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Vorlage (Rathaus Steinweg__Stand 052017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
753 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
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Inhalt der Datei

Beteiligungsprotokoll Sanierung/Neubau Rathaus Steinweg 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 1.2 Meinungen und Anregungen 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht 3. Kontakt/ Impressum Beteiligungsverfahren abgeschlossen : Ja Nein <<www. bruehl.de>> Titel / Vorhaben Sanierung/Neubau Rathaus Steinweg Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste! <<Link>> 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung Seit Anfang 2010 wird intensiv über einen möglichen Abriss des AN-Baus am denkmalgeschützten Teil des Rathauses im Steinweg und über die Vor- und Nachteile der Maßnahme diskutiert. Der Rat beschließt dann am 6. Juni 2011, den AN-Bau abzureißen und durch einen modernen Neubau zu ersetzen. Gegen diesen Beschluss wird ein Bürgerbegehren eingereicht. Wegen rechtlicher Unstimmigkeiten, die das Verwaltungsgericht anschließend bestätigt, kommt es jedoch nicht zu einem Bürgerentscheid. Auf Vorschlag des damaligen Bürgermeisters wird das Projekt allerdings nicht weiter verfolgt; am 3. Mai 2012 hebt der Rat den Abriss- und Neubaubeschluss auf Am 2. Dezember 2013 gibt der Rat einen Wirtschaftlichkeitsvergleich in Auftrag, der Vor- und Nachteile von Sanierung und Neubau gegenüberstellen soll. Die Ergebnisse dieser Studie werden in der Ratssitzung am 3. November 2014 vorgestellt und intensiv beraten. Die Studie vergleicht Vor-, Nachteile und Kosten der drei Varianten Sanierung (V 1), Neubau in gleicher Größe (V 2) und größerer Neubau (V 3). Zusätzlich ermittelt die Verwaltung den Raumbedarf und benennt die Kosten im städtischen Haushalt (HA 30. November 2015). Das alles vervollständigt die Untersuchungsergebnisse. In seiner Sitzung am 29. Februar 2016 beschließt der Rat, in der Angelegenheit einen Ratsbürgerentscheid (RBE) nach § 26 GO NW durchzuführen. Nach weiteren Beratungen und einer nochmaligen Aktualisierung der Kosten durch die Verfasser der Studie kommt der Rat zu der Überzeugung, dass eine Sanierung des Anbaus aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht in Frage kommt und fasst am 25. April 2016 den einstimmigen Beschluss, den AN-Bau abzureißen und den Bürgerinnen und Bürgern im RBE den Anbau eines größeren Gebäudes (Variante 3) vorzuschlagen, in dem neben einer großzügigeren Bürgerberatung auch die Kundencenter von Gebausie und Stadtwerken sowie die städtische Bücherei Platz haben sollen. Der Rat stellt in seiner Sitzung am 5. Juli 2016 fest, dass der Ratsbürgerentscheid aufgrund des nicht erreichten Quorums von 20 % der Wahlberechtigten gescheitert ist und keine Rechtswirkung auslöst. Die Entscheidung fällt damit an den Rat zurück. 2 1.2 Meinungen und Anregungen Die Zukunft des Rathauses B wird überaus kontrovers diskutiert. Per Mail und in den sozialen Medien, aber auch öffentlich in Aufrufen, über Flyer und Presseberichterstattungen wird die von Rat und Verwaltung favorisierte „große Lösung“ kritisiert. Zwar besteht kein grundsätzlicher Zweifel an der Notwendigkeit von Maßnahmen im Rathaus Steinweg; es wird aber in Abrede gestellt, ob nicht eine Sanierung von Alt- und Anbau oder eine Sanierung des Altbaus und ein kleinerer Anbau ausreichend seien. Die Kritiker beschweren sich in der Hauptsache über die hohen Investitions- und Folgekosten, bezweifeln die von der Verwaltung erstellte Berechnung der laufenden Betriebskosten und den von ihr ermittelten Raumbedarf, kritisieren die als Grundlage dienende Wirtschaftlichkeitsstudie und stellen die Wirtschaftlichkeit aufgrund nicht erkennbarer Synergieeffekte (z.B. Personalkosteneinsparung) in Frage. Die überwiegende Ablehnung zeigt sich auch im Ergebnis des Ratsbürgerentscheids. 3.826 Bürgerinnen und Bürger stimmen der großen Lösung (Variante 3) zu, während diese von 7.083 Personen abgelehnt wird. Über 25.000 Abstimmberechtigte nutzen nicht die Möglichkeit zur Stimmabgabe. Das Mehrheitsergebnis eines Ratsbürgerentscheids hat nur dann die Wirkung eines Ratsbeschlusses, wenn es sich bei dieser Mehrheit um mindestens 20% der Wahlberechtigten handelt. Dieses Stimmenquorum wurde nicht erreicht, sodass der Bürgerentscheid nach den gesetzlichen Bestimmungen den Rat rechtlich nicht bindet. Das Ergebnis des Ratsbürgerentscheids hat gezeigt, dass es nicht gelungen ist, die Mehrheit der Abstimmberechtigten davon zu überzeugen, dass Variante 3 als „die große Lösung“ sinnvoll und wirtschaftlich ist. 3 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren Bürgermeister Freytag hatte noch am Wahlabend zum Ausdruck gebracht, dass er sich angesichts des eindeutigen Votums nicht vorstellen könne, dass der Stadtrat den Bürgerwillen nicht berücksichtigt. Vielmehr müsse nun überlegt werden, wie die Interessen von RAT, Verwaltung und Bürgerschaft