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Vorlage (Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2016 nach 2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 Biess 20 22 02/17 SB 21.04.2017 143/2017 Betreff Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2016 nach 2017 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer Jülich Radermacher RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2016 nach 2017 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis. Erläuterungen: Aufgrund der Änderung des § 22 GemHVO durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) wurden im Rat am 02.12.13 (Vorl.nr. 372/2013) Grundsätze für Ermächtigungsübertragungen beschlossen, wonach der Kämmerer auf Antrag der zuständigen Fachbereiche über die Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen entscheidet. Gemäß § 22, Abs. 4 GemHVO sind diese Übertragungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Nicht in Anspruch genommene Aufwendungen führen im Ergebnis 2016 zu einer Verbesserung und bei Übertragung nach 2017 zu einer entsprechenden Belastung des Jahresabschlusses und damit des Haushaltsausgleichs 2017. Die zahlungswirksame Entlastung in 2016 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung in 2017. Diese zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine direkte Auswirkung auf den Haushaltsausgleich. Die Summe der ergebniswirksamen Ermächtigungsübertragungen wird im Anhang zum Jahresabschluss ausgewiesen. Drucksache 143/2017 Seite - 2 – 2. Anmerkung zu den beigefügten Übertragungslisten Die beigefügten Anlagen enthalten eine Darstellung von bisher vorgesehenen Übertragungen. Da Übertragungen sich zum Teil erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 ergeben, können sich noch weitere Übertragungen ergeben, die nachgereicht werden. Die Höhe der genannten Übertragungen steht unter dem Vorbehalt, dass sich bis zur Jahresabschlusserstellung 2016 noch Veränderungen ergeben können, weil noch eingehende Rechnungen aufwandsmäßig dem Jahr 2016 zuzuordnen sind, sodass sich die Höhe der mit dieser Vorlage genehmigten Übertragungen von 2016 nach 2017 dann entsprechend nach unten korrigiert. Anlage(n): (1) Übertragungsliste Verwaltung (2) Übertragungsliste Hochbau (3) ÜbertragungslisteTiefbau (Kanal, Straße)