Daten
Kommune
Brühl
Größe
108 kB
Datum
08.06.2017
Erstellt
22.05.17, 17:27
Aktualisiert
22.05.17, 17:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Krämer
40
16.05.2017
193/2017
Betreff
Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
Bezug: Anfrage der Fraktion LINKE & PIRATEN vom 25.04.2017, Vorlage Nr. 154/2017
Beratungsfolge
Schulausschuss
Sportausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Weiskopf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss und der Sportausschuss nehmen den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Mit Anfrage vom 25.04.2017 bittet die Fraktion LINKE & PIRATEN folgende Anfragen zu
beantworten:
1. Wird in Brühl die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen überprüft? Wenn
ja: wie und wie oft?
2. Ist an jeder Schule der Schwimmunterricht in ausreichendem Maße sichergestellt?
Wenn nicht, welche Gründe gibt es dafür und welche Maßnahmen werden von der
Verwaltung eingeleitet, um hier Abhilfe zu schaffen?
3. Wie viele Lehrer gibt es an einzelnen Schulen in Brühl, die Schwimmunterricht
geben dürfen? Bitte jede Schule separat auflisten.
4. Welche Angebote gibt es für zugewanderte Kinder, die in Klassen eingeschult
werden, in denen der Schwimmunterricht schon stattgefunden hat?
5. Welche Angebote gibt es für die Förderschule und in den weiterführenden Schulen?
6. Wird die Schwimmfähigkeit der Schüler der Internationalen Förderklassen
überprüft? Wenn ja, wie hoch ist die Nichtschwimmerquote?
7. Werden die Lehrpläne für den Schwimmunterricht eingehalten?
Grundsätzlich melden die Schulen ihren Bedarf an Schwimmzeiten in der Verwaltung an.
Es sind von Seiten der Schulen aktuell keine Defizite gemeldet worden.
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Zu den o.g. Fragen wurde verwaltungsseitig eine Abfrage an allen städtischen Schulen
durchgeführt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
zu 1)
Alle Schulen führen zu verschiedenen Zeitpunkten (Grundschulen mind. zu Beginn des 3.
bzw. 4 Schuljahres, weiterführemde Schulen im Rahmen des Schwimmunterrichtes) eine
Prüfung der Schwimmfähigkeit durch. Auch wird in einigen Fällen über eine Abfrage der
Eltern oder durch Vorlage eines Ausweises (Seepferdchen, Schwimmpass usw.) und auch
durch Vorschwimmen ermittelt, ob eine Schwimmfähigkeit vorliegt.
zu 2)
In überwiegend allen Schulen ist der Schwimmunterricht in ausreichendem Maße
sichergestellt. Lediglich drei Grundschulen teilten Optimierungsbedarf mit. Die Verwaltung
stimmt freie Schwimmzeiten aktuell mit den betroffenen Schulen ab.
Darüber hinaus nutzen einige Schulen das Projekt „Fit durch die Schule“, bei dem durch
externe Diplomsportlehrer/innen eine Schwimmausbildung angeboten wird.
Zu 3)
An den Grundschulen erteilen zwischen zwei und fünf Lehrkräfte den Schwimmunterricht.
An den weiterführenden Schulen sind es fünf bis acht Lehrkräfte.
GGS Astrid Lindgren:
5 Lehrkräfte
GGS Martin Luther:
5 Lehrkräfte
GGS Melanchthon:
3 Lehrkräfte
GGS Brühl-Badorf:
6 Lehrkräfte
GHS Clemens August:
8 Lehrkräfte
Erich Kästner-Realschule: 5 Lehrkräfte
Max-Ernst-Gymnasium: alle Lehrkräfte
Gesamtschule:
8 Lehrkräfte
Pestalozzischule:
5 Lehrkräfte
Zu 4)
Für zugewanderte Kinder bestehen keine gesonderten Schwimmangebote. Vielmehr
nehmen diese Kinder am regulären Schwimmunterricht teil.
Zu 5)
Neben dem regulären Schwimmunterricht läuft an zwei weiterführenden Schulen
zusätzlich das Projekt „Fit durch die Schule“.
Zu 6)
Internationale Förderklassen sind eingerichtet an der Gemeinschaftshauptschule Clemens
August sowie an der Erich Kästner-Realschule. An diesen Schulen erfolgt die Überprüfung
der Schwimmfähigkeit im Rahmen der regulären Schwimmfähigkeitskontrolle. Die
Nichtschwimmerquote der Kinder aus den Internationalen Förderklassen liegt bei der
Clemens August-Hauptschule bei 50 %, bei der Erich Kästner-Realschule bei ca. 80 %.
Für die Schwimmstunden der Schulen in Brühl koordiniert die Verwaltung die
Nutzungszeiten der seitens der Stadtwerke bereitgestellten jeweiligen Schwimmbecken im
KarlsBad (Nichtschwimmerbecken und Schwimmerbecken). Darüber hinaus übernimmt
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die Verwaltung die Eintrittskosten. Auch setzt die Stadt einen „Schwimmbus“ ein, auf den
die Grundschulen zurückgreifen.
Bei fehlenden Schwimmlehrern/Schwimmlehrerinnen bietet die Verwaltung den Schulen
die Möglichkeit, sich zu melden, damit Kräfte eingesetzt werden können – in der Regel
Bademeister/innen – die den Schwimmunterricht durchführen.
Auch kam von der Lehrerin einer weiterführenden Schule der Vorschlag, in den
Sommerferien Schwimmkurse für Nichtschwimmer/innen anzubieten.