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Vorlage ("Netzwerk Kinderzukunft" - Jahresbericht 2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
617 kB
Datum
01.06.2017
Erstellt
22.05.17, 17:27
Aktualisiert
22.05.17, 17:27

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 51 Dreßen-Schneider Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 04.05.2017 171/2017 Betreff "Netzwerk Kinderzukunft" - Jahresbericht 2016 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Burkhardt Gast i.V. Flatten Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: 1 2 2.1 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.3.1 2.3.3.2 2.3.4 2.3.4.1 2.3.4.2 2.3.5 2.3.6 2.3.7 2.3.8 3 4 5 6 „Netzwerk Kinderzukunft“ ………………………………………………… Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 ………………..………… Anzahl Geburten …………………………………………….……………. Alter der Teilnehmerinnen ……………………………………………….. Erhebungsbereiche ……………………………………………………….. Persönliche Situation der Familie und des Kindes …………...……….. Gesundheit von Mutter, Vater und Kind ………………………….…….. Überforderungen ………………………………………………..………… alle Teilnehmerinnen ……………………………………………………… Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung …………………………………... Schwangerschaft und Geburt ……………………………………………. alle Teilnehmerinnen ……………………………………….…………….. Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung …………………………………... Kontakte mit der Kinder- und Jugendhilfe …………………………..….. Überleitungen in Unterstützungsangebote im Gesundheitsbereich …. Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen ………... Nachverfolgung ……………………………………………………………. Kostenbeteiligung des Gesundheitswesens ……………………...……. Einbettung in „Kein Kind zurücklassen!“ …………………….………….. Fazit ………………………………………………………………………… Finanzielle Auswirkungen ………………………………………………... 2 2 2 3 5 5 6 6 7 7 8 8 9 9 9 10 11 12 12 12 13 Drucksache 171/2017 Seite - 2 – 1. „Netzwerk Kinderzukunft“ Das „Netzwerk Kinderzukunft“ im südlichen Rhein-Erft-Kreis, das die Jugendämter Brühl, Wesseling, Hürth und Erftstadt zusammen mit dem Brühler Marienhospital bilden, ist ein Unterstützungssystem mit koordiniertem frühzeitigem Hilfsangebot für (werdende) Eltern, das die Lebens- und Erziehungskompetenz ebenso wie die Versorgungs- und Beziehungskompetenz von Eltern insbesondere in schwierigen Lebenslagen fördert. Das Konzept des „Netzwerkes Kinderzukunft“ trägt dazu bei, risikohafte Entwicklungen und gesundheitliche Problemlagen frühzeitig zu erkennen und Kindeswohlgefährdungen durch eine adäquate, möglichst niederschwellige Information, Beratung und passgenaue Hilfeleistung vorzubeugen. Ausgangsbasis und Zielsetzung liegen im Bereich der Frühen Hilfen. Dreh- und Angelpunkt des Angebotes ist die Kooperation und Vernetzung von Fachkräften und Angeboten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, die im Rahmen eines webbasierten Fallmanagementsystems eine differenzierte Feststellung (Screening) und Begleitung (Überleitung, Nachverfolgung) des individuellen Hilfebedarfs ermöglicht. Das Konzept geht davon aus, dass die Entwicklung von Kindern durch die Gesundheit bzw. das Gesundheitsverhalten ihrer Eltern beeinflusst wird. Allem voran gelten auch hier die Präventionsstandards Partizipation und Freiwilligkeit. 2. Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 Der vorliegende Bericht basiert auf anonymisierten Rohdaten, die vom IMO-Institut zwecks kommunenspezifischer Auswertung zur Verfügung gestellt wurden. 2.1 Anzahl Geburten Im Berichtszeitraum wurden im Marienhospital Brühl 483 (589 in 2015) Geburten registriert, davon 475 (451 in 2015) aus den vier am Netzwerk Kinderzukunft teilnehmenden Kommunen Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling mit einer Teilnahmequote am Screening-Verfahren von durchschnittlich 98,3 Prozent gegenüber 92 Prozent in 2015. Für Brühl liegt die Quote mit 99,1 Prozent (224 von 226) deutlich höher als in 2015 (91,5 %; 204 von 223). Die Verteilung der Geburten auf die vier Kommunen ist in Abbildung 1 dargestellt. Seite - 3 – Drucksache 171/2017 Abbildung 1. Geburten vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 Eigene Darstellung Quelle: IMO-Institut; 2.2 Alter der teilnehmenden Mütter Das durchschnittliche Alter der teilnehmenden Mütter betrug 31 Jahre (30 Jahre in 2015) mit einer Spannbreite von 16 bis 45 Jahren. Ein Schwerpunkt ist im Alter von 35 (22; 9,8%) bzw. 29 (20; 8,9%) Jahren zu verzeichnen (s. Tabelle 1 und Abbildung 2). Tabelle 1. Alter der teilnehmenden Mütter Alter der Mutter Gültig 16 18 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Häufigkeit* Prozent** 2 ,9 2 ,9 7 3,1 5 2,2 6 2,7 14 6,3 5 2,2 7 3,1 14 6,3 11 4,9 13 5,8 20 8,9 7 3,1 13 5,8 Gültige Prozente*** ,9 ,9 3,2 2,3 2,7 6,3 2,3 3,2 6,3 5,0 5,9 9,0 3,2 5,9 Kumulierte Prozente ,9 1,8 5,0 7,2 10,0 16,3 18,6 21,7 28,1 33,0 38,9 48,0 51,1 57,0 Seite - 4 – Drucksache 171/2017 Fehlend Gesamt 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 Gesamt System 10 14 13 22 11 8 2 3 3 3 3 1 1 1 221 3 224 4,5 6,3 5,8 9,8 4,9 3,6 ,9 1,3 1,3 1,3 1,3 ,4 ,4 ,4 98,7 1,3 100,0 4,5 6,3 5,9 10,0 5,0 3,6 ,9 1,4 1,4 1,4 1,4 ,5 ,5 ,5 100,0 61,5 67,9 73,8 83,7 88,7 92,3 93,2 94,6 95,9 97,3 98,6 99,1 99,5 100,0 Auszug IBM SPSS Statistics 24 *absolute Häufigkeit **prozentualer Anteil der absoluten Häufigkeiten mit den fehlenden Werten (N=224) ***prozentualer Anteil ohne fehlende Werte (N=221); da die eigentliche Größe der Stichprobe bei 221 liegt, verändern sich entsprechend die realen Prozentwerte Abbildung 2. Alter der teilnehmenden Mütter Auszug IBM SPSS Statistics 24 (gültige Prozente) Seite - 5 – Drucksache 171/2017 2.3 Erhebungsbereiche Im Folgenden werden die Ergebnisse in den einzelnen Erhebungsbereichen des Screening-Verfahrens dargestellt. Von allen Teilnehmerinnen liegt eine Einverständniserklärung vor. 2.3.1 Persönliche Situation der Familie und des Kindes Für alle 224 Teilnehmerinnen lag eine Krankenversicherung vor. Einen Schwerpunkt bildet dabei die AOK mit 101 (45,1%) Fällen, gefolgt von der TKK mit 36 (16,1%) und der BKK mit 29 (12,9%) Fällen (s. Tabelle 2). Tabelle 2. Krankenversicherung Krankenkasse Gültig AOK BARMER BEK BKK BUNDESKNAP BZ REG DAK DEBEKA HUK COBURG IKK KKH SOZIALAMT TECHNIKER VIACTIV WEHRBEREICH Gesamt Häufigkeit 4 101 14 29 3 4 8 4 1 10 1 7 36 1 1 224 Prozent 1,8 45,1 6,3 12,9 1,3 1,8 3,6 1,8 ,4 4,5 ,4 3,1 16,1 ,4 ,4 100,0 Gültige Prozente 1,8 45,1 6,3 12,9 1,3 1,8 3,6 1,8 ,4 4,5 ,4 3,1 16,1 ,4 ,4 100,0 Kumulierte Prozente 1,8 46,9 53,1 66,1 67,4 69,2 72,8 74,6 75,0 79,5 79,9 83,0 99,1 99,6 100,0 Auszug IBM SPSS Statistics 24 Zum Zeitpunkt