Daten
Kommune
Brühl
Größe
753 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Sanierung/Neubau Rathaus Steinweg
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Sanierung/Neubau Rathaus Steinweg
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen
entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
Seit Anfang 2010 wird intensiv über einen möglichen Abriss
des AN-Baus am denkmalgeschützten Teil des Rathauses im
Steinweg und über die Vor- und Nachteile der Maßnahme
diskutiert.
Der Rat beschließt dann am 6. Juni 2011, den AN-Bau
abzureißen und durch einen modernen Neubau zu ersetzen.
Gegen diesen Beschluss wird ein Bürgerbegehren eingereicht.
Wegen
rechtlicher
Unstimmigkeiten,
die
das
Verwaltungsgericht anschließend bestätigt, kommt es jedoch
nicht zu einem Bürgerentscheid. Auf Vorschlag des damaligen
Bürgermeisters wird das Projekt allerdings nicht weiter
verfolgt; am 3. Mai 2012 hebt der Rat den Abriss- und
Neubaubeschluss auf
Am
2.
Dezember
2013
gibt
der
Rat
einen
Wirtschaftlichkeitsvergleich in Auftrag, der Vor- und Nachteile
von Sanierung und Neubau gegenüberstellen soll.
Die Ergebnisse dieser Studie werden in der Ratssitzung am 3.
November 2014 vorgestellt und intensiv beraten. Die Studie
vergleicht Vor-, Nachteile und Kosten der drei Varianten
Sanierung (V 1), Neubau in gleicher Größe (V 2) und größerer
Neubau (V 3). Zusätzlich ermittelt die Verwaltung den
Raumbedarf und benennt die Kosten im städtischen Haushalt
(HA 30. November 2015). Das alles vervollständigt die
Untersuchungsergebnisse.
In seiner Sitzung am 29. Februar 2016 beschließt der Rat, in
der Angelegenheit einen Ratsbürgerentscheid (RBE) nach §
26 GO NW durchzuführen.
Nach weiteren Beratungen und einer nochmaligen
Aktualisierung der Kosten durch die Verfasser der Studie
kommt der Rat zu der Überzeugung, dass eine Sanierung des
Anbaus aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht in Frage kommt
und fasst am 25. April 2016 den einstimmigen Beschluss, den
AN-Bau abzureißen und den Bürgerinnen und Bürgern im RBE
den Anbau eines größeren Gebäudes (Variante 3)
vorzuschlagen, in dem neben einer großzügigeren
Bürgerberatung auch die Kundencenter von Gebausie und
Stadtwerken sowie die städtische Bücherei Platz haben sollen.
Der Rat stellt in seiner Sitzung am 5. Juli 2016 fest, dass der
Ratsbürgerentscheid aufgrund des nicht erreichten Quorums
von 20 % der Wahlberechtigten gescheitert ist und keine
Rechtswirkung auslöst. Die Entscheidung fällt damit an den
Rat zurück.
2
1.2 Meinungen und
Anregungen
Die Zukunft des Rathauses B wird überaus kontrovers
diskutiert. Per Mail und in den sozialen Medien, aber auch
öffentlich in Aufrufen, über Flyer und
Presseberichterstattungen wird die von Rat und Verwaltung
favorisierte „große Lösung“ kritisiert. Zwar besteht kein
grundsätzlicher Zweifel an der Notwendigkeit von Maßnahmen
im Rathaus Steinweg; es wird aber in Abrede gestellt, ob nicht
eine Sanierung von Alt- und Anbau oder eine Sanierung des
Altbaus und ein kleinerer Anbau ausreichend seien.
Die Kritiker beschweren sich in der Hauptsache über die
hohen Investitions- und Folgekosten, bezweifeln die von der
Verwaltung erstellte Berechnung der laufenden Betriebskosten
und den von ihr ermittelten Raumbedarf, kritisieren die als
Grundlage dienende Wirtschaftlichkeitsstudie und stellen die
Wirtschaftlichkeit aufgrund nicht erkennbarer Synergieeffekte
(z.B. Personalkosteneinsparung) in Frage.
