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Vorlage (Bebauungsplan 05.01 Teilbereich B 'Unter dem Dorf' - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
26.06.17, 16:49
Vorlage (Bebauungsplan 05.01 Teilbereich B 'Unter dem Dorf'
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 05.01 Teilbereich B 'Unter dem Dorf'
- Aufstellungsbeschluss -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0501B 20.06.2017 245/2017 Betreff Bebauungsplan 05.01 Teilbereich B 'Unter dem Dorf' - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung des Bebauungsplans 05.01 Teilbereich B „Unter dem Dorf“. Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 630, 68, 69, 70,71, 28, 130,129, 30, 599, 315, 324 und teilweise die Flurstücke 584, 418 und 713. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 71 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 71, 72 und 584, von hier über die Straße "An Hornsgarten" (584) zum Grenzpunkt der Flurstücke 74, 75 und 584, weiter entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 584 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 77, 418 und 584, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 77 und 418, von hier zum Grenzpunkt der Flurstücke 418 und 78, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 78, 28 und 418 und entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 28, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstückes 28, 130, 129 und 30, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 30 und der südwestlichen Grenze des Flurstücks 718 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 718, 616 und 584, im Süden von dem vorgenannten Grenzpunkt zum Grenzpunkt der Flurstücke 584, 243 und 599, weiter entlang der öst-, süd- und westlichen Grenze des Flurstücks Drucksache 245/2017 Seite - 2 – 599, der südlichen Grenze des Flurstücks 315 und der öst- und südlichen Grenze des Flurstücks 324 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 324, 322 und 713 (Verlängerung der Straße "Am Rheindorfer Bach"), zum Grenzpunkt der Flurstücke 713, 625 und 630 und entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 630, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 630, 68, 69, 70 und 71. Erläuterungen: In 2013 gab es bereits einen Aufstellungsbeschluss zu diesem Plangebiet, der eine Kindertagesstätte (Teilbereich A) sowie Wohnungsbau (Teilbereich B) vorsah. Der Teilbereich A ist mittlerweile rechtswirksam geworden. Auf dieser Grundlage konnte die Kindertageseinrichtung errichtet und in Betrieb genommen werden. Der seinerzeit die Planung betreibende Architekt hat zwischenzeitlich von diesem Vorhaben Abstand genommen. Nunmehr bemüht sich ein anderer Projektentwickler um die Entwicklung dieses Wohnungsbaustandortes. Das Konzept sieht einen Mix aus Mehrfamilienhäuseren wie auch von Einfamilienhäusern vor. Zwischenzeitlich wurden erste Untersuchungen zu den Themen Entwässerung wie auch zum Verkehr veranlasst, so dass die grundsätzliche Machbarkeit hierüber belegt werden kann. Die Zwischenstände sowie das Bebauungskonzept werden im Ausschuss vorgestellt. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung wird zu Beginn der Frühzeitigen Bürgerbeteiligungsphase in Schwadorf eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Anlage(n): (1) 2017_06_22_Übersichtsplan_BP_05.01_TB_B-Übersichtsplan