Daten
Kommune
Brühl
Größe
617 kB
Datum
01.06.2017
Erstellt
22.05.17, 17:27
Aktualisiert
22.05.17, 17:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
51
Dreßen-Schneider
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
04.05.2017
171/2017
Betreff
"Netzwerk Kinderzukunft" - Jahresbericht 2016
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
Gast
i.V. Flatten
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
1
2
2.1
2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.3.1
2.3.3.2
2.3.4
2.3.4.1
2.3.4.2
2.3.5
2.3.6
2.3.7
2.3.8
3
4
5
6
„Netzwerk Kinderzukunft“ …………………………………………………
Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 ………………..…………
Anzahl Geburten …………………………………………….…………….
Alter der Teilnehmerinnen ………………………………………………..
Erhebungsbereiche ………………………………………………………..
Persönliche Situation der Familie und des Kindes …………...………..
Gesundheit von Mutter, Vater und Kind ………………………….……..
Überforderungen ………………………………………………..…………
alle Teilnehmerinnen ………………………………………………………
Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung …………………………………...
Schwangerschaft und Geburt …………………………………………….
alle Teilnehmerinnen ……………………………………….……………..
Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung …………………………………...
Kontakte mit der Kinder- und Jugendhilfe …………………………..…..
Überleitungen in Unterstützungsangebote im Gesundheitsbereich ….
Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen ………...
Nachverfolgung …………………………………………………………….
Kostenbeteiligung des Gesundheitswesens ……………………...…….
Einbettung in „Kein Kind zurücklassen!“ …………………….…………..
Fazit …………………………………………………………………………
Finanzielle Auswirkungen ………………………………………………...
2
2
2
3
5
5
6
6
7
7
8
8
9
9
9
10
11
12
12
12
13
Drucksache 171/2017
Seite - 2 –
1. „Netzwerk Kinderzukunft“
Das „Netzwerk Kinderzukunft“ im südlichen Rhein-Erft-Kreis, das die Jugendämter Brühl,
Wesseling, Hürth und Erftstadt zusammen mit dem Brühler Marienhospital bilden, ist ein
Unterstützungssystem mit koordiniertem frühzeitigem Hilfsangebot für (werdende) Eltern,
das die Lebens- und Erziehungskompetenz ebenso wie die Versorgungs- und
Beziehungskompetenz von Eltern insbesondere in schwierigen Lebenslagen fördert. Das
Konzept des „Netzwerkes Kinderzukunft“ trägt dazu bei, risikohafte Entwicklungen und
gesundheitliche Problemlagen frühzeitig zu erkennen und Kindeswohlgefährdungen durch
eine adäquate, möglichst niederschwellige Information, Beratung und passgenaue
Hilfeleistung vorzubeugen.
Ausgangsbasis und Zielsetzung liegen im Bereich der Frühen Hilfen. Dreh- und
Angelpunkt des Angebotes ist die Kooperation und Vernetzung von Fachkräften und
Angeboten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, die im Rahmen eines webbasierten
Fallmanagementsystems eine differenzierte Feststellung (Screening) und Begleitung
(Überleitung, Nachverfolgung) des individuellen Hilfebedarfs ermöglicht.
Das Konzept geht davon aus, dass die Entwicklung von Kindern durch die Gesundheit
bzw. das Gesundheitsverhalten ihrer Eltern beeinflusst wird. Allem voran gelten auch hier
die Präventionsstandards Partizipation und Freiwilligkeit.
2. Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016
Der vorliegende Bericht basiert auf anonymisierten Rohdaten, die vom IMO-Institut zwecks
kommunenspezifischer Auswertung zur Verfügung gestellt wurden.
2.1
Anzahl Geburten
Im Berichtszeitraum wurden im Marienhospital Brühl 483 (589 in 2015) Geburten
registriert, davon 475 (451 in 2015) aus den vier am Netzwerk Kinderzukunft
teilnehmenden Kommunen Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling mit einer
Teilnahmequote am Screening-Verfahren von durchschnittlich 98,3 Prozent gegenüber 92
Prozent in 2015. Für Brühl liegt die Quote mit 99,1 Prozent (224 von 226) deutlich höher
als in 2015 (91,5 %; 204 von 223). Die Verteilung der Geburten auf die vier Kommunen ist
in Abbildung 1 dargestellt.
