Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Vorhabenliste_Stand 08.05.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
1,9 MB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53

Inhalt der Datei

2 Übersicht aller aktuellen städtischen Vorhaben, geordnet nach Stadtteilen: Projekttitel: Gebiet: Stand: Seite: Bebauungsplanverfahren 06.92 „Gallbergsiedlung“; 2. Änderung Brühl-Badorf 20.04.2017 6 Sanierung/ Neubau Rathaus Steinweg Brühl - Mitte 20.04.2017 8 Neugestaltung des Janshofs Brühl - Mitte 20.04.2017 12 Rahmenplanung Innenstadt/ Ost-West-Achse Brühl - Mitte Brühl Mitte 03.05.2017 14 Ausbauplanung Bahnhofsvorplatz Brühl - Mitte 25.10.2016 16 Neue Feuerwache Römerstraße Brühl - Mitte 25.10.2016 18 Errichtung eines Kunstpavillons an der Kunst- und Musikschule (KuMS) Brühl - Mitte 31.10.2016 20 Parkraumkonzept Innenstadt Brühl - Mitte 20.04.2017 22 Bebauungsplanverfahren 01.01 „Gieslergalerie“; 1. Änderung Brühl - Mitte 03.11.2016 24 3 Projekttitel: Gebiet: Stand: Bebauungsplanverfahren 03.03 „Kölnstraße/ nördlich Heinrich-Esser-Straße“ Brühl - Mitte 03.11.2016 26 Bebauungsplanverfahren 03.11 „Kaiserstraße/ westlich Auguste-ViktoriaStraße“ Brühl - Mitte 02.05.2017 28 Brühl - Ost 03.11.2016 30 Bebauungsplanverfahren 04.14 „Bergerstraße/ Weißer Straße“ (ehemaliger Schlachthof) Brühl - Ost 03.11.2016 32 Bebauungsplanverfahren 04.18 „Südlich An der alten Zuckerfabrik/ Sophie-Scholl-Straße“ Brühl - Ost 03.11.2016 34 Bebauungsplanverfahren 04.19 „Berzdorfer Straße“ Brühl - Ost 03.11.2016 36 Bebauungsplanverfahren 04.20 „Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße“ Brühl - Ost 20.04.2017 38 Bebauungsplanverfahren 04.21 „Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße“ Brühl - Ost 03.11.2016 40 Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße/ Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße Brühl - Pingsdorf 19.10.2016 42 Brühl – Pingsdorf 04.11.2016 44 Bebauungsplanverfahren 04.08 „Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße“ Umbau des ehemaligen Hotels „Rheinischer Hof“ Seite: 4 Projekttitel: Gebiet: Stand: Bebauungsplanverfahren 01.16 II „Südfriedhof / Bonnstraße / Schulzentrum / Linie 18“ Brühl - Süd 20.04.2017 46 Bebauungsplanverfahren 06.02 „Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße“ Brühl - Süd 20.04.2017 48 Brühl - Süd 03.11.2016 50 Brühl - West 20.04.2017 52 Bebauungsplanverfahren 08.14 „Liblarer Straße 154/ Tennishalle THC“ und 42. Nutzungsplanänderung Brühl - West 20.04.2017 54 Sanierung des Thüringer Platzes Brühl - Vochem 20.04.2017 56 Neuerrichtung einer Grundschule im Brühler Norden Brühl – Vochem / Brühl - Kierberg 04.05.2017 58 Barrierefreier Umbau Kreuzungen Römerstraße/ L183 Brühl 12.10.2016 60 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Brühl 20.04.2017 62 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Brühl Brühl 20.04.2017 64 Bebauungsplanverfahren 06.15 „Alte Bonnstraße südlich Otto-Wels-Straße“ Errichtung der Containeranlage Willy-Brandt-Straße Seite: 5 Vorhaben: Bebauungsplan 06.92 „Gallbergsiedlung“ 2. Änderung Datum des Sachstandes: 20.04.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-Badorf Schwerpunkt: Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Mit dem Bebauungsplan wird die Stadt Brühl im Ortsteil Brühl-Badorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von 4 Einfamilienhäusern zur Nachverdichtung der bestehenden Bebauung im rückwärtigen Bereich der Gebäude Unter Birken 1 und 3, sowie Auf dem Gallberg 7 und 9 schaffen. Die getroffenen Festsetzungen orientieren sich an der bestehenden Siedlungsstruktur und gewährleisten ein einheitliches Gesamtbild des Wohnquartiers. Kosten, soweit bezifferbar: Die Kosten werden vom Vorhabenträger in voller Höhe getragen. Fundstelle im Haushaltsplan: Entfällt. Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 02.05.2014 bis 16.05.2014 Öffentliche Auslegung vom 05.01.2015 bis 09.02.2015 6 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 08.11.2011 Aufstellungsbeschluss und Offenlagebeschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA). 31.10.2016: Der Rat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrages zur Erschließung von Flächen im Gebiet des künftigen Bebauungsplanes zwischen der Stadt Brühl und dem Erschließungsträger. 08.11.2016 Empfehlung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA) an den Rat zum Satzungsbeschluss Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 08.11.2011 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 328/74ai (Aufstellungsbeschluss) 20.11.2014 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 340/2014 (Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss) 08.11.2016 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 381/2016 (Empfehlung zum Satzungsbeschluss) Zeitplan /nächste Schritte: Der Satzungsbeschluss durch den Rat wird für ca. Mitte 2017 angestrebt. Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Herr Kaiser, Telefon: 02232 79-5100 E-Mail: KKaiser@bruehl.de 7 Vorhaben: Sanierung/Neubau Rathaus Steinweg Datum des Sachstandes: 20.04.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-Mitte Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Rathaus „B“ im Steinweg ist insgesamt sanierungsbedürftig. Es bestehen Mängel in Bezug auf die technische Gebäudeausrüstung und den Brandschutz; das Gebäude genügt nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit und den Vorgaben der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“. Außerdem wird es dem Raumbedarf nicht gerecht. Während der denkmalgeschützte Altbau nur saniert werden kann, soll der 60er-Jahre-Anbau abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Ziel ist, die baulichen Mängel zu beheben und ein modernes, barrierefreies Rathaus nach neuesten energetischen Standards mit größerer Nutzungsflexibilität zu erhalten. Um im Rathaus Steinweg künftig zusätzlich die Kundencenter von Stadtwerken und Gebausie, eine großzügigere Bürgerberatung und die Stadtbücherei unterzubringen, will der Rat nicht nur die bisherige Grundfläche für einen neuen Anbau nutzen, sondern durch einen größeren Neubau eine um ca. 1.300 qm größere Nutzfläche schaffen. Durch die geplante Bündelung von Dienstleistungen der Stadtverwaltung, der Stadtwerke und der Gebausie soll mehr Bürgerservice geschaffen werden. Darüber hinaus entstehen durch optimierte Abläufe und einen reduzierten Einsatz von Mitarbeitern Synergieeffekte. Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Kosten, soweit bezifferbar: Fundstelle im Haushaltsplan: ca. 13 Mio € Sanierungs- und Baukosten Weitere Kosten entstehen durch die temporäre anderweitige Unterbringung der Dienststellen, Einrichtung und Finanzierung. Detaillierte Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden, da diese abhängig sind von der Art der Ausführung, die sich erst im Rahmen des Architektenwettbewerbs ergibt. TEP 1106 „Zentrale Dienste“, Sachkonto 529100, Kosten für Umzug und Aktenauslagerung - je 150.000 € in 2018 und 2019, TEP 1106 „Zentrale Dienste“, Sachkonto 785100+783190, Sanierungs- und Baukosten - 2017: 500.000 €, 2018: 4.100.000 €, 2019: 8.400.000 € Einrichtungskosten - 2019: 630.000 € Die Wettbewerbskosten im Rahmen der Projektsteuerung für 2017 stehen im Haushalt unter Sachkonto 95050/ Kostenstelle 54019300. 8 Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Angefangen von einer vom Rat in Auftrag gegebenen Studie über öffentlich zugängliche Vorlagen und Protokolle der öffentlichen Ratsund Ausschusssitzungen, ein umfangreiches Abstimmungsheft, Presseund Öffentlichkeitsarbeit sowie einer Einwohnerversammlung (2.9.2015) und einer Informationsveranstaltung (14.6.2016) sind die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess um die Zukunft ihres Rathauses einbezogen worden. Am 03.07.2016 wurde zudem ein Ratsbürgerentscheid gem. § 26 Gemeindeordnung NRW durchgeführt. RAT 31.10.2016: Es wird ein kombinierter Architekten-Wettbewerb „Hochbau mit Freiraumanteil (Janshof)“ durchgeführt unter Berücksichtigung folgender Punkte:  Der Neubau soll die neuesten energetischen Möglichkeiten ausschöpfen, die sich an Klassifizierungen wie z.B. der DGNB-Klassifizierung oder am „Plusenergiegebäude“ orientieren.  Die Kubatur des Neubaus soll so gestaltet sein, dass ein möglichst breiter Durchgang zum Janshof verbleibt.  Es soll das Konzept der flexiblen Raumnutzung verfolgt werden, was bedeutet, dass z.B. durch verschiebbare Wandelemente multifunktionale Räume entstehen etwa für Gruppenarbeit (besonders wichtig für die Stadtbücherei), Besprechungen oder für stadtoder quartiersbezogene Aktivitäten und Veranstaltungen. Auch Büros sollen wechselnden Anforderungen genügen und eine Nutzung durch mehrere Mitarbeiter/innen (Jobsharing, teilweises Homeoffice etc.) ermöglichen. Bei der Planung wird auch berücksichtigt, dass Serviceeinrichtungen und Stadtbücherei unterschiedliche Öffnungszeiten außerhalb der allgemeinen Büroarbeitszeiten haben können. Schließlich soll auch eine Abtrennbarkeit von Teilen des Gebäudes für andere Nutzungen im Fall eines geänderten Raumbedarfs in der Zukunft möglich sein. Die Ergebnisse des im November durchgeführten Workshops zur Gestaltung des Janshofs werden den Architekten an die Hand gegeben.  Über den Architektenwettbewerb hinaus soll ein Konzept zur Einrichtung eines Projektmanagements vorgelegt werden, das Planung und Überwachung der Bauzeiten und Baustellenorganisation zwecks Minimierung der Innenstadtbelastung sowie das Controlling zur strikten Einhaltung des Kostenrahmens beinhaltet. Ein Zeitplan zur Umsetzung des gesamten Projektes soll schließlich die Unterlagen vervollständigen und insgesamt als Basis dafür dienen, den Arbeitsauftrag zur 9 Verwirklichung des Projektes „Rathaus Steinweg“ auf den Weg zu bringen. Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): Seit Anfang 2010 wird intensiv über einen möglichen Abriss des AN-Baus am denkmalgeschützten Teil des Rathauses im Steinweg und über die Vor- und Nachteile der Maßnahme diskutiert. Der Rat beschließt dann am 6. Juni 2011, den AN-Bau abzureißen und durch einen modernen Neubau zu ersetzen. Gegen diesen Beschluss wird ein Bürgerbegehren eingereicht. Wegen rechtlicher Unstimmigkeiten, die das Verwaltungsgericht anschließend bestätigt, kommt es jedoch nicht zu einem Bürgerentscheid. Auf Vorschlag des damaligen Bürgermeisters wird das Projekt allerdings nicht weiter verfolgt; am 3. Mai 2012 hebt der Rat den Abriss- und Neubaubeschluss auf. Am 2. Dezember 2013 gibt der Rat einen Wirtschaftlichkeitsvergleich in Auftrag, der Vor- und Nachteile von Sanierung und Neubau gegenüberstellen soll. Die Ergebnisse dieser Studie werden in der Ratssitzung am 3. November 2014 vorgestellt und intensiv beraten. Die Studie vergleicht Vor-, Nachteile und Kosten der drei Varianten Sanierung (V 1), Neubau in gleicher Größe (V 2) und größerer Neubau (V 3). Zusätzlich ermittelt die Verwaltung den Raumbedarf und benennt die Kosten im städtischen Haushalt (HA 30. November 2015). Das alles vervollständigt die Untersuchungsergebnisse. In seiner Sitzung am 29. Februar 2016 beschließt der Rat, in der Angelegenheit einen Ratsbürgerentscheid (RBE) nach § 26 GO NW durchzuführen. Nach weiteren Beratungen und einer nochmaligen Aktualisierung der Kosten durch die Verfasser der Studie kommt der Rat zu der Überzeugung, dass eine Sanierung des Anbaus aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht in Frage kommt und fasst am 25. April 2016 den einstimmigen Beschluss, den AN-Bau abzureißen und den Bürgerinnen und Bürgern im RBE den Anbau eines größeren Gebäudes (Variante 3) vorzuschlagen, in dem neben einer großzügigeren Bürgerberatung auch die Kundencenter von Gebausie und Stadtwerken sowie die städtische Bücherei Platz haben sollen. Der Rat stellt in seiner Sitzung am 5. Juli 2016 fest, dass der Ratsbürgerentscheid aufgrund des nicht erreichten Quorums von 20 % der Wahlberechtigten gescheitert ist und keine Rechtswirkung auslöst. Die Entscheidung fällt damit an den Rat zurück, der in seiner Sitzung am 31.10.2016 den oben zitierten Beschluss fasst. (Vorlage Nr. 384/2016; 414/2016). Die wichtigsten Stationen der Beratungsfolge im Überblick: 06.06.2011: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 164/87 03.05.2012: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 164/87 02.12.2013: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 204/2013 03.11.2014: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 363/2014 19.01.2015: Hauptausschuss, Vorlage 14/2015 23.02.2015: Hauptausschuss, Vorlagen 50/2015, 56/2015 23.03.2015: Hauptausschuss, Vorlagen 97/2015, 109/2015 30.11.2015: Hauptausschuss, Vorlage 537/2015 10 29.02.2016: Rat der Stadt Brühl: Vorlagen 568/2015, 26/2016, 86/2016 25.04.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 131/2016, 132/2016, 145/2016, 156/2016, 168/2016, 170/2016 05.07.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlagen 384/2016; 414/2016 31.10.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlagen 384/2016; 414/2016 13.03.2017: Hauptausschuss, Vorlage Nr. 94/2017 Zeitplan /nächste Schritte: Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 31.10.2016. Für das Wettbewerbsverfahrens (Wettbewerbsmanagement) wurden insgesamt 15 Teilnehmer zugelassen, davon wurden 5 Teilnehmerbüros gesetzt. Die übrigen 10 Teilnehmer wurden am Dienstag, 28. März 2017, unter juristischer Begleitung und im Beisein von Vertretern der Fraktionen, Rathausmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und der Presse aus rund 100 Bewerbern ausgelost. Weiterhin wurden vorsorglich 15 Nachrücker gelost. Am 07.04. wurden den 15 Teilnehmern die Auslobungsunterlagen zugesandt. Ab diesem Zeitpunkt können die Büros / -gemeinschaften ihre Entwürfe entwickeln. Die Abgabe der Planunterlagen muss bis zum 8. Juni 2017 erfolgen. Das Preisgericht, welches sich aus Vertretern von Politik, Stadtverwaltung und externen Fachleuten zusammensetzt, wird dann in der Preisgerichtssitzung am Donnerstag, 6. Juli 2017, den Gewinner des Wettbewerbsverfahrens Rathaus Steinweg / Janshof bestimmen. Die im Vergabeverfahren sodann vorgesehene Aufforderung zur Abgabe eines Angebots erfolgt voraussichtlich im August 2017, woran sich dann im September 2017 die Verhandlungsgespräche anschließen werden, so dass eine Auftragsvergabe im Oktober 2017 erfolgen kann. Parallel dazu laufen die Überlegungen für die vorübergehende Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit im Rathaus B untergebracht sind und die Verkehrsführung während der Bauphase. Die neben der Objektplanung notwendigen Beauftragungen (Projektsteuerung, Statik und Planung der technischen Gebäudeausstattung) sind ebenfalls in Vorbereitung. Ansprechpartner: Fachbereich: Controlling und Beteiligungen Name: Herr Hilger Telefon: 02232 702-451 E-Mail: georg.hilger@stadtservice-bruehl.de 11 Vorhaben: Neugestaltung des Janshof Datum des Sachstandes: 20.04.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-Mitte Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie  Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Die Neugestaltung des Janhofs ist ein wichtiger Baustein der „Rahmenplanung Innenstadt“. Sie ist eng verbunden mit der Zukunft des Rathauses im Steinweg, da dessen Neugestaltung sich unmittelbar auf die des Janshof auswirken wird. Hier stellen sich Fragen der künftigen Parkraumnutzung des Platzes, der Durchfahrt zur Hospitalstraße, der zahlreichen Einfahrten und Hauszugänge, Anlieferungen und Garagen. Zu bedenken sind ferner auch die Auswirkungen auf den gesamten Rest der Innenstadt. Nach Möglichkeit soll eine Erhöhung der Identifikation der Bewohner mit dem Janshof als öffentlichem Platz, Treffpunkt und Wohnumfeld erreicht werden, sowie eine Steigerung der Akzeptanz der späteren Umgestaltungsmaßnahmen. Kosten, soweit bezifferbar: Noch nicht bezifferbar, da abhängig von der konkreten Planung. Veranschlagt wurden bisher 200.000 € für 2017 und 1,6 Mio. € für 2018. Fundstelle im Haushaltsplan: Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: Sachkonto 95050 / Kostenstelle 54019300 gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Es hat zu dem Thema bereits mehrere Veranstaltungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung gegeben; näheres entnehmen Sie bitte dem Beteiligungsprotokoll. 12 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 02.03.2015 Beschluss des Rates der Stadt Brühl über die Durchführung einer Zukunfts-/ Planungswerkstatt (Vorlage Nr. 56/2015). 31.10.2016: Beschluss des Rates der Stadt Brühl - unter Bestätigung des am 12.09.2016 unwirksam gefassten Beschlusses - zur Durchführung eines kombinierten Wettbewerbsverfahrens (Hochbau Rathaus Steinweg sowie Verkehrs- und Freiraumanlagen Janshof). Die funktionalen und qualitativen Anforderungen und Vorgaben für die Wettbewerbsauslobung sind dem jeweils zuständigen Ausschuss vor Veröffentlichung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, eine Ausschreibung zur Auswahl eines geeigneten, externen Fachbüros zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens (Wettbewerbsmanagement) durchzuführen. Beratungsfolge 23.02.2015: Hauptausschuss, Vorlage Nr. 56/2015; (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 02.03.2015: Rat der Stadt Brühl, Vorlage Nr. 56/2015; 12.09.2016: Rat der Stadt Brühl; Vorlage 384/2016; 31.10.2016: Rat der Stadt Brühl; Vorlage 414/2016; 08.11.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung PStA), TOP 6.2; 13.03.2017: Hauptausschuss, Vorlage Nr. 94/2017 Zeitplan /nächste Schritte: Für das Wettbewerbsverfahren (Wettbewerbsmanagement) wurden insgesamt 15 Teilnehmer zugelassen, davon wurden 5 Teilnehmerbüros gesetzt. Die übrigen 10 Teilnehmer wurden am Dienstag, 28.03.17, unter juristischer Begleitung und im Beisein von Vertretern der Fraktionen, Rathausmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und der Presse aus rund 100 Bewerbern ausgelost. Weiterhin wurden vorsorglich 15 Nachrücker gelost. Am 07.04.17 wurden den 15 Teilnehmern die Auslobungsunterlagen zugesandt. Ab diesem Zeitpunkt können die Büros / -gemeinschaften ihre Entwürfe entwickeln. Die Abgabe der Planunterlagen muss bis zum 8.06.17 erfolgen. Das Preisgericht, welches sich aus Vertretern von Politik, Stadtverwaltung und externen Fachleuten zusammensetzt, wird dann in der Preisgerichtssitzung am Donnerstag, 06.07.17, den Gewinner des Wettbewerbsverfahrens Rathaus Steinweg / Janshof bestimmen. Die im Vergabeverfahren sodann vorgesehene Aufforderung zur Abgabe eines Angebots erfolgt voraussichtlich im August 2017, woran sich dann im September 2017 die Verhandlungsgespräche anschließen werden, so dass eine Auftragsvergabe im Herbst 2017 erfolgen kann. Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Herr Lamberty, Abteilungsleiter Stadtentwicklungsplanung/Bauleitplanung Telefon: 02232 79-5180 E-Mail: MLamberty@bruehl.de 13 Vorhaben: Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Brühl-Mitte Datum des Sachstandes: 03.05.