Daten
Kommune
Brühl
Größe
210 kB
Datum
26.06.2017
Erstellt
09.06.17, 18:26
Aktualisiert
20.06.17, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/1
Schmutzer
10 60 15
09.06.2017
220/2017
Betreff
Projekt Rathausneubau
Hier: vorübergehende Unterbringung der Dienststellen
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Rampe
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Nach dem Beschluss des Rates,
1. den denkmalgeschützten Altbau des Rathauses B am Steinweg zu sanieren,
2. den Anbau an Rathaus B abzureißen und
3. einen Neubau zu errichten,
wurde verwaltungsintern unmittelbar mit den Planungen zur Umsetzung begonnen.
Die derzeitige Planung dieser Baumaßnahmen sieht vor, dass mit dem Abriss Anfang
März 2018 begonnen werden soll und dass im 4. Quartal 2020 die Inbetriebnahme des
neuen Gebäudes erfolgen kann.
Alle derzeit in Rathaus B untergebrachten Dienststellen müssen ausgelagert werden.
Konkret bedeutet das:
- für derzeit 104 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die absehbar im Jahresverlauf neu eingestellt werden, müssen für den gesamten Zeitraum
der Baumaßnahme alternative Arbeitsplätze geschaffen werden.
- für die Einlagerung von Altakten, die Verlagerung von Fundkeller, insbesondere
Fahrräder sowie die Verlagerung von 3 Kellerräumen (Material der Hausmeister) müssen
alternative Flächen bereitgestellt werden.
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Besondere Anforderungen bestehen in Bezug auf
- die Bürgerberatung mit 4 Schalterplätzen, 3 Backofficeplätzen und 1 Azubiplatz,
- das Standesamt mit Trauzimmer.
Folgende Varianten wurden betrachtet:
Nutzung von Räumen in Rathaus A
Aufstellen von Containern auf Franziskanerhof
Anmietung von Büroflächen im Innenstadtbereich
Nutzung städtischer Häuser
In insgesamt 6 anzumietenden Objekten zuzüglich zweier derzeit leer stehender
städtischer Häuser hätte nicht genug Platz zur Verfügung gestanden, alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit einem Arbeitsplatz zu versorgen, so dass an einem neunten Standort
Bürocontainer hätten genutzt werden müssen.
Zur internen Betreuung des Projektes Rathausneubau habe ich eine Projektgruppe, in die
der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte einbezogen sind, eingesetzt. In der
Projektgruppensitzung wurden viele Gestaltungsvarianten andiskutiert. Eine dezentrale
kleinräumige Verteilung der Dienststellen aus Rathaus B wurde unter folgenden Aspekten
als problematisch angesehen:
-
Unübersichtlichkeit für den Bürger
Viele Wege für viele Dienststellen im Rahmen der notwendigen Zusammenarbeit
Räumliche Aufteilung einzelner Fachbereiche
Deutlich erhöhter Aufwand für die Postverteilung, längere Postwege, längere
Postlaufzeiten
Zudem ist die Kostenfrage zu betrachten.
Nach derzeitigem Stand wären alleine an Mieten und einmaligen Kosten für
Renovierungen und Herrichtungen (z.B. IT-Anbindung an Rathaus A und untereinander)
Kosten in Höhe von mindestens 540.000 € entstanden, wobei die Kostenermittlung noch
nicht vollständig erfolgt war.
Unabhängig der Prüfung der baulichen Zulässigkeit sowie die Einhaltung der Vorschriften
in Hinblick auf Abstandsflächen, Rettungswege usw. wurden vom Gebäudemanagement
die Kosten für die Umsetzung einer Containeranlage aus Brühl-Ost auf den
Franziskanerhof mit ca. 35.000 € ermittelt. Bei doppelstöckiger Nutzung fallen neben den
Kosten für das Versetzen Kosten für eine Treppenanlage an, der Gesamtaufwand beläuft
sich dann auf ca. 90.000 €. Letztendlich könnten in einer doppelstöckigen Containeranlage
auf dem Franziskanerhof ca. 26 Mitarbeiter untergebracht werden, wenn nicht
Führungskräften ein „Doppelbüro“ zur alleinigen Nutzung (mit größerem
Besprechungstisch) zur Verfügung gestellt wird.
Als weiterer Lösungsansatz wurde daher zur Untersuchung beauftragt, lediglich Räume in
Rathaus A sowie Mieträume am Janshof und in der Schlossstraße zu nutzen und alle
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verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zentral in der Containeranlage in BrühlOst, Hedwig-Gries-Straße 100, unterzubringen.
