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Vorlage (Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl Bezug: Anfrage der Fraktion LINKE & PIRATEN vom 25.04.2017, Vorlage Nr. 154/2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
108 kB
Datum
08.06.2017
Erstellt
22.05.17, 17:27
Aktualisiert
22.05.17, 17:27
Vorlage (Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
Bezug: Anfrage der Fraktion LINKE & PIRATEN vom 25.04.2017, Vorlage Nr. 154/2017) Vorlage (Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
Bezug: Anfrage der Fraktion LINKE & PIRATEN vom 25.04.2017, Vorlage Nr. 154/2017) Vorlage (Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
Bezug: Anfrage der Fraktion LINKE & PIRATEN vom 25.04.2017, Vorlage Nr. 154/2017)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Krämer 40 16.05.2017 193/2017 Betreff Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl Bezug: Anfrage der Fraktion LINKE & PIRATEN vom 25.04.2017, Vorlage Nr. 154/2017 Beratungsfolge Schulausschuss Sportausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Weiskopf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Schulausschuss und der Sportausschuss nehmen den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Anfrage vom 25.04.2017 bittet die Fraktion LINKE & PIRATEN folgende Anfragen zu beantworten: 1. Wird in Brühl die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen überprüft? Wenn ja: wie und wie oft? 2. Ist an jeder Schule der Schwimmunterricht in ausreichendem Maße sichergestellt? Wenn nicht, welche Gründe gibt es dafür und welche Maßnahmen werden von der Verwaltung eingeleitet, um hier Abhilfe zu schaffen? 3. Wie viele Lehrer gibt es an einzelnen Schulen in Brühl, die Schwimmunterricht geben dürfen? Bitte jede Schule separat auflisten. 4. Welche Angebote gibt es für zugewanderte Kinder, die in Klassen eingeschult werden, in denen der Schwimmunterricht schon stattgefunden hat? 5. Welche Angebote gibt es für die Förderschule und in den weiterführenden Schulen? 6. Wird die Schwimmfähigkeit der Schüler der Internationalen Förderklassen überprüft? Wenn ja, wie hoch ist die Nichtschwimmerquote? 7. Werden die Lehrpläne für den Schwimmunterricht eingehalten? Grundsätzlich melden die Schulen ihren Bedarf an Schwimmzeiten in der Verwaltung an. Es sind von Seiten der Schulen aktuell keine Defizite gemeldet worden. Drucksache 193/2017 Seite - 2 – Zu den o.g. Fragen wurde verwaltungsseitig eine Abfrage an allen städtischen Schulen durchgeführt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: zu 1) Alle Schulen führen zu verschiedenen Zeitpunkten (Grundschulen mind. zu Beginn des 3. bzw. 4 Schuljahres, weiterführemde Schulen im Rahmen des Schwimmunterrichtes) eine Prüfung der Schwimmfähigkeit durch. Auch wird in einigen Fällen über eine Abfrage der Eltern oder durch Vorlage eines Ausweises (Seepferdchen, Schwimmpass usw.) und auch durch Vorschwimmen ermittelt, ob eine Schwimmfähigkeit vorliegt. zu 2) In überwiegend allen Schulen ist der Schwimmunterricht in ausreichendem Maße sichergestellt. Lediglich drei Grundschulen teilten Optimierungsbedarf mit. Die Verwaltung stimmt freie Schwimmzeiten aktuell mit den betroffenen Schulen ab. Darüber hinaus nutzen einige Schulen das Projekt „Fit durch die Schule“, bei dem durch externe Diplomsportlehrer/innen eine Schwimmausbildung angeboten wird. Zu 3) An den Grundschulen erteilen zwischen zwei und fünf Lehrkräfte den Schwimmunterricht. An den weiterführenden Schulen sind es fünf bis acht Lehrkräfte. GGS Astrid Lindgren: 5 Lehrkräfte GGS Martin Luther: 5 Lehrkräfte GGS Melanchthon: 3 Lehrkräfte GGS Brühl-Badorf: 6 Lehrkräfte GHS Clemens August: 8 Lehrkräfte Erich Kästner-Realschule: 5 Lehrkräfte Max-Ernst-Gymnasium: alle Lehrkräfte Gesamtschule: 8 Lehrkräfte Pestalozzischule: 5 Lehrkräfte Zu 4) Für zugewanderte Kinder bestehen keine gesonderten Schwimmangebote. Vielmehr nehmen diese Kinder am regulären Schwimmunterricht teil. Zu 5) Neben dem regulären Schwimmunterricht läuft an zwei weiterführenden Schulen zusätzlich das Projekt „Fit durch die Schule“. Zu 6) Internationale Förderklassen sind eingerichtet an der Gemeinschaftshauptschule Clemens August sowie an der Erich Kästner-Realschule. An diesen Schulen erfolgt die Überprüfung der Schwimmfähigkeit im Rahmen der regulären Schwimmfähigkeitskontrolle. Die Nichtschwimmerquote der Kinder aus den Internationalen Förderklassen liegt bei der Clemens August-Hauptschule bei 50 %, bei der Erich Kästner-Realschule bei ca. 80 %. Für die Schwimmstunden der Schulen in Brühl koordiniert die Verwaltung die Nutzungszeiten der seitens der Stadtwerke bereitgestellten jeweiligen Schwimmbecken im KarlsBad (Nichtschwimmerbecken und Schwimmerbecken). Darüber hinaus übernimmt Drucksache 193/2017 Seite - 3 – die Verwaltung die Eintrittskosten. Auch setzt die Stadt einen „Schwimmbus“ ein, auf den die Grundschulen zurückgreifen. Bei fehlenden Schwimmlehrern/Schwimmlehrerinnen bietet die Verwaltung den Schulen die Möglichkeit, sich zu melden, damit Kräfte eingesetzt werden können – in der Regel Bademeister/innen – die den Schwimmunterricht durchführen. Auch kam von der Lehrerin einer weiterführenden Schule der Vorschlag, in den Sommerferien Schwimmkurse für Nichtschwimmer/innen anzubieten.