Seite - 3 –
Drucksache 171/2017
Abbildung 1. Geburten vom 01.01.2016 bis 31.12.2016
Eigene Darstellung
Quelle: IMO-Institut;
2.2
Alter der teilnehmenden Mütter
Das durchschnittliche Alter der teilnehmenden Mütter betrug 31 Jahre (30 Jahre in 2015)
mit einer Spannbreite von 16 bis 45 Jahren. Ein Schwerpunkt ist im Alter von 35 (22;
9,8%) bzw. 29 (20; 8,9%) Jahren zu verzeichnen (s. Tabelle 1 und Abbildung 2).
Tabelle 1. Alter der teilnehmenden Mütter
Alter der Mutter
Gültig
16
18
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Häufigkeit* Prozent**
2
,9
2
,9
7
3,1
5
2,2
6
2,7
14
6,3
5
2,2
7
3,1
14
6,3
11
4,9
13
5,8
20
8,9
7
3,1
13
5,8
Gültige
Prozente***
,9
,9
3,2
2,3
2,7
6,3
2,3
3,2
6,3
5,0
5,9
9,0
3,2
5,9
Kumulierte
Prozente
,9
1,8
5,0
7,2
10,0
16,3
18,6
21,7
28,1
33,0
38,9
48,0
51,1
57,0
Seite - 4 –
Drucksache 171/2017
Fehlend
Gesamt
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
Gesamt
System
10
14
13
22
11
8
2
3
3
3
3
1
1
1
221
3
224
4,5
6,3
5,8
9,8
4,9
3,6
,9
1,3
1,3
1,3
1,3
,4
,4
,4
98,7
1,3
100,0
4,5
6,3
5,9
10,0
5,0
3,6
,9
1,4
1,4
1,4
1,4
,5
,5
,5
100,0
61,5
67,9
73,8
83,7
88,7
92,3
93,2
94,6
95,9
97,3
98,6
99,1
99,5
100,0
Auszug IBM SPSS Statistics 24
*absolute Häufigkeit
**prozentualer Anteil der absoluten Häufigkeiten mit den fehlenden Werten (N=224)
***prozentualer Anteil ohne fehlende Werte (N=221); da die eigentliche Größe der Stichprobe bei 221 liegt, verändern
sich entsprechend die realen Prozentwerte
Abbildung 2. Alter der teilnehmenden Mütter
Auszug IBM SPSS Statistics 24 (gültige Prozente)
Seite - 5 –
Drucksache 171/2017
2.3
Erhebungsbereiche
Im Folgenden werden die Ergebnisse in den einzelnen Erhebungsbereichen des
Screening-Verfahrens
dargestellt.
Von
allen
Teilnehmerinnen
liegt
eine
Einverständniserklärung vor.
2.3.1 Persönliche Situation der Familie und des Kindes
Für alle 224 Teilnehmerinnen lag eine Krankenversicherung vor. Einen Schwerpunkt bildet
dabei die AOK mit 101 (45,1%) Fällen, gefolgt von der TKK mit 36 (16,1%) und der BKK
mit 29 (12,9%) Fällen (s. Tabelle 2).
Tabelle 2. Krankenversicherung
Krankenkasse
Gültig
AOK
BARMER BEK
BKK
BUNDESKNAP
BZ REG
DAK
DEBEKA
HUK COBURG
IKK
KKH
SOZIALAMT
TECHNIKER
VIACTIV
WEHRBEREICH
Gesamt
Häufigkeit
4
101
14
29
3
4
8
4
1
10
1
7
36
1
1
224
Prozent
1,8
45,1
6,3
12,9
1,3
1,8
3,6
1,8
,4
4,5
,4
3,1
16,1
,4
,4
100,0
Gültige
Prozente
1,8
45,1
6,3
12,9
1,3
1,8
3,6
1,8
,4
4,5
,4
3,1
16,1
,4
,4
100,0
Kumulierte
Prozente
1,8
46,9
53,1
66,1
67,4
69,2
72,8
74,6
75,0
79,5
79,9
83,0
99,1
99,6
100,0
Auszug IBM SPSS Statistics 24
Zum Zeitpunkt der Geburt waren zwei (0,9%) Mütter minderjährig. Eine (0,4%) Mutter gab
an, alleinstehend zu sein und eine (0,4%) Mutter jünger als 21 Jahre hatte bereits
mindestens ein Kind. Eine (0,4%) Mutter gab an, in einem Heim bzw. einer Pflegefamilie
aufgewachsen zu sein. Mit 27 (12,1%) Müttern war eine sprachliche und soziale
Kommunikation nicht möglich. Elf (4,9%) Mütter besaßen den Status Flüchtling. Es wurden
keine Fälle von Obdachlosigkeit konstatiert (s. Tabelle 3).
