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Vorlage (BP 04_20__Stand 052017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
728 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
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Inhalt der Datei

Beteiligungsprotokoll Bebauungsplanverfahren 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“ 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 1.2 Meinungen und Anregungen 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht 3. Kontakt/ Impressum Beteiligungsverfahren abgeschlossen : Ja Nein <<www. bruehl.de>> Titel / Vorhaben Bebauungsplanverfahren 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“ Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste! <<Link>> 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 30.06.2016 Aufstellungsbeschluss Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) hat die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern können. [mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt.php ] 31.10.2016 Satzungsbeschluss und Beschluss über die Veränderungssperre Der Rat der Stadt Brühl hat gemäß §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 + 2 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Plangebiet eine Veränderungssperre [mehr zum Thema: https://sdnetrim.kdvzfrechen.de/Oeffentliche_Niederschrift_Rat_31.10.2016 =204/2016 ] 12.12.2016 Aufhebung des Bebauungsplanes und der Veränderungssperre Am 30. November 2016 wurde deutlich, dass die Verwaltung keine Zustimmung der Landesplanung erwarten dürfe. Der Rat der Stadt Brühl hat daher die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 04.20 und zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre beschlossen. [mehr zum Thema: https://sdnetrim.kdvzfrechen.de/Oeffentliche_Niederschrift_Rat_12.12.2016 =557/2016 ] 2 1.2 Meinungen und Anregungen 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht. Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst. Neben dem Erhalt von bestehenden Einrichtungen war auf der Grundlage der Rahmenplanung Brühl-Ost die Verlagerung von Einzelhandelsunternehmen von der Berzdorfer Straße an die LiseMeitner-Straße geplant. Ziel des Bebauungsplanes war die inhaltliche Steuerung der Einzelhandelsnutzungen (Art und Umfang der Sortimente gem. des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts) und die städtebauliche Neuordnung des Plangebiets. Am 30. November 2016 wurde deutlich, dass die Verwaltung keine Zustimmung der Landesplanung erwarten dürfe. Es erfolgt daher keine Weiterführung des Verfahrens. 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht <folgt > 3