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Vorlage (Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer Bach: Änderung Planung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
115 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
20.06.17, 14:49
Aktualisiert
20.06.17, 14:49
Vorlage (Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer Bach: Änderung Planung) Vorlage (Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer Bach: Änderung Planung) Vorlage (Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer Bach: Änderung Planung) Vorlage (Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer Bach: Änderung Planung)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 66 Höck/Messer 66.43.02 27.01.2017 43/2017 (499/2016) Betreff Eckdorfer Mühlenweg / Alte Bonnstraße: Erneuerung / Sanierung Verrohrung Geildorfer Bach: Änderung Planung Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95071 / 53800146 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt i.V. Brandt Schiffer Schulz Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Erneuerung und Sanierung der Verrohrung des Geildorfer Baches im Eckdorfer Mühlenweg bis zur Ostseite der Alte Bonnstraße. Sollte in Abstimmung mit Straßen NRW ein neuer Kreisverkehr Alte / Bonnstraße / Eckdorfer Mühlenweg / An Hornsgarten errichtet werden, werden die Arbeiten im Bereich der Alte Bonnstraße zeitlich und technisch angepasst. Erläuterungen: 1. Ausgangslage Kamerauntersuchungen der Verrohrung des Geildorfer Baches zwischen Eckdorfer Mühlenweg 49 und der Geildorfer Straße im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser zeigten je nach Haltung einen sofortigen bis mittelfristigen Sanierungs- oder Erneuerungsbedarf auf. Weiterhin verläuft die marode Verrohrung in einem Abschnitt unter einem Privatgrundstück. Die Stadt Brühl plant daher die kurzfristige abschnittsweise Verlegung und Sanierung der Verrohrung des Geildorfer Baches im Eckdorfer Mühlenweg zwischen dem Beginn der Verrohrung und der Querung bis zur Ostseite der Alte Bonnstraße. Das Niederschlagswasser der Grundstücke und Straßenflächen wird in diesem Abschnitt in die Bachverrohrung geleitet. Die Sohle des Bachkanals verläuft in Tiefen von ca. 1,50 m. Im Bereich der Alte Bonnstraße (L183) ist der Landesbetrieb Straßenbau für die Sanierung finanziell zuständig. Die weitere Verrohrung bis zur Geildorfer Straße ist daher mittelfristig durch den Landesbetrieb Straßenbau zu sanieren. Ein Bodengutachten liegt noch nicht vor, ist aber bereits beauftragt. 2. Erneuerung / Sanierung Es ist vorgesehen den teilweise auf Privatgrundstück verlaufenden vorhandenen maroden Betonrohrkanal DN 800 bzw. DN 1000 in das öffentliche Straßengrundstück zu verlegen. Dieser Abschnitt ist ohnehin dringend erneuerungsbedürftig. Zwei Haltungen im Drucksache 43/2017 Seite - 2 – Einmündungsbereich Eckdorfer Mühlenweg und Alte Bonnstraße sollen durch einen statischen Inliner saniert werden. Die geplante Baumaßnahme beinhaltet den Neubau einer Haltung in offener Bauweise bis Bauwerk G10920, sowie die Innensanierung der Haltung von G10920 bis G0195 mit einem statischen Inliner. Auf Grund der verschiedenen Versorgungsleitungen in den beiden Gehwegen sowie der südlichen Fahrbahn ist die Trasse des Kanals in der nördlichen Fahrbahn zwischen dem vorhandenen Schmutzwasserkanal und dem Gehweg vorgesehen. Der vorhandene Einlauf des offenen Baches befindet sich unmittelbar an der Grenze des Grundstückes von Haus Nr. 49. Um dieses Grundstück nicht mehr zu tangieren, sollte nach der bisherigen Planung das geplante Einlaufbauwerk ca. 5 m bachaufwärts verschoben werden. Dies hätte jedoch eine Verrohrung eines bisher offenen Bachabschnittes zur Folge gehabt, welches gemäß des allgemeinem Verschlechterungsverbotes der EG-Wasserrahmenrichtlinie nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig ist. Daher wurde mit der Unteren Wasserbehörde vereinbart, dass der offene Bachabschnitt auf ca. 25 m naturnah umtrassiert wird und so eine nahezu rechtwinklige Anbindung an die Verrohrung erreicht werden kann. Dadurch muss der Bach nur auf 1,5 m verrohrt werden, wird aber im offenen Bereich naturnäher als bisher angelegt. Diese wesentliche Änderung ist der Grund der erneuten Vorlage im AfBU. Von dem geplanten Einlaufbauwerk aus, verläuft die geplante Kanaltrasse in gerader Führung auf ca. 4,30 m Länge vom neuen Einlaufbauwerk G10910 bis zum geplanten Bauwerk Nr. G10915 in der nördlichen Fahrbahnmitte des Eckdorfer Mühlenweges. Der bisher in den Bach eingeleitete Regenwasserkanal DN 500 wird an das geplante Bauwerk G10915 angeschlossen. Im Weiteren verläuft der geplante Bachkanal parallel zur Straßenachse auf ca. 38,00 m Länge bis zum Bauwerk