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Drucksache 171/2017
Tabelle 3. Persönliche Situation der Familie und des Kindes
Bereichsinhalt
minderjährige Mutter zum Zeitpunkt der Geburt
alleinstehend, d.h. lebt mit Kind/Kindern allein im Haushalt
bereits ein Kind im Haushalt bei mütterlichem Alter unter 21 Jahren
zum Zeitpunkt der Geburt
Mutter ist in einem Heim und/oder eine Pflegefamilie aufgewachsen
Wohnsituation: obdachlos / betreut wohnend
sprachliche und soziale Kommunikation mit der Mutter nicht möglich
Status: Flüchtling
Anzahl Prozent
2
0,9
1
0,4
1
0,4
1
0
27
11
0,4
0,0
12,1
4,9
Mehrfachnennungen möglich
2.3.2 Gesundheit von Mutter, Vater und Kind
Von den 224 Teilnehmerinnen gaben 59 (26,3%) Nikotinkonsum in der Familie oder bei
Haushaltsangehörigen und zehn (4,5%) eine Abhängigkeit von Drogen, Tabletten oder
Alkohol in der Schwangerschaft an. Bei sieben (3,1%) Familien lagen therapiebedürftige
psychische Erkrankungen vor und bei einer (0,4%) Familie gab es Anhaltspunkte für
Gewalt in der Herkunftsfamilie oder Vorgeschichte der Eltern (s. Tabelle 4). Anzeichen für
Postpartale Depression wurden nicht ausdrücklich bejaht, allerdings gaben zwei (0,9%)
Mütter an, es nicht eindeutig beantworten zu können.
Tabelle 4. Gesundheit von Mutter, Vater und Kind
Bereichsinhalt
Nikotinkonsum in der Familie / bei Haushaltsangehörigen
Abusus (Tabletten, Drogen, Alkohol) in der Schwangerschaft
bei Vater, Mutter oder Geschwistern liegen die Lebensqualität
beeinträchtigende Erkrankungen vor
bei Mutter oder Vater liegen therapiebedürftige psychische
Erkrankungen vor
Anhaltspunkte für Gewalt in der Herkunftsfamilie oder Vorgeschichte
der Eltern
Anzeichen Postpartaler Depression
Anzahl Prozent
59
26,3
10
4,5
7
3,1
9
4,0
1
0,4
0
0,0
Mehrfachnennungen möglich
2.3.3 Überforderungen
Zusätzlich zur Gesamtauswertung des Bereichs Überforderungen werden die beiden
Items zu finanziellen und wohnungsbezogenen Überforderungen differenziert ausgewertet
und separat für Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung dargestellt.
Drucksache 171/2017
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2.3.3.1 alle Teilnehmerinnen
Von den 224 Teilnehmerinnen fühlten sich 16 (7,1%) aufgrund ihrer finanziellen Situation,
17 (7,6%) aufgrund ihrer Wohnsituation, zwei (0,9%) in ihrer Beziehung zum Partner und
drei (1,3%) aufgrund fehlender Bewältigungsmöglichkeiten überfordert (s. Abbildung 3).
Neben diesen Ja-Aussagen konnten fünf (2,2%) Teilnehmerinnen ihre finanzielle
Überlastung, vier (1,8%) ihre Wohnsituation, sieben (3,1%) Belastung in der
Partnerbeziehung und sieben (3,1%) fehlende Bewältigungsmöglichkeit nicht eindeutig
beantworten.