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-Mitte Schwerpunkt: Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 08.09.2008 die grundsätzliche Entwurfsplanung zur Umgestaltung der innerstädtischen Straßenachse Markt / Balthasar-NeumannPlatz und beauftragte die Verwaltung, auf dieser Basis Landesmittel zu beantragen. Ein Hauptziel der Rahmenplanung Innenstadt besteht in der Stärkung der zentralen innerstädtischen Ost-West-Achse zwischen Schlosspark im Osten und Balthasar-Neumann-Platz im Westen. Entlang dieser städtebaulichen Entwicklungsachse reihen sich essentielle Innenstadtbereiche wie Marktplatz, Janshof, Fußgängerzone Steinweg, Stadtbahnhaltepunkt Brühl Mitte und schließlich das Stadteilzentrum BalthasarNeumann-Platz (BNP) auf. Die Umgestaltung erfolgt abschnittsweise. Das vorliegende Projekt betrifft die Neugestaltung des Bodenbelags in der Unterführung Brühl-Mitte, sowie deren östliche Rampe. Kosten, soweit bezifferbar: 1.200.000,00 € (HH-Ansatz) Steigerung um 150.000 Euro wegen: a) Aufwändigere Gründung der Stützwände, da die vorhandenen Stützwände nach Abriss der Brunnenanlage nicht selbsttragend gewesen sind. b) Ertüchtigung des Pumpwerkes der Unterführung zur Abführung der zusätzlichen Entwässerungsflächen. Fundstelle im Haushaltsplan: Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: Kostenstelle 54019400; Sachkonto 095050 gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Es hat zu dem Thema bereits Veranstaltungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung gegeben; näheres entnehmen Sie bitte dem Beteiligungsprotokoll. 14 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 07.04.2016: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) beschließt die Ausführungsplanung zur Umsetzung der Rahmenplanung Innenstadt Ost-WestAchse, Brühl-Mitte, vorbehaltlich einer erneuten Beschlussfassung zu den Themen "Fahrbahnbelag" und "Innenraumgestaltung / Sicherheitskonzept des Tunnels". Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Radabstellanlage hinter dem ehemaligen Bahnhofsgebäude, neben der Fläche des Alten Friedhofes, hergestellt werden kann. 01.09.2016: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die technische Ausführung der 'Fahrbahnbeschichtung' gemäß Vorlage im Rahmen der Baumaßnahme Brühl-Mitte. Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 08.09.2008: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 200/85 g 07.04.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 126/2016 01.09.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 334/2016, 335/2016 06.10.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 334/2016, 335/2016 Zeitplan /nächste Schritte: Die Baumaßnahmen hatten Mitte September 2016 begonnen. Die Fertigstellung war für Ende Mai 2017, vorbehaltlich einer Verzögerung durch Wintereinflüsse, geplant. Die doch zeitweise winterliche Witterung, sowie der kurzfristige Wegfall eines Nachunternehmers sorgen aus heutiger Sicht um eine ca. 3-wöchige Bauzeitverlängerung. Geplante Fertigstellung 23. Juni 2017. Ansprechpartner: Fachbereich: Abwasser und Tiefbau Herr Schulz, Fachbereichsleiter Telefon: 02232 79-5400 E-Mail: MSchulz@bruehl.de 15 Vorhaben: Ausbauplanung Bahnhofsvorplatz Datum des Sachstandes: 25.10.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl-Mitte Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Ziel ist die gestalterische Aufwertung und Erneuerung der Verkehrsflächen vor dem Bahnhof unter Betonung der Sichtachse zwischen Bahnhof und Schloss Augustusburg. Hierbei soll eine Neuordnung der öffentlichen Verkehrsfunktionen und die Schaffung einer Buswendeschleife außerhalb der Sichtachse Bahnhof/ Schloss erfolgen, ferner die bauliche Erweiterung der Radstation inkl. des Neubaus eines Toiletten- und Kioskgebäudes, sowie die barrierefreie Umgestaltung der Bahnsteigzugänge durch Senkrechtaufzüge. Kosten, soweit bezifferbar: Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden im Rahmen der Entwurfsplanung auf rund 3,76 Mio. € geschätzt. Die zunächst ebenfalls kalkulierten Kosten für die Errichtung der Senkrechtaufzüge werden gänzlich von der DB übernommen. (Vorlage 355/2014). Das Projekt soll in drei Förderkulissen im Bereich Nahverkehr und Städtebauförderung zur Förderung eingebracht werden. Fundstelle im Haushaltsplan: Haushalt 2016, S. 397: Sachkonto 785200 / Kostenstelle 54011060 Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Es hat zu dem Thema bereits Veranstaltungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung gegeben; näheres entnehmen Sie bitte dem Beteiligungsprotokoll. 16 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) hat in seiner Sitzung vom 20.11.2014 die Verwaltung beauftragt, die Planungen weiter zu verfolgen. Die Planungen sind Teil des Integrierten Handlungskonzeptes „Brühl-Innenstadt 2.0“ und sollen 2018 im Rahmen der Städtebauförderung angemeldet werden, soweit sie nicht Teil der Nahverkehrsförderung sind. Die Realisierung soll in drei Bauabschnitten erfolgen: Buswendeschleife, Erweiterung Radstation und Platzgestaltung. Derzeit laufen Abstimmungsgespräche mit dem Land NRW. (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 31.03.2009: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 11/09 27.04.2009: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 11/09 20.11.2014; Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 355/2014 Zeitplan /nächste Schritte: Geplanter Zeitrahmen: 2018 - 2020 Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Herr Lamberty, Abteilungsleiter Stadtentwicklungsplanung/ Bauleitplanung Telefon: 02232 79-5180 E-Mail: MLamberty@bruehl.de Beratungsfolge 17 Vorhaben: Neue Feuerwache Römerstraße Datum des Sachstandes: 25.10.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Die für die Stadt im Brandschutzbedarfsplan genannten Schutzziele machen eine Verlagerung der städtischen Feuerwache von der Rheinstraße in das Zentrum der Stadt notwendig. Insbesondere werden derzeit die notwendigen Eintreffzeiten nicht erreicht, nach denen innerhalb von 8 Minuten nach Auslösen des Alarms die ersten Einsatzkräfte am Einsatzort sein müssen. Das infrage kommende Grundstück auf einer Grünfläche in der Nähe der Kreuzung Römerstraße / Liblarer Straße, neben dem Johannisstift, wurde i.R. einer Machbarkeitsstudie insbesondere hinsichtlich der baulichen Organisation, sowie den Themen Lärmschutz und Verkehr, geprüft und als grundsätzlich geeignet befunden. Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wurde daraufhin in der Sitzung des Rates der Stadt Brühl vom 14.12.2015 beschlossen. Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Kosten, soweit bezifferbar: insgesamt ca. 20 Millionen €, einschl. 3 bis 4 Mio. € für eventuell notwendige Infrastrukturkosten wie Straßenbau und Ampelanlagen. Eventuell sich ergebende Sparmöglichkeiten sollen genutzt werden. Fundstelle im Haushaltsplan: Sachkonto 7 851 00; 7 831 90 / Kostenstelle 1215 0000 Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben* Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant *nach § 3 Absatz1 und 2 BauGB; am 19.10.2015 fand zudem die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses in der Aula des Max-Ernst-Gymnasiums statt, um allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme zu ermöglichen. Zusätzlich ist eine Bürgerversammlung für das 1. Quartal 2017 geplant. 18 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 26.09.2016: Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis, wonach die Verwaltung die Errichtung der neuen Feuerwache im konventionellen Eigenerstellungsverfahren, also nicht als PPP-Modell*, favorisiert. Der erforderliche Gremienbeschluss zur konkreten Form der Erstellung soll unter Einbeziehung der Variante „Erstellung durch Generalunternehmer“ erfolgen. 06.10.2016: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes 08.11 „Neue Feuerwache Römerstraße“ durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) *Die Grundidee von PPP (Public Private Partnership) ist eine ganzheitliche Betrachtungsweise des Projekts (Planen, Bauen, Finanzieren und Betreiben) über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Ein privater Investor errichtet, betreibt und vermietet die Immobilie langfristig an den öffentlichen Nutzer. Hierdurch wird die öffentlichen Bau- und Betriebsverantwortung in die Hände des Investors verlagert. (Quelle: http://bda-bayern.de/aboutpage/ueber-den-bda/) Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): Zeitplan /nächste Schritte: Ansprechpartner: 04.06.2012: Hauptausschuss, Vorlage 161/96 f 19.06.2012: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 28/12 02.07.2012: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 28/12 27.08.2012: Hauptausschuss, Vorlage 46/2012 19.10.2015: Hauptausschuss, Vorlage 413/2015 26.09.2016: Hauptausschuss, Vorlage 365/2016 06.10.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 404/2016 Es wird im 4. Quartal 2016 ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben. Baubeginn wird voraussichtlich Ende des 3.Quartals 2018 sein; die Bauzeit dann bis circa 2021 dauern. Fachbereich: 04 Name: Herr Bosseler Telefon: 79-2260 E-Mail: hbosseler@bruehl.de 19 Vorhaben: Errichtung eines Kunstpavillons an der Kunstund Musikschule (KuMs) Datum des Sachstandes: 31. Oktober 2016 Betroffener Stadtteil: Brühl-Mitte Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Das Projekt "Art-Contain - Wir und unsere Stadt" wurde von der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl gestartet und wird vom Rotary Club Brühl intensiv begleitet und großzügig unterstützt. Es soll in 2017 ein „ArtContain“ (Kunstpavillon) auf dem Gelände an der Kunst und Musikschule entstehen, welcher Raum für Ausstellungen, aber auch für gemeinsame Aktivitäten von KuMs mit Schulen und Kindergärten bieten wird und so eine Auseinandersetzung insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen, mit dem Thema "Kunst" fördern soll. Kosten, soweit bezifferbar: 50.000,00 Euro (jeweils 25.000 € in 2016 und in 2017) Fundstelle im Haushaltsplan: Kostenstelle 25 05 0190; Sachkonto 785100; S. 464 im Haushalt 2016 Bürgerbeteiligung: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Erläuterungen: 20 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: Das Vorhaben „ArtContain“ ist im Wege der Haushaltsberatungen durch das Gebäudemanagement angemeldet und vom Rat verabschiedet worden. Zur Zeit besteht lediglich ein Provisorium in Form eines mobilen Containers, welcher angemietet worden ist. Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 21.09.2015: Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus, Vorlage 374/2015 14.12.2015; Rat der Stadt Brühl; Vorlage 566/2015 31.10.2016: Rat der Stadt Brühl; Vorlage 428/2016 Zeitplan /nächste Schritte: Fertigstellung geplant für Ende 2017 Ansprechpartner: Fachbereich: Ordnung und Kultur Name: Herr Becke, Fachbereichsleiter Telefon: 02232 79-3900 E-Mail: WBecke@bruehl.de 21 Vorhaben: Parkraumkonzept Innenstadt Datum des Sachstandes: 20.04.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-Mitte Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Das Parkraumkonzept bildet die Basis für eine verkehrlich begründete finanzielle Bewirtschaftung des Parkraumes in der Innenstadt. Ziel ist die Vermeidung von Parksuchverkehr, die Senkung der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen des Zentrums, und die Verminderung der Attraktivität von Straßenrandstellplätzen zugunsten einer verbesserten Auslastung der vorhandenen Parkierungsanlagen / Parkbauten. Entsprechende Anreize sollen über Parkgebühren, die Begrenzung der Höchstparkdauer oder eine Beschränkung auf die Nutzung durch Bewohner mit Parkausweis gesetzt werden. Kosten, soweit bezifferbar: vorläufige Kostenschätzung: Parkscheinautomaten Herrichtung Pendlerparkplatz Beschilderungen Fundstelle im Haushaltsplan: Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: 100.000,-€ 300.000,-€ 10.000,- € Sachkonto 521105 / Kostenstelle 120700000 Sachkonto 783190 / Kostenstelle 120700000 Sachkonto 81000 / Kostenstelle 120700000 gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Zu dem Thema waren von Bürgern mehrere Anträge nach § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) eingereicht worden; außerdem ist in Kürze eine Informationsveranstaltung geplant. Näheres entnehmen Sie bitte dem Beteiligungsprotokoll. 22 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 07.11.2016: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM) beschließt das Parkraumkonzept für die Innenstadt Brühl. 14.11.2016: Der Hauptausschuss nimmt den Bürgerantrag nach § 24 GO NRW bezüglich Anpassung Parkraumkonzept Innenstadt, der bereits im Ausschuss für Verkehr und Mobilität behandelt wurde, nachträglich zur Kenntnis. Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 22.06.2016: Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM), Vorlage 246/2016 20.09.2016: Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM), Vorlage 339/2016 07.11.2016: Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM), Vorlage 339/2016 14.11.2016: Hauptausschuss, Vorlage Nr. 470/2016 Zeitplan /nächste Schritte: Ansprechpartner: In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität am 07.11.2016 wurde das Parkraumkonzept Innenstadt beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Herr Lamberty, Abteilungsleiter Stadtentwicklungsplanung/Bauleitplanung Telefon: 02232 79-5180 E-Mail: MLamberty@bruehl.de 23 Vorhaben: Bebauungsplanverfahren 01.01 Gieslergalerie, 1. Änderung Datum des Sachstandes: 03.11.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl-Mitte Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Ziel des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung, ist die Flächenentwicklung und Aufwertung des Grundstücksteils südlich an die Giesler-Galerie angrenzend über die Entwicklung einer neuen Geschäfts- und Wohnbebauung. Kosten, soweit bezifferbar: Die Kosten werden vom Vorhabenträger in voller Höhe getragen. Fundstelle im Haushaltsplan: Entfällt Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Nach § 3 Absatz1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB); vom 24.08. bis 23.09.2015 (einschließlich) erfolgte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 24 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 14.12.2015: Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Brühl. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Brühl am 17.12.2015. 12.03.2013: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 95/2013 08.06.2015: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA); Vorlage 180/2015 14.12.2015; Rat der Stadt Brühl, Vorlage 458/2015 Zeitplan /nächste Schritte: Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Herr Kaiser, Telefon: 02232 79-5100 E-Mail: KKaiser@bruehl.de 25 Vorhaben: Bebauungsplanverfahren 03.03 Kölnstraße/ nördlich Heinrich-Esser-Straße Datum des Sachstandes: 03.11.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl-Mitte Schwerpunkt: Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 03.03 "Kölnstraße/ nördlich Heinrich-Esser-Straße" soll die Bebauung einer seniorengerechten Wohnform im Innenbereich ermöglicht werden und Möglichkeiten zur Ansiedlung von Einzelhandels- und Wohnungsnutzungen entlang der Kölnstraße / der Heinrich-Esser-Straße nach aktuellem Planungsrecht geschaffen werden. Der vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 25.04.2006 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 03.03 ‘Wicke Gelände‘ ist damit überholt. Kosten, soweit bezifferbar: Die Höhe der Kosten ergibt sich erst im Laufe des Verfahrens, da Umfang und Qualität der zu erstellenden Gutachten vor Beginn des Verfahrens nicht bekannt sind. Fundstelle im Haushaltsplan: Haushalt 2016: Sachkonto 529100 / Kostenstelle 51010300 (Bauleitplanung) Bürgerbeteiligung: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Erläuterungen: 26 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA) am 16.04.2015. Beratungsfolge 25.04.2006: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 70/95a (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 19.02.2015: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 39/2015 16.04.2015: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 120/2015 Zeitplan /nächste Schritte: Ansprechpartner: Bearbeitung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung. Erarbeitung des Rechtsplanentwurfs. Die Offenlage ist für Ende März 2017 geplant. Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Frau B. Müller Telefon: 02232 79-5120 E-Mail: BMueller@bruehl.de 27 Vorhaben: Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße“ Datum des Sachstandes: 02.05.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-Mitte Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Ziel und Zweck des Bebauungsplans 03.11 "Kaiserstraße / Westlich Auguste-ViktoriaStraße" ist die Entwicklung der Fläche als Wohngebiet. Geplant ist der Abriss der bestehenden Bebauung, mit Ausnahme des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes an der AugusteViktoria-Straße 1-19. Sodann ist die Errichtung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in drei bis viergeschossiger Bauweise entlang der Römerstraße und der Kaiserstraße, sowie in aufgelockerter Bauweise in Form von dreigeschossigen Stadtvillen im inneren Bereich geplant. Besonderes Merkmal wird hierbei auf einen verträglichen Umgang mit dem Denkmal zu legen sein. Kosten, soweit bezifferbar: Die Kosten werden vom Vorhabenträger in voller Höhe getragen. Fundstelle im Haushaltsplan: Entfällt. Bürgerbeteiligung: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Erläuterungen: Der Zeitraum für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Absatz1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) steht noch nicht fest . Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 31.01.2017: Der Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes 03.11 "Kaiserstraße / westlich AugusteViktoria-Straße". 28 Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 31.01.2017: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage Nr. 11/2017 Zeitplan /nächste Schritte: Zunächst wird in Kürze die frühzeitige Beteiligung nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Frau Müller, Abteilung Planung und Umwelt Telefon: 02232 79- 5120 E-Mail: bmueller@bruehl.de 29 Vorhaben: Bebauungsplanverfahren 04.08 'Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße' Datum des Sachstandes: 03.11.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl-Ost Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Schwerpunkt: Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Mit dem Bebauungsplan 04.08 'Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße' sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietsstandortes mit nicht störenden Gewerbebetrieben, Dienstleistungs- und Verwaltungsgebäuden geschaffen werden. Kosten, soweit bezifferbar: Gesamtkosten ca. 28.900,00€, Das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen. Fundstelle im Haushaltsplan: - Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant frühz. Bürgerbeteiligung 22.09 - 06.10.2014 Offenlage, Beteiligung Bürger 19.10. - 20.11.2015 Die Öffentliche Auslegung erfolgte 19.10. - 20.11.2015 30 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 29.02.2016: Der Rat der Stadt Brühl beschloss den Bebauungsplan einschließlich seiner Begründungen als Satzung. 