Daten
Kommune
Brühl
Größe
702 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC"
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle
THC"
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie
bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
20.06.16 - 04.07.16 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen
und Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern
können.
Entsprechend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 20.06.16 04.07.16 (einschließlich) bei der Stadt Brühl öffentlich aus.
[ mehr zum Thema:
http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2016/fruehzeitigebuergerbeteiligung-bplan-03.03-u.-08.14.php ]
31.01.2017: Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl
beschließt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die
Aufstellung und öffentliche Auslegung der 42. Änderung des
Flächennutzungsplanes, sowie die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes.
[ mehr zum Thema: kdvz-frechen.de/rim4410/Beschlusstext_10-2017_oeffentlichAusschuss_fuer_Planung_und_Stadtentwicklung_31.01.2017.pdf]
2
1.2 Meinungen und
Anregungen
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen
der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht vorab
veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der
Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in
nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in
öffentlicher Sitzung damit befasst.
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1.3 Vorschlag der
Verwaltung zum
weiteren
Verfahren
Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10
Abs. 1 BauGB beschließen; dies soll im Laufe des Jahres 2017
erfolgen
Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan
sodann in Kraft treten.
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt>
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