Abbildung 3. Überforderungen
Mehrfachnennungen möglich
2.3.3.2 Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung
Alle elf Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung gaben an, hinsichtlich der finanziellen
Situation und zehn davon zusätzlich mit ihrer Wohnsituation überfordert zu sein (s. Tabelle
4).
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Drucksache 171/2017
Tabelle 4. Überforderungen bei Familien mit Fluchterfahrung
Überforderung in Bezug
auf: Die finanzielle
Situation
Überforderung in Bezug
auf: Die Wohnsituation
Nein
Ja
kann ich nicht
beantworten*
Nein
Ja
kann ich nicht
beantworten*
Status: Flüchtling
Nein
Ja
Anzahl
Anzahl
203
0
5
11
5
0
202
7
4
1
10
0
Auszug IBM SPSS Statistics 24
*resultiert aus Unsicherheit bei der Einschätzung, die innerhalb des Datensatzes nicht näher erläutert ist.
2.3.4 Schwangerschaft und Geburt
Im Bereich Schwangerschaft und Geburt werden die Items bezüglich sozialer Isolation der
Mutter sowie Bedenken bei der Entlassung differenziert ausgewertet und separat für
Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung dargestellt. Die Einschätzungen zu sozialer Isolation
der Mutter und Bedenken bei der Entlastung werden von der Koordinatorin vorgenommen
und beruhen auf der erlebten Interaktion mit den Müttern wie Versorgungssituation,
Gespräche, Informationen der Mütter zu ihrem Lebensumfeld.
2.3.4.1 alle Teilnehmerinnen
Von den 224 Teilnehmerinnen existierte bei einer (0,4%) Mutter kein Mutterpass, bei fünf
(2,2%) Müttern war erstmalig nach der 20. Schwangerschaftswoche eine
Schwangerschaftsvorsorge zu konstatieren und fünf (2,2%) Mütter hatten weniger als fünf
Vorsorgetermine während der Schwangerschaft. Bei vier (1,8%) Müttern wurden in der U1
bzw. U2 erkannte Syndrome oder neonatal erworbene Erkrankungen mit mittel- oder
langfristigen Konsequenzen erfasst. Neun (4%) Mütter schienen sozial isoliert zu sein und
bei drei (1,3%) Müttern wurden Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung
wahrgenommen. Bei zehn (4,7%) Müttern bestanden Bedenken bei der Entlassung. Es
waren keine erhöhten Anforderungen durch Mehrlingsgeburten festzuhalten (s. Tabelle 6).
Tabelle 6. Schwangerschaft und Geburt
Bereichsinhalt
Mutterpass existiert nicht
Schwangerschaftsvorsorge – erstmalig nach 20 SSW
Schwangerschaftsvorsorge – weniger als 5 bei der Geburt
erhöhte Anforderungen durch Mehrlinge
in der U1/U2 erkannte Syndrome oder neonatal erworbene
Erkrankungen mit mittel- oder langfristigen Konsequenzen
Mutter erscheint sozial isoliert
Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung
Bedenken bei der Entlassung
Mehrfachnennungen möglich
Anzahl Prozent
1
0,4
5
2,2
5
2,2
0
0,0
4
1,8
9
3
10
4,0
1,3
4,7
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Drucksache 171/2017
2.3.4.2 Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung
Ein erhöhtes Risikopotential für Mütter mit Fluchterfahrung zeigte sich insbesondere darin,
dass sieben von elf Müttern sozial isoliert erschienen und ebenfalls bei sieben eindeutig
Bedenken bei der Entlassung bestanden (s. Tabelle 7).
Tabelle 7. Risikofaktoren bei Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung
Mutter erscheint sozial
isoliert
Es bestehen Bedenken
bei der Entlassung !
Nein
Ja
kann ich nicht
beantworten*
Nein
Ja
kann ich nicht
beantworten*
Status: Flüchtling
Nein
Ja
Anzahl
Anzahl
211
4
2
7
0
0
207
3
3
2
7
2
Auszug IBM SPSS Statistics 24
*resultiert aus Unsicherheit bei der Einschätzung, die innerhalb des Datensatzes nicht näher erläutert ist.
