Daten
Kommune
Brühl
Größe
685 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße"
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich
Auguste-Viktoria-Straße"
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen
entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
31.01.2017 Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 13a BauGB in öffentlicher Sitzung die
Aufstellung der Bebauungsplanes 03.11 "Kaiserstraße /
westlich Auguste-Viktoria-Straße".
[ mehr zum Thema:
1.2 Meinungen und
Anregungen
Vorlage Nr. 11/2017 ]
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht
vorab veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit
der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen
Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich
sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst.
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1.3 Vorschlag der
Verwaltung zum
weiteren Verfahren
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 03.11
"Kaiserstraße / Westlich Auguste-ViktoriaStraße" soll die
Entwicklung der Fläche als Wohngebiet erfolgen. Geplant ist
der Abriss der bestehenden Bebauung, mit Ausnahme des
unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes an der AugusteViktoria-Straße 1-19. Sodann ist die Errichtung von
mehrgeschossigen Wohngebäuden in drei bis
viergeschossiger Bauweise entlang der Römerstraße und der
Kaiserstraße, sowie in aufgelockerter Bauweise in Form von
dreigeschossigen Stadtvillen im inneren Bereich geplant.
Besonderes Merkmal wird hierbei auf einen verträglichen
Umgang mit dem Denkmal zu legen sein.
Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als
Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen.
Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der
Bebauungsplan sodann in Kraft treten.
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt>
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