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Vorlage (Parkraumkonzept Innenstadt_Stand 052017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
780 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
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Inhalt der Datei

Beteiligungsprotokoll Parkraumkonzept Innenstadt 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 1.2 Meinungen und Anregungen 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht 3. Kontakt/ Impressum Beteiligungsverfahren abgeschlossen : Ja Nein <<www. bruehl.de>> Titel / Vorhaben Parkraumkonzept Innenstadt Näheres zur Ausgangslage und den Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste! <<Link>> 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 17.02.2015: Pressemitteilung zur neuen Parkregelung in der Kölnstraße Der Bürgermeister wies hier die Öffentlichkeit darauf hin, dass ab sofort im Bereich der bisherigen eingeschränkten Halteverbotszonen (VZ 286) Straßenverkehrsordnung (StVO) vor Kölnstraße 43-53 und Kölnstraße 34-38 in der Zeit von 20:00 bis 06:00 Uhr geparkt werden darf. [mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2015/106080100000045 362.php ] 26.04.2016: Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema „Rahmenplanung Brühl-Mitte“ in der Clemens-August-Schule Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden der Öffentlichkeit auf der Grundlage der innerstädtischen Rahmenplanung Einzelheiten zur Umgestaltung im Umfeld des Haltepunktes Brühl-Mitte und der CarlSchurz-Straße dargestellt. Konkretes Thema war der barrierefreie Anschluss auf der Seite der Innenstadt, und die Information der Bürgerinnen und Bürger über den Bauablauf. 21.05.2016: "Stadtspaziergang" durch die Brühler Innenstadt Am bundesweiten "Tag der Städtebauförderung" waren alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen, an einem geführten Spaziergang des Bürgermeisters und der DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG) durch die Innenstadt teilzunehmen. Bei diesem Rundgang wurden die fertiggestellten Baumaßnahmen erläutert und die noch geplanten Projekte im Innenstadtbereich vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger waren eingeladen, auf etwaige Handlungsbedarfe, Stärken oder Schwächen hinzuweisen und Vorschläge zu unterbreiten, welche der Aufwertung der Innenstadt und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Stadt dienen können. Alle Anregungen fließen in die Fortschreibung der Rahmenplanung mit ein. Besucht wurden u.a. der Balthasar-Neumann-Platz, die Unterführung mit dem Vorplatz Carl-Schurz-Straße, Uhlstraße und der Bundesbahnhof. Daneben wurde auch auf bestehende, wenig bekannte Fördermöglichkeiten für private Eigentümer hingewiesen, z.B. in Bezug auf Fassadengestaltungen. Nähere Informationen hierzu sollen in Kürze auf der städtischen Homepage veröffentlicht werden. Viele Brühler Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung gefolgt und 2 nahmen teil. Bürgermeister Dieter Freytag nahm eine Fülle von Anregungen mit, welche auch zum großen Teil bereits umgesetzt worden sind. [mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2016/pmstadtspaziergang.php ] 08.07.2016: Pressemitteilung zum neuen Parkraumkonzept für die Brühler Innenstadt Zur Vermeidung bzw. Steuerung der Parksuchverkehre in der Innenstadt hatte der Rat der Stadt Brühl die Verwaltung beauftragt, das bisherige Parkraumbewirtschaftungskonzept zu überarbeiten. Ein neues Parkraumkonzept wurde daher kurz zuvor im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgestellt. [mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2016/neuesparkraumkonzept.php ] 27.09.2016: Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema „Integriertes Handlungskonzept Brühl-Innenstadt“ in der Aula des MaxErnst-Gymnasiums Ziel der Veranstaltung war, den interessierten Brühlerinnen und Brühlern vor dem Hintergrund der Fortschreibung der Rahmenplanung Brühl-Innenstadt das sogenannte „Integrierte Handlungskonzept“ (IHK) vorzustellen. Dabei sollten aktuelle Bedarfe ermittelt und Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen der zentrale Innenstadtbereich nachhaltig und zukunftsfähig weiter aufgewertet werden kann. Dabei sollten zu Beginn der Veranstaltung erste Ergebnisse der Bestandsanalyse vorgestellt und darauf aufbauend erste Projekte und Maßnahmen erläutert werden. Die Moderation hatte die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) aus Bonn übernommen, die von der Stadt Brühl mit der Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes beauftragt worden ist. [mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2016/informationsveran staltung-integriertes-handlungskonzept.php ] 11.11.2016 Pressemitteilung zum neuen Parkraumkonzept Ein neues Parkraumkonzept für die Brühler Innenstadt wurde kürzlich im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einstimmig beschlossen. Damit gelten im Laufe des kommenden Jahres neue Parkregeln [mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2016/_52208/neuesparkraumkonzept.php ] Aktuell ist geplant, eine Bürgerinformationsveranstaltung zu dem Thema Parkraumbewirtschaftungskonzept in der Brühler Innenstadt durchzuführen. 