Daten
Kommune
Brühl
Größe
1,9 MB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
2
Übersicht aller aktuellen städtischen Vorhaben, geordnet nach Stadtteilen:
Projekttitel:
Gebiet:
Stand:
Seite:
Bebauungsplanverfahren 06.92
„Gallbergsiedlung“; 2. Änderung
Brühl-Badorf
20.04.2017
6
Sanierung/ Neubau Rathaus Steinweg
Brühl - Mitte
20.04.2017
8
Neugestaltung des Janshofs
Brühl - Mitte
20.04.2017 12
Rahmenplanung Innenstadt/ Ost-West-Achse Brühl - Mitte
Brühl Mitte
03.05.2017 14
Ausbauplanung Bahnhofsvorplatz
Brühl - Mitte
25.10.2016 16
Neue Feuerwache Römerstraße
Brühl - Mitte
25.10.2016 18
Errichtung eines Kunstpavillons an der
Kunst- und Musikschule (KuMS)
Brühl - Mitte
31.10.2016 20
Parkraumkonzept Innenstadt
Brühl - Mitte
20.04.2017 22
Bebauungsplanverfahren 01.01
„Gieslergalerie“; 1. Änderung
Brühl - Mitte
03.11.2016 24
3
Projekttitel:
Gebiet:
Stand:
Bebauungsplanverfahren 03.03 „Kölnstraße/
nördlich Heinrich-Esser-Straße“
Brühl - Mitte
03.11.2016 26
Bebauungsplanverfahren 03.11
„Kaiserstraße/ westlich Auguste-ViktoriaStraße“
Brühl - Mitte
02.05.2017 28
Brühl - Ost
03.11.2016 30
Bebauungsplanverfahren 04.14
„Bergerstraße/ Weißer Straße“
(ehemaliger Schlachthof)
Brühl - Ost
03.11.2016 32
Bebauungsplanverfahren 04.18 „Südlich An
der alten Zuckerfabrik/ Sophie-Scholl-Straße“
Brühl - Ost
03.11.2016 34
Bebauungsplanverfahren 04.19
„Berzdorfer Straße“
Brühl - Ost
03.11.2016 36
Bebauungsplanverfahren 04.20
„Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“
Brühl - Ost
20.04.2017 38
Bebauungsplanverfahren 04.21
„Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich
Schildgesstraße“
Brühl - Ost
03.11.2016 40
Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße/
Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener
Straße
Brühl - Pingsdorf
19.10.2016 42
Brühl – Pingsdorf
04.11.2016 44
Bebauungsplanverfahren 04.08
„Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße“
Umbau des ehemaligen Hotels „Rheinischer
Hof“
Seite:
4
Projekttitel:
Gebiet:
Stand:
Bebauungsplanverfahren 01.16 II
„Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum /
Linie 18“
Brühl - Süd
20.04.2017 46
Bebauungsplanverfahren 06.02 „Pehler
Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße,
Alte Bonnstraße“
Brühl - Süd
20.04.2017 48
Brühl - Süd
03.11.2016 50
Brühl - West
20.04.2017 52
Bebauungsplanverfahren 08.14 „Liblarer
Straße 154/ Tennishalle THC“ und 42.
Nutzungsplanänderung
Brühl - West
20.04.2017 54
Sanierung des Thüringer Platzes
Brühl - Vochem
20.04.2017 56
Neuerrichtung einer Grundschule im Brühler
Norden
Brühl – Vochem /
Brühl - Kierberg
04.05.2017 58
Barrierefreier Umbau Kreuzungen
Römerstraße/ L183
Brühl
12.10.2016 60
Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes
Brühl
20.04.2017 62
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Brühl
Brühl
20.04.2017 64
Bebauungsplanverfahren 06.15 „Alte
Bonnstraße südlich Otto-Wels-Straße“
Errichtung der Containeranlage
Willy-Brandt-Straße
Seite:
5
Vorhaben:
Bebauungsplan 06.92 „Gallbergsiedlung“ 2.
Änderung
Datum des Sachstandes:
20.04.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Badorf
Schwerpunkt:
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Mit dem Bebauungsplan wird die Stadt Brühl im Ortsteil
Brühl-Badorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum
Bau von 4 Einfamilienhäusern zur Nachverdichtung der
bestehenden Bebauung im rückwärtigen Bereich der
Gebäude Unter Birken 1 und 3, sowie Auf dem Gallberg 7
und 9 schaffen.
Die getroffenen Festsetzungen orientieren sich an der
bestehenden Siedlungsstruktur und gewährleisten ein
einheitliches Gesamtbild des Wohnquartiers.
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Kosten werden vom Vorhabenträger in voller Höhe
getragen.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Entfällt.
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 02.05.2014 bis 16.05.2014
Öffentliche Auslegung vom 05.01.2015 bis 09.02.2015
6
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
08.11.2011 Aufstellungsbeschluss und Offenlagebeschluss
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA).
31.10.2016: Der Rat ermächtigt den Bürgermeister zum
Abschluss eines Vertrages zur Erschließung von Flächen im
Gebiet des künftigen Bebauungsplanes zwischen der Stadt
Brühl und dem Erschließungsträger.
08.11.2016 Empfehlung des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung (PStA) an den Rat zum
Satzungsbeschluss
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
08.11.2011 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 328/74ai (Aufstellungsbeschluss)
20.11.2014 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 340/2014 (Aufstellungs- und
Auslegungsbeschluss)
08.11.2016 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 381/2016 (Empfehlung zum
Satzungsbeschluss)
Zeitplan /nächste Schritte:
Der Satzungsbeschluss durch den Rat wird für ca. Mitte
2017 angestrebt.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Herr Kaiser,
Telefon: 02232 79-5100
E-Mail: KKaiser@bruehl.de
7
Vorhaben:
Sanierung/Neubau Rathaus Steinweg
Datum des Sachstandes:
20.04.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Mitte
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Rathaus „B“ im Steinweg ist insgesamt sanierungsbedürftig.
Es bestehen Mängel in Bezug auf die technische
Gebäudeausrüstung und den Brandschutz; das Gebäude
genügt nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit und
den Vorgaben der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“.
Außerdem wird es dem Raumbedarf nicht gerecht.
Während der denkmalgeschützte Altbau nur saniert werden
kann, soll der 60er-Jahre-Anbau abgerissen und durch
einen Neubau ersetzt werden. Ziel ist, die baulichen Mängel
zu beheben und ein modernes, barrierefreies Rathaus nach
neuesten energetischen Standards mit größerer
Nutzungsflexibilität zu erhalten. Um im Rathaus Steinweg
künftig zusätzlich die Kundencenter von Stadtwerken und
Gebausie, eine großzügigere Bürgerberatung und die
Stadtbücherei unterzubringen, will der Rat nicht nur die
bisherige Grundfläche für einen neuen Anbau nutzen,
sondern durch einen größeren Neubau eine um ca. 1.300
qm größere Nutzfläche schaffen. Durch die geplante
Bündelung von Dienstleistungen der Stadtverwaltung, der
Stadtwerke und der Gebausie soll mehr Bürgerservice
geschaffen werden. Darüber hinaus entstehen durch
optimierte Abläufe und einen reduzierten Einsatz von
Mitarbeitern Synergieeffekte.
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Kosten, soweit bezifferbar:
Fundstelle im Haushaltsplan:
ca. 13 Mio € Sanierungs- und Baukosten
Weitere Kosten entstehen durch die temporäre anderweitige
Unterbringung
der
Dienststellen,
Einrichtung
und
Finanzierung.
Detaillierte Kosten können derzeit noch nicht beziffert
werden, da diese abhängig sind von der Art der Ausführung,
die sich erst im Rahmen des Architektenwettbewerbs ergibt.
TEP 1106 „Zentrale Dienste“, Sachkonto 529100,
Kosten für Umzug und Aktenauslagerung - je 150.000 € in
2018 und 2019,
TEP 1106 „Zentrale Dienste“, Sachkonto 785100+783190,
Sanierungs- und Baukosten - 2017: 500.000 €,
2018: 4.100.000 €, 2019: 8.400.000 €
Einrichtungskosten - 2019: 630.000 €
Die Wettbewerbskosten im Rahmen der Projektsteuerung
für 2017 stehen im Haushalt unter Sachkonto 95050/
Kostenstelle 54019300.
8
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Angefangen von einer vom Rat in Auftrag gegebenen Studie
über öffentlich zugängliche Vorlagen und Protokolle der
öffentlichen
Ratsund
Ausschusssitzungen,
ein
umfangreiches
Abstimmungsheft,
Presseund
Öffentlichkeitsarbeit sowie einer Einwohnerversammlung
(2.9.2015) und einer Informationsveranstaltung (14.6.2016)
sind die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess um die
Zukunft ihres Rathauses einbezogen worden.
Am 03.07.2016 wurde zudem ein Ratsbürgerentscheid gem.
§ 26 Gemeindeordnung NRW durchgeführt.
RAT 31.10.2016:
Es wird ein kombinierter Architekten-Wettbewerb „Hochbau
mit
Freiraumanteil
(Janshof)“
durchgeführt
unter
Berücksichtigung folgender Punkte:
Der Neubau soll die neuesten energetischen
Möglichkeiten
ausschöpfen,
die
sich
an
Klassifizierungen wie z.B. der DGNB-Klassifizierung
oder am „Plusenergiegebäude“ orientieren.
Die Kubatur des Neubaus soll so gestaltet sein, dass
ein möglichst breiter Durchgang zum Janshof
verbleibt.
Es soll das Konzept der flexiblen Raumnutzung
verfolgt werden, was bedeutet, dass z.B. durch
verschiebbare
Wandelemente
multifunktionale
Räume
entstehen
etwa
für
Gruppenarbeit
(besonders
wichtig
für
die
Stadtbücherei),
Besprechungen
oder
für
stadtoder
quartiersbezogene Aktivitäten und Veranstaltungen.