03.03.2016 Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl trat der Bebauungsplan in Kraft und konnte während der Öffnungszeiten im Rathaus A, Uhlstraße 3, eingesehen werden. Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 31.01.2012: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA); Aufstellungsbeschluss, Vorlage 42/03 28.08.2014 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Beschluss zur Weiterführung des Verfah rens als Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich C, Vorlage 237/2014 01.10.2015: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA); Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A, Vorlage 371/2015 21.01.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA); Satzungsbeschluss, Vorlage 582/2015 29.02.2016: Rat der Stadt Brühl; Änderung der Begründung, Vorlage 44/2016 29.02.2016: Rat der Stadt Brühl; Satzungsbeschluss, Vorlage 582/2015 Zeitplan /nächste Schritte: Das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Frau Müller, Abteilung Planung und Umwelt Telefon: 02232 79-5120 E-Mail: bmueller@bruehl.de 31 Vorhaben: Bebauungsplanverfahren 04.14 Bergerstraße/ Weißer Straße (ehemaliger Schlachthof) Datum des Sachstandes: 03.11.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl-Ost Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Das Gebiet soll, zusammen mit den östlich angrenzenden städtischen Flächen einer Wohnnutzung mit einem Anteil sozial geförderten Wohnungen zugeführt werden. Die Planung stellt aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Ergänzung der angrenzenden Wohnbebauung dar und definiert die Grenze zwischen Wohnen und Gewerbe entlang der Weißer Straße. Das Konzept sieht eine vorwiegend dreigeschossige Bauweise entlang der Bergerstraße und der Weißer Straße vor, welche sich zur bestehenden Wohnbebauung an der Bergerstraße auf zwei Geschosse verringert. Im Eckbereich zwischen Bergerstraße und Weißer Straße soll eine städtebauliche Betonung in viergeschossiger Bauweise ermöglicht werden. Aufgrund der geschlossenen Bauweise wird der Gewerbelärm aus dem Innenbereich herausgehalten. Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Kosten, soweit bezifferbar: Die Kosten werden vom Vorhabenträger in voller Höhe getragen. Fundstelle im Haushaltsplan: Haushalt 2016: Sachkonto 529100 /Kostenstelle 51010300 (Bauleitplanung) Bürgerbeteiligung: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Frühz. Bürgerbeteiligung vom 19.09. bis 04.10.2016 Erläuterungen: 32 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Brühl vom 25.04.2016. Auswertung der frühzeitigen Beteiligung Bürger und Träger öffentlicher Belange. Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 07.04.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA); Vorlage 125/2016 25.04.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 125/2016 Der Satzungsbeschluss wird für Ende 2017 erwartet. Zeitplan /nächste Schritte: Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Frau Müller, Abteilung Planung und Umwelt Telefon: 02232 79-5120 E-Mail: bmueller@bruehl.de 33 Vorhaben: Bebauungsplanverfahren 04.18 Südlich An der Alten Zuckerfabrik / SophieScholl-Straße Datum des Sachstandes: 03.11.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl-Ost Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Mit dem Bebauungsplan wird die westliche Fläche als allgemeines Wohngebiet und die östliche Fläche als Mischgebiet entwickelt. Hierdurch soll eine städtebauliche Abstufung von gewerblichen Nutzungen, die das Wohnen nicht stören, zu Wohnnutzungen erreicht werden. Die Ausweisung als Mischgebiet ermöglicht zudem die Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen, wie z.B. Dienstleistungen, Läden, Gastronomie, Apotheken, o.ä., die bisher noch nicht in Brühl-Ost vertreten sind. Geplant ist eine Mischung aus Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern. Entlang der Bergerstraße soll eine drei- bis viergeschossige L-förmige Zeilenbebauung entstehen, um die vorhandenen Lärmimmissionen der angrenzenden Gewerbebetriebe bzw. den Verkehrslärm der Bergerstraße aus dem Gebiet herauszuhalten. Im Innenbereich ist eine Auflockerung der Bauweise in Form von drei- bis viergeschossigen Stadtvillen vorgesehen. Zur angrenzenden Wohnbebauung im Westen ist die Ausweisung von zweigeschossigen Reihenhäusern geplant. Kosten, soweit bezifferbar: Die Höhe der Kosten ergibt sich erst im Laufe des Verfahrens, da Umfang und Qualität der zu erstellenden Gutachten vor Beginn des Verfahrens nicht bekannt sind. Fundstelle im Haushaltsplan: Haushalt 2016: Sachkonto 529100 / Kostenstelle 51010300 (Bauleitplanung) Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Die frühzeitige Beteiligung ist geplant für Ende März 2017, die Offenlage für das Ende des 3. Quartals 2017 34 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA) vom 30.06.2016 Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 30.06.2016 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 576/2015 Zeitplan /nächste Schritte: Frühzeitige Beteiligung ist geplant für Anfang 2017 Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Frau Müller, Abteilung Planung und Umwelt Telefon: 02232 79-5120 E-Mail: bmueller@bruehl.de 35 Vorhaben: Bebauungsplanverfahren 04.19 Berzdorfer Straße Datum des Sachstandes: 03.11.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl-Ost Schwerpunkt: Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Ziel ist die Verlagerung des Einzelhandels von der Berzdorfer Straße in Teilen an die südlich gelegene LiseMeitner-Straße. Dies soll zu einer wesentlichen Reduzierung der Gesamtverkaufsfläche führen, und der Standort LiseMeitner-Straße soll künftig den zentralen Nahversorgungsstandort in Brühl-Ost darstellen. Im Gewerbestandort an der Berzdorfer Straße soll Einzelhandel nur noch ausnahmsweise zugelassen werden. An der Berzdorfer Straße soll mit der Überplanung der derzeitigen Sondergebietsflächen als Gewerbeflächen ein Gewerbestandort geschaffen werden, in dem Einzelhandel nur ausnahmsweise zugelassen werden soll. Kosten, soweit bezifferbar: Die Höhe der Kosten ergibt sich erst im Laufe des Verfahrens, da Umfang und Qualität der zu erstellenden Gutachten zu Beginn des Verfahrens nicht bekannt sind. Fundstelle im Haushaltsplan: Sachkonto 529100 / Kostenstelle 51010300 (Bauleitplanung) gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: 36 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA) vom 30.06.2016 30.06.2016: Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA); Vorlage 583/2015 Zeitplan /nächste Schritte: Es folgt die frühzeitige Beteiligung; der Satzungsbeschluss soll bis Ende 2018 erfolgen Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Frau Müller, Abteilung Planung und Umwelt Telefon: 02232 79-5120 E-Mail: bmueller@bruehl.de 37 Vorhaben: Bebauungsplanverfahren 04.20 Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße Datum des Sachstandes: 20.04.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-Ost Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Auf der Grundlage der Rahmenplanung Brühl-Ost und der städtebaulichen Neuordnung des Plangebiets ist die Verlagerung von Einzelhandelsunternehmen von der Berzdorfer Straße an den Standort Lise-Meitner-Straße geplant, welcher künftig den zentralen Nahversorgungsstandort in Brühl-Ost darstellen soll. Kosten, soweit bezifferbar: Die Kosten werden vom Vorhabenträger getragen. Fundstelle im Haushaltsplan: Haushalt 2016: Kostenstelle 51010300 Bauleitplanung Bürgerbeteiligung: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Erläuterungen: 38 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 30.06.2016: Aufstellungsbeschluss des BP 04.20 und der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA) 31.10.2016 Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung nebst zugehöriger Begründung über die Veränderungssperre für das Plangebiet 12.12.2016: Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 04.20 und zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Rat beschließt ferner die Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre. Grund: Am 30. November 2016 wurde deutlich, dass die Verwaltung keine Zustimmung der Landesplanung erwarten dürfe. Der Bebauungsplan und die Veränderungssperre wurden daher aufgehoben. Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 30.06.2016: Aufstellungsbeschluss des BP 04.20 und der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes: Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 585/2015 30.06.2016: Veränderungssperre: Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 204/2016 31.10.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 204/2016 12.12.2016: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 04.20 und zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Veränderungssperre: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 557/2016 Zeitplan /nächste Schritte: Keine Weiterführung des Verfahrens Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Frau Müller, Abteilung Planung und Umwelt Telefon: 02232 79-5120 E-Mail: bmueller@bruehl.de 39 Vorhaben: Bebauungsplanverfahren 04.21 Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße Datum des Sachstandes: 03.11.