der Geburt waren zwei (0,9%) Mütter minderjährig. Eine (0,4%) Mutter gab an, alleinstehend zu sein und eine (0,4%) Mutter jünger als 21 Jahre hatte bereits mindestens ein Kind. Eine (0,4%) Mutter gab an, in einem Heim bzw. einer Pflegefamilie aufgewachsen zu sein. Mit 27 (12,1%) Müttern war eine sprachliche und soziale Kommunikation nicht möglich. Elf (4,9%) Mütter besaßen den Status Flüchtling. Es wurden keine Fälle von Obdachlosigkeit konstatiert (s. Tabelle 3). Seite - 6 – Drucksache 171/2017 Tabelle 3. Persönliche Situation der Familie und des Kindes Bereichsinhalt minderjährige Mutter zum Zeitpunkt der Geburt alleinstehend, d.h. lebt mit Kind/Kindern allein im Haushalt bereits ein Kind im Haushalt bei mütterlichem Alter unter 21 Jahren zum Zeitpunkt der Geburt Mutter ist in einem Heim und/oder eine Pflegefamilie aufgewachsen Wohnsituation: obdachlos / betreut wohnend sprachliche und soziale Kommunikation mit der Mutter nicht möglich Status: Flüchtling Anzahl Prozent 2 0,9 1 0,4 1 0,4 1 0 27 11 0,4 0,0 12,1 4,9 Mehrfachnennungen möglich 2.3.2 Gesundheit von Mutter, Vater und Kind Von den 224 Teilnehmerinnen gaben 59 (26,3%) Nikotinkonsum in der Familie oder bei Haushaltsangehörigen und zehn (4,5%) eine Abhängigkeit von Drogen, Tabletten oder Alkohol in der Schwangerschaft an. Bei sieben (3,1%) Familien lagen therapiebedürftige psychische Erkrankungen vor und bei einer (0,4%) Familie gab es Anhaltspunkte für Gewalt in der Herkunftsfamilie oder Vorgeschichte der Eltern (s. Tabelle 4). Anzeichen für Postpartale Depression wurden nicht ausdrücklich bejaht, allerdings gaben zwei (0,9%) Mütter an, es nicht eindeutig beantworten zu können. Tabelle 4. Gesundheit von Mutter, Vater und Kind Bereichsinhalt Nikotinkonsum in der Familie / bei Haushaltsangehörigen Abusus (Tabletten, Drogen, Alkohol) in der Schwangerschaft bei Vater, Mutter oder Geschwistern liegen die Lebensqualität beeinträchtigende Erkrankungen vor bei Mutter oder Vater liegen therapiebedürftige psychische Erkrankungen vor Anhaltspunkte für Gewalt in der Herkunftsfamilie oder Vorgeschichte der Eltern Anzeichen Postpartaler Depression Anzahl Prozent 59 26,3 10 4,5 7 3,1 9 4,0 1 0,4 0 0,0 Mehrfachnennungen möglich 2.3.3 Überforderungen Zusätzlich zur Gesamtauswertung des Bereichs Überforderungen werden die beiden Items zu finanziellen und wohnungsbezogenen Überforderungen differenziert ausgewertet und separat für Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung dargestellt. Drucksache 171/2017 Seite - 7 – 2.3.3.1 alle Teilnehmerinnen Von den 224 Teilnehmerinnen fühlten sich 16 (7,1%) aufgrund ihrer finanziellen Situation, 17 (7,6%) aufgrund ihrer Wohnsituation, zwei (0,9%) in ihrer Beziehung zum Partner und drei (1,3%) aufgrund fehlender Bewältigungsmöglichkeiten überfordert (s. Abbildung 3). Neben diesen Ja-Aussagen konnten fünf (2,2%) Teilnehmerinnen ihre finanzielle Überlastung, vier (1,8%) ihre Wohnsituation, sieben (3,1%) Belastung in der Partnerbeziehung und sieben (3,1%) fehlende Bewältigungsmöglichkeit nicht eindeutig beantworten. Abbildung 3. Überforderungen Mehrfachnennungen möglich 2.3.3.2 Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung Alle elf Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung gaben an, hinsichtlich der finanziellen