Auch Büros sollen wechselnden Anforderungen
genügen und eine Nutzung durch mehrere
Mitarbeiter/innen (Jobsharing, teilweises Homeoffice
etc.) ermöglichen. Bei der Planung wird auch
berücksichtigt, dass Serviceeinrichtungen und
Stadtbücherei
unterschiedliche
Öffnungszeiten
außerhalb der allgemeinen Büroarbeitszeiten haben
können. Schließlich soll auch eine Abtrennbarkeit
von Teilen des Gebäudes für andere Nutzungen im
Fall eines geänderten Raumbedarfs in der Zukunft
möglich sein.
Die Ergebnisse des im November durchgeführten
Workshops zur Gestaltung des Janshofs werden den
Architekten an die Hand gegeben.
Über den Architektenwettbewerb hinaus soll ein Konzept zur
Einrichtung eines Projektmanagements vorgelegt werden,
das Planung und Überwachung der Bauzeiten und
Baustellenorganisation
zwecks
Minimierung
der
Innenstadtbelastung sowie das Controlling zur strikten
Einhaltung des Kostenrahmens beinhaltet.
Ein Zeitplan zur Umsetzung des gesamten Projektes soll
schließlich die Unterlagen vervollständigen und insgesamt
als Basis dafür dienen, den Arbeitsauftrag zur
9
Verwirklichung des Projektes „Rathaus Steinweg“ auf den
Weg zu bringen.
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
Seit Anfang 2010 wird intensiv über einen möglichen Abriss
des AN-Baus am denkmalgeschützten Teil des Rathauses
im Steinweg und über die Vor- und Nachteile der
Maßnahme diskutiert.
Der Rat beschließt dann am 6. Juni 2011, den AN-Bau
abzureißen und durch einen modernen Neubau zu ersetzen.
Gegen diesen Beschluss wird ein Bürgerbegehren
eingereicht. Wegen rechtlicher Unstimmigkeiten, die das
Verwaltungsgericht anschließend bestätigt, kommt es
jedoch nicht zu einem Bürgerentscheid. Auf Vorschlag des
damaligen Bürgermeisters wird das Projekt allerdings nicht
weiter verfolgt; am 3. Mai 2012 hebt der Rat den Abriss- und
Neubaubeschluss auf.
Am
2.
Dezember
2013
gibt
der
Rat
einen
Wirtschaftlichkeitsvergleich in Auftrag, der Vor- und
Nachteile von Sanierung und Neubau gegenüberstellen soll.
Die Ergebnisse dieser Studie werden in der Ratssitzung am
3. November 2014 vorgestellt und intensiv beraten. Die
Studie vergleicht Vor-, Nachteile und Kosten der drei
Varianten Sanierung (V 1), Neubau in gleicher Größe (V 2)
und größerer Neubau (V 3). Zusätzlich ermittelt die
Verwaltung den Raumbedarf und benennt die Kosten im
städtischen Haushalt (HA 30. November 2015). Das alles
vervollständigt die Untersuchungsergebnisse.
In seiner Sitzung am 29. Februar 2016 beschließt der Rat, in
der Angelegenheit einen Ratsbürgerentscheid (RBE) nach
§ 26 GO NW durchzuführen.
Nach weiteren Beratungen und einer nochmaligen
Aktualisierung der Kosten durch die Verfasser der Studie
kommt der Rat zu der Überzeugung, dass eine Sanierung
des Anbaus aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht in Frage
kommt und fasst am 25. April 2016 den einstimmigen
Beschluss, den AN-Bau abzureißen und den Bürgerinnen
und Bürgern im RBE den Anbau eines größeren Gebäudes
(Variante 3) vorzuschlagen, in dem neben einer
großzügigeren Bürgerberatung auch die Kundencenter von
Gebausie und Stadtwerken sowie die städtische Bücherei
Platz haben sollen. Der Rat stellt in seiner Sitzung am 5. Juli
2016 fest, dass der Ratsbürgerentscheid aufgrund des nicht
erreichten Quorums von 20 % der Wahlberechtigten
gescheitert ist und keine Rechtswirkung auslöst. Die
Entscheidung fällt damit an den Rat zurück, der in seiner
Sitzung am 31.10.2016 den oben zitierten Beschluss fasst.
(Vorlage Nr. 384/2016; 414/2016).
Die wichtigsten Stationen der Beratungsfolge im
Überblick:
06.06.2011: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 164/87
03.05.2012: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 164/87
02.12.2013: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 204/2013
03.11.2014: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 363/2014
19.01.2015: Hauptausschuss, Vorlage 14/2015
23.02.2015: Hauptausschuss, Vorlagen 50/2015, 56/2015
23.03.2015: Hauptausschuss, Vorlagen 97/2015, 109/2015
30.11.2015: Hauptausschuss, Vorlage 537/2015
10
29.02.2016: Rat der Stadt Brühl: Vorlagen 568/2015,
26/2016, 86/2016
25.04.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 131/2016,
132/2016, 145/2016, 156/2016, 168/2016,
170/2016
05.07.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlagen 384/2016;
414/2016
31.10.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlagen 384/2016;
414/2016
13.03.2017: Hauptausschuss, Vorlage Nr. 94/2017
Zeitplan /nächste Schritte:
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 31.10.2016.
Für das Wettbewerbsverfahrens (Wettbewerbsmanagement)
wurden insgesamt 15 Teilnehmer zugelassen, davon
wurden 5 Teilnehmerbüros gesetzt. Die übrigen 10
Teilnehmer wurden am Dienstag, 28. März 2017, unter
juristischer Begleitung und im Beisein von Vertretern der
Fraktionen, Rathausmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und
der Presse aus rund 100 Bewerbern ausgelost. Weiterhin
wurden vorsorglich 15 Nachrücker gelost. Am 07.04. wurden
den 15 Teilnehmern die Auslobungsunterlagen zugesandt.
Ab diesem Zeitpunkt können die Büros / -gemeinschaften
ihre Entwürfe entwickeln. Die Abgabe der Planunterlagen
muss bis zum 8. Juni 2017 erfolgen.
Das Preisgericht, welches sich aus Vertretern von Politik,
Stadtverwaltung und externen Fachleuten zusammensetzt,
wird dann in der Preisgerichtssitzung am Donnerstag, 6. Juli
2017, den Gewinner des Wettbewerbsverfahrens Rathaus
Steinweg / Janshof bestimmen.
Die im Vergabeverfahren sodann vorgesehene Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots erfolgt voraussichtlich im
August 2017, woran sich dann im September 2017 die
Verhandlungsgespräche anschließen werden, so dass eine
Auftragsvergabe im Oktober 2017 erfolgen kann.
Parallel dazu laufen die Überlegungen für die
vorübergehende Unterbringung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die derzeit im Rathaus B untergebracht sind und
die Verkehrsführung während der Bauphase. Die neben der
Objektplanung
notwendigen
Beauftragungen
(Projektsteuerung, Statik und Planung der technischen
Gebäudeausstattung) sind ebenfalls in Vorbereitung.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Controlling und Beteiligungen
Name:
Herr Hilger
Telefon:
02232 702-451
E-Mail:
georg.hilger@stadtservice-bruehl.de
11
Vorhaben:
Neugestaltung des Janshof
Datum des Sachstandes:
20.04.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Mitte
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Die Neugestaltung des Janhofs ist ein wichtiger Baustein
der „Rahmenplanung Innenstadt“. Sie ist eng verbunden mit
der Zukunft des Rathauses im Steinweg, da dessen
Neugestaltung sich unmittelbar auf die des Janshof
auswirken wird.
Hier stellen sich Fragen der künftigen Parkraumnutzung des
Platzes, der Durchfahrt zur Hospitalstraße, der zahlreichen
Einfahrten und Hauszugänge, Anlieferungen und Garagen.
Zu bedenken sind ferner auch die Auswirkungen auf den
gesamten Rest der Innenstadt.
Nach Möglichkeit soll eine Erhöhung der Identifikation der
Bewohner mit dem Janshof als öffentlichem Platz,
Treffpunkt und Wohnumfeld erreicht werden, sowie eine
Steigerung der Akzeptanz der späteren Umgestaltungsmaßnahmen.
Kosten, soweit bezifferbar:
Noch nicht bezifferbar, da abhängig von der konkreten
Planung. Veranschlagt wurden bisher 200.000 € für 2017
und 1,6 Mio. € für 2018.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
Sachkonto 95050 / Kostenstelle 54019300
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Es hat zu dem Thema bereits mehrere Veranstaltungen im
Rahmen der
Bürgerbeteiligung gegeben; näheres
entnehmen Sie bitte dem Beteiligungsprotokoll.
12
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
02.03.2015 Beschluss des Rates der Stadt Brühl über die
Durchführung einer Zukunfts-/ Planungswerkstatt (Vorlage
Nr. 56/2015).
31.10.2016: Beschluss des Rates der Stadt Brühl - unter
Bestätigung des am 12.09.2016 unwirksam gefassten
Beschlusses - zur Durchführung eines kombinierten
Wettbewerbsverfahrens (Hochbau Rathaus Steinweg sowie
Verkehrs- und Freiraumanlagen Janshof). Die funktionalen
und qualitativen Anforderungen und Vorgaben für die
Wettbewerbsauslobung sind dem jeweils zuständigen
Ausschuss vor Veröffentlichung zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung wurde
gleichzeitig beauftragt, eine Ausschreibung zur Auswahl
eines geeigneten, externen Fachbüros zur Vorbereitung und
Durchführung des Wettbewerbsverfahrens (Wettbewerbsmanagement) durchzuführen.
