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Vorlage (BP 03_11__Stand 052017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
685 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
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Inhalt der Datei

Beteiligungsprotokoll Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße" 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 1.2 Meinungen und Anregungen 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht 3. Kontakt/ Impressum Beteiligungsverfahren abgeschlossen : Ja Nein <<www. bruehl.de>> Titel / Vorhaben Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße" Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste! <<Link>> 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 31.01.2017 Aufstellungsbeschluss Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Bebauungsplanes 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße". [ mehr zum Thema: 1.2 Meinungen und Anregungen Vorlage Nr. 11/2017 ] Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht. Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst. 2 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 03.11 "Kaiserstraße / Westlich Auguste-ViktoriaStraße" soll die Entwicklung der Fläche als Wohngebiet erfolgen. Geplant ist der Abriss der bestehenden Bebauung, mit Ausnahme des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes an der AugusteViktoria-Straße 1-19. Sodann ist die Errichtung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in drei bis viergeschossiger Bauweise entlang der Römerstraße und der Kaiserstraße, sowie in aufgelockerter Bauweise in Form von dreigeschossigen Stadtvillen im inneren Bereich geplant. Besonderes Merkmal wird hierbei auf einen verträglichen Umgang mit dem Denkmal zu legen sein. Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen. Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan sodann in Kraft treten. 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht <folgt> 3