3 1.2 Meinungen und Anregungen Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern beziehen sich häufig auf Parkmöglichkeiten in Brühl, insbesondere auf Anwohnerparkplätze. So wurden alleine zu diesem Thema im Zeitraum 09 – 11/2016 drei verschiedene Anträge nach § 24 Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NRW) eingereicht, jeweils versehen mit einer Unterschriftenliste betroffener Bürger. Der erste Antrag zielte auf eine Anpassung des Parkraumkonzeptes für die Innenstadt in der Weise, dass die Schützenstraße künftig ausschließlich für das Parken von Anwohnern mit Bewohnerparkausweis ohne zeitliche Begrenzung vorzusehen. Hiervon abweichend sieht ein anderer Antrag vor, auf der Schützenstraße die bisherige Regelung zum Parken mit Parkausweis ohne zeitliche Begrenzung vorzusehen, daneben aber auch Kurzzeitparken mit Parkscheibe oder Parkschein zu ermöglichen. Ein dritter Antrag begehrte wiederum, dass die Hermannstraße auch künftig für das kostenlose Parken von Anwohnern mit Bewohnerparkausweis ohne zeitliche Begrenzung ausgewiesen wird. Vorlage 339/2016 zur Sitzung des AfVM am 07.11.2016 fasst die bisherigen Vorschläge / Anregungen wie folgt zusammen: a) Schützenstraße / Belvedere Parkplatz Zu der im Entwurf des Parkraumkonzeptes enthaltenen Parkregelung für die Schützenstraße gibt es zwei Eingaben aus dem Kreis der Anwohner, die darauf abzielen, in voller Länge der Schützenstraße das Bewohnerparken ganztägig einzurichten, um so ein ausreichendes Stellplatzangebot für die Anwohner im Wohnungsumfeld zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte auch der Parkplatz Belvedere ganztägig mit dem Bewohnerparkausweis genutzt werden können. Der Wunsch der Anwohner konnte zumindest teilweise in das Konzept eingepflegt werden. Hiernach sollen künftig lediglich die Straßenrandstellplätze zwischen Hausnummer 3 – 7 (derzeit im Bau) und der Kölnstraße, zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr, nicht für das Bewohnerparken mittels Bewohnerparkausweis zur Verfügung stehen. Aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet ist der Parkplatz Belvedere von zentraler Bedeutung für das kurzzeitige Parken (Kunden / Bereich Markt und Kölnstraße). Seiner zugewiesenen Aufgabe kann dieser Parkplatz jedoch nicht gerecht werden, wenn durch dauerparkende Fahrzeuge während der Hauptgeschäftszeiten täglich auf diesem Platz ca. 1/5 der Parkraumkapazität verloren geht. Unterstellt man einen nur dreimaligen Umschlag, was einer jeweiligen Ausnutzung der Höchstparkdauer von 4 Stunden entspräche und daher die minimale Anzahl beschreibt, würde sich das verfügbare Stellplatzangebot hier während der Geschäftszeiten so bereits um täglich rund 120 Abstellmöglichkeiten für Kurzzeitparkvorgänge reduzieren. Dem weitergehenden Wunsch, den Parkplatz Belvedere auch künftig ganztägig für das Bewohnerparken bereitzustellen, ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht zu entsprechen. b) Bewohnerparkregelung in der Maar und den umliegenden Straßen Die Straßen des betreffenden Wohngebietes sollen in eine kombinierte Bewohnerbzw. Kurzzeitparkregelung integriert werden. Die Bewohnerparkregelung kann dazu eingesetzt werden, um Anwohnern 4 die Parkplatzsuche zu erleichtern. Für einen berechtigten Haushalt (ohne eigenen Stellplatz) wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt. Evtl. Zweitfahrzeuge müssten in der Folge außerhalb des Gebietes abgestellt werden. Alle Haushalte, die über einen eigenen Stellplatz/Garage verfügen, erhalten keinen Bewohnerparkausweis für ein zusätzliches Fahrzeug. Bei den Fremdparkern handelt es sich in den betreffenden Straßen im Wesentlichen um Langzeitparker, für die in der Umgebung kein Ausweichangebot zur Verfügung steht. Langzeitparker werden in diesem Teil der südlichen Innenstadt gegenüber den Anwohnern nicht mehr bevorzugt. c) WEPAG / Europäische Fachhochschule (EUFH) Der WEPAG wurde durch den Vorstand das Parkraumkonzept vorgestellt. Von dort wurden daraufhin keine Einwände vorgetragen. Weiterhin wurden auch mit der EUFH Gespräche geführt, da deren Studenten ein erhebliches Einpendlerpotenzial darstellen. Die Studenten sind allerdings mit Semesterticket und NRW-Ticket ausgestattet, können also den kompletten Nahverkehr in ganz NRW nutzen (und tun dies wohl auch ganz überwiegend). Die Mitarbeiter haben das Job-Ticket. U.a. hat die Hochschule bereits auf dem ehemaligen RWE-Gelände an der Comesstraße Parkplätze angemietet. Ein akutes Problem bezüglich des erforderlichen Parkraumes wird seitens der EUFH daher nicht gesehen. [mehr zum Thema: siehe Vorlage 339/2016 für die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität am 07.11.2016 ] 5 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren Bürgerinformationsveranstaltungen zum betroffenen Bereichen in Vorbereitung. 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht <folgt> 6 Thema sind in den