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl-Ost Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Im Rahmen eines Projektes des Landes NRW zur Integration von Flüchtlingen hat die Stadt Brühl die Förderzusage zum Bau eines Integrationszentrums, angrenzend an das Cultra in Brühl-Ost, bekommen. Neben dem soziokulturellem Zentrum Inter-Cultra soll in dem Plangebiet der Neubau einer Kindertagesstätte zwischen dem soziokulturellen Zentrum und dem Bolzplatz entstehen. Aufgrund der nördlich des Plangebiets angrenzenden gewerblichen Nutzungen orientieren sich die geplanten Gebäude Richtung Süden, so dass die Freiflächen in das Gesamtkonzept einbezogen werden können. Derzeit gilt für die Flächen der Bebauungsplan Bauzonen Ordnungsziffer 24 mit der Ausweisung „Industriegebiet“, welches ausnahmsweise „Anlagen für soziale Zwecke“ zulässt. Um eine städtebauliche Ordnung des Plangebiets zu erreichen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Der Bebauungsplan soll die Fläche zukünftig als Gemeinbedarfsfläche ausweisen. Kosten, soweit bezifferbar: Die Höhe der Kosten ergibt sich erst im Laufe des Verfahrens, da Umfang und Qualität der zu erstellenden Gutachten vor Beginn des Verfahrens nicht bekannt sind. Fundstelle im Haushaltsplan: Haushalt 2016: Sachkonto 529100 / Kostenstelle 51010300 (Bauleitplanung) Bürgerbeteiligung: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Erläuterungen: 40 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA)vom 30.06.2016 Beratungsfolge 30.06.2016 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 191/2016 (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): Zeitplan /nächste Schritte: Die Offenlage ist für das 2. Quartal 2017 geplant. Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Herr Lamberty, Abteilungsleiter Stadtentwicklungsplanung/Bauleitplanung Telefon: 02232 79-5180 E-Mail: MLamberty@bruehl.de 41 Vorhaben: Straßen- und Kanalbau Badorfer Straße / Buschgasse / Schiffergasse / Euskirchener Straße Datum des Sachstandes: 19.10.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl-Pingsdorf Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Tiefbauarbeiten zur Kanalsanierung in der Badorfer Straße, Busch-und Schiffergasse sowie Euskirchener Straße und Burgpfad. Kosten, soweit bezifferbar: Zu den ursprünglich geplanten 1.921.962,18 € kamen aufgrund von Problemen, u.a. mit dem Straßenunterbau, Mehrkosten i.H. von 430.000,00 €. Die neue Summe beträgt also 2.351.962,18€. Davon werden ca. 80.000€ vom Landesbetrieb Straßenbau NRW jedoch zurückerstattet, weil die Stadt hier in Vorleistung gegangen ist. Kanalbau: Kostenstelle 53800141/Sachkonto 95070 (Schiffer-/Buschgasse): Kostenstelle 53800142/ Sachkonto 95070 (Euskirchener Str.) Kostenstelle 53800143/ Sachkonto 95070 (Badorfer Str.) Fundstelle im Haushaltsplan: Straßenbau: Kostenstelle 54011204/ Sachkonto 95050 (Badorfer Str.) Kostenstelle 54011800/ Sachkonto 95050 (Schiffergasse) Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Für die Tiefbauarbeiten in der Badorfer Straße fand eine Bürgerinformation statt. 42 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 20.06.2016: Beschluss des Rates der Stadt Brühl über die überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Straßenbau Badorfer Straße, sowie für den Kanalbau Badorfer Straße, Buschgasse / Schiffergasse und Euskirchener Straße. Die Arbeiten in der Badorfer Straße sowie Busch- und Schiffergasse sind abgeschlossen. Derzeit finden Kanalbauarbeiten in der Euskirchener Str. statt. In Anschluss daran werden im Burgpfad Kanalbauarbeiten durchgeführt. Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 26.11.2012: Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU), Vorlage 171/2012 17.02.2014: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 171/2012 17.09.2013: Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM), Vorlage 271/2013 05.11.2015: Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU), Vorlage 427/2015 16.11.2015: Hauptausschuss, Vorlage 427/2015 14.12.2015: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 427/2015 06.06.2016: Hauptausschuss , Vorlage 227/2016 09.06.2016: Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU), Vorlage 227/2016 20.06.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 227/2016 Zeitplan /nächste Schritte: Ansprechpartner: Euskirchener Str. Nr. 85 - 111: bis Mitte Nov. 2016 Euskirchener Str. Nr 45 – 73: Mitte Nov. 2016 bis Febr.‘17 Burgpfad Nr. 1 – 5: Jan. 2017 bis März ‘17 Straßenbelag Euskirchener Str. Nr. 46 - 111: März 2017 Fachbereich: Abwasser und Tiefbau Herr Schulz, Fachbereichsleiter Telefon: 02232 79-5400 E-Mail: MSchulz@bruehl.de 43 Vorhaben: Umbau des ehemaligen Hotels „Rheinischer Hof“ Datum des Sachstandes: 04.11.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl-Pingsdorf Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Für die Unterbringung von Flüchtlingen besteht in der Stadt Brühl grundsätzlich ein dezentrales Unterbringungskonzept. Da der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten nicht durch die sonstigen dezentralen Einrichtungen abgedeckt werden kann, erfolgt der Erwerb und der Umbau des ehemaligen Hotels „Rheinischer Hof“ durch die Stadt Brühl. Kosten, soweit bezifferbar: Der Kaufpreis des Gebäudes (einschl. des Restaurants) betrug 1,236 Mio. €; zusätzlich ergeben sich ca. 535.000 € für den Umbau. Fundstelle im Haushaltsplan: Sachkonto 95020 / Kostenstelle 31500550 Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Es hat zu dem Thema bereits mehrere Veranstaltungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung gegeben; näheres entnehmen Sie bitte dem Beteiligungsprotokoll. 44 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 05.07.2016: Ratsbeschluss über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung. Das Gebäude ist teilweise bezogen. Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 23.03.2015: Ausschuss für Vergabe und Liegenschaften (VgLA); Vorlage 112/15 18.05.2015 Ausschuss für Vergabe und Liegenschaften (VgLA); Vorlage 209/15 12.12.2015: Rat der Stadt Brühl ; Vorlage 564/2015 05.07.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 282/2016 Zeitplan /nächste Schritte: Aktuell steht noch die Anbringung einer Fluchtwegstreppe an, damit auch die zweite Etage bezogen werden kann. Ggf. erfolgt noch ein Ausbau des Dachgeschosses. Vom Ausbau der angeschlossenen Gaststätte wird abgesehen, da die Baukosten in Relation zum Raumgewinn zu hoch wären. Hier wird derzeit eine anderweitige Verwendung geprüft. Ansprechpartner: Fachbereich: Controlling und Beteiligungen Name: Herr Hilger, Fachbereichsleiter Telefon: 02232 79-3400 E-Mail: GHilger@bruehl.de 45 Vorhaben: Bebauungsplanverfahren 01.16 II Südfriedhof/ Bonnstraße/ Schulzentrum/ Linie18 Datum des Sachstandes: 20.04.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-Süd Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauland geschaffen werden. Geplant sind ca. 100 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern und ca. 300 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern. Kosten, soweit bezifferbar: Die Planungs- und Erschließungskosten werden vom Vorhabenträger getragen. Fundstelle im Haushaltsplan: Entfällt. Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 14.03. bis 08.04.2016 Öffentliche Auslegung vom 24.10. bis 23.11.2016 (einschließlich) 46 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 06.10.2016: Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA) über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des BP 01.16 II sowie der zugehörigen Flächennutzungsplan-Änderung 20.02.2017: Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Brühl Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 12.11.2015: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 457/2015 (Aufstellungsbeschluss) 06.10.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA); Vorlage 402/2016 (Öffentliche Auslegung) 31.01.2017: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlagen Nr. 22/2017, 23/2017 und 46/2017 (Empfehlung zum Satzungsbeschluss) 20.02.2017: Rat der Stadt Brühl, Vorlage Nr. 23/2017, 46/2017 und 76/2017 (Satzungsbeschluss) Zeitplan /nächste Schritte: Das Bebauungsplanverfahren wird voraussichtlich im Juni / Juli 2017 mit der Bekanntmachung abgeschlossen. Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Herr Kaiser, Telefon: 02232 79-5100 E-Mail: KKaiser@bruehl.de 47 Vorhaben: Bebauungsplanverfahren 06.02 Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße Datum des Sachstandes: 20.04.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-Süd Schwerpunkt: Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung durch einen Mix aus Einfamilien - und Mehrfamilienhäusern in aufgelockerter Bauweise analog zum angrenzenden Siedlungsgefüge geschaffen werden. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über den Kreisverkehr Alte Bonnstraße / Vorgebirgsstraße / Berliner Ring. Kosten, soweit bezifferbar: Planungs- und Erschließungskosten werden vom Projektentwickler getragen. Fundstelle im Haushaltsplan: Entfällt. Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 11.01. bis 22.01.2016 Öffentliche Auslegung vom 26.08. bis 26.09.2016 (einschließlich) 48 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 30.06.2016 Offenlagebeschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (PStA) und Abschluss der Offenlage. 12.12.2016 Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB den Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" einschließlich der textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl am 05.01.2017 trat der Bebauungsplan in Kraft. Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 12.11.2015 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA); Vorlage 460/2015 (Aufstellungsbeschluss) 30.06.2016 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 180/2016 (Öffentliche Auslegung) 08.11.2016 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 452/2016 (Empfehlung zum Satzungsbeschluss) 12.12.2016 Rat der Stadt Brühl, Vorlage 452/2016 und 535/2016 (Satzungsbeschluss) Zeitplan /nächste Schritte: Das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen. Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Herr Kaiser, Telefon: 02232 79-5100 E-Mail: KKaiser@bruehl.de 49 Vorhaben: Bebauungsplan 06.15 Alte Bonnstraße/ südlich Otto-Wels-Straße Datum des Sachstandes: 03.11.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl-Süd Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Mit dem Bebauungsplan 06.15 "Alte Bonnstraße/südlich Otto-Wels-Straße" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbaulandfläche, im Norden Geschosswohnungsbau, im Süden zur Bebauung mit Einfamilienhäusern, geschaffen werden. Erschlossen wird das Gebiet im Nordwesten durch einen Kreisverkehr. Kosten, soweit bezifferbar: Die Kosten werden vom Vorhabenträger in voller Höhe getragen. Fundstelle im Haushaltsplan: Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Nach § 3 Absatz1 und 2 BauGB; vom 15.06. - 26.06.2015 (einschließlich) erfolgte die frühzeitige Beteiligung 50 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 18.11.2008: Aufstellungsbeschluss durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) 16.04.2015: Entwurfspräsentation im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) und Auftrag an die Verwaltung zur Fortführung des Verfahrens Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): Zeitplan /nächste Schritte: Ansprechpartner: 18.11.2008: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 45/08 26.11.2013: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 377/2013 16.04.2015: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 115/2015 Der Satzungsbeschluss wird für Ende 2017 erwartet; Fertigstellung dann ca. bis zum Jahr 2020. Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Herr Kaiser, Telefon: 02232 79-5100 E-Mail: KKaiser@bruehl.de 51 Vorhaben: Errichtung der Containeranlage Willy-BrandtStraße Datum des Sachstandes: 20.04.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-West Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge kann nicht alleine durch die Containeranlage in der Bergerstraße und den sonstigen dezentralen Einrichtungen abgedeckt werden, so dass kurzfristig weitere, umfangreiche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Hierzu bietet sich die Fläche an der Willy-Brandt-Straße an, auf der bereits einige Container seit vielen Jahren für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Zur bestmöglichen Ausnutzung der Fläche ist es jedoch notwendig, die bestehende Containeranlage aus den 80iger Jahren abzureißen und neue zweigeschossige Containereinheiten aufzustellen. Mit dieser Maßnahme könnten kurzfristig 173 zusätzliche Plätze (224 neue Plätze minus 51 vorhandene Plätze) zur Verfügung gestellt und über mehrere Jahre genutzt werden. Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Kosten, soweit bezifferbar: Fundstelle im Haushaltsplan: Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: Geplant waren für: Kanal- und Straßenbau 205.000 € Herrichten des Grundstücks 205.000 € Gebäude 2.715.000 € Einrichtung 135.000 € Außerplanmäßig; Sachkonto 95070 / Kostenstelle 53800173 Sachkonto 95050 / Kostenstelle 54011225 Sachkonto 95020 / Kostenstelle 31500620 Sachkonto 33200 / Kostenstelle 31500620 Sachkonto 81000 / Kostenstelle 31500610 gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Es hat zu dem Thema bereits mehrere Veranstaltungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung gegeben; näheres entnehmen Sie bitte dem Beteiligungsprotokoll. 29.02.2016: Ratsbeschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe für die Errichtung eines Containerdorfes an der Willy-BrandtStraße. Das Vorhaben befindet sich im Bau. 52 Die zwischenzeitliche Entspannung bei den Flüchtlingszuweisungen bietet die Möglichkeit, Containeranlagen auch anderweitig zu nutzen. Diesbezüglich ist angedacht, die Container in der WillyBrandt-Straße für den erheblichen Unterbringungsbedarf der Fachhochschule des Bundes für zusätzliche Studierende zur Verfügung zu stellen. Unabhängig davon ist aber die weitere Entwicklung bei der Flüchtlingszuweisung nicht absehbar, so dass an den vertraglichen Verpflichtungen trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Verzögerungen beim Bau festgehalten wird. Beratungsfolge 22.02.2016: Hauptschuss, Vorlage 78/2016 (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 29.02.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 78/2016 12.09.2016: Rat der Stadt Brühl, TOP 16.8 (keine VorlagenNr.) 26.09.2016: Hauptschuss, Vorlage 401/2016 24.10.2016: Hauptausschuss (TOP 6.1; keine VorlagenNr.) 28.11.2016: Hauptausschuss (TOP 8.2; keine VorlagenNr.) Zeitplan /nächste Schritte: Geplant war eine Teilfertigstellung bis Ende 2016, der Rest dann bis Januar 2017. Wegen terminlicher und qualitativer Probleme der beauftragten Firma musste zwischenzeitlich der Austausch der bereits vorhandenen Container bis zum 31.07.2017 vertraglich vereinbart werden. Nur so konnte eine Realisierung in der geforderten Qualität ohne langwierige Rechtstreite, Beweissicherungsverfahren und zusätzliche Kosten ermöglicht werden. Bürgermeister Dieter Freytag geht weiterhin davon aus, dass der Stadt Brühl derzeit ausreichend Plätze zur Unterbringung von neu zugewiesenen Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Ansprechpartner: Fachbereich: Controlling Name: Herr Hilger, Fachbereichsleiter Telefon: 02232 702 451 E-Mail: GHilger@bruehl.de Herr Marcus Hollmann Gebäudemanagement der Stadt Brühl Stadtservicebetrieb Brühl Telefon: 02232 /02 476 E-Mail. Marcus.hollmann@stadtservce-bruehl.de 53 Vorhaben: Bebauungsplan 08.14 „Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC“ und 42. Flächennutzungsplanänderung Datum des Sachstandes: 20.04.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-West Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Mit dem Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC" soll die Erweiterung der Tennisanlage um zwei Tennisplätze und eine Tennishalle, die den Spielbetrieb auch in der kalten Jahreszeit gewährleist, planungsrechtlich gesichert werden. Der Flächeninhalt des Plangebietes beträgt 2,1 ha. Kosten, soweit bezifferbar: Die Kosten werden nach derzeitigem Stand vom Vorhabenträger in voller Höhe getragen. Fundstelle im Haushaltsplan: Entfällt. Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 20.06.16 - 04.07.16. Die förmliche Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 16.02.17 17.03.17 54 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 29.02.2016: Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Brühl. 31.01.2017: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes, sowie die öffentliche Auslegung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 21.01.2016: Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 584/2015 29.02.2016: Aufstellungsbeschluss: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 584/2015 31.01.2017: Offenlagebeschluss: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 10/2017 Für Sommer 2017 ist der Satzungsbeschluss geplant. Zeitplan /nächste Schritte: Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Frau Müller, Abteilung Planung und Umwelt Telefon: 02232 79-5120 E-Mail: bmueller@bruehl.de 55 Vorhaben: Sanierung des Thüringer Platzes Datum des Sachstandes: 20.04.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-Vochem Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Der Thüringer Platz wurde in 2013/2014 in Pflasterbauweise neu ausgebaut, um somit auch den städtebaulichen Ansprüchen Rechnung zu tragen. Zum Herbst/Winter 2015/16 traten aufgrund des starken Busverkehrs im Fahrgassenbereich kurz vor der Einmündung zur Dresdener Straße Schäden auf, welche nicht auf Planungs- oder Ausführungsfehler zurückzuführen sind. Zur Sanierung bietet sich aus Kostengründen eine Asphaltbauweise mit einer an das Umgebungspflaster farblich angepassten Epoxidharz-Deckschicht an. Dies entspricht zudem dem gestalterischen Gesamtkonzept der Planungsgrundlagen, was sich bei einer Prüfung der Baumaßnahme durch den Landesrechnungshof nicht förderschädlich auswirken wird. Kosten, soweit bezifferbar: 52.000,00 € für die geschilderte Variante. Fundstelle im Haushaltsplan: Kostenstelle 54019800/ Sachkonto 95050 Bürgerbeteiligung: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Erläuterungen: 56 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 26.09.2016: Beschluss des Hauptausschusses zur Sanierung der Fahrbahn mittels Splittmastixasphalt mit farbiger Epoxydharzbeschichtung 31.10.2016: Der Rat der Stadt Brühl genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung: Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO die Sanierung der Fahrbahn Thüringer Platz und die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 52.000 €. Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 22.09.2016: Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU), Vorlage 372/2016 26.09.2016: Hauptausschuss, Vorlage 410/2016 31.10.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 410/2016 Zeitplan /nächste Schritte: Die Fahrbahnsanierung mittels Splittmastixasphalt ist fristgerecht in 2016 erfolgt. Die Aufbringung der Epoxydharzbeschichtung konnte in 2016 auf Grund der kühlen und feuchten Witterung nicht mehr erfolgen. Dieses ist nun für den Sommer 2017 geplant. Ansprechpartner: Fachbereich: Abwasser und Tiefbau Herr Schulz, Fachbereichsleiter Telefon: 02232 79-5400 E-Mail: MSchulz@bruehl.de 57 Vorhaben: Neuerrichtung einer Grundschule im Brühler Norden Datum des Sachstandes: 04.05.2017 Betroffener Stadtteil: Brühl-Vochem / Brühl - Kierberg Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Nachdem der Gutachter des Schulentwicklungsplanes für die Ortsteile Brühl-Vochem und Brühl-Kierberg ein „Überangebot von drei Grundschulen“ hervorgehoben und eine Reduzierung auf zwei Grundschulangebote empfohlen hatte, wurde die Verwaltung mit Ratsbeschluss vom 14.12.2015 beauftragt zu prüfen, „durch welche schulorganisatorischen Maßnahmen der Standort der Grundschule Vochem erhalten und der Schulraum in den drei Grundschulen in Kierberg und Vochem sinnvoll und wirtschaftlich genutzt werden kann. Dabei ist auch die mögliche Umwandlung von Konfessionsin Gemeinschaftsgrundschulen mit den beteiligten Schulen zu erörtern.