Nr. G10920. Hier erfolgt der Anschluss an den vorhandenen Bachkanal DN 800 B. Die Herstellung der geplanten Kanäle zwischen den Bauwerken Nr. G10910 und G10920 erfolgt in offener Bauweise. Der vorhandene Kanal DN 1000 B zwischen dem vorhandenen Einlaufbauwerk Nr. G0210 und dem vorhandenen Bauwerk Nr. G0205 wird verdämmt. Der weiterführende Kanal DN 800 B zwischen Bauwerk Nr. G10920 und G10925 wird mit einem statischen Inliner DN 800 saniert. Das nicht standsichere Bauwerk Nr. G0200 wird abgebrochen und ein neues Bauwerk Nr. G10925 hergestellt. Der im Bauwerk Nr. G0200 vorhandene Zulauf wird dabei übernommen und saniert. Der weiterführende Bachkanal DN 800 B in der Alte Bonnstraße zwischen dem geplanten Bauwerk Nr. G10925 und dem vorhandenen Schacht Nr. G0195 wird ebenfalls mit einem statischen Inliner DN 800 saniert. In dem vorhandenen Schacht Nr. G0195 in der Alten Bonnstraße befinden sich zwei übereinander liegende Zuläufe, die nicht fachgerecht eingebunden sind. Daher wird der vorhandene Schacht G0195 saniert. Die beiden Zuläufe werden dabei fachgerecht verschlossen. Hier sind die Baukosten der Leitung nach Haltungslänge zu ca. 80 % durch den Landesbetrieb Straßenbau, zu ca. 20 % durch die Stadt Brühl zu tragen. Die Erneuerung des Schachtes G0195 trägt der Landesbetrieb Straßenbau. Die Hydraulik wurde geprüft, die Dimensionierung ist ausreichend. Sollte Straßen NRW dem Wunsch der Stadt Brühl zustimmen, einen Kreisverkehr zu errichten, kann auch eine offene Erneuerung des Bachkanals in diesem Bereich im Zuge der Bauarbeiten erfolgen. Seite - 3 – Drucksache 43/2017 3. Anschlussleitungen Im geplanten Kanalabschnitt befinden sich insgesamt fünfzehn Grundstücksanschlussleitungen und Anschlüsse von Straßeneinläufen. Zwölf von fünfzehn Anschlussleitungen werden während der Erneuerung übernommen (Inlinerbereich) bzw. auf den neuen Kanal umgeklemmt (Offener Kanalbau). Der vorhandene Zulauf ca. 1,0 m vor dem vorhandenen Bauwerk Nr. G0205 wird durch zwei neue Anschlüsse DN 150 PP ersetzt. Die neuen Anschlussleitungen (Haus 46a und SK) werden in offener Bauweise hergestellt. Die beiden Zuläufe im Schacht Nr. G0195 werden fachgerecht verschlossen. Die Anschlussleitungen werden im Rahmen der weiterführenden Planung mit TV-Kamera untersucht und bewertet. Die defekten Anschlussleitungen werden im Rahmen des Kanalbaues saniert. 4. Geplanter Bauablauf Der Baubeginn ist ab Oktober geplant. Es wird mit einer Bauzeit von 10 Wochen gerechnet, davon 2 Wochen außerhalb des Verkehrsbereiches für die Umtrassierung des offenen Baches. Im ersten Bauabschnitt wird der vorhandene Schacht Nr. G0205 abgebrochen, der geplante Schacht Nr. G10920 hergestellt und der geplante Kanal DN 800 SB in einem offenen Graben verlegt. Danach wird der Schacht G10925 neu hergestellt und der Schacht G0195 sowie die Hausanschlussleitungen saniert. Nach Fertigstellung der Kanalverlegung kann der offene Bach umtrassiert werden. In einem zweiten Bauabschnitt wird der Inliner in die beiden Haltungen von G01925 nach G10920 eingezogen. Die Inliner können auf Grund der angeschlossenen Regenwasserhausanschlüsse nur bei Trockenwetter eingebaut werden. 5. Wasserrecht Die naturnahe Umtrassierung des offenen Baches ist genehmigungspflichtig. Die Maßnahme wurde vor Ort der zuständigen Unteren Wasserbehörde vorgestellt und kann als Nachtrag zum Gewässerunterhaltungsplan des Wasserverbandes Dickopsbach genehmigt werden. Der Wasserverband Dickopsbach ist eingebunden. 6. Kosten Die Kosten der Kanalerneuerung belaufen sich laut Kostenschätzung auf brutto. Offener Kanalbau Eckdorfer Mühlenweg: Inliner Eckdorfer Mühlenweg Inliner Alte Bonnstraße Umtrassierung Bach Summe 115.000,00 € 25.000,00 € 30.000,00 € 15.000,00 € 205.000,00 € Unter Berücksichtigung von weiteren Kosten für Kanaluntersuchungen, Ingenieurleistungen, Gutachten, Genehmigungen usw. ist mit Kosten von 250.000 € zu rechnen, dies entspricht der Kostenschätzung aus der ursprünglichen Vorlage 499/2016. Die Erstattung des Landesbetriebes Straßenbau liegt bei ca. 28.000 €, die voraussichtlich Drucksache 43/2017 Seite - 4 – 2018 erfolgt. Es haben diesbezüglich bereits konstruktive Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau stattgefunden. Wegen der vorgenannten Kosteneinsparung bei einer Verlegung bis in die Alte Bonnstraße hinein, sollte dieser Betrag vorfinanziert werden. Für die naturnahe Umtrassierung des offenen Baches wird ein WRRLFörderantrag gestellt, eine Förderung bis zu 80 % ist möglich Anlage(n): (1) Eckdorfer Mühlenweg Lageplan (2) Eckdorfer Mühlenweg Längsschnitt (3) Eckdorfer Mühlenweg Längsschnitt2 (4) Eckdorfer Mühlenweg Kanalbestand (5) Eckdorfer Mühlenweg Einlaufbauwerk (6) Eckdorfer Mühlenweg Übersichtsplan