2.3.5 Kontakte mit der Kinder- und Jugendhilfe
Drei (1,3%) Mütter gaben an, dass bereits Kontakte mit der Kinder- und Jugendhilfe
(Jugendamt; ohne Frühe Hilfen) bestehen. In einem Fall (0,4%) wurde eine Meldung nach
§ 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) übermittelt. Aussagen zu
Inobhutnahme bzw. Sorgerechtsentzug sind keine festzustellen.
2.3.6 Überleitungen in Unterstützungsangebote im Gesundheitsbereich
Bei erhöhtem Risikopotential wird die Vermittlung zu anderen Institutionen/Personen im
Gesundheitsbereich angestrebt. Eine Ausnahme bilden die Mitarbeiterinnen der Frühen
Hilfen, die als dem Sozialbereich zugehöriger Dienst ggf. im Rahmen eines vorgezogenen
Elternbesuches einbezogen werden. Im Berichtszeitraum wurden von der Koordinatorin
mittels telefonischer oder persönlicher Vermittlung insgesamt 46 (20,5%) Überleitungen in
Unterstützungsangebote wie Hebammen (Heb), Familienhebammen (FH), Kinderarzt
(KA), Gesundheitsamt (GA), Frühe Hilfen, Jugendamt (JA), Kinderklinik vorgenommen (s.
Tabelle 8). In allen Fällen liegt eine entsprechende Schweigepflichtentbindung vor. In der
Regel wird bei den eingebundenen Personen eine Rückmeldung erbeten, ob die Familie
angekommen ist bzw. den vorab vereinbarten Termin wahrgenommen hat. 2016 waren in
diesem Zusammenhang beispielsweise 46 Folgekontakte zu Hebammen und neun zu
Kinderärzten zu verbuchen.
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Drucksache 171/2017
Tabelle 8. Überleitungen in Unterstützungsangebote
Überleitungen
Gültig
FH
FH, Heb; KA
FH; Heb
Frühe Hilfen
Frühe Hilfen; JA; KA
GA
GA/Unterkunft
Heb
Heb im Haus
Heb; Frühe Hilfen
Heb; GA
Heb; KA; Frühe Hilfen
Heb; Kinderklinik
KA
KA; GA; Frühe Hilfen
KA; Heb; Frühe Hilfen
Gesamt
Häufigkeit
178
2
1
1
2
1
4
1
22
1
2
3
1
1
2
1
1
224
Prozent
79,5
,9
,4
,4
,9
,4
1,8
,4
9,8
,4
,9
1,3
,4
,4
,9
,4
,4
100,0
Gültige
Prozente
79,5
,9
,4
,4
,9
,4
1,8
,4
9,8
,4
,9
1,3
,4
,4
,9
,4
,4
100,0
Kumulierte
Prozente
79,5
80,4
80,8
81,3
82,1
82,6
84,4
84,8
94,6
95,1
96,0
97,3
97,8
98,2
99,1
99,6
100,0
Auszug IBM SPSS Statistics 24
2.3.7 Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen
Im Kontext der Überleitungen innerhalb des Gesundheitsbereichs sowie darüber hinaus im
Sinne von Empfehlungen wurden unterschiedliche bedarfsorientierte Tätigkeiten
vorgenommen.
Im Rahmen bedarfsorientierter Angebote wurde in 19 (8,5%) Fällen ein Kontakt zu den
Mitarbeiterinnen der Frühen Hilfen angebahnt, in der Regel zwecks Durchführung eines
vorgezogenen Elternbesuches. 54 (24,1%) Mütter wurden, insbesondere im Rahmen der
Nachsorge, an eine Hebamme, Familienhebamme oder Kinderkrankenschwester
vermittelt. 15 (8,5%) Mütter wurden zum Kinderarzt oder in die Kinderklinik vermittelt bzw.
ein Besuch empfohlen. 19 (8,5%) Mütter wurden an eine Kinderkrankenschwester oder an
das
Gesundheitsamt
vermittelt,
13
(5,8%)
Mütter
an
eine
Schwangerschaftsberatungsstelle oder eine Gynäkologische Praxis und vier (1,8%)
Müttern wurde ein Besuch beim Sozialpsychiatrischen Dienst und/oder der Krankenkasse
empfohlen. Fünf (2,2%) Mütter wurden an eine Babygruppe, Stillgruppe, einen
Babysitterdienst und/oder ein Familienzentrum, vier (1,8%) an sonstige Institutionen
vermittelt oder begleitet, z.B. Adoptionsstellen, Pflegekinderstellen, Sozialamt oder
Jobcenter. Bei 39 (17,4%) Müttern war zur Verständigung ein Dolmetscher notwendig. Elf
(4,9%) Müttern wurde das Angebot der Kleiderstube nahe gebracht und mit 13 (5,8%)
Müttern wurden nach der Entlassung persönliche Gespräche bzw. Telefonate geführt (s.