Situation und zehn davon zusätzlich mit ihrer Wohnsituation überfordert zu sein (s. Tabelle 4). Seite - 8 – Drucksache 171/2017 Tabelle 4. Überforderungen bei Familien mit Fluchterfahrung Überforderung in Bezug auf: Die finanzielle Situation Überforderung in Bezug auf: Die Wohnsituation Nein Ja kann ich nicht beantworten* Nein Ja kann ich nicht beantworten* Status: Flüchtling Nein Ja Anzahl Anzahl 203 0 5 11 5 0 202 7 4 1 10 0 Auszug IBM SPSS Statistics 24 *resultiert aus Unsicherheit bei der Einschätzung, die innerhalb des Datensatzes nicht näher erläutert ist. 2.3.4 Schwangerschaft und Geburt Im Bereich Schwangerschaft und Geburt werden die Items bezüglich sozialer Isolation der Mutter sowie Bedenken bei der Entlassung differenziert ausgewertet und separat für Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung dargestellt. Die Einschätzungen zu sozialer Isolation der Mutter und Bedenken bei der Entlastung werden von der Koordinatorin vorgenommen und beruhen auf der erlebten Interaktion mit den Müttern wie Versorgungssituation, Gespräche, Informationen der Mütter zu ihrem Lebensumfeld. 2.3.4.1 alle Teilnehmerinnen Von den 224 Teilnehmerinnen existierte bei einer (0,4%) Mutter kein Mutterpass, bei fünf (2,2%) Müttern war erstmalig nach der 20. Schwangerschaftswoche eine Schwangerschaftsvorsorge zu konstatieren und fünf (2,2%) Mütter hatten weniger als fünf Vorsorgetermine während der Schwangerschaft. Bei vier (1,8%) Müttern wurden in der U1 bzw. U2 erkannte Syndrome oder neonatal erworbene Erkrankungen mit mittel- oder langfristigen Konsequenzen erfasst. Neun (4%) Mütter schienen sozial isoliert zu sein und bei drei (1,3%) Müttern wurden Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung wahrgenommen. Bei zehn (4,7%) Müttern bestanden Bedenken bei der Entlassung. Es waren keine erhöhten Anforderungen durch Mehrlingsgeburten festzuhalten (s. Tabelle 6). Tabelle 6. Schwangerschaft und Geburt Bereichsinhalt Mutterpass existiert nicht Schwangerschaftsvorsorge – erstmalig nach 20 SSW Schwangerschaftsvorsorge – weniger als 5 bei der Geburt erhöhte Anforderungen durch Mehrlinge in der U1/U2 erkannte Syndrome oder neonatal erworbene Erkrankungen mit mittel- oder langfristigen Konsequenzen Mutter erscheint sozial isoliert Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung Bedenken bei der Entlassung Mehrfachnennungen möglich Anzahl Prozent 1 0,4 5 2,2 5 2,2 0 0,0 4 1,8 9 3 10 4,0 1,3 4,7 Seite - 9 – Drucksache 171/2017 2.3.4.2 Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung Ein erhöhtes Risikopotential für Mütter mit Fluchterfahrung zeigte sich insbesondere darin, dass sieben von elf Müttern sozial isoliert erschienen und ebenfalls bei sieben eindeutig Bedenken bei der Entlassung bestanden (s. Tabelle 7). Tabelle 7. Risikofaktoren bei Teilnehmerinnen mit Fluchterfahrung Mutter erscheint sozial isoliert Es bestehen Bedenken bei der Entlassung ! Nein Ja kann ich nicht beantworten* Nein Ja kann ich nicht beantworten* Status: Flüchtling Nein Ja Anzahl Anzahl 211 4 2 7 0 0 207 3 3 2 7 2 Auszug IBM SPSS Statistics 24 *resultiert aus Unsicherheit bei der Einschätzung, die innerhalb des Datensatzes nicht näher erläutert ist. 2.3.5 Kontakte mit der Kinder- und Jugendhilfe Drei (1,3%) Mütter gaben an, dass bereits Kontakte mit der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt; ohne Frühe Hilfen) bestehen. In einem Fall (0,4%) wurde eine Meldung nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) übermittelt. Aussagen zu Inobhutnahme bzw. Sorgerechtsentzug sind keine festzustellen. 