Nach ausführlicher Diskussion aller Gründe für und wider einer dezentralen oder zentralen
Unterbringung als Ausweichstandort wurde der Grundsatzbeschluss getroffen, dass
- von einer dezentralen Unterbringung der Dienststellen abgesehen wird,
- das Bürgeramt in Rathaus A, Ratssaal und Empore des Ratssaales, untergebracht
wird,
- für die Politessen und 2 Mitarbeiterinnen der Verkehrsabteilung Büroräume im Haus
Janshof 5-7 (oberhalb der AOK) angemietet werden,
- freie Büroräume in der Schlossstraße 2 („4. Flügel des Rathauses“, oberhalb der
Familien- und Erziehungsberatungsstelle) angemietet werden.
- die Unterbringung der Dienststellen aus Rathaus B weitestgehend zentral in der
Containeranlage Hedwig-Gries-Straße in Brühl-Ost erfolgen soll.
Die Erfordernisse einzelner Dienststellen oder Arbeitsbereiche machen eventuell die
Zurverfügungstellung anderweitiger Unterbringungsmöglichkeiten erforderlich. Zudem
muss auch eine Einbeziehung einzelner Dienststellen aus Rathaus A in Umzugspläne in
Erwägung gezogen werden.
Fachbereich 10 befindet sich nun in der Detailplanung. Dazu wird mit allen betroffenen
Fachbereichen und Abteilungen beraten, um die Detailfragen der Unterbringung
abzuklären. Ziel ist, für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einschränkungen, die sich
ergeben werden, möglichst klein zu halten und eine funktionsfähige Verwaltung für diese
Übergangsphase zu gewährleisten.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird über die bereits erfolgte Information hinaus im
städtischen Intranet eine Kommunikationsplattform geschaffen, über die sie über den
Fortgang der Überlegungen zur Unterbringung informieren werden. Das Forum soll auch
dazu genutzt werden, alle Ideen und Bemerkungen mitzuteilen. Fachbereich 10 und alle
Vorgesetzten sind um jeden Hinweis dankbar, was alles zu berücksichtigen ist, um den
Umzug und ein ungestörtes Arbeiten nach dem Umzug zu ermöglichen.
Derzeit werden konkret folgende Varianten weiter verfolgt und auf ihre Machbarkeit
geprüft:
Nutzung von Räumen in Rathaus A
Die Dezernentin II (Frau Burkhardt + Sekretariat), FB 80 (Herr Kalle + 1 Mitarbeiter N. N.)
sowie eventuell der Personalrat (2 Personen) sollen möglichst in Rathaus A untergebracht
werden.
Da hier keine nutzbare Raumreserve besteht, bedeutet dies, eine kleine
Organisationseinheit aus Rathaus A ausziehen zu lassen oder die Fraktionsräume zu
nutzen
Vorteil
Unterbringung des gesamten Verwaltungsvorstandes in einem Gebäude
Unterbringung von FB 80 im zuständigen Dezernat
Unterbringung des Personalrates in räumlicher Nähe zu einer großen Anzahl von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Bürgermeister und FB 10.
Nachteil
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Einbezug weiterer Dienststellen in die Umzüge
Fraktionen
- müssen sich selbst um die Anmietung von Räumen bemühen,
- erhalten außerhalb des Rathauses Büroräume, die von der Stadt angemietet werden,
zugewiesen.
Die Kosten hierfür hat die Stadt zu tragen.
Ratssaal und Empore des Ratssaals werden zur Unterbringung der Bürgerberatung
genutzt. Diese Einrichtung muss im Innenstadtbereich verbleiben. Derzeit ergeben sich
keine Möglichkeiten, für die Bürgerberatung mit 4 Schalterplätzen, 3 Backofficeplätzen und
1 Azubiplatz sowie 3 weiteren Büroarbeitsplatzen geeignete Räume, etwa ein
barrierefreies Ladenlokal, im Innenstadtbereich anzumieten. Fachbereich 13 prüft derzeit,
welche Räumlichkeiten für die Durchführung von Ratssitzungen usw. geeignet sind.
Vorteil
Die meistbesuchte städtische Dienststelle bleibt im Rathaus.
Behindertengerechter Zugang
Nachteil
Wegfall des Ratssaales und der Empore für städtische Veranstaltungen, insbesondere
Verlagerung der Sitzungen des Rates und des Jugendhilfeausschusses, themenbezogen
auch anderer Ausschüsse für die Dauer von 3 ½ bis 4 Jahren in eine Aula.