Abbildung 4).
Drucksache 171/2017
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Abbildung 4. Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen
Mehrfachnennungen möglich
2.3.8 Nachverfolgung
Eine Nachverfolgung von Familien wird ausschließlich innerhalb des Gesundheitsbereichs,
d.h. Hebammen, Familienhebammen, Kinderarzt, Gesundheitsamt und Kinderklinik
durchgeführt. Nachverfolgung bedeutet, dass die Familie unter Vorlage eines schriftlichen
Einverständnisses über einen längeren Zeitraum (max. drei Jahre) begleitet wird und
regelmäßig (im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen) Rückmeldungen von den
beteiligten Institutionen und Personen eingeholt werden.
2016 wurden insgesamt 22 Nachverfolgungsbogen angelegt: vier aus 2013 (Kinderarzt),
fünf aus 2014 (Kinderarzt), fünf aus 2015 (Kinderarzt) und acht (3,6%) in 2016 (Kinderarzt;
Hebamme).
An die Mitarbeiterinnen der Frühen Hilfen vermittelte Fälle werden dort entsprechend
außerhalb des Gesundheitswesens nachverfolgt bzw. dokumentiert. Derzeit steht dafür im
Rahmen des „Netzwerkes Kinderzukunft“ ein sog. Registerbogen zur Verfügung, der sich
allerdings in der derzeitigen, 2010 entwickelten und seit 2015 webbasierten Form als nur
bedingt nutzbringend erweist. Eine Überarbeitung wird angestrebt.
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Drucksache 171/2017
Die im November 2016 mit dem IMO-Institut, den beteiligten Kommunen des südlichen
Rhein-Erft-Kreises sowie den Kinderzukunft-Standorten Moers und Wesel diskutierte
Vorstellung, den Risiko- und Nachverfolgungsbogen des Gesundheitsbereichs im Rahmen
des Fallmanagementsystems mit dem Registerbogen der Kinder- und Jugendhilfe zu
verknüpfen, wird aufgrund der unterschiedlichen Dokumentationsformen in den beteiligten
Kommunen nicht weiter verfolgt.
3 Kostenbeteiligung des Gesundheitswesens
Nach wie vor wird, wie im Jahresbericht 2015 (s. Vorlage 330/2016) dargestellt, im Kontext
des Bundespräventionsgesetzes von 2015 die Kostenbeteiligung des Gesundheitswesens
angestrebt. Da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Konditionen insbesondere
im Hinblick auf den Einbezug von Krankenkassen verändert hat, bleibt die Möglichkeit
einer Antragstellung zum jetzigen Zeitpunkt abzuwarten. War bisher die Einbindung einer
Krankenkasse auf Basis einer Kooperationsvereinbarung ohne Kostenbeteiligung
erwünscht, ist seit Januar 2017 die Beteiligung einer Krankenkasse unter
Kostenbeteiligung verpflichtend. Der G-BA hat für 2017 eine Ausschreibung zum
Themenbereich „Kinder und Jugendliche“ in Aussicht gestellt; sobald der genaue Zeitpunkt
bekannt ist, wird das Antragsverfahren – wie geplant – auf den Weg gebracht. Allerdings
gilt es vorab, für den Südlichen Rhein-Erft-Kreis eine Krankenkasse zu gewinnen, sich
unter den geänderten Anforderungen an dem Projekt zu beteiligen.
4 Einbettung in „Kein Kind zurücklassen!“
Das Landesprogramm „Kein Kind zurücklassen!“ besteht im Aufbau einer lückenlosen
Präventionskette von der Schwangerschaft bis zum Berufseinstieg und „Netzwerk
Kinderzukunft“ vermag als dem ersten Glied der Präventionskette zugehörig (s. Abbildung
6) in überaus geeigneter Weise zum Gelingen dieses Vorhabens beizutragen.