2.3.6 Überleitungen in Unterstützungsangebote im Gesundheitsbereich Bei erhöhtem Risikopotential wird die Vermittlung zu anderen Institutionen/Personen im Gesundheitsbereich angestrebt. Eine Ausnahme bilden die Mitarbeiterinnen der Frühen Hilfen, die als dem Sozialbereich zugehöriger Dienst ggf. im Rahmen eines vorgezogenen Elternbesuches einbezogen werden. Im Berichtszeitraum wurden von der Koordinatorin mittels telefonischer oder persönlicher Vermittlung insgesamt 46 (20,5%) Überleitungen in Unterstützungsangebote wie Hebammen (Heb), Familienhebammen (FH), Kinderarzt (KA), Gesundheitsamt (GA), Frühe Hilfen, Jugendamt (JA), Kinderklinik vorgenommen (s. Tabelle 8). In allen Fällen liegt eine entsprechende Schweigepflichtentbindung vor. In der Regel wird bei den eingebundenen Personen eine Rückmeldung erbeten, ob die Familie angekommen ist bzw. den vorab vereinbarten Termin wahrgenommen hat. 2016 waren in diesem Zusammenhang beispielsweise 46 Folgekontakte zu Hebammen und neun zu Kinderärzten zu verbuchen. Seite - 10 – Drucksache 171/2017 Tabelle 8. Überleitungen in Unterstützungsangebote Überleitungen Gültig FH FH, Heb; KA FH; Heb Frühe Hilfen Frühe Hilfen; JA; KA GA GA/Unterkunft Heb Heb im Haus Heb; Frühe Hilfen Heb; GA Heb; KA; Frühe Hilfen Heb; Kinderklinik KA KA; GA; Frühe Hilfen KA; Heb; Frühe Hilfen Gesamt Häufigkeit 178 2 1 1 2 1 4 1 22 1 2 3 1 1 2 1 1 224 Prozent 79,5 ,9 ,4 ,4 ,9 ,4 1,8 ,4 9,8 ,4 ,9 1,3 ,4 ,4 ,9 ,4 ,4 100,0 Gültige Prozente 79,5 ,9 ,4 ,4 ,9 ,4 1,8 ,4 9,8 ,4 ,9 1,3 ,4 ,4 ,9 ,4 ,4 100,0 Kumulierte Prozente 79,5 80,4 80,8 81,3 82,1 82,6 84,4 84,8 94,6 95,1 96,0 97,3 97,8 98,2 99,1 99,6 100,0 Auszug IBM SPSS Statistics 24 2.3.7 Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen Im Kontext der Überleitungen innerhalb des Gesundheitsbereichs sowie darüber hinaus im Sinne von Empfehlungen wurden unterschiedliche bedarfsorientierte Tätigkeiten vorgenommen. Im Rahmen bedarfsorientierter Angebote wurde in 19 (8,5%) Fällen ein Kontakt zu den Mitarbeiterinnen der Frühen Hilfen angebahnt, in der Regel zwecks Durchführung eines vorgezogenen Elternbesuches. 54 (24,1%) Mütter wurden, insbesondere im Rahmen der Nachsorge, an eine Hebamme, Familienhebamme oder Kinderkrankenschwester vermittelt. 15 (8,5%) Mütter wurden zum Kinderarzt oder in die Kinderklinik vermittelt bzw. ein Besuch empfohlen. 19 (8,5%) Mütter wurden an eine Kinderkrankenschwester oder an das Gesundheitsamt vermittelt, 13 (5,8%) Mütter an eine Schwangerschaftsberatungsstelle oder eine Gynäkologische Praxis und vier (1,8%) Müttern wurde ein Besuch beim Sozialpsychiatrischen Dienst und/oder der Krankenkasse empfohlen. Fünf (2,2%) Mütter wurden an eine Babygruppe, Stillgruppe, einen Babysitterdienst und/oder ein Familienzentrum, vier (1,8%) an sonstige Institutionen vermittelt oder begleitet, z.B. Adoptionsstellen, Pflegekinderstellen, Sozialamt oder Jobcenter. Bei 39 (17,4%) Müttern war zur Verständigung ein Dolmetscher notwendig. Elf (4,9%) Müttern wurde das Angebot der Kleiderstube nahe gebracht und mit 13 (5,8%) Müttern wurden nach der Entlassung persönliche Gespräche bzw. Telefonate geführt (s. Abbildung 4). Drucksache 171/2017 Seite - 11 – Abbildung 4. Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen Mehrfachnennungen möglich 2.3.8 Nachverfolgung Eine Nachverfolgung von Familien wird ausschließlich innerhalb des Gesundheitsbereichs, d.h. Hebammen, Familienhebammen, Kinderarzt, Gesundheitsamt und Kinderklinik durchgeführt. Nachverfolgung bedeutet, dass die Familie unter Vorlage eines schriftlichen Einverständnisses über einen längeren Zeitraum (max. drei Jahre) begleitet wird und regelmäßig (im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen) Rückmeldungen von den beteiligten Institutionen und Personen eingeholt werden. 2016 wurden insgesamt 22 Nachverfolgungsbogen angelegt: vier aus 2013 (Kinderarzt), fünf aus 2014 (Kinderarzt), fünf aus 2015 (Kinderarzt) und acht (3,6%) in 2016 (Kinderarzt; Hebamme). An die Mitarbeiterinnen der Frühen Hilfen vermittelte Fälle werden dort entsprechend außerhalb des Gesundheitswesens nachverfolgt bzw. dokumentiert. Derzeit steht dafür im Rahmen des „Netzwerkes Kinderzukunft“ ein sog. Registerbogen zur Verfügung, der sich allerdings in der derzeitigen, 2010 entwickelten und seit 2015 webbasierten Form als nur bedingt nutzbringend erweist. Eine Überarbeitung wird angestrebt. Seite - 12 – Drucksache 171/2017 Die im November 2016 mit dem IMO-Institut, den beteiligten Kommunen des südlichen Rhein-Erft-Kreises sowie den Kinderzukunft-Standorten Moers und Wesel diskutierte Vorstellung, den Risiko- und Nachverfolgungsbogen des Gesundheitsbereichs im Rahmen des Fallmanagementsystems mit dem Registerbogen der Kinder- und Jugendhilfe zu verknüpfen, wird aufgrund der unterschiedlichen Dokumentationsformen in den beteiligten Kommunen nicht weiter verfolgt. 3 Kostenbeteiligung des Gesundheitswesens Nach wie vor wird, wie im Jahresbericht 2015 (s. Vorlage 330/2016) dargestellt, im Kontext des Bundespräventionsgesetzes von 2015 die Kostenbeteiligung des Gesundheitswesens angestrebt. Da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Konditionen insbesondere im Hinblick auf den Einbezug von Krankenkassen verändert hat, bleibt die Möglichkeit einer Antragstellung zum jetzigen Zeitpunkt abzuwarten. War bisher die Einbindung einer Krankenkasse auf Basis einer Kooperationsvereinbarung ohne Kostenbeteiligung erwünscht, ist seit Januar 2017 die Beteiligung einer Krankenkasse unter Kostenbeteiligung verpflichtend. Der G-BA hat für 2017 eine Ausschreibung zum Themenbereich „Kinder und Jugendliche“ in Aussicht gestellt; sobald der genaue Zeitpunkt bekannt ist, wird das Antragsverfahren – wie geplant – auf den Weg gebracht. Allerdings gilt es vorab, für den Südlichen Rhein-Erft-Kreis eine Krankenkasse zu gewinnen, sich unter den geänderten Anforderungen an dem Projekt zu beteiligen. 4 Einbettung in „Kein Kind zurücklassen!“ Das Landesprogramm „Kein Kind zurücklassen!