Ebenso schwierig erscheint die Anmietung eines geeigneten Raumes für das Standesamt
mit Trauzimmer und 4 Arbeitsplätzen (FBL 33 + 3 Standesbeamte).
Sofern keine andere Möglichkeit gefunden wird kann eine Nutzung des Kapitelsaales als
Trauzimmerin Frage kommen. Die erforderlichen Arbeitsplätze müssten in Rathaus A
geschaffen werden, wobei sich hier die Fraktionsräume wegen der räumlichen Nähe zu
Bürgerberatung im Ratssaal und Trauzimmer im Kapitelsaal anbieten würden.
Vorteil
Die Nutzung des Kapitelsaals als Trauzimmer und in diesem Zusammenhang 3 der
Fraktionsräume zur Unterbringung des Fachbereichsleiters und der 3 Standesbeamten
schafft räumliche Nähe zur Bürgerberatung und zum Trauzimmer.
Nachteil
Für Trauungen im Kapitelsaal wird derzeit eine Gebühr erhoben, Einnahme ca. 12.000 € /
Jahr. Auf diese Einnahme muss verzichtet werden, wenn der Kapitelsaal das alleinige
Trauzimmer im Rathaus ist. Dem Einnahmeverlust gegengerechnet werden müssten die
Kosten, die für die Anmietung geeigneter Räume anfallen würden.
Räumliche
Einschränkungen
für
Max-Ernst-Stipendiat,
Brühler
Markt,
Kulturveranstaltungen im Kapitelsaal.
Containeranlage in Brühl-Ost, Hedwig-Gries-Straße 100
Eine Wohnanlage in Brühl-Ost besteht aus insgesamt 16 Einzel-Containern, die durch
einen Mittelgang miteinander verbunden sind. Davon sind 5 Einzel-Container mit
Sondernutzungen belegt: 1x WC-Herren, 1x WC-Damen, 2 Stück als Küche +
Aufenthaltsraum, 1x Waschküche, verbleiben 11 Büros.
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Die Waschküche kann als Akten- / Lagerraum genutzt werden. Sofern die Waschküche
zurückgebaut würde, stehen je Anlage 12 „Büros“ zur Verfügung.
Küche und Aufenthaltsraum stehen in zwei gemeinsam genutzten Einzel-Containern zur
Verfügung. Der große Aufenthaltsraum könnte auch als Besprechungsraum genutzt
werden. Alternativ kann eine Raumtrennung erfolgen, so dass ein weiteres Büro zur
Verfügung steht.
Die WC-Anlagen beinhalten jeweils 2 Duschen. Deren Rückbau ist nicht erforderlich, da
genügend WC’s für Damen und Herren zur Verfügung stehen.
Jeder Einzel-Container ist (Innenmaß lt. Hersteller) 5,86 mtr. lang und 2,24 mtr. breit,
Grundfläche 13,39 m². Wegen der geringen Breite und unter Berücksichtigung der
Arbeitsstättenverordnung ist jeder Einzel-Container nur von 1 MitarbeiterIn nutzbar, wenn
auch noch Schränke oder ein Besuchertisch mit unterzubringen sind.
Es können variabel Zwischenwände entnommen werden, was auch heute teilweise schon
geschehen ist. Zwei Einzel-Container zusammen ergeben (Innenmaß lt. Hersteller) 5,86
mtr. lang und 4,67 breit eine Grundfläche von 27,84 m². In diesen Büros könnten 2
MitarbeiterInnen mit mehreren Schränken oder 3 MitarbeiterInnen mit weniger Schränken
untergebracht werden. Um alle MitarbeiterInnen und das notwendige Mobiliar
unterzubringen, ist hiervon Gebrauch zu machen.
Die derzeit noch zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Container werden renoviert
und mit der notwendigen Technik ausgestattet zur Verfügung gestellt.
Über die Nutzungsdauer der Containeranlage fallen jährliche Abschreibungskosten in
Höhe von netto 31.538 € (jährliche Abschreibung 80.824 € ./. jährliche Auflösung
Sonderposten 49.286 €) an. Zinsaufwendungen sind nicht zu berücksichtigen, da die für
den Bau der Containeranlage in Brühl-Ost aufgenommenen Kredite für die Gesamtlaufzeit
zinsfrei gewährt wurden.
Eine seriöse Kostenschätzung für die Renovierung und Herrichtung der Container
(Herausnahme von Zwischenwänden, IT-Verkabelung usw.) ist zum derzeitigen Zeitpunkt
nicht möglich.