Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
26.06.17, 16:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 10 0501B
20.06.2017
245/2017
Betreff
Bebauungsplan 05.01 Teilbereich B 'Unter dem Dorf'
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013
(BGBl. I S. 1548), die Aufstellung des Bebauungsplans 05.01 Teilbereich B „Unter dem
Dorf“.
Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1 und umfasst die Flurstücke
630, 68, 69, 70,71, 28, 130,129, 30, 599, 315, 324 und teilweise die Flurstücke 584, 418
und 713.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 71 bis zum Grenzpunkt der
Flurstücke 71, 72 und 584, von hier über die Straße "An Hornsgarten" (584)
zum Grenzpunkt der Flurstücke 74, 75 und 584, weiter entlang der
nordwestlichen Grenze des Flurstücks 584 bis zum Grenzpunkt der
Flurstücke 77, 418 und 584, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 77 und
418, von hier zum Grenzpunkt der Flurstücke 418 und 78, weiter zum
Grenzpunkt der Flurstücke 78, 28 und 418 und entlang der nördlichen
Grenze des Flurstücks 28,
im Osten
entlang der östlichen Grenzen der Flurstückes 28, 130, 129 und 30,
weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 30 und der
südwestlichen Grenze des Flurstücks 718 bis zum Grenzpunkt der
Flurstücke 718, 616 und 584,
im Süden
von dem vorgenannten Grenzpunkt zum Grenzpunkt der Flurstücke 584, 243
und 599, weiter entlang der öst-, süd- und westlichen Grenze des Flurstücks
Drucksache 245/2017
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599, der südlichen Grenze des Flurstücks 315 und der öst- und südlichen
Grenze des Flurstücks 324 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 324, 322 und
713 (Verlängerung der Straße "Am Rheindorfer Bach"), zum Grenzpunkt der
Flurstücke 713, 625 und 630 und entlang der südlichen Grenze des
Flurstücks 630,
im Westen
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 630, 68, 69, 70 und 71.
Erläuterungen:
In 2013 gab es bereits einen Aufstellungsbeschluss zu diesem Plangebiet, der eine
Kindertagesstätte (Teilbereich A) sowie Wohnungsbau (Teilbereich B) vorsah. Der
Teilbereich A ist mittlerweile rechtswirksam geworden. Auf dieser Grundlage konnte die
Kindertageseinrichtung errichtet und in Betrieb genommen werden. Der seinerzeit die
Planung betreibende Architekt hat zwischenzeitlich von diesem Vorhaben Abstand
genommen. Nunmehr bemüht sich ein anderer Projektentwickler um die Entwicklung
dieses Wohnungsbaustandortes.
Das Konzept sieht einen Mix aus Mehrfamilienhäuseren wie auch von Einfamilienhäusern
vor. Zwischenzeitlich wurden erste Untersuchungen zu den Themen Entwässerung wie
auch zum Verkehr veranlasst, so dass die grundsätzliche Machbarkeit hierüber belegt
werden kann.
Die Zwischenstände sowie das Bebauungskonzept werden im Ausschuss vorgestellt.
Für die Öffentlichkeitsbeteiligung wird zu Beginn der Frühzeitigen
Bürgerbeteiligungsphase in Schwadorf eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Anlage(n):
(1) 2017_06_22_Übersichtsplan_BP_05.01_TB_B-Übersichtsplan