Abbildung 6. Präventionskette
Schwangerschaft
und Geburt
Präventionskette entlang den Lebensphasen eines
Kindes
0 bis 3 Jahre
3 bis 6 Jahre
6 bis 10 Jahre
10 bis18 Jahre
Einstieg in den
Beruf
5 Fazit
Die dargestellten Zahlen lassen auch für 2017 zuverlässig annehmen, dass durch eine
differenzierte Feststellung Risikopotential frühzeitig erkannt und passgenaue entlastende
Unterstützung angeboten werden kann. Die enge Verzahnung von „Netzwerk
Kinderzukunft“ als eigenständigem Instrument mit dem Netzwerk der Frühen Hilfen wird
insbesondere im Bereich „Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen“
deutlich.
Seite - 13 –
Drucksache 171/2017
Zu betonen ist, dass es sich bei „Netzwerk Kinderzukunft“ um ein SelbsteinschätzungsVerfahren handelt, das auf subjektiven Angaben der Mütter sowie Einschätzungen der
Koordinatorin vor Ort beruht. Dennoch ist der Wert dieses primär qualitativen Verfahrens
nicht zu unterschätzen, da über die Erfassung des potentiellen Unterstützungsbedarfs von
Müttern in einer hoch sensiblen Phase die Möglichkeit einer Vermittlung in passgenaue
Angebote mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme einhergeht.
Können Hypothesen zur Langzeitwirkung einer frühzeitigen, gezielt ansetzenden
Prävention und eines damit einhergehenden finanziellen Nutzens aufgrund der Vielfalt an
einflussnehmenden Faktoren sowie der eingeschränkten Möglichkeit einer Datenerhebung
nur bedingt validiert werden, bieten die Zahlen, insbesondere im Jahresvergleich eine
solide Basis, zielorientiert zu agieren. Dabei gilt es jahresspezifische Besonderheiten und
damit einhergehende Anforderungen, beispielsweise in 2016 die Flüchtlingsthematik, in
etwaigen Handlungsableitungen zu berücksichtigen. Sich im Jahresvergleich gleich oder
ähnlich
zeigenden
Ergebnissen
kann
mit
dauerhaft(er)
installierten
Unterstützungsangeboten begegnet werden, z.B. bei Nikotinkonsum, der, bereits 2015
häufig genannt, gemäß den Angaben der Teilnehmerinnen in 2016 zugenommen hat.
Betrachtet man den Bereich „Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen“
als Gesamtindikator, zeigen die Zahlen im Jahresvergleich eine rückläufige Tendenz, bis
auf Schwangerschaftsberatung, die eine leichte Zunahme zu verzeichnen hat. Auch wenn
mit Blick auf rückläufige Zahlen der Schluss auf eine gute Information und präventive
Aufklärung im Vorfeld naheliegt, sollte der Verlauf der nächsten Jahre abgewartet und
evaluiert werden.
Im Fazit kann festgehalten werden, dass „Netzwerk Kinderzukunft“ nach wie vor als ein
funktionales Modul der Frühen Hilfen eingeschätzt und die Investition von Haushaltsmitteln
als nutzbringend betrachtet werden kann.
6 Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für 2016 belaufen sich auf insgesamt 15.999,73 Euro (16.251,96 Euro in 2015)
und setzen sich wie in Tabelle 9 dargestellt zusammen. Die Kosten pro Kind betragen
70,80 Euro (72,88 Euro in 2015).
Tabelle 9. Kostenaufstellung
lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
Kostenbereich
Brutto-Personalkosten
IMO-Institut GmbH (Projektbegleitung)
Heinrich-Meng-Institut gGmbH (Fachaufsicht)
Firma Ontaris (Fallmanagementsystem)
Firma Tiga Media (Flyer)
Weiterbildung Koordinatorin
Gesamtkosten
2016
13.932,70
215,90
958,28
892,85
0,00
0,00
15.999,73
2015
13.789,82
157,64
978,36
1.097,01
180,38
48,75
16.251,96