weitgehend in einer gemeinsamen Lösung berücksichtigt werden können. Sein Vorschlag war es deshalb, durch veränderte Grundbedingungen alternative Möglichkeiten aufzutun. Er hat daher dem Rat eine kleinere Variante vorgeschlagen, die die Unterbringung der Stadtbücherei nicht mehr zur Bedingung hat. Aus seiner Sicht hätte dies eine durchaus machbare Kompromisslösung sein können, bei dessen Umsetzung die Anliegen von Verwaltung, Politik, Anwohnerschaft und Geschäftsleuten Berücksichtigung gefunden hätten. Die Ratsmehrheit lehnte den Kompromissvorschlag von Bürgermeister Dieter Freytag allerdings ab, verwies statt dessen auf das offizielle Ergebnis des am Quorum gescheiterten Ratsbürgerentscheids und beharrte auf das gesetzliche Verfahren, nach dem die Entscheidung nun wieder dem Rat obliegt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 31.10.2016 nun die Durchführung eines kombinierten Architekten-Wettbewerb Hochbau mit Freiraumanteil (Janshof) beschlossen. Dabei sollen allerdings die in der Planungswerkstatt Janshof erarbeiteten Ergebnisse berücksichtigt werden. Für den Wettbewerb wurden insgesamt 15 Teilnehmer zugelassen, davon wurden 5 Teilnehmerbüros gesetzt. Folgende Architektenbüros / -gemeinschaften nehmen teil: • gernot schulz : architektur GmbH, Köln mit urbanegestalt PartGmbB Johannes Böttger • Hahn Helten + Assoziierte Architekten GmbH, Aachen mit 3PLUS FREI-RAUMPLANER Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt, Aachen • JSWD Architekten, Köln mit RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn • KKW, Kaldewey, Wortmann Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB, Lüdenscheid • mvmarchitekt + starkearchitektur, Köln mit greenbox Landschaftsarchitekten, Köln Die übrigen 10 Teilnehmer wurden am Dienstag, 28. März 2017, unter juristischer Begleitung und im Beisein von Vertretern der Fraktionen, Rathausmitarbeiterinnen und mitarbeitern und der Presse aus rund 100 Bewerbern 4 ausgelost. Diese sind: • Kastner Pichler Architekten aus Köln mit der Landschaftsarchitektur GmbH aus Bonn • Kayser Architekten aus Aalen mit Volker Strauch Landschaftsarchitektur aus Rudersberg • pussert und kosch architekten mit Rehwaldt Landschaftsarchitekten aus Dresden • Nabe architecture aus Berlin mit Estudio LAC aus BaezaJaén (Spanien) • Wuttke & Ringhof Architekten aus Berlin mit Landschaftsarchitekt Reither aus Bonn • Architekten Stein Hemmes Wirtz aus Frankfurt mit QUERFELD EINS Landschaft/Städtebau/Architektur aus Dresden • Heinle, Wischer und Partner aus Köln mit scape Landschaftsarchitekten aus Düsseldorf • KiS Architektur mit Hunck+Lorenz Freiraumplanung aus Hamburg • Schaltraum Partnerschaft von Architekten aus Hamburg mit BHF Landschaftsarchitekten aus Schwerin • WW+GmbH mit Ernst+Partner Landschaftsarchitekten BDLA aus Trier. Zwei Architekturbüros aus Brühl, die sich ebenfalls beworben hatten, kamen leider nicht zum Zuge. Sie sind auch nicht unter den 15 Nachrückern, die vorsorglich gelost wurden für den Fall, dass von den nun fest stehenden Teilnehmern jemand abspringt. Anschließend wurden den 15 Teilnehmern am 07.04.2017 die Auslobungsunterlagen zugesandt. Ab diesem Zeitpunkt können die Büros / -gemeinschaften ihre Entwürfe entwickeln. Die Abgabe der Planunterlagen muss bis zum 8. Juni 2017 erfolgen. Am 27.04.2017 fand zudem ein Einführungskolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, dem Preisgericht und dem Auslober statt, um die Aufgabenstellung grundsätzlich zu erläutern und mündliche Fragen sowie die zuvor schriftlich gestellten Rückfragen zu beantworten. Das Preisgericht, welches sich aus Vertretern von Politik, Stadtverwaltung und externen Fachleuten zusammensetzt, wird dann in der Preisgerichtssitzung am Donnerstag, 6. Juli 2017, den Gewinner des Wettbewerbsverfahrens Rathaus Steinweg / Janshof bestimmen. Parallel dazu laufen die Überlegungen für die vorübergehende Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit im Rathaus B untergebracht sind, und die Verkehrsführung während der Bauphase. Die neben der Objektplanung notwendigen Beauftragungen (Projektsteuerung, Statik und Planung der technischen Gebäudeausstattung) sind ebenfalls in Vorbereitung. 5 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht Angefangen von einer vom Rat in Auftrag gegebenen Studie über öffentlich zugängliche Vorlagen und Protokolle der öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen, ein umfangreiches Abstimmungsheft, eine Frage-Antwort-Broschüre, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie eine Einwohnerversammlung (02.09.2015) und eine Informationsveranstaltung (14.06.2016) sind die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess um die Zukunft ihres Rathauses einbezogen worden. Am 03.07.2016 wurde zudem ein Ratsbürgerentscheid gem. § 26 Gemeindeordnung NRW durchgeführt. 60 Bürgerinnen und Bürger nahmen Anfang November an der „Planungswerkstatt Janshof“ teil. Die dort erarbeiteten Ergebnisse fließen in den Architektenwettbewerb ein. 6