Beratungsfolge
23.02.2015: Hauptausschuss, Vorlage Nr. 56/2015;
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
02.03.2015: Rat der Stadt Brühl, Vorlage Nr. 56/2015;
12.09.2016: Rat der Stadt Brühl; Vorlage 384/2016;
31.10.2016: Rat der Stadt Brühl; Vorlage 414/2016;
08.11.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
PStA), TOP 6.2;
13.03.2017: Hauptausschuss, Vorlage Nr. 94/2017
Zeitplan /nächste Schritte:
Für das Wettbewerbsverfahren (Wettbewerbsmanagement)
wurden insgesamt 15 Teilnehmer zugelassen, davon
wurden 5 Teilnehmerbüros gesetzt. Die übrigen 10
Teilnehmer wurden am Dienstag, 28.03.17, unter juristischer
Begleitung und im Beisein von Vertretern der Fraktionen,
Rathausmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und der Presse
aus rund 100 Bewerbern ausgelost. Weiterhin wurden
vorsorglich 15 Nachrücker gelost. Am 07.04.17 wurden den
15 Teilnehmern die Auslobungsunterlagen zugesandt. Ab
diesem Zeitpunkt können die Büros / -gemeinschaften ihre
Entwürfe entwickeln. Die Abgabe der Planunterlagen muss
bis zum 8.06.17 erfolgen.
Das Preisgericht, welches sich aus Vertretern von Politik,
Stadtverwaltung und externen Fachleuten zusammensetzt,
wird dann in der Preisgerichtssitzung am Donnerstag,
06.07.17, den Gewinner des Wettbewerbsverfahrens
Rathaus Steinweg / Janshof bestimmen.
Die im Vergabeverfahren sodann vorgesehene Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots erfolgt voraussichtlich im
August 2017, woran sich dann im September 2017 die
Verhandlungsgespräche anschließen werden, so dass eine
Auftragsvergabe im Herbst 2017 erfolgen kann.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Herr Lamberty,
Abteilungsleiter Stadtentwicklungsplanung/Bauleitplanung
Telefon: 02232 79-5180
E-Mail: MLamberty@bruehl.de
13
Vorhaben:
Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse,
Brühl-Mitte
Datum des Sachstandes:
03.05.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Mitte
Schwerpunkt:
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 08.09.2008 die
grundsätzliche Entwurfsplanung zur Umgestaltung der
innerstädtischen Straßenachse Markt / Balthasar-NeumannPlatz und beauftragte die Verwaltung, auf dieser Basis
Landesmittel
zu
beantragen.
Ein
Hauptziel
der
Rahmenplanung Innenstadt besteht in der Stärkung der
zentralen innerstädtischen Ost-West-Achse zwischen
Schlosspark im Osten und Balthasar-Neumann-Platz im
Westen. Entlang dieser städtebaulichen Entwicklungsachse
reihen sich essentielle Innenstadtbereiche wie Marktplatz,
Janshof, Fußgängerzone Steinweg, Stadtbahnhaltepunkt
Brühl Mitte und schließlich das Stadteilzentrum BalthasarNeumann-Platz (BNP) auf.
Die Umgestaltung erfolgt abschnittsweise. Das vorliegende
Projekt betrifft die Neugestaltung des Bodenbelags in der
Unterführung Brühl-Mitte, sowie deren östliche Rampe.
Kosten, soweit bezifferbar:
1.200.000,00 € (HH-Ansatz)
Steigerung um 150.000 Euro wegen:
a) Aufwändigere Gründung der Stützwände, da die
vorhandenen Stützwände nach Abriss der
Brunnenanlage nicht selbsttragend gewesen sind.
b) Ertüchtigung des Pumpwerkes der Unterführung zur
Abführung der zusätzlichen Entwässerungsflächen.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
Kostenstelle 54019400; Sachkonto 095050
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Es hat zu dem Thema bereits Veranstaltungen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung gegeben; näheres entnehmen Sie bitte dem
Beteiligungsprotokoll.
14
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
07.04.2016:
Der
Ausschuss
für
Planung
und
Stadtentwicklung (PStA) beschließt die Ausführungsplanung
zur Umsetzung der Rahmenplanung Innenstadt Ost-WestAchse, Brühl-Mitte,
vorbehaltlich einer erneuten
Beschlussfassung zu den Themen "Fahrbahnbelag" und
"Innenraumgestaltung / Sicherheitskonzept des Tunnels".
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine
Radabstellanlage hinter dem ehemaligen Bahnhofsgebäude,
neben der Fläche des Alten Friedhofes, hergestellt werden
kann.
01.09.2016:
Der
Ausschuss
für
Planung
und
Stadtentwicklung beschließt die technische Ausführung der
'Fahrbahnbeschichtung' gemäß Vorlage im Rahmen der
Baumaßnahme Brühl-Mitte.
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
08.09.2008: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 200/85 g
07.04.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 126/2016
01.09.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 334/2016, 335/2016
06.10.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 334/2016, 335/2016
Zeitplan /nächste Schritte:
Die Baumaßnahmen hatten Mitte September 2016
begonnen. Die Fertigstellung war für Ende Mai 2017,
vorbehaltlich einer Verzögerung durch Wintereinflüsse,
geplant.
Die doch zeitweise winterliche Witterung, sowie der
kurzfristige Wegfall eines Nachunternehmers sorgen aus
heutiger Sicht um eine ca. 3-wöchige Bauzeitverlängerung.
Geplante Fertigstellung 23. Juni 2017.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Abwasser und Tiefbau
Herr Schulz, Fachbereichsleiter
Telefon: 02232 79-5400
E-Mail: MSchulz@bruehl.de
15
Vorhaben:
Ausbauplanung Bahnhofsvorplatz
Datum des Sachstandes:
25.10.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Mitte
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Ziel ist die gestalterische Aufwertung und Erneuerung der
Verkehrsflächen vor dem Bahnhof unter Betonung der
Sichtachse zwischen Bahnhof und Schloss Augustusburg.
Hierbei
soll
eine
Neuordnung
der
öffentlichen
Verkehrsfunktionen und die Schaffung einer Buswendeschleife außerhalb der Sichtachse Bahnhof/ Schloss
erfolgen, ferner die bauliche Erweiterung der Radstation inkl.
des Neubaus eines Toiletten- und Kioskgebäudes, sowie die
barrierefreie Umgestaltung der Bahnsteigzugänge durch
Senkrechtaufzüge.
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden im Rahmen der
Entwurfsplanung auf rund 3,76 Mio. € geschätzt. Die
zunächst ebenfalls kalkulierten Kosten für die Errichtung der
Senkrechtaufzüge werden gänzlich von der DB
übernommen. (Vorlage 355/2014). Das Projekt soll in drei
Förderkulissen im Bereich Nahverkehr und Städtebauförderung zur Förderung eingebracht werden.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Haushalt 2016, S. 397:
Sachkonto 785200 / Kostenstelle 54011060
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Es hat zu dem Thema bereits Veranstaltungen im Rahmen
der Bürgerbeteiligung gegeben; näheres entnehmen Sie
bitte dem Beteiligungsprotokoll.
16
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) hat
in seiner Sitzung vom 20.11.2014 die Verwaltung beauftragt,
die Planungen weiter zu verfolgen.
Die
Planungen
sind
Teil
des
Integrierten
Handlungskonzeptes „Brühl-Innenstadt 2.0“ und sollen 2018
im Rahmen der Städtebauförderung angemeldet werden,
soweit sie nicht Teil der Nahverkehrsförderung sind.
Die Realisierung soll in drei Bauabschnitten erfolgen:
Buswendeschleife,
Erweiterung
Radstation
und
Platzgestaltung. Derzeit laufen Abstimmungsgespräche mit
dem Land NRW.
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
31.03.2009: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 11/09
27.04.2009: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 11/09
20.11.2014; Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 355/2014
Zeitplan /nächste Schritte:
Geplanter Zeitrahmen: 2018 - 2020
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Herr Lamberty,
Abteilungsleiter Stadtentwicklungsplanung/ Bauleitplanung
Telefon: 02232 79-5180
E-Mail: MLamberty@bruehl.de
Beratungsfolge
17
Vorhaben:
Neue Feuerwache Römerstraße
Datum des Sachstandes:
25.10.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Die für die Stadt im Brandschutzbedarfsplan genannten
Schutzziele machen eine Verlagerung der städtischen
Feuerwache von der Rheinstraße in das Zentrum der Stadt
notwendig. Insbesondere werden derzeit die notwendigen
Eintreffzeiten nicht erreicht, nach denen innerhalb von 8
Minuten nach Auslösen des Alarms die ersten Einsatzkräfte
am Einsatzort sein müssen. Das infrage kommende
Grundstück auf einer Grünfläche in der Nähe der Kreuzung
Römerstraße / Liblarer Straße, neben dem Johannisstift,
wurde i.R. einer Machbarkeitsstudie insbesondere
hinsichtlich der baulichen Organisation, sowie den Themen
Lärmschutz und Verkehr, geprüft und als grundsätzlich
geeignet
befunden.
Die
Fortschreibung
des
Brandschutzbedarfsplans wurde daraufhin in der Sitzung
des Rates der Stadt Brühl vom 14.12.2015 beschlossen.
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Kosten, soweit bezifferbar:
insgesamt ca. 20 Millionen €, einschl. 3 bis 4 Mio. € für
eventuell notwendige Infrastrukturkosten wie Straßenbau
und Ampelanlagen.
Eventuell sich ergebende Sparmöglichkeiten sollen genutzt
werden.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Sachkonto 7 851 00; 7 831 90 / Kostenstelle 1215 0000
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben*
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
*nach § 3 Absatz1 und 2 BauGB; am 19.10.2015 fand
zudem die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses in der
Aula des Max-Ernst-Gymnasiums statt, um allen
interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme zu
ermöglichen. Zusätzlich ist eine Bürgerversammlung für das
1. Quartal 2017 geplant.
18
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
26.09.2016: Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage zur
Kenntnis, wonach die Verwaltung die Errichtung der neuen
Feuerwache im konventionellen Eigenerstellungsverfahren,
also nicht als PPP-Modell*, favorisiert. Der erforderliche
Gremienbeschluss zur konkreten Form der Erstellung soll
unter Einbeziehung der Variante „Erstellung durch
Generalunternehmer“ erfolgen.
06.10.2016: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes
08.11 „Neue Feuerwache Römerstraße“ durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA)
*Die Grundidee von PPP (Public Private Partnership) ist eine
ganzheitliche Betrachtungsweise des Projekts (Planen, Bauen,
Finanzieren und Betreiben) über den gesamten Lebenszyklus hinweg.
