Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        99 kB
                    Datum
                        10.07.2017
                    Erstellt
                        20.06.17, 14:49
                    Aktualisiert
                        20.06.17, 14:49
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
50/1
Alef
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
14.06.2017
230/2017
Betreff
Fortschreibung der Vereinbarung zur Ehrenamtskarte NRW
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Freytag
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Zimmermann
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschuss beschließt, die Ehrenamtskarte auch an Freiwillige zu vergeben, die
nicht in Brühl wohnhaft sind, jedoch ihre ehrenamtliche Tätigkeit in Brühl ausüben.
Erläuterungen:
Am 01.12.2015 wurde die Ehrenamtskarte NRW in Brühl eingeführt.
Die Vergabekriterien für die Ehrenamtskarte werden den Kommunen bei der Einführung
nicht vollumfänglich vom Ministerium vorgegeben. Vorgegeben ist der Umfang des
Engagements, der gemäß § 2 dieser Vereinbarung wöchentlich mindestens fünf Stunden
betragen muss bzw. wenigstens 250 Stunden im Jahr. In der Brühler Vereinbarung wurde
zudem geregelt, dass die Ehrenamtskarte nur an Brühler Bürgerinnen und Bürger
ausgegeben werden soll.
Die letztgenannte, individuelle Voraussetzung führt dazu, dass Personen, die in Brühl
nachweislich in hohem Umfang ehrenamtlich tätig sind, keine Ehrenamtskarte erhalten
können, weil
● die Verwaltung ihres Wohnortes die Ehrenamtskarte noch nicht eingeführt hat
oder
● im Wohnort die Ehrenamtskarte nur an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben wird,
die im Wohnort ehrenamtlich tätig sind.
Aktuelle Fälle haben gezeigt, dass Freiwillige, die sich in hohem Maße in Brühl
engagieren, aufgrund der individuellen Regelung in Brühl nicht in den Genuss der
Ehrenamtskarte NRW kommen können. Die Anerkennung eines umfangreichen
Ehrenamtes in Brühl, soll deshalb fortan nicht auf Brühler Bürgerinnen und Bürger
beschränkt bleiben, sondern auch auf Nicht- Brühler/innen ausgedehnt werden. Dazu soll
Drucksache 230/2017
Seite - 2 –
der § 2 der Vereinbarung mit dem Land NRW wie folgt entsprechend neu (Änderungen
sind unterstrichen) gefasst werden:
Mit der Ehrenamtskarte können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brühl ausgezeichnet
werden, die sich in besonderer Weise freiwillig und ehrenamtlich engagieren sowie
Freiwillige anderer Kommunen, die sich in Brühl in besonderer Weise freiwillig und
ehrenamtlich engagieren, sofern sie in ihrem Wohnort keine Ehrenamtskarte NRW
erhalten können. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements muss wöchentlich
mindestens fünf Stunden betragen (bzw. wenigstens 250 Stunden im Jahr).
Mit dieser neuen Regelung werden weiterhin Brühler/innen ausgezeichnet, die sich
unabhängig vom Einsatzort entsprechend engagieren als auch Freiwillige aus anderen
Kommunen, die in Brühl entsprechend umfangreich ehrenamtlich engagiert sind.
Diese Änderung der Vergabekriterien hat keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen,
da die Kosten für die Stadt Brühl bei der Vergabe der Ehrenamtskarte weniger von der
Anzahl der in Brühl ausgegebenen Ehrenamtskarten abhängt, sondern vielmehr von der
Inanspruchnahme der angebotenen städtischen Vergünstigungen von sämtlichen
Inhaber/innen der Ehrenamtskarte NRW im Land.
Anlage(n):
(1) Vereinbarung Ehrenamtskarte