Daten
Kommune
Brühl
Größe
115 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
20.06.17, 14:49
Aktualisiert
20.06.17, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
66
Höck/Messer
66.43.02
27.01.2017
43/2017
(499/2016)
Betreff
Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer
Bach: Änderung Planung
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95071 / 53800146
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
i.V. Brandt
Schiffer
Schulz
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Erneuerung und Sanierung der
Verrohrung des Geildorfer Baches im Eckdorfer Mühlenweg bis zur Ostseite der Alte
Bonnstraße. Sollte in Abstimmung mit Straßen NRW ein neuer Kreisverkehr Alte /
Bonnstraße / Eckdorfer Mühlenweg / An Hornsgarten errichtet werden, werden die
Arbeiten im Bereich der Alte Bonnstraße zeitlich und technisch angepasst.
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Kamerauntersuchungen der Verrohrung des Geildorfer Baches zwischen Eckdorfer
Mühlenweg 49 und der Geildorfer Straße im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser zeigten je nach Haltung einen sofortigen bis mittelfristigen Sanierungs- oder
Erneuerungsbedarf auf. Weiterhin verläuft die marode Verrohrung in einem Abschnitt unter
einem Privatgrundstück. Die Stadt Brühl plant daher die kurzfristige abschnittsweise
Verlegung und Sanierung der Verrohrung des Geildorfer Baches im Eckdorfer Mühlenweg
zwischen dem Beginn der Verrohrung und der Querung bis zur Ostseite der Alte
Bonnstraße. Das Niederschlagswasser der Grundstücke und Straßenflächen wird in
diesem Abschnitt in die Bachverrohrung geleitet. Die Sohle des Bachkanals verläuft in
Tiefen von ca. 1,50 m. Im Bereich der Alte Bonnstraße (L183) ist der Landesbetrieb
Straßenbau für die Sanierung finanziell zuständig. Die weitere Verrohrung bis zur
Geildorfer Straße ist daher mittelfristig durch den Landesbetrieb Straßenbau zu sanieren.
Ein Bodengutachten liegt noch nicht vor, ist aber bereits beauftragt.
2. Erneuerung / Sanierung
Es ist vorgesehen den teilweise auf Privatgrundstück verlaufenden vorhandenen maroden
Betonrohrkanal DN 800 bzw. DN 1000 in das öffentliche Straßengrundstück zu verlegen.
Dieser Abschnitt ist ohnehin dringend erneuerungsbedürftig. Zwei Haltungen im
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Einmündungsbereich Eckdorfer Mühlenweg und Alte Bonnstraße sollen durch einen
statischen Inliner saniert werden. Die geplante Baumaßnahme beinhaltet den Neubau
einer Haltung in offener Bauweise bis Bauwerk G10920, sowie die Innensanierung der
Haltung von G10920 bis G0195 mit einem statischen Inliner. Auf Grund der verschiedenen
Versorgungsleitungen in den beiden Gehwegen sowie der südlichen Fahrbahn ist die
Trasse des Kanals in der nördlichen Fahrbahn zwischen dem vorhandenen
Schmutzwasserkanal und dem Gehweg vorgesehen.
Der vorhandene Einlauf des offenen Baches befindet sich unmittelbar an der Grenze des
Grundstückes von Haus Nr. 49. Um dieses Grundstück nicht mehr zu tangieren, sollte
nach der bisherigen Planung das geplante Einlaufbauwerk ca. 5 m bachaufwärts
verschoben werden. Dies hätte jedoch eine Verrohrung eines bisher offenen
Bachabschnittes
zur
Folge
gehabt,
welches
gemäß
des
allgemeinem
Verschlechterungsverbotes
der
EG-Wasserrahmenrichtlinie
nur
in
seltenen
Ausnahmefällen zulässig ist. Daher wurde mit der Unteren Wasserbehörde vereinbart,
dass der offene Bachabschnitt auf ca. 25 m naturnah umtrassiert wird und so eine nahezu
rechtwinklige Anbindung an die Verrohrung erreicht werden kann. Dadurch muss der Bach
nur auf 1,5 m verrohrt werden, wird aber im offenen Bereich naturnäher als bisher
angelegt. Diese wesentliche Änderung ist der Grund der erneuten Vorlage im AfBU.
Von dem geplanten Einlaufbauwerk aus, verläuft die geplante Kanaltrasse in gerader
Führung auf ca. 4,30 m Länge vom neuen Einlaufbauwerk G10910 bis zum geplanten
Bauwerk Nr. G10915 in der nördlichen Fahrbahnmitte des Eckdorfer Mühlenweges. Der
bisher in den Bach eingeleitete Regenwasserkanal DN 500 wird an das geplante Bauwerk
G10915 angeschlossen. Im Weiteren verläuft der geplante Bachkanal parallel zur
Straßenachse auf ca. 38,00 m Länge bis zum Bauwerk Nr. G10920. Hier erfolgt der
Anschluss an den vorhandenen Bachkanal DN 800 B. Die Herstellung der geplanten
Kanäle zwischen den Bauwerken Nr. G10910 und G10920 erfolgt in offener Bauweise.
Der vorhandene Kanal DN 1000 B zwischen dem vorhandenen Einlaufbauwerk Nr. G0210
und dem vorhandenen Bauwerk Nr. G0205 wird verdämmt.