“ Kosten, soweit bezifferbar: Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die Neuerrichtung der Schule durch Umsetzung schulgesetzlicher Vorgaben erfolgt. Fundstelle im Haushaltsplan: -entfällt- Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Elternschaft wird einbezogen. 58 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: Nach Untersuchung aller hierzu infrage kommenden Alternativen sowie nach Abstimmung mit der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde kam als adäquates Ergebnis zum Prüfauftrag nur eine Zusammenlegung der KGS BrühlVochem mit der GGS Melanchthon in Betracht, so dass der Rat in seiner Sitzung am 12.12.2016 einstimmig folgenden Beschluss herbeigeführt hat: Der Rat beschließt die Zusammenlegung der Katholischen Grundschule Brühl-Vochem sowie der Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon zum 01.08.2019. Die hieraus neu errichtete Schule wird mit ihrem Hauptstandort an der ehemaligen Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon und mit einem Teilstandort an der ehemaligen Katholischen Grundschule Brühl-Vochem geführt. Beratungsfolge 14.12.2015: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 556/2015 (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 22.11.2016: Schulausschuss (SchA), nicht öffentliche Vorlage 509/2016 12.12.2016: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 553/2016 Zeitplan /nächste Schritte: Im Zuge der nunmehr anstehenden Beschlussumsetzung sind u. a. folgende Schritte umzusetzen: - Elterninformationsabend - Durchführung eines Schulartbestimmungsverfahrens Ein Schulartbestimmungsverfahren ist deshalb durchzuführen, da es sich um die Zusammenlegung von zwei Schulen mit unterschiedlichen Schularten – Gemeinschaftgrundschule und Katholische Grundschule – handelt. Gemäß Schulgesetz NRW bestimmen im Zuge eines solchen Schulartbestimmungsverfahrens diejenigen Eltern, deren Kinder für den Besuch der neu entstehenden Schule infrage kommen, in einem Abstimmungsverfahren die Schulart. Über Zeitpunkt und Ablauf eines solchen Schulartbestimmungsverfahrens wird der Schulträger die Eltern zu gegebenem Zeitpunkt näher informieren. Ansprechpartner: Fachbereich: Schule und Sport Name: Frau Weiskopf Telefon: 02232 79- 3940 E-Mail: MWeiskopf@bruehl.de 59 Vorhaben: Barrierefreier Umbau Kreuzungen Römerstraße L183 Datum des Sachstandes: 12.10.2016 Betroffener Stadtteil: Brühl Schwerpunkt: Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat in diesem Sommer Anpassungsarbeiten an sieben Ampel-Kreuzungen der Römerstraße L 183 vorgenommen. Nachdem diese abgeschlossen waren, erfolgte im Auftrag der Stadt Brühl ab dem 14.09.2016 die barrierefreie Umgestaltung der Oberflächen. Die Beeinträchtigung des Verkehrs wird möglichst minimal gehalten. Es erfolgt für jede Kreuzung eine angepasste Umleitungsbeschilderung für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer. Folgende Kreuzungsbereiche werden barrierefrei umgestaltet: Römerstraße L183 / Euskirchener Straße L194 / Pingsdorfer Str. Römerstraße L183 / Neue Bohle / Eichendorffstraße Römerstraße L183 / Liblarer Straße Römerstraße L183 / Rodderweg / Wilhelm-Kamm-Straße Römerstraße L183 / Theodor-Heuss-Straße L184 / KonradAdenauer-Straße L184 Römerstraße L183 / Mühlenbach und Römerstraße L183 / Kaiserstr. Die Bauarbeiten laufen aktuell im Kreuzungsbereich Römerstraße L183 / Neue Bohle / Eichendorffstraße. Der Verkehrsfluss wird während der Bauarbeiten weiterhin aufrecht gehalten. Kosten, soweit bezifferbar: 250.000,00 € (HH-Ansatz) Fundstelle im Haushaltsplan: Kostenstelle 54011080, Sachkonto 95050 Bürgerbeteiligung: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Erläuterungen: 60 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 26.03.2015: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU) beschließt die Herstellung der Ausführungsplanung des Umbaus von 5 Kreuzungen / Fußgängerüberwege der Römerstraße. Beratungsfolge 26.03.2015: Ausschuss für Bauen und Umwelt (AfBU); Vorlage 101/2015 (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): Zeitplan /nächste Schritte: Die Bauarbeiten haben am 14.09.2016 begonnen und werden voraussichtlich vorbehaltlich der Witterung im März 2017 fertiggestellt. Ansprechpartner: Fachbereich: Abwasser und Tiefbau Herr Schulz, Fachbereichsleiter Telefon: 02232 79-5400 E-Mail: MSchulz@bruehl.de 61 Vorhaben: Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Datum des Sachstandes: 20.04.2017 Betroffener Stadtteil: Gesamtes Stadtgebiet Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl stammt in seiner gültigen Fassung aus dem Jahr 2011. Turnusmäßig sollen solche Konzepte möglichst nach fünf Jahren Gültigkeit einer Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls inhaltlich fortgeschrieben werden. Vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und der damit einhergehenden Diskussion mit den höheren Planungsbehörden ist es zudem angebracht, das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu aktualisieren. Nur so können mögliche Entscheidungen hinsichtlich der Richtung zukünftiger planerischer Konzepte in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung beurteilt werden. Kosten, soweit bezifferbar: Ca. 19.000 € Fundstelle im Haushaltsplan: HH 2016: Kostenstelle 51010300 Bauleitplanung Bürgerbeteiligung: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Erläuterungen: 62 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 08.11.2016: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Zwischenbericht. 17.10.2011: Rat der Stadt Brühl, Vorlage 87/01W Beratungsfolge (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): 08.11.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), Vorlage 405/2016 Zeitplan /nächste Schritte: Fertigstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und Vorstellung im Ausschuss Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Herr Lamberty, Abteilungsleiter Stadtentwicklungsplanung/ Bauleitplanung Telefon: 02232 79- 5180 E-Mail: MLamberty@bruehl.de 63 Vorhaben: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Brühl Datum des Sachstandes: 20.04.2017 Betroffener Stadtteil: Gesamtes Stadtgebiet Schwerpunkt: Kinder / Jugend / Familie Ordnung/ Kultur Mobilität / Verkehr Kommunale Sicherheit Soziales / Demographie Bauen/ Umwelt / Energie Schule/ Sport Inhaltliche Beschreibung/ Ziele: Im April 2016 wurde der politische Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen, neu zu beraten, um damit für voraussichtlich weitere 15 Jahre die Weichen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung zu stellen. Hierbei gilt es, das seit einigen Jahren prägende Bevölkerungswachstum und den demografischen Wandel einzubeziehen, langfristig und wirkungsvoll die ökologisch wertvollen Landschaftsräume zu schützen und gleichzeitig Spielräume für wirtschaftliche Entwicklungen zu schaffen. Insbesondere neue Anforderungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft und Verkehr, sowie die gewachsenen ökologischen Ansprüche sollen bei der Neuplanung Berücksichtigung finden. Auf all diese Fragen soll der Flächennutzungsplan als stadtweites Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung Antworten geben. Kosten, soweit bezifferbar: 230.000,-€ für die Erstellung des Flächennutzungsplanes. Fundstelle im Haushaltsplan: Kostenstelle 51010300/ Sachkonto 529100 Bürgerbeteiligung: Erläuterungen: gesetzlich vorgeschrieben Bürgerbeteiligung empfehlenswert bzw. sinnvoll und geplant Bürgerbeteiligung nicht geplant Ein wesentliches Element des planerischen Prozesses ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Über die im Baugesetzbuch vorgesehenen formellen Beteiligungsschritte hinaus sollen in Brühl die Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld intensiv einbezogen werden. 64 Aktuelle Beschlusslage bzw. Bearbeitungsstand: 07.04.2016: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich betrifft das gesamte Stadtgebiet. Beratungsfolge 07.04.2016: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA), 123/2016 (mit genauer Angabe der Sitzungstermine und Vorlagen-Nr.): Zeitplan /nächste Schritte: Die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist ein Projekt, das über mindestens drei Jahre die Stadtverwaltung und die Öffentlichkeit beschäftigen wird. Mit der Begleitung des Planungsprozesses wurde das Dortmunder Planungsbüro plan-lokal beauftragt. Die Umweltprüfung erfolgt durch das Büro ökoplan aus Essen. Am 29.03.2017 fand eine Vorstellung des Projektes statt. Auftaktveranstaltung zur Im Herbst 2017 werden weitere vier Veranstaltungen auf Stadtteilebene folgen, auf denen kleinräumige Fragestellungen der Stadtentwicklung vertieft diskutiert werden können. Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungen und zum Stand der Planung erfolgen über die örtliche Presse, Aushänge sowie die Internetseite der Stadt Brühl. Ansprechpartner: Fachbereich: Bauen und Umwelt Name: Herr Kaiser, Telefon: 02232 79- 5100 E-Mail: KKaiser@bruehl.de 65 66