Daten
Kommune
Brühl
Größe
714 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes
Näheres zur Ausgangslage und den Rahmenbedingungen
entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl
stammt in seiner gültigen Fassung aus dem Jahr 2011.
Turnusmäßig sollen solche Konzepte möglichst nach fünf
Jahren Gültigkeit einer Überprüfung unterzogen und
gegebenenfalls inhaltlich fortgeschrieben werden. Vor dem
Hintergrund der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
und der damit einhergehenden Diskussion mit den höheren
Planungsbehörden ist es zudem angebracht, das vorliegende
Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu aktualisieren. Nur so
können mögliche Entscheidungen hinsichtlich der Richtung
zukünftiger planerischer Konzepte in Hinblick auf ihre
Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung beurteilt
werden. Gleichzeitig machen es die aktuellen Entwicklungen in
Brühl-Ost notwendig, die unter Umständen mögliche
Verlagerung des Einzelhandelsstandorts von der Berzdorfer
Straße an die Lise-Meitner-Straße auf ihre Auswirkungen zu
untersuchen und - wenn möglich - in eine Gesamtkonzeption
einzubinden.
08.11.2016 Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung der Stadt Brühl
Im Verlauf der Sitzung des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung führte der anwesende Gutachter, Herr
Schmidt-Illguth, aus, dass das Konzept mit seinen
Nebenzentren Thüringer Platz, Steingasse und der neuen
Entwicklung in Brühl-Ost in sich schlüssig sei. Eine besondere
Qualität der Brühler Innenstadt liege in der Kombination aus
hochwertigen Einzelhandelsgeschäftslagen mit benachbarten
Wohnlagen. Die Einzelhandelssituation in der Brühler
Innenstadt habe sich bereits seit Eröffnung der Giesler Galerie
deutlich verbessert, was am durchgängig festzustellenden
Geschäftsbesatz festgemacht werden könne. Die am
Kreisverkehr Liblarer Straße / Uhlstraße geplante
Ergänzungsbebauung stelle eine wesentliche Abrundung und
Ergänzung zum vorhandenen Einzelhandel dar.
Es sollten jedoch besser zugeschnittene und größere
Verkaufsflächen bei geringeren Mietpreisen angeboten
werden. Der Gutachter betonte, dass es sehr wichtig sei, dem
Einzelhandel in den Erdgeschosslagen absoluten Vorrang
einzuräumen. Es könne zwar nicht Aufgabe der
Wirtschaftsförderung sein, vermittelnd und makelnd tätig zu
werden, wohl aber könne im Zusammenhang mit Bauanträgen
Eigentümern von Einzelhandelsimmobilien professionelle Hilfe
angeboten und vermittelt werden.
2
Bestehende Leerstände resultierten insbesondere
Kaufkraftabflüsse aus den nördlichen Stadtteilen.
aus
Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Fortschreibung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auf der Grundlage der
Erkenntnisse aus dem Zwischenbericht.
[mehr zum Thema: siehe Beschlusstext des Ausschusses für
Planung und Stadtentwicklung v. 08.11.2016 zu Vorlage Nr.
405/2016 ]
3
1.2 Meinungen und
Anregungen
Der Vorsitzende des
Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung, Herr Klug, betonte, dass ihm die Positionen
der Bezirksregierung uneinheitlich erscheinen. Zum einen
wurde in Brühl-Ost ein Wohnbaustandort entwickelt, vor dem
Hintergrund, dass dies Voraussetzung für die Einrichtung von
Nahversorgungsanlagen erforderlich ist. Andererseits wurde
dann aber dem Ansinnen, Einzelhandel an der Lise-MeitnerStraße zu etablieren, nicht zugestimmt.
Ratsherr Weesbach vertrat die Auffassung, dass es nach wie
vor sehr viele Leerstände gibt. Seiner Fraktion sei wichtig,
dass in der Innenstadt eine größere Angebotspallette besteht
und die Innenstadt ihre Funktion der Zahlenversorgung
erfüllen kann.
Ratsherr Dr. Kollenberg regte an, das Beispiel Bad
Münstereifel, wo aus vielen kleineren Einzelhandelsgeschäften
größere zusammenhängende Flächen generiert werden
konnten, als Vorbild für die Brühler Innenstadtentwicklung zu
sehen. Hierzu führte der Gutachter Schmidt-Illguth aus, dass
ein solches Konzept auf Brühl nicht übertragbar sei. In Bad
Münstereifel haben insbesondere ortsansässige Investoren
über einen langen Zeitraum Immobilien erworben. Die heutige
Einzelhandelsverkaufsfläche der zusammengelegten Einheiten
wird ergänzt durch außerhalb der Innenstadt liegende weitere
Verkaufsflächen. Vorsitzender Klug schlug vor, dass sich
Interessengemeinschaften von Eigentümern zusammentun,
um größere, zusammenhängende Einzelhandelseinrichtungen
schaffen zu können. Gutachter Schmidt-Illguth erklärte, dass
hier zunächst die Initiative der Eigentümer gefragt sei.
Ratsherr Riedel fragte, welche Einzelhandelsnutzungen für die
Giesler Galerie empfohlen werden könnten. Gutachter
Schmidt-Illguth
betonte,
dass
einzelne
freistehende
Einzelhandelsflächen in der Giesler Galerie unproblematisch
sind.
[mehr zum Thema: siehe Beschlusstext des Ausschusses für
Planung und Stadtentwicklung v. 08.11.2016 zu Vorlage Nr.
405/2016 ]
4
1.3 Vorschlag der
Verwaltung zum
weiteren Verfahren
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragte
in seiner Sitzung am 08.11.2016 die Verwaltung mit der
weiteren
Fortschreibung
des
Einzelhandelsund
Zentrenkonzeptes auf der Grundlage der Erkenntnisse aus
dem Zwischenbericht.
[mehr zum Thema: siehe Vorlage Nr. 405/2016 ]
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
< folgt>
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