Ein privater Investor errichtet, betreibt und vermietet die Immobilie
langfristig an den öffentlichen Nutzer. Hierdurch wird die öffentlichen
Bau- und Betriebsverantwortung in die Hände des Investors verlagert.
(Quelle: http://bda-bayern.de/aboutpage/ueber-den-bda/)
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
Zeitplan /nächste Schritte:
Ansprechpartner:
04.06.2012: Hauptausschuss, Vorlage 161/96 f
19.06.2012: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 28/12
02.07.2012: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 28/12
27.08.2012: Hauptausschuss, Vorlage 46/2012
19.10.2015: Hauptausschuss, Vorlage 413/2015
26.09.2016: Hauptausschuss, Vorlage 365/2016
06.10.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 404/2016
Es wird im 4. Quartal 2016 ein Architektenwettbewerb
ausgeschrieben. Baubeginn wird voraussichtlich Ende des
3.Quartals 2018 sein; die Bauzeit dann bis circa 2021
dauern.
Fachbereich: 04
Name: Herr Bosseler
Telefon: 79-2260
E-Mail: hbosseler@bruehl.de
19
Vorhaben:
Errichtung eines Kunstpavillons an der Kunstund Musikschule (KuMs)
Datum des Sachstandes:
31. Oktober 2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Mitte
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Das Projekt "Art-Contain - Wir und unsere Stadt" wurde von
der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl gestartet und
wird vom Rotary Club Brühl intensiv begleitet und großzügig
unterstützt.
Es soll in 2017 ein „ArtContain“ (Kunstpavillon) auf dem
Gelände an der Kunst und Musikschule entstehen, welcher
Raum für Ausstellungen, aber auch für gemeinsame
Aktivitäten von KuMs mit Schulen und Kindergärten bieten
wird und so eine Auseinandersetzung insbesondere von
Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen, mit
dem Thema "Kunst" fördern soll.
Kosten, soweit bezifferbar:
50.000,00 Euro
(jeweils 25.000 € in 2016 und in 2017)
Fundstelle im Haushaltsplan:
Kostenstelle 25 05 0190; Sachkonto 785100;
S. 464 im Haushalt 2016
Bürgerbeteiligung:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Erläuterungen:
20
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
Das
Vorhaben
„ArtContain“
ist
im
Wege
der
Haushaltsberatungen durch das Gebäudemanagement
angemeldet und vom Rat verabschiedet worden.
Zur Zeit besteht lediglich ein Provisorium in Form eines
mobilen Containers, welcher angemietet worden ist.
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
21.09.2015: Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und
Tourismus, Vorlage 374/2015
14.12.2015; Rat der Stadt Brühl; Vorlage 566/2015
31.10.2016: Rat der Stadt Brühl; Vorlage 428/2016
Zeitplan /nächste Schritte:
Fertigstellung geplant für Ende 2017
Ansprechpartner:
Fachbereich: Ordnung und Kultur
Name: Herr Becke, Fachbereichsleiter
Telefon: 02232 79-3900
E-Mail: WBecke@bruehl.de
21
Vorhaben:
Parkraumkonzept Innenstadt
Datum des Sachstandes:
20.04.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Mitte
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Das Parkraumkonzept bildet die Basis für eine verkehrlich
begründete finanzielle Bewirtschaftung des Parkraumes in
der
Innenstadt.
Ziel
ist
die
Vermeidung
von
Parksuchverkehr, die Senkung der Verkehrsbelastung in
Wohnstraßen des Zentrums, und die Verminderung der
Attraktivität von Straßenrandstellplätzen zugunsten einer
verbesserten Auslastung der vorhandenen Parkierungsanlagen / Parkbauten. Entsprechende Anreize sollen über
Parkgebühren, die Begrenzung der Höchstparkdauer oder
eine Beschränkung auf die Nutzung durch Bewohner mit
Parkausweis gesetzt werden.
Kosten, soweit bezifferbar:
vorläufige Kostenschätzung:
Parkscheinautomaten
Herrichtung Pendlerparkplatz
Beschilderungen
Fundstelle im Haushaltsplan:
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
100.000,-€
300.000,-€
10.000,- €
Sachkonto 521105 / Kostenstelle 120700000
Sachkonto 783190 / Kostenstelle 120700000
Sachkonto 81000 / Kostenstelle 120700000
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Zu dem Thema waren von Bürgern mehrere Anträge nach § 24
Gemeindeordnung (GO NRW) eingereicht worden; außerdem ist
in Kürze eine Informationsveranstaltung geplant. Näheres
entnehmen Sie bitte dem Beteiligungsprotokoll.
22
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
07.11.2016: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM)
beschließt das Parkraumkonzept für die Innenstadt Brühl.
14.11.2016: Der Hauptausschuss nimmt den Bürgerantrag
nach § 24 GO NRW bezüglich Anpassung Parkraumkonzept
Innenstadt, der bereits im Ausschuss für Verkehr und
Mobilität behandelt wurde, nachträglich zur Kenntnis.
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
22.06.2016: Ausschuss für Verkehr und Mobilität
(AfVM), Vorlage 246/2016
20.09.2016: Ausschuss für Verkehr und Mobilität
(AfVM), Vorlage 339/2016
07.11.2016: Ausschuss für Verkehr und Mobilität
(AfVM), Vorlage 339/2016
14.11.2016: Hauptausschuss, Vorlage Nr. 470/2016
Zeitplan /nächste Schritte:
Ansprechpartner:
In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität
am 07.11.2016 wurde das Parkraumkonzept Innenstadt
beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung
beauftragt.
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Herr Lamberty,
Abteilungsleiter Stadtentwicklungsplanung/Bauleitplanung
Telefon: 02232 79-5180
E-Mail: MLamberty@bruehl.de
23
Vorhaben:
Bebauungsplanverfahren 01.01
Gieslergalerie, 1. Änderung
Datum des Sachstandes:
03.11.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Mitte
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Ziel des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan
01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung, ist die Flächenentwicklung und Aufwertung des Grundstücksteils südlich an
die Giesler-Galerie angrenzend über die Entwicklung einer
neuen Geschäfts- und Wohnbebauung.
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Kosten werden vom Vorhabenträger in voller Höhe
getragen.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Entfällt
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Nach § 3 Absatz1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB); vom
24.08. bis 23.09.2015 (einschließlich)
erfolgte die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
24
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
14.12.2015: Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt
Brühl. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt
Brühl am 17.12.2015.
12.03.2013: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 95/2013
08.06.2015: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA); Vorlage 180/2015
14.12.2015; Rat der Stadt Brühl, Vorlage 458/2015
Zeitplan /nächste Schritte:
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Herr Kaiser,
Telefon: 02232 79-5100
E-Mail: KKaiser@bruehl.de
25
Vorhaben:
Bebauungsplanverfahren 03.03
Kölnstraße/ nördlich Heinrich-Esser-Straße
Datum des Sachstandes:
03.11.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Mitte
Schwerpunkt:
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 03.03
"Kölnstraße/ nördlich Heinrich-Esser-Straße" soll die
Bebauung
einer
seniorengerechten Wohnform
im
Innenbereich ermöglicht werden und Möglichkeiten zur
Ansiedlung von Einzelhandels- und Wohnungsnutzungen
entlang der Kölnstraße / der Heinrich-Esser-Straße nach
aktuellem Planungsrecht geschaffen werden.
Der vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am
25.04.2006 gefasste Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan 03.03 ‘Wicke Gelände‘ ist damit überholt.
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Höhe der Kosten ergibt sich erst im Laufe des
Verfahrens, da Umfang und Qualität der zu erstellenden
Gutachten vor Beginn des Verfahrens nicht bekannt sind.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Haushalt 2016: Sachkonto 529100 / Kostenstelle 51010300
(Bauleitplanung)
Bürgerbeteiligung:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Erläuterungen:
26
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung (PStA) am 16.04.2015.
Beratungsfolge
25.04.2006: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 70/95a
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
19.02.2015: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 39/2015
16.04.2015: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 120/2015
Zeitplan /nächste Schritte:
Ansprechpartner:
Bearbeitung der Anregungen aus der frühzeitigen
Beteiligung. Erarbeitung des Rechtsplanentwurfs.
Die Offenlage ist für Ende März 2017 geplant.
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Frau B. Müller
Telefon: 02232 79-5120
E-Mail: BMueller@bruehl.de
27
Vorhaben:
Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich
Auguste-Viktoria-Straße“
Datum des Sachstandes:
02.05.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Mitte
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Ziel und Zweck des Bebauungsplans 03.11 "Kaiserstraße /
Westlich Auguste-ViktoriaStraße" ist die Entwicklung der
Fläche als Wohngebiet. Geplant ist der Abriss der
bestehenden Bebauung, mit Ausnahme des unter
Denkmalschutz stehenden Gebäudes an der AugusteViktoria-Straße 1-19. Sodann ist die Errichtung von
mehrgeschossigen
Wohngebäuden
in
drei
bis
viergeschossiger Bauweise entlang der Römerstraße und der
Kaiserstraße, sowie in aufgelockerter Bauweise in Form von
dreigeschossigen Stadtvillen im inneren Bereich geplant.
Besonderes Merkmal wird hierbei auf einen verträglichen
Umgang mit dem Denkmal zu legen sein.
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Kosten werden vom Vorhabenträger in voller Höhe getragen.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Entfällt.
Bürgerbeteiligung:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und
geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Erläuterungen:
Der Zeitraum für die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans nach § 3 Absatz1 und 2 Baugesetzbuch
(BauGB) steht noch nicht fest .
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
31.01.2017: Der Ausschusses für
Planung und
Stadtentwicklung (PStA) beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes 03.11 "Kaiserstraße / westlich AugusteViktoria-Straße".