Die überwiegende Ablehnung zeigt sich auch im Ergebnis des
Ratsbürgerentscheids. 3.826 Bürgerinnen und Bürger stimmen
der großen Lösung (Variante 3) zu, während diese von 7.083
Personen abgelehnt wird. Über 25.000 Abstimmberechtigte
nutzen nicht die Möglichkeit zur Stimmabgabe. Das
Mehrheitsergebnis eines Ratsbürgerentscheids hat nur dann
die Wirkung eines Ratsbeschlusses, wenn es sich bei dieser
Mehrheit um mindestens 20% der Wahlberechtigten handelt.
Dieses Stimmenquorum wurde nicht erreicht, sodass der
Bürgerentscheid nach den gesetzlichen Bestimmungen den
Rat rechtlich nicht bindet.
Das Ergebnis des Ratsbürgerentscheids hat gezeigt, dass es
nicht gelungen ist, die Mehrheit der Abstimmberechtigten
davon zu überzeugen, dass Variante 3 als „die große Lösung“
sinnvoll und wirtschaftlich ist.
3
1.3 Vorschlag der
Verwaltung zum
weiteren Verfahren
Bürgermeister Freytag hatte noch am Wahlabend zum
Ausdruck gebracht, dass er sich angesichts des eindeutigen
Votums nicht vorstellen könne, dass der Stadtrat den
Bürgerwillen nicht berücksichtigt. Vielmehr müsse nun überlegt
werden, wie die Interessen von RAT, Verwaltung und
Bürgerschaft weitgehend in einer gemeinsamen Lösung
berücksichtigt werden können.
Sein Vorschlag war es deshalb, durch veränderte
Grundbedingungen alternative Möglichkeiten aufzutun. Er hat
daher dem Rat eine kleinere Variante vorgeschlagen, die die
Unterbringung der Stadtbücherei nicht mehr zur Bedingung
hat. Aus seiner Sicht hätte dies eine durchaus machbare
Kompromisslösung sein können, bei dessen Umsetzung die
Anliegen von Verwaltung, Politik, Anwohnerschaft und
Geschäftsleuten Berücksichtigung gefunden hätten.
Die Ratsmehrheit lehnte den Kompromissvorschlag von
Bürgermeister Dieter Freytag allerdings ab, verwies statt
dessen auf das offizielle Ergebnis des am Quorum
gescheiterten Ratsbürgerentscheids und beharrte auf das
gesetzliche Verfahren, nach dem die Entscheidung nun wieder
dem Rat obliegt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 31.10.2016 nun die
Durchführung eines kombinierten Architekten-Wettbewerb
Hochbau mit Freiraumanteil (Janshof) beschlossen. Dabei
sollen allerdings die in der Planungswerkstatt Janshof
erarbeiteten Ergebnisse berücksichtigt werden.
Für den Wettbewerb wurden insgesamt 15 Teilnehmer
zugelassen, davon wurden 5 Teilnehmerbüros gesetzt.