Der weiterführende Kanal DN 800 B zwischen Bauwerk Nr. G10920 und G10925 wird mit
einem statischen Inliner DN 800 saniert. Das nicht standsichere Bauwerk Nr. G0200 wird
abgebrochen und ein neues Bauwerk Nr. G10925 hergestellt. Der im Bauwerk Nr. G0200
vorhandene Zulauf wird dabei übernommen und saniert. Der weiterführende Bachkanal
DN 800 B in der Alte Bonnstraße zwischen dem geplanten Bauwerk Nr. G10925 und dem
vorhandenen Schacht Nr. G0195 wird ebenfalls mit einem statischen Inliner DN 800
saniert. In dem vorhandenen Schacht Nr. G0195 in der Alten Bonnstraße befinden sich
zwei übereinander liegende Zuläufe, die nicht fachgerecht eingebunden sind. Daher wird
der vorhandene Schacht G0195 saniert. Die beiden Zuläufe werden dabei fachgerecht
verschlossen. Hier sind die Baukosten der Leitung nach Haltungslänge zu ca. 80 % durch
den Landesbetrieb Straßenbau, zu ca. 20 % durch die Stadt Brühl zu tragen. Die
Erneuerung des Schachtes G0195 trägt der Landesbetrieb Straßenbau.
Die Hydraulik wurde geprüft, die Dimensionierung ist ausreichend.
Sollte Straßen NRW dem Wunsch der Stadt Brühl zustimmen, einen Kreisverkehr zu
errichten, kann auch eine offene Erneuerung des Bachkanals in diesem Bereich im Zuge
der Bauarbeiten erfolgen.
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3. Anschlussleitungen
Im
geplanten
Kanalabschnitt
befinden
sich
insgesamt
fünfzehn
Grundstücksanschlussleitungen und Anschlüsse von Straßeneinläufen. Zwölf von
fünfzehn Anschlussleitungen werden während der Erneuerung übernommen
(Inlinerbereich) bzw. auf den neuen Kanal umgeklemmt (Offener Kanalbau). Der
vorhandene Zulauf ca. 1,0 m vor dem vorhandenen Bauwerk Nr. G0205 wird durch zwei
neue Anschlüsse DN 150 PP ersetzt. Die neuen Anschlussleitungen (Haus 46a und SK)
werden in offener Bauweise hergestellt. Die beiden Zuläufe im Schacht Nr. G0195 werden
fachgerecht verschlossen. Die Anschlussleitungen werden im Rahmen der
weiterführenden Planung mit TV-Kamera untersucht und bewertet. Die defekten
Anschlussleitungen werden im Rahmen des Kanalbaues saniert.
4. Geplanter Bauablauf
Der Baubeginn ist ab Oktober geplant. Es wird mit einer Bauzeit von 10 Wochen
gerechnet, davon 2 Wochen außerhalb des Verkehrsbereiches für die Umtrassierung des
offenen Baches.
Im ersten Bauabschnitt wird der vorhandene Schacht Nr. G0205 abgebrochen, der
geplante Schacht Nr. G10920 hergestellt und der geplante Kanal DN 800 SB in einem
offenen Graben verlegt. Danach wird der Schacht G10925 neu hergestellt und der
Schacht G0195 sowie die Hausanschlussleitungen saniert.
Nach Fertigstellung der Kanalverlegung kann der offene Bach umtrassiert werden.
In einem zweiten Bauabschnitt wird der Inliner in die beiden Haltungen von G01925 nach
G10920 eingezogen. Die Inliner können auf Grund der angeschlossenen
Regenwasserhausanschlüsse nur bei Trockenwetter eingebaut werden.
5. Wasserrecht
Die naturnahe Umtrassierung des offenen Baches ist genehmigungspflichtig. Die
Maßnahme wurde vor Ort der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorgestellt und kann
als Nachtrag zum Gewässerunterhaltungsplan des Wasserverbandes Dickopsbach
genehmigt werden. Der Wasserverband Dickopsbach ist eingebunden.
6. Kosten
Die Kosten der Kanalerneuerung belaufen sich laut Kostenschätzung auf brutto.
Offener Kanalbau Eckdorfer Mühlenweg:
Inliner Eckdorfer Mühlenweg
Inliner Alte Bonnstraße
Umtrassierung Bach
Summe
115.000,00 €
25.000,00 €
30.000,00 €
15.000,00 €
205.000,00 €
Unter
Berücksichtigung
von
weiteren
Kosten
für
Kanaluntersuchungen,
Ingenieurleistungen, Gutachten, Genehmigungen usw. ist mit Kosten von 250.000 € zu
rechnen, dies entspricht der Kostenschätzung aus der ursprünglichen Vorlage 499/2016.
Die Erstattung des Landesbetriebes Straßenbau liegt bei ca. 28.000 €, die voraussichtlich
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2018 erfolgt. Es haben diesbezüglich bereits konstruktive Gespräche mit dem
Landesbetrieb Straßenbau stattgefunden. Wegen der vorgenannten Kosteneinsparung bei
einer Verlegung bis in die Alte Bonnstraße hinein, sollte dieser Betrag vorfinanziert
werden. Für die naturnahe Umtrassierung des offenen Baches wird ein WRRLFörderantrag gestellt, eine Förderung bis zu 80 % ist möglich
Anlage(n):
(1) Eckdorfer Mühlenweg Lageplan
(2) Eckdorfer Mühlenweg Längsschnitt
(3) Eckdorfer Mühlenweg Längsschnitt2
(4) Eckdorfer Mühlenweg Kanalbestand
(5) Eckdorfer Mühlenweg Einlaufbauwerk
(6) Eckdorfer Mühlenweg Übersichtsplan