28
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
31.01.2017: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage Nr. 11/2017
Zeitplan /nächste Schritte:
Zunächst wird in Kürze die frühzeitige Beteiligung nach §3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Frau Müller,
Abteilung Planung und Umwelt
Telefon: 02232 79- 5120
E-Mail: bmueller@bruehl.de
29
Vorhaben:
Bebauungsplanverfahren 04.08 'Gewerbegebiet
Westlich Bergerstraße'
Datum des Sachstandes:
03.11.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Ost
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Schwerpunkt:
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Mit dem Bebauungsplan 04.08 'Gewerbegebiet Westlich
Bergerstraße' sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für
die
Entwicklung
eines
Gewerbegebietsstandortes mit nicht störenden Gewerbebetrieben,
Dienstleistungs- und Verwaltungsgebäuden geschaffen
werden.
Kosten, soweit bezifferbar:
Gesamtkosten ca. 28.900,00€, Das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen.
Fundstelle im Haushaltsplan:
-
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
frühz. Bürgerbeteiligung 22.09 - 06.10.2014
Offenlage, Beteiligung Bürger 19.10. - 20.11.2015
Die Öffentliche Auslegung erfolgte 19.10. - 20.11.2015
30
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
29.02.2016: Der Rat der Stadt Brühl beschloss den
Bebauungsplan einschließlich seiner Begründungen als
Satzung.
03.03.2016 Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Brühl trat der Bebauungsplan in Kraft und konnte während
der Öffnungszeiten im Rathaus A, Uhlstraße 3, eingesehen
werden.
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
31.01.2012: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA); Aufstellungsbeschluss, Vorlage 42/03
28.08.2014 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Beschluss zur Weiterführung des Verfah
rens als Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet
Westlich Bergerstraße" Teilbereich C, Vorlage
237/2014
01.10.2015: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA); Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
für den Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet
Westlich Bergerstraße" Teilbereich A, Vorlage
371/2015
21.01.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA); Satzungsbeschluss, Vorlage 582/2015
29.02.2016: Rat der Stadt Brühl; Änderung der Begründung,
Vorlage 44/2016
29.02.2016: Rat der Stadt Brühl; Satzungsbeschluss, Vorlage 582/2015
Zeitplan /nächste Schritte:
Das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Frau Müller,
Abteilung Planung und Umwelt
Telefon: 02232 79-5120
E-Mail: bmueller@bruehl.de
31
Vorhaben:
Bebauungsplanverfahren 04.14
Bergerstraße/ Weißer Straße (ehemaliger
Schlachthof)
Datum des Sachstandes:
03.11.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Ost
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Das Gebiet soll, zusammen mit den östlich angrenzenden
städtischen Flächen einer Wohnnutzung mit einem Anteil
sozial geförderten Wohnungen zugeführt werden. Die
Planung stellt aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle
Ergänzung der angrenzenden Wohnbebauung dar und
definiert die Grenze zwischen Wohnen und Gewerbe
entlang der Weißer Straße.
Das Konzept sieht eine vorwiegend dreigeschossige
Bauweise entlang der Bergerstraße und der Weißer Straße
vor, welche sich zur bestehenden Wohnbebauung an der
Bergerstraße auf zwei Geschosse verringert. Im Eckbereich
zwischen Bergerstraße und Weißer Straße soll eine
städtebauliche Betonung in viergeschossiger Bauweise
ermöglicht werden. Aufgrund der geschlossenen Bauweise
wird
der
Gewerbelärm
aus
dem
Innenbereich
herausgehalten.
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Kosten werden vom Vorhabenträger in voller Höhe
getragen.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Haushalt 2016: Sachkonto 529100 /Kostenstelle 51010300
(Bauleitplanung)
Bürgerbeteiligung:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Frühz. Bürgerbeteiligung vom 19.09. bis 04.10.2016
Erläuterungen:
32
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Brühl vom
25.04.2016.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung Bürger und Träger
öffentlicher Belange.
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
07.04.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA); Vorlage 125/2016
25.04.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 125/2016
Der Satzungsbeschluss wird für Ende 2017 erwartet.
Zeitplan /nächste Schritte:
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Frau Müller,
Abteilung Planung und Umwelt
Telefon: 02232 79-5120
E-Mail: bmueller@bruehl.de
33
Vorhaben:
Bebauungsplanverfahren 04.18
Südlich An der Alten Zuckerfabrik / SophieScholl-Straße
Datum des Sachstandes:
03.11.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Ost
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Mit dem Bebauungsplan wird die westliche Fläche als
allgemeines Wohngebiet und die östliche Fläche als
Mischgebiet entwickelt. Hierdurch soll eine städtebauliche
Abstufung von gewerblichen Nutzungen, die das Wohnen
nicht stören, zu Wohnnutzungen erreicht werden. Die
Ausweisung als Mischgebiet ermöglicht zudem die
Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen, wie z.B.
Dienstleistungen, Läden, Gastronomie, Apotheken, o.ä., die
bisher noch nicht in Brühl-Ost vertreten sind. Geplant ist
eine
Mischung
aus
Geschosswohnungsbau
und
Reihenhäusern. Entlang der Bergerstraße soll eine drei- bis
viergeschossige L-förmige Zeilenbebauung entstehen, um
die vorhandenen Lärmimmissionen der angrenzenden
Gewerbebetriebe bzw. den Verkehrslärm der Bergerstraße
aus dem Gebiet herauszuhalten. Im Innenbereich ist eine
Auflockerung der Bauweise in Form von drei- bis
viergeschossigen Stadtvillen vorgesehen. Zur angrenzenden
Wohnbebauung im Westen ist die Ausweisung von
zweigeschossigen Reihenhäusern geplant.
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Höhe der Kosten ergibt sich erst im Laufe des
Verfahrens, da Umfang und Qualität der zu erstellenden
Gutachten vor Beginn des Verfahrens nicht bekannt sind.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Haushalt 2016: Sachkonto 529100 / Kostenstelle 51010300
(Bauleitplanung)
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Die frühzeitige Beteiligung ist geplant für Ende März 2017,
die Offenlage für das Ende des 3. Quartals 2017
34
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung (PStA) vom 30.06.2016
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
30.06.2016 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 576/2015
Zeitplan /nächste Schritte:
Frühzeitige Beteiligung ist geplant für Anfang 2017
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Frau Müller,
Abteilung Planung und Umwelt
Telefon: 02232 79-5120
E-Mail: bmueller@bruehl.de
35
Vorhaben:
Bebauungsplanverfahren 04.19
Berzdorfer Straße
Datum des Sachstandes:
03.11.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Ost
Schwerpunkt:
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Ziel ist die Verlagerung des Einzelhandels von der
Berzdorfer Straße in Teilen an die südlich gelegene LiseMeitner-Straße. Dies soll zu einer wesentlichen Reduzierung
der Gesamtverkaufsfläche führen, und der Standort LiseMeitner-Straße soll künftig den zentralen Nahversorgungsstandort in Brühl-Ost darstellen. Im Gewerbestandort an der Berzdorfer Straße soll Einzelhandel nur
noch ausnahmsweise zugelassen werden.
An der Berzdorfer Straße soll mit der Überplanung der
derzeitigen Sondergebietsflächen als Gewerbeflächen ein
Gewerbestandort geschaffen werden, in dem Einzelhandel
nur ausnahmsweise zugelassen werden soll.
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Höhe der Kosten ergibt sich erst im Laufe des
Verfahrens, da Umfang und Qualität der zu erstellenden
Gutachten zu Beginn des Verfahrens nicht bekannt sind.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Sachkonto 529100 / Kostenstelle 51010300
(Bauleitplanung)
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
36
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung (PStA) vom 30.06.2016
30.06.2016: Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
(PStA); Vorlage 583/2015
Zeitplan /nächste Schritte:
Es folgt die frühzeitige Beteiligung; der
Satzungsbeschluss soll bis Ende 2018 erfolgen
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Frau Müller,
Abteilung Planung und Umwelt
Telefon: 02232 79-5120
E-Mail: bmueller@bruehl.de
37
Vorhaben:
Bebauungsplanverfahren 04.20
Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße
Datum des Sachstandes:
20.04.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Ost
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Auf der Grundlage der Rahmenplanung Brühl-Ost und der
städtebaulichen Neuordnung des Plangebiets ist die
Verlagerung von Einzelhandelsunternehmen von der
Berzdorfer Straße an den Standort Lise-Meitner-Straße
geplant,
welcher
künftig
den
zentralen
Nahversorgungsstandort in Brühl-Ost darstellen soll.
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Kosten werden vom Vorhabenträger getragen.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Haushalt 2016: Kostenstelle 51010300 Bauleitplanung
Bürgerbeteiligung:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Erläuterungen:
38
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
30.06.2016: Aufstellungsbeschluss des BP 04.20 und der
43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ausschusses
für Planung und Stadtentwicklung (PStA)
31.10.2016 Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 14
Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung nebst zugehöriger
Begründung über die Veränderungssperre für das
Plangebiet
12.12.2016: Der Rat der Stadt Brühl beschließt die
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan 04.20
und zur 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes. Der Rat beschließt ferner die
Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre.
Grund: Am 30. November 2016 wurde deutlich, dass die
Verwaltung keine Zustimmung der Landesplanung erwarten
dürfe. Der Bebauungsplan und die Veränderungssperre
wurden daher aufgehoben.
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
30.06.2016: Aufstellungsbeschluss des BP 04.20 und der
43. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 585/2015
30.06.2016: Veränderungssperre: Ausschusses für Planung
und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 204/2016
31.10.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 204/2016
12.12.2016: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan 04.20 und zur 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes und der
Veränderungssperre: Rat der Stadt Brühl,
Vorlage 557/2016
Zeitplan /nächste Schritte:
Keine Weiterführung des Verfahrens
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Frau Müller,
Abteilung Planung und Umwelt
Telefon: 02232 79-5120
E-Mail: bmueller@bruehl.de
39
Vorhaben:
Bebauungsplanverfahren 04.21
Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich
Schildgesstraße
Datum des Sachstandes:
03.11.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Ost
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Im Rahmen eines Projektes des Landes NRW zur
Integration von Flüchtlingen hat die Stadt Brühl die
Förderzusage zum Bau eines Integrationszentrums,
angrenzend an das Cultra in Brühl-Ost, bekommen. Neben
dem soziokulturellem Zentrum Inter-Cultra soll in dem
Plangebiet der Neubau einer Kindertagesstätte zwischen
dem soziokulturellen Zentrum und dem Bolzplatz entstehen.
