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Vorlage (Fortschreibung der Vereinbarung zur Ehrenamtskarte NRW)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
20.06.17, 14:49
Aktualisiert
20.06.17, 14:49
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 50/1 Alef Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 14.06.2017 230/2017 Betreff Fortschreibung der Vereinbarung zur Ehrenamtskarte NRW Beratungsfolge Sozialausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Freytag Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Zimmermann Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss beschließt, die Ehrenamtskarte auch an Freiwillige zu vergeben, die nicht in Brühl wohnhaft sind, jedoch ihre ehrenamtliche Tätigkeit in Brühl ausüben. Erläuterungen: Am 01.12.2015 wurde die Ehrenamtskarte NRW in Brühl eingeführt. Die Vergabekriterien für die Ehrenamtskarte werden den Kommunen bei der Einführung nicht vollumfänglich vom Ministerium vorgegeben. Vorgegeben ist der Umfang des Engagements, der gemäß § 2 dieser Vereinbarung wöchentlich mindestens fünf Stunden betragen muss bzw. wenigstens 250 Stunden im Jahr. In der Brühler Vereinbarung wurde zudem geregelt, dass die Ehrenamtskarte nur an Brühler Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden soll. Die letztgenannte, individuelle Voraussetzung führt dazu, dass Personen, die in Brühl nachweislich in hohem Umfang ehrenamtlich tätig sind, keine Ehrenamtskarte erhalten können, weil ● die Verwaltung ihres Wohnortes die Ehrenamtskarte noch nicht eingeführt hat oder ● im Wohnort die Ehrenamtskarte nur an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben wird, die im Wohnort ehrenamtlich tätig sind. Aktuelle Fälle haben gezeigt, dass Freiwillige, die sich in hohem Maße in Brühl engagieren, aufgrund der individuellen Regelung in Brühl nicht in den Genuss der Ehrenamtskarte NRW kommen können. Die Anerkennung eines umfangreichen Ehrenamtes in Brühl, soll deshalb fortan nicht auf Brühler Bürgerinnen und Bürger beschränkt bleiben, sondern auch auf Nicht- Brühler/innen ausgedehnt werden. Dazu soll Drucksache 230/2017 Seite - 2 – der § 2 der Vereinbarung mit dem Land NRW wie folgt entsprechend neu (Änderungen sind unterstrichen) gefasst werden: Mit der Ehrenamtskarte können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brühl ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Weise freiwillig und ehrenamtlich engagieren sowie Freiwillige anderer Kommunen, die sich in Brühl in besonderer Weise freiwillig und ehrenamtlich engagieren, sofern sie in ihrem Wohnort keine Ehrenamtskarte NRW erhalten können. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements muss wöchentlich mindestens fünf Stunden betragen (bzw. wenigstens 250 Stunden im Jahr). Mit dieser neuen Regelung werden weiterhin Brühler/innen ausgezeichnet, die sich unabhängig vom Einsatzort entsprechend engagieren als auch Freiwillige aus anderen Kommunen, die in Brühl entsprechend umfangreich ehrenamtlich engagiert sind. Diese Änderung der Vergabekriterien hat keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen, da die Kosten für die Stadt Brühl bei der Vergabe der Ehrenamtskarte weniger von der Anzahl der in Brühl ausgegebenen Ehrenamtskarten abhängt, sondern vielmehr von der Inanspruchnahme der angebotenen städtischen Vergünstigungen von sämtlichen Inhaber/innen der Ehrenamtskarte NRW im Land. Anlage(n): (1) Vereinbarung Ehrenamtskarte