Folgende Architektenbüros / -gemeinschaften nehmen teil:
• gernot schulz : architektur GmbH, Köln mit urbanegestalt
PartGmbB Johannes Böttger
• Hahn Helten + Assoziierte Architekten GmbH, Aachen mit
3PLUS FREI-RAUMPLANER Kloeters + Kastner PartGmbB
Landschaftsarchitekt + Architekt, Aachen
• JSWD Architekten, Köln mit RMP Stephan Lenzen
Landschaftsarchitekten, Bonn
• KKW, Kaldewey, Wortmann Architekten
Partnerschaftsgesellschaft mbB, Lüdenscheid
• mvmarchitekt + starkearchitektur, Köln mit greenbox
Landschaftsarchitekten, Köln
Die übrigen 10 Teilnehmer wurden am Dienstag, 28. März
2017, unter juristischer Begleitung und im Beisein von
Vertretern der Fraktionen, Rathausmitarbeiterinnen und mitarbeitern und der Presse aus rund 100 Bewerbern
4
ausgelost. Diese sind:
• Kastner Pichler Architekten aus Köln mit der
Landschaftsarchitektur GmbH aus Bonn
• Kayser Architekten aus Aalen mit Volker Strauch
Landschaftsarchitektur aus Rudersberg
•
pussert
und
kosch
architekten
mit
Rehwaldt
Landschaftsarchitekten aus Dresden
• Nabe architecture aus Berlin mit Estudio LAC aus BaezaJaén (Spanien)
• Wuttke & Ringhof Architekten aus Berlin mit
Landschaftsarchitekt Reither aus Bonn
• Architekten Stein Hemmes Wirtz aus Frankfurt mit
QUERFELD EINS Landschaft/Städtebau/Architektur aus
Dresden
• Heinle, Wischer und Partner aus Köln mit scape
Landschaftsarchitekten aus Düsseldorf
• KiS Architektur mit Hunck+Lorenz Freiraumplanung aus
Hamburg
• Schaltraum Partnerschaft von Architekten aus Hamburg mit
BHF Landschaftsarchitekten aus Schwerin
• WW+GmbH mit Ernst+Partner Landschaftsarchitekten BDLA
aus Trier.
Zwei Architekturbüros aus Brühl, die sich ebenfalls beworben
hatten, kamen leider nicht zum Zuge. Sie sind auch nicht unter
den 15 Nachrückern, die vorsorglich gelost wurden für den
Fall, dass von den nun fest stehenden Teilnehmern jemand
abspringt.
Anschließend wurden den 15 Teilnehmern am 07.04.2017 die
Auslobungsunterlagen zugesandt. Ab diesem Zeitpunkt
können die Büros / -gemeinschaften ihre Entwürfe entwickeln.
Die Abgabe der Planunterlagen muss bis zum 8. Juni 2017
erfolgen.
Am 27.04.2017 fand zudem ein Einführungskolloquium mit den
Wettbewerbsteilnehmern, dem Preisgericht und dem Auslober
statt, um die Aufgabenstellung grundsätzlich zu erläutern und
mündliche Fragen sowie die zuvor schriftlich gestellten
Rückfragen zu beantworten.
Das Preisgericht, welches sich aus Vertretern von Politik,
Stadtverwaltung und externen Fachleuten zusammensetzt,
wird dann in der Preisgerichtssitzung am Donnerstag, 6. Juli
2017, den Gewinner des Wettbewerbsverfahrens Rathaus
Steinweg / Janshof bestimmen.
Parallel dazu laufen die Überlegungen für die vorübergehende
Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit
im Rathaus B untergebracht sind, und die Verkehrsführung
während der Bauphase. Die neben der Objektplanung
notwendigen Beauftragungen (Projektsteuerung, Statik und
Planung der technischen Gebäudeausstattung) sind ebenfalls
in Vorbereitung.
5
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
Angefangen von einer vom Rat in Auftrag gegebenen Studie über öffentlich zugängliche
Vorlagen und Protokolle der öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen, ein umfangreiches
Abstimmungsheft, eine Frage-Antwort-Broschüre, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie
eine Einwohnerversammlung (02.09.2015) und eine Informationsveranstaltung (14.06.2016)
sind die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess um die Zukunft ihres Rathauses einbezogen
worden.
Am 03.07.2016 wurde zudem ein Ratsbürgerentscheid gem. § 26 Gemeindeordnung NRW
durchgeführt.
60 Bürgerinnen und Bürger nahmen Anfang November an der „Planungswerkstatt Janshof“
teil. Die dort erarbeiteten Ergebnisse fließen in den Architektenwettbewerb ein.
6