Aufgrund der nördlich des Plangebiets angrenzenden
gewerblichen Nutzungen orientieren sich die geplanten
Gebäude Richtung Süden, so dass die Freiflächen in das
Gesamtkonzept einbezogen werden können. Derzeit gilt für
die Flächen der Bebauungsplan Bauzonen Ordnungsziffer
24 mit der Ausweisung „Industriegebiet“, welches
ausnahmsweise „Anlagen für soziale Zwecke“ zulässt. Um
eine städtebauliche Ordnung des Plangebiets zu erreichen,
ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans notwendig.
Der Bebauungsplan soll die Fläche zukünftig als
Gemeinbedarfsfläche ausweisen.
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Höhe der Kosten ergibt sich erst im Laufe des
Verfahrens, da Umfang und Qualität der zu erstellenden
Gutachten vor Beginn des Verfahrens nicht bekannt sind.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Haushalt 2016: Sachkonto 529100 / Kostenstelle 51010300
(Bauleitplanung)
Bürgerbeteiligung:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Erläuterungen:
40
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung (PStA)vom 30.06.2016
Beratungsfolge
30.06.2016 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 191/2016
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
Zeitplan /nächste Schritte:
Die Offenlage ist für das 2. Quartal 2017 geplant.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Herr Lamberty,
Abteilungsleiter Stadtentwicklungsplanung/Bauleitplanung
Telefon: 02232 79-5180
E-Mail: MLamberty@bruehl.de
41
Vorhaben:
Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße /
Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener
Straße
Datum des Sachstandes:
19.10.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Pingsdorf
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Tiefbauarbeiten zur Kanalsanierung in der Badorfer Straße,
Busch-und Schiffergasse sowie Euskirchener Straße und
Burgpfad.
Kosten, soweit bezifferbar:
Zu den ursprünglich geplanten 1.921.962,18 € kamen
aufgrund von Problemen, u.a. mit dem Straßenunterbau,
Mehrkosten i.H. von 430.000,00 €. Die neue Summe beträgt
also 2.351.962,18€. Davon werden ca. 80.000€ vom
Landesbetrieb Straßenbau NRW jedoch zurückerstattet, weil
die Stadt hier in Vorleistung gegangen ist.
Kanalbau:
Kostenstelle 53800141/Sachkonto 95070 (Schiffer-/Buschgasse):
Kostenstelle 53800142/ Sachkonto 95070 (Euskirchener Str.)
Kostenstelle 53800143/ Sachkonto 95070 (Badorfer Str.)
Fundstelle im Haushaltsplan:
Straßenbau:
Kostenstelle 54011204/ Sachkonto 95050 (Badorfer Str.)
Kostenstelle 54011800/ Sachkonto 95050 (Schiffergasse)
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Für die Tiefbauarbeiten in der Badorfer Straße fand eine
Bürgerinformation statt.
42
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
20.06.2016: Beschluss des Rates der Stadt Brühl über die
überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Straßenbau
Badorfer Straße, sowie für den Kanalbau Badorfer Straße,
Buschgasse / Schiffergasse und Euskirchener Straße.
Die Arbeiten in der Badorfer Straße sowie Busch- und
Schiffergasse sind abgeschlossen.
Derzeit finden Kanalbauarbeiten in der Euskirchener Str.
statt. In Anschluss daran werden im Burgpfad
Kanalbauarbeiten durchgeführt.
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
26.11.2012: Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU),
Vorlage 171/2012
17.02.2014: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 171/2012
17.09.2013: Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM),
Vorlage 271/2013
05.11.2015: Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU),
Vorlage 427/2015
16.11.2015: Hauptausschuss, Vorlage 427/2015
14.12.2015: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 427/2015
06.06.2016: Hauptausschuss , Vorlage 227/2016
09.06.2016: Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU),
Vorlage 227/2016
20.06.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 227/2016
Zeitplan /nächste Schritte:
Ansprechpartner:
Euskirchener Str. Nr. 85 - 111: bis Mitte Nov. 2016
Euskirchener Str. Nr 45 – 73: Mitte Nov. 2016 bis Febr.‘17
Burgpfad Nr. 1 – 5:
Jan. 2017 bis März ‘17
Straßenbelag Euskirchener Str. Nr. 46 - 111: März 2017
Fachbereich: Abwasser und Tiefbau
Herr Schulz, Fachbereichsleiter
Telefon: 02232 79-5400
E-Mail: MSchulz@bruehl.de
43
Vorhaben:
Umbau des ehemaligen Hotels „Rheinischer
Hof“
Datum des Sachstandes:
04.11.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Pingsdorf
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Für die Unterbringung von Flüchtlingen besteht in der Stadt
Brühl grundsätzlich ein dezentrales Unterbringungskonzept.
Da der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten nicht durch
die sonstigen dezentralen Einrichtungen abgedeckt werden
kann, erfolgt der Erwerb und der Umbau des ehemaligen
Hotels „Rheinischer Hof“ durch die Stadt Brühl.
Kosten, soweit bezifferbar:
Der Kaufpreis des Gebäudes (einschl. des Restaurants)
betrug 1,236 Mio. €; zusätzlich ergeben sich ca. 535.000 €
für den Umbau.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Sachkonto 95020 / Kostenstelle 31500550
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Es hat zu dem Thema bereits mehrere Veranstaltungen im
Rahmen der Bürgerbeteiligung gegeben; näheres
entnehmen Sie bitte dem Beteiligungsprotokoll.
44
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
05.07.2016: Ratsbeschluss über eine überplanmäßige
Mittelbereitstellung.
Das Gebäude ist teilweise bezogen.
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
23.03.2015: Ausschuss für Vergabe und Liegenschaften
(VgLA); Vorlage 112/15
18.05.2015 Ausschuss für Vergabe und Liegenschaften
(VgLA); Vorlage 209/15
12.12.2015: Rat der Stadt Brühl ; Vorlage 564/2015
05.07.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 282/2016
Zeitplan /nächste Schritte:
Aktuell steht noch die Anbringung einer Fluchtwegstreppe
an, damit auch die zweite Etage bezogen werden kann.
Ggf. erfolgt noch ein Ausbau des Dachgeschosses.
Vom Ausbau der angeschlossenen Gaststätte wird
abgesehen, da die Baukosten in Relation zum Raumgewinn
zu hoch wären. Hier wird derzeit eine anderweitige
Verwendung geprüft.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Controlling und Beteiligungen
Name: Herr Hilger, Fachbereichsleiter
Telefon: 02232 79-3400
E-Mail: GHilger@bruehl.de
45
Vorhaben:
Bebauungsplanverfahren 01.16 II
Südfriedhof/ Bonnstraße/ Schulzentrum/
Linie18
Datum des Sachstandes:
20.04.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Süd
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen
für
die
Entwicklung
von
Wohnbauland geschaffen werden. Geplant sind ca. 100
Wohneinheiten in Einfamilienhäusern und ca. 300
Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern.
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Planungs- und Erschließungskosten werden vom
Vorhabenträger getragen.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Entfällt.
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 14.03. bis 08.04.2016
Öffentliche Auslegung vom 24.10. bis 23.11.2016 (einschließlich)
46
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
06.10.2016: Beschluss des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung (PStA) über die Aufstellung und öffentliche
Auslegung des BP 01.16 II sowie der zugehörigen
Flächennutzungsplan-Änderung
20.02.2017: Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Brühl
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
12.11.2015: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 457/2015 (Aufstellungsbeschluss)
06.10.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA); Vorlage 402/2016 (Öffentliche
Auslegung)
31.01.2017: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlagen Nr. 22/2017, 23/2017 und
46/2017 (Empfehlung zum Satzungsbeschluss)
20.02.2017: Rat der Stadt Brühl, Vorlage Nr. 23/2017,
46/2017 und 76/2017 (Satzungsbeschluss)
Zeitplan /nächste Schritte:
Das Bebauungsplanverfahren wird voraussichtlich im Juni /
Juli 2017 mit der Bekanntmachung abgeschlossen.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Herr Kaiser,
Telefon: 02232 79-5100
E-Mail: KKaiser@bruehl.de
47
Vorhaben:
Bebauungsplanverfahren 06.02
Pehler Hülle, Badorfer Straße,
Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße
Datum des Sachstandes:
20.04.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Süd
Schwerpunkt:
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Bebauung durch einen Mix aus
Einfamilien - und Mehrfamilienhäusern in aufgelockerter
Bauweise analog zum angrenzenden Siedlungsgefüge
geschaffen werden.
Die verkehrliche Anbindung erfolgt über den Kreisverkehr
Alte Bonnstraße / Vorgebirgsstraße / Berliner Ring.
Kosten, soweit bezifferbar:
Planungs- und Erschließungskosten werden vom
Projektentwickler getragen.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Entfällt.
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 11.01. bis 22.01.2016
Öffentliche Auslegung vom 26.08. bis 26.09.2016 (einschließlich)
48
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
30.06.2016 Offenlagebeschluss
des Ausschusses für
Planung und Stadtentwicklung (PStA) und Abschluss der
Offenlage.
12.12.2016 Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10
BauGB den Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer
Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" einschließlich
der textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die
zugehörige Begründung.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl am
05.01.2017 trat der Bebauungsplan in Kraft.
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
12.11.2015 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA); Vorlage 460/2015 (Aufstellungsbeschluss)
30.06.2016 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 180/2016 (Öffentliche
Auslegung)
08.11.2016 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 452/2016 (Empfehlung zum
Satzungsbeschluss)
12.12.2016 Rat der Stadt Brühl, Vorlage 452/2016 und
535/2016 (Satzungsbeschluss)
Zeitplan /nächste Schritte:
Das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Herr Kaiser,
Telefon: 02232 79-5100
E-Mail: KKaiser@bruehl.de
49
Vorhaben:
Bebauungsplan 06.15
Alte Bonnstraße/ südlich Otto-Wels-Straße
Datum des Sachstandes:
03.11.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Süd
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Mit dem Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße/südlich
Otto-Wels-Straße"
sollen
die
planungsrechtlichen
Voraussetzungen
für
die
Entwicklung
von
Wohnbaulandfläche, im Norden Geschosswohnungsbau, im
Süden zur Bebauung mit Einfamilienhäusern, geschaffen
werden. Erschlossen wird das Gebiet im Nordwesten durch
einen Kreisverkehr.
