Daten
Kommune
Brühl
Größe
728 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplanverfahren 04.20
„Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplanverfahren 04.20
„Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte
der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
30.06.2016 Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) hat die
Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.
Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen und
Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern können.
[mehr zum Thema:
http://www.bruehl.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt.php ]
31.10.2016 Satzungsbeschluss und Beschluss über die
Veränderungssperre
Der Rat der Stadt Brühl hat gemäß §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 + 2 und 17
Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 f der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Plangebiet
eine Veränderungssperre
[mehr zum Thema:
https://sdnetrim.kdvzfrechen.de/Oeffentliche_Niederschrift_Rat_31.10.2016
=204/2016 ]
12.12.2016 Aufhebung des Bebauungsplanes und der
Veränderungssperre
Am 30. November 2016 wurde deutlich, dass die Verwaltung keine
Zustimmung der Landesplanung erwarten dürfe.
Der Rat der Stadt Brühl hat daher die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 04.20 und zur 43.
Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die Aufhebung der
Satzung über die Veränderungssperre beschlossen.
[mehr zum Thema:
https://sdnetrim.kdvzfrechen.de/Oeffentliche_Niederschrift_Rat_12.12.2016
=557/2016 ]
2
1.2 Meinungen
und
Anregungen
1.3 Vorschlag
der
Verwaltung
zum
weiteren
Verfahren
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen
und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der
Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in nicht
personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in öffentlicher
Sitzung damit befasst.
Neben dem Erhalt von bestehenden Einrichtungen war auf der
Grundlage der Rahmenplanung Brühl-Ost die Verlagerung von
Einzelhandelsunternehmen von der Berzdorfer Straße an die LiseMeitner-Straße geplant. Ziel des Bebauungsplanes war die inhaltliche
Steuerung der Einzelhandelsnutzungen (Art und Umfang der
Sortimente gem. des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts) und die
städtebauliche Neuordnung des Plangebiets.
Am 30. November 2016 wurde deutlich, dass die Verwaltung keine
Zustimmung der Landesplanung erwarten dürfe. Es erfolgt daher keine
Weiterführung des Verfahrens.
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt >
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