“ besteht im Aufbau einer lückenlosen Präventionskette von der Schwangerschaft bis zum Berufseinstieg und „Netzwerk Kinderzukunft“ vermag als dem ersten Glied der Präventionskette zugehörig (s. Abbildung 6) in überaus geeigneter Weise zum Gelingen dieses Vorhabens beizutragen. Abbildung 6. Präventionskette Schwangerschaft und Geburt Präventionskette entlang den Lebensphasen eines Kindes 0 bis 3 Jahre 3 bis 6 Jahre 6 bis 10 Jahre 10 bis18 Jahre Einstieg in den Beruf 5 Fazit Die dargestellten Zahlen lassen auch für 2017 zuverlässig annehmen, dass durch eine differenzierte Feststellung Risikopotential frühzeitig erkannt und passgenaue entlastende Unterstützung angeboten werden kann. Die enge Verzahnung von „Netzwerk Kinderzukunft“ als eigenständigem Instrument mit dem Netzwerk der Frühen Hilfen wird insbesondere im Bereich „Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen“ deutlich. Seite - 13 – Drucksache 171/2017 Zu betonen ist, dass es sich bei „Netzwerk Kinderzukunft“ um ein SelbsteinschätzungsVerfahren handelt, das auf subjektiven Angaben der Mütter sowie Einschätzungen der Koordinatorin vor Ort beruht. Dennoch ist der Wert dieses primär qualitativen Verfahrens nicht zu unterschätzen, da über die Erfassung des potentiellen Unterstützungsbedarfs von Müttern in einer hoch sensiblen Phase die Möglichkeit einer Vermittlung in passgenaue Angebote mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme einhergeht. Können Hypothesen zur Langzeitwirkung einer frühzeitigen, gezielt ansetzenden Prävention und eines damit einhergehenden finanziellen Nutzens aufgrund der Vielfalt an einflussnehmenden Faktoren sowie der eingeschränkten Möglichkeit einer Datenerhebung nur bedingt validiert werden, bieten die Zahlen, insbesondere im Jahresvergleich eine solide Basis, zielorientiert zu agieren. Dabei gilt es jahresspezifische Besonderheiten und damit einhergehende Anforderungen, beispielsweise in 2016 die Flüchtlingsthematik, in etwaigen Handlungsableitungen zu berücksichtigen. Sich im Jahresvergleich gleich oder ähnlich zeigenden Ergebnissen kann mit dauerhaft(er) installierten Unterstützungsangeboten begegnet werden, z.B. bei Nikotinkonsum, der, bereits 2015 häufig genannt, gemäß den Angaben der Teilnehmerinnen in 2016 zugenommen hat. Betrachtet man den Bereich „Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen“ als Gesamtindikator, zeigen die Zahlen im Jahresvergleich eine rückläufige Tendenz, bis auf Schwangerschaftsberatung, die eine leichte Zunahme zu verzeichnen hat. Auch wenn mit Blick auf rückläufige Zahlen der Schluss auf eine gute Information und präventive Aufklärung im Vorfeld naheliegt, sollte der Verlauf der nächsten Jahre abgewartet und evaluiert werden. Im Fazit kann festgehalten werden, dass „Netzwerk Kinderzukunft“ nach wie vor als ein funktionales Modul der Frühen Hilfen eingeschätzt und die Investition von Haushaltsmitteln als nutzbringend betrachtet werden kann. 6 Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für 2016 belaufen sich auf insgesamt 15.999,73 Euro (16.251,96 Euro in 2015) und setzen sich wie in Tabelle 9 dargestellt zusammen. Die Kosten pro Kind betragen 70,80 Euro (72,88 Euro in 2015). Tabelle 9. Kostenaufstellung lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 Kostenbereich Brutto-Personalkosten IMO-Institut GmbH (Projektbegleitung) Heinrich-Meng-Institut gGmbH (Fachaufsicht) Firma Ontaris (Fallmanagementsystem) Firma Tiga Media (Flyer) Weiterbildung Koordinatorin Gesamtkosten 2016 13.932,70 215,90 958,28 892,85 0,00 0,00 15.999,73 2015 13.789,82 157,64 978,36 1.097,01 180,38 48,75 16.251,96