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Kosten werden vom Vorhabenträger in voller Höhe
getragen.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Nach § 3 Absatz1 und 2 BauGB; vom 15.06. - 26.06.2015
(einschließlich) erfolgte die frühzeitige Beteiligung
50
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
18.11.2008: Aufstellungsbeschluss durch den Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung (PStA)
16.04.2015:
Entwurfspräsentation im Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung (PStA) und Auftrag an die
Verwaltung zur Fortführung des Verfahrens
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
Zeitplan /nächste Schritte:
Ansprechpartner:
18.11.2008: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 45/08
26.11.2013: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 377/2013
16.04.2015: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 115/2015
Der Satzungsbeschluss wird für Ende 2017 erwartet;
Fertigstellung dann ca. bis zum Jahr 2020.
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Herr Kaiser,
Telefon: 02232 79-5100
E-Mail: KKaiser@bruehl.de
51
Vorhaben:
Errichtung der Containeranlage Willy-BrandtStraße
Datum des Sachstandes:
20.04.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-West
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge
kann nicht alleine durch die Containeranlage in der
Bergerstraße und den sonstigen dezentralen Einrichtungen
abgedeckt werden, so dass kurzfristig weitere, umfangreiche
Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen.
Hierzu bietet sich die Fläche an der Willy-Brandt-Straße an,
auf der bereits einige Container seit vielen Jahren für die
Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Zur bestmöglichen
Ausnutzung der Fläche ist es jedoch notwendig, die
bestehende Containeranlage aus den 80iger Jahren
abzureißen und neue zweigeschossige Containereinheiten
aufzustellen. Mit dieser Maßnahme könnten kurzfristig 173
zusätzliche Plätze (224 neue Plätze minus 51 vorhandene
Plätze) zur Verfügung gestellt und über mehrere Jahre
genutzt werden.
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Kosten, soweit bezifferbar:
Fundstelle im Haushaltsplan:
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
Geplant waren für:
Kanal- und Straßenbau
205.000 €
Herrichten des Grundstücks
205.000 €
Gebäude
2.715.000 €
Einrichtung
135.000 €
Außerplanmäßig;
Sachkonto 95070 / Kostenstelle 53800173
Sachkonto 95050 / Kostenstelle 54011225
Sachkonto 95020 / Kostenstelle 31500620
Sachkonto 33200 / Kostenstelle 31500620
Sachkonto 81000 / Kostenstelle 31500610
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Es hat zu dem Thema bereits mehrere Veranstaltungen im
Rahmen der Bürgerbeteiligung gegeben; näheres
entnehmen Sie bitte dem Beteiligungsprotokoll.
29.02.2016: Ratsbeschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe
für die Errichtung eines Containerdorfes an der Willy-BrandtStraße. Das Vorhaben befindet sich im Bau.
52
Die
zwischenzeitliche
Entspannung
bei
den
Flüchtlingszuweisungen
bietet
die
Möglichkeit,
Containeranlagen
auch
anderweitig
zu
nutzen.
Diesbezüglich ist angedacht, die Container in der WillyBrandt-Straße für den erheblichen Unterbringungsbedarf der
Fachhochschule des Bundes für zusätzliche Studierende zur
Verfügung zu stellen.
Unabhängig davon ist aber die weitere Entwicklung bei der
Flüchtlingszuweisung nicht absehbar, so dass an den
vertraglichen Verpflichtungen trotz der zwischenzeitlich
eingetretenen Verzögerungen beim Bau festgehalten wird.
Beratungsfolge
22.02.2016: Hauptschuss, Vorlage 78/2016
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
29.02.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 78/2016
12.09.2016: Rat der Stadt Brühl, TOP 16.8 (keine
VorlagenNr.)
26.09.2016: Hauptschuss, Vorlage 401/2016
24.10.2016: Hauptausschuss (TOP 6.1; keine VorlagenNr.)
28.11.2016: Hauptausschuss (TOP 8.2; keine VorlagenNr.)
Zeitplan /nächste Schritte:
Geplant war eine Teilfertigstellung bis Ende 2016, der Rest
dann bis Januar 2017.
Wegen terminlicher und qualitativer Probleme der
beauftragten Firma musste zwischenzeitlich der Austausch
der bereits vorhandenen Container bis zum 31.07.2017
vertraglich vereinbart werden. Nur so konnte eine
Realisierung in der geforderten Qualität ohne langwierige
Rechtstreite, Beweissicherungsverfahren und zusätzliche
Kosten ermöglicht werden.
Bürgermeister Dieter Freytag geht weiterhin davon aus,
dass der Stadt Brühl derzeit ausreichend Plätze zur
Unterbringung von neu zugewiesenen Flüchtlingen zur
Verfügung stehen.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Controlling
Name: Herr Hilger, Fachbereichsleiter
Telefon: 02232 702 451
E-Mail: GHilger@bruehl.de
Herr Marcus Hollmann
Gebäudemanagement der Stadt Brühl
Stadtservicebetrieb Brühl
Telefon: 02232 /02 476
E-Mail. Marcus.hollmann@stadtservce-bruehl.de
53
Vorhaben:
Bebauungsplan 08.14 „Liblarer Straße 154 / Tennishalle
THC“ und 42. Flächennutzungsplanänderung
Datum des Sachstandes:
20.04.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-West
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Mit dem Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154,
Tennishalle THC" soll die Erweiterung der Tennisanlage um
zwei Tennisplätze und eine Tennishalle, die den Spielbetrieb
auch in der kalten Jahreszeit gewährleist, planungsrechtlich
gesichert werden. Der Flächeninhalt des Plangebietes
beträgt 2,1 ha.
Kosten, soweit bezifferbar:
Die Kosten werden nach derzeitigem Stand vom
Vorhabenträger in voller Höhe getragen.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Entfällt.
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 20.06.16
- 04.07.16.
Die förmliche Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 16.02.17 17.03.17
54
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
29.02.2016: Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt
Brühl.
31.01.2017: Der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes, sowie die öffentliche Auslegung der 42.
Änderung des Flächennutzungsplanes.
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
21.01.2016: Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung (PStA),
Vorlage 584/2015
29.02.2016: Aufstellungsbeschluss: Rat der Stadt Brühl,
Vorlage 584/2015
31.01.2017: Offenlagebeschluss: Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 10/2017
Für Sommer 2017 ist der Satzungsbeschluss geplant.
Zeitplan /nächste Schritte:
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Frau Müller,
Abteilung Planung und Umwelt
Telefon: 02232 79-5120
E-Mail: bmueller@bruehl.de
55
Vorhaben:
Sanierung des Thüringer Platzes
Datum des Sachstandes:
20.04.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Vochem
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Der Thüringer Platz wurde in 2013/2014 in Pflasterbauweise
neu ausgebaut, um somit auch den städtebaulichen
Ansprüchen Rechnung zu tragen. Zum Herbst/Winter
2015/16 traten aufgrund des starken Busverkehrs im
Fahrgassenbereich kurz vor der Einmündung zur Dresdener
Straße Schäden auf, welche nicht auf Planungs- oder
Ausführungsfehler zurückzuführen sind. Zur Sanierung
bietet sich aus Kostengründen eine Asphaltbauweise mit
einer an das Umgebungspflaster farblich angepassten
Epoxidharz-Deckschicht an. Dies entspricht zudem dem
gestalterischen Gesamtkonzept der Planungsgrundlagen,
was sich bei einer Prüfung der Baumaßnahme durch den
Landesrechnungshof nicht förderschädlich auswirken wird.
Kosten, soweit bezifferbar:
52.000,00 € für die geschilderte Variante.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Kostenstelle 54019800/ Sachkonto 95050
Bürgerbeteiligung:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Erläuterungen:
56
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
26.09.2016: Beschluss des Hauptausschusses zur Sanierung
der Fahrbahn mittels Splittmastixasphalt mit farbiger
Epoxydharzbeschichtung
31.10.2016: Der Rat der Stadt Brühl genehmigt folgende
Dringlichkeitsentscheidung: Der Hauptausschuss beschließt
im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1
GO die Sanierung der Fahrbahn Thüringer Platz und die
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 52.000
€.
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
22.09.2016: Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU),
Vorlage 372/2016
26.09.2016: Hauptausschuss, Vorlage 410/2016
31.10.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 410/2016
Zeitplan /nächste Schritte:
Die Fahrbahnsanierung mittels Splittmastixasphalt ist
fristgerecht in 2016 erfolgt. Die Aufbringung der
Epoxydharzbeschichtung konnte in 2016 auf Grund der
kühlen und feuchten Witterung nicht mehr erfolgen. Dieses
ist nun für den Sommer 2017 geplant.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Abwasser und Tiefbau
Herr Schulz, Fachbereichsleiter
Telefon: 02232 79-5400
E-Mail: MSchulz@bruehl.de
57
Vorhaben:
Neuerrichtung einer Grundschule im Brühler
Norden
Datum des Sachstandes:
04.05.2017
Betroffener Stadtteil:
Brühl-Vochem / Brühl - Kierberg
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Nachdem der Gutachter des Schulentwicklungsplanes für
die Ortsteile Brühl-Vochem und Brühl-Kierberg ein
„Überangebot von drei Grundschulen“ hervorgehoben und
eine Reduzierung auf zwei Grundschulangebote empfohlen
hatte, wurde die Verwaltung mit Ratsbeschluss vom
14.12.2015 beauftragt zu prüfen,
„durch welche schulorganisatorischen Maßnahmen der
Standort der Grundschule Vochem erhalten und der
Schulraum in den drei Grundschulen in Kierberg und
Vochem sinnvoll und wirtschaftlich genutzt werden kann.
