamt vorzunehmenden Ehrungen werden aus dem jeweils zur Verfügung stehenden Budgets bestritten.
Darüber hinaus wurde die Ehrenordnung im Hinblick auf die gleichberechtigte Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachwahl redaktionell überarbeitet.