Dabei ist auch die mögliche Umwandlung von Konfessionsin Gemeinschaftsgrundschulen mit den beteiligten Schulen
zu erörtern.“
Kosten, soweit bezifferbar:
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die
Neuerrichtung der Schule durch Umsetzung
schulgesetzlicher Vorgaben erfolgt.
Fundstelle im Haushaltsplan:
-entfällt-
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Elternschaft wird einbezogen.
58
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
Nach Untersuchung aller hierzu infrage kommenden
Alternativen sowie nach Abstimmung mit der unteren und
oberen Schulaufsichtsbehörde kam als adäquates Ergebnis
zum Prüfauftrag nur eine Zusammenlegung der KGS BrühlVochem mit der GGS Melanchthon in Betracht, so dass der
Rat in seiner Sitzung am 12.12.2016 einstimmig folgenden
Beschluss herbeigeführt hat:
Der Rat beschließt die Zusammenlegung der Katholischen
Grundschule Brühl-Vochem sowie der Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon zum 01.08.2019. Die hieraus neu
errichtete Schule wird mit ihrem Hauptstandort an der
ehemaligen Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon und
mit einem Teilstandort an der ehemaligen Katholischen
Grundschule Brühl-Vochem geführt.
Beratungsfolge
14.12.2015: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 556/2015
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
22.11.2016: Schulausschuss (SchA), nicht öffentliche
Vorlage 509/2016
12.12.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 553/2016
Zeitplan /nächste Schritte:
Im Zuge der nunmehr anstehenden Beschlussumsetzung
sind u. a. folgende Schritte umzusetzen:
- Elterninformationsabend
- Durchführung eines Schulartbestimmungsverfahrens
Ein
Schulartbestimmungsverfahren
ist
deshalb
durchzuführen, da es sich um die Zusammenlegung von
zwei Schulen mit unterschiedlichen Schularten –
Gemeinschaftgrundschule und Katholische Grundschule –
handelt. Gemäß Schulgesetz NRW bestimmen im Zuge
eines solchen Schulartbestimmungsverfahrens diejenigen
Eltern, deren Kinder für den Besuch der neu entstehenden
Schule infrage kommen, in einem Abstimmungsverfahren
die Schulart. Über Zeitpunkt und Ablauf eines solchen
Schulartbestimmungsverfahrens wird der Schulträger die
Eltern zu gegebenem Zeitpunkt näher informieren.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Schule und Sport
Name: Frau Weiskopf
Telefon: 02232 79- 3940
E-Mail: MWeiskopf@bruehl.de
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Vorhaben:
Barrierefreier Umbau Kreuzungen Römerstraße
L183
Datum des Sachstandes:
12.10.2016
Betroffener Stadtteil:
Brühl
Schwerpunkt:
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat in diesem Sommer
Anpassungsarbeiten an sieben Ampel-Kreuzungen der
Römerstraße L 183 vorgenommen. Nachdem diese
abgeschlossen waren, erfolgte im Auftrag der Stadt Brühl ab
dem 14.09.2016 die barrierefreie Umgestaltung der
Oberflächen. Die Beeinträchtigung des Verkehrs wird
möglichst minimal gehalten. Es erfolgt für jede Kreuzung
eine angepasste Umleitungsbeschilderung für die jeweiligen
Verkehrsteilnehmer.
Folgende Kreuzungsbereiche werden barrierefrei
umgestaltet:
Römerstraße L183 / Euskirchener Straße L194 / Pingsdorfer Str.
Römerstraße L183 / Neue Bohle / Eichendorffstraße
Römerstraße L183 / Liblarer Straße
Römerstraße L183 / Rodderweg / Wilhelm-Kamm-Straße
Römerstraße L183 / Theodor-Heuss-Straße L184 / KonradAdenauer-Straße L184
Römerstraße L183 / Mühlenbach und
Römerstraße L183 / Kaiserstr.
Die Bauarbeiten laufen aktuell im Kreuzungsbereich
Römerstraße L183 / Neue Bohle / Eichendorffstraße.
Der Verkehrsfluss wird während der Bauarbeiten weiterhin
aufrecht gehalten.
Kosten, soweit bezifferbar:
250.000,00 € (HH-Ansatz)
Fundstelle im Haushaltsplan:
Kostenstelle 54011080, Sachkonto 95050
Bürgerbeteiligung:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Erläuterungen:
60
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
26.03.2015: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU)
beschließt die Herstellung der Ausführungsplanung des
Umbaus von 5 Kreuzungen / Fußgängerüberwege der
Römerstraße.
Beratungsfolge
26.03.2015: Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU);
Vorlage 101/2015
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
Zeitplan /nächste Schritte:
Die Bauarbeiten haben am 14.09.2016 begonnen und
werden voraussichtlich vorbehaltlich der Witterung im März
2017 fertiggestellt.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Abwasser und Tiefbau
Herr Schulz, Fachbereichsleiter
Telefon: 02232 79-5400
E-Mail: MSchulz@bruehl.de
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Vorhaben:
Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes
Datum des Sachstandes:
20.04.2017
Betroffener Stadtteil:
Gesamtes Stadtgebiet
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt
Brühl stammt in seiner gültigen Fassung aus dem Jahr
2011. Turnusmäßig sollen solche Konzepte möglichst
nach fünf Jahren Gültigkeit einer Überprüfung
unterzogen
und
gegebenenfalls
inhaltlich
fortgeschrieben werden. Vor dem Hintergrund der
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und der
damit einhergehenden Diskussion mit den höheren
Planungsbehörden ist es zudem angebracht, das
vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu
aktualisieren. Nur so können mögliche Entscheidungen
hinsichtlich der Richtung zukünftiger planerischer
Konzepte in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die
Versorgung der Bevölkerung beurteilt werden.
Kosten, soweit bezifferbar:
Ca. 19.000 €
Fundstelle im Haushaltsplan:
HH 2016: Kostenstelle 51010300 Bauleitplanung
Bürgerbeteiligung:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und
geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Erläuterungen:
62
Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
08.11.2016: Der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung (PStA) beauftragt die Verwaltung mit
der weiteren Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes auf der Grundlage der Erkenntnisse
aus dem Zwischenbericht.
17.10.2011: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 87/01W
Beratungsfolge
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
08.11.2016: Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
(PStA), Vorlage 405/2016
Zeitplan /nächste Schritte:
Fertigstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
und Vorstellung im Ausschuss
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Herr Lamberty,
Abteilungsleiter Stadtentwicklungsplanung/ Bauleitplanung
Telefon: 02232 79- 5180
E-Mail: MLamberty@bruehl.de
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Vorhaben:
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Brühl
Datum des Sachstandes:
20.04.2017
Betroffener Stadtteil:
Gesamtes Stadtgebiet
Schwerpunkt:
Kinder / Jugend / Familie
Ordnung/ Kultur
Mobilität / Verkehr
Kommunale Sicherheit
Soziales / Demographie
Bauen/ Umwelt / Energie
Schule/ Sport
Inhaltliche Beschreibung/
Ziele:
Im April 2016 wurde der politische Beschluss gefasst, den
Flächennutzungsplan neu aufzustellen, neu zu beraten, um
damit für voraussichtlich weitere 15 Jahre die Weichen für
eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung zu
stellen.
Hierbei gilt es, das seit einigen Jahren prägende
Bevölkerungswachstum und den demografischen Wandel
einzubeziehen, langfristig und wirkungsvoll die ökologisch
wertvollen Landschaftsräume zu schützen und gleichzeitig
Spielräume für wirtschaftliche Entwicklungen zu schaffen.
Insbesondere neue Anforderungen in den Bereichen
Wohnen, Wirtschaft und Verkehr, sowie die gewachsenen
ökologischen Ansprüche sollen bei der Neuplanung
Berücksichtigung finden.
Auf all diese Fragen soll der Flächennutzungsplan als
stadtweites Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung
Antworten geben.
Kosten, soweit bezifferbar:
230.000,-€ für die Erstellung des Flächennutzungsplanes.
Fundstelle im Haushaltsplan:
Kostenstelle 51010300/ Sachkonto 529100
Bürgerbeteiligung:
Erläuterungen:
gesetzlich vorgeschrieben
Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant
Bürgerbeteiligung nicht geplant
Ein wesentliches Element des planerischen Prozesses ist die
Beteiligung der Öffentlichkeit. Über die im Baugesetzbuch
vorgesehenen formellen Beteiligungsschritte hinaus sollen
in Brühl die Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld
intensiv einbezogen werden.
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Aktuelle Beschlusslage bzw.
Bearbeitungsstand:
07.04.2016:
Der
Ausschuss
für
Planung
und
Stadtentwicklung (PStA) beschließt gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch
(BauGB)
die
Neuaufstellung
des
Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich betrifft das
gesamte Stadtgebiet.
Beratungsfolge
07.04.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
(PStA), 123/2016
(mit genauer Angabe der
Sitzungstermine und
Vorlagen-Nr.):
Zeitplan /nächste Schritte:
Die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist ein Projekt,
das über mindestens drei Jahre die Stadtverwaltung und die
Öffentlichkeit beschäftigen wird. Mit der Begleitung des
Planungsprozesses wurde das Dortmunder Planungsbüro
plan-lokal beauftragt. Die Umweltprüfung erfolgt durch das
Büro ökoplan aus Essen.
Am 29.03.2017 fand eine
Vorstellung des Projektes statt.
Auftaktveranstaltung
zur
Im Herbst 2017 werden weitere vier Veranstaltungen auf
Stadtteilebene
folgen,
auf
denen
kleinräumige
Fragestellungen der Stadtentwicklung vertieft diskutiert
werden können. Informationen zu den jeweiligen
Veranstaltungen und zum Stand der Planung erfolgen über
die örtliche Presse, Aushänge sowie die Internetseite der
Stadt Brühl.
Ansprechpartner:
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Name: Herr Kaiser,
Telefon: 02232 79- 5100
E-Mail: KKaiser@bruehl.de
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