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Antrag/Anfrage (Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 27.04.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
731 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
16.05.17, 15:15
Aktualisiert
16.05.17, 15:15
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Inhalt der Datei

& Ratsfraktion Brühl LINKE & Piraten-Fraktion Brühl, Rathaus, Fraktionsvorsitzender, Eckhard Riedel, Uhlstr. 3, 50321 Brühl An den Bürgermeister Stadt Brühl Dieter Freytag Rathaus Uhlstraße 3 50321 Brühl Eckhard Riedel Fraktionsvorsitzender riedel@dielinke-bruehl.de www.dielinke-bruehl.de Harry Hupp Stellvertretener Fraktionsvorsitzender harry.hupp@piratenpartei-nrw.de piratenpartei-bruehl.de Rathaus Brühl Uhlstraße 3 50321 Brühl Telefon 02232 / 79 - 21 55 Telefax 02232 / 79- 21 56 linke+piraten-fraktion@bruehl.de Antrag: Einführung einer Wohnraumschutzsatzung Brühl, den 27.04.2017 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Freytag, für die nächste Sitzung des Rates am 22. Mai 2017, bitten wir um Behandlung unseres Antrags zur Erarbeitung einer Wohnraumschutzsatzung. Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, eine für die Stadt Brühl geeignete Wohnraumschutzsatzung zu erarbeiten. Ziel dieser Satzung soll es sein, Wohnraum langfristig für Brühl zu sichern und z.B. eine Zweckentfremdung durch gewerbliche Nutzungen zu regulieren. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Regelung für bereits vorhandene Zweckentfremdungen zu erarbeiten. Rechtsgrundlage: Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2014 Nr. 12 vom 29.4.2014 Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und zur Änderung einer wohnraumrechtlichen Vorschrift. Begründung: Damit die Wohnungsknappheit im Stadtgebiet nicht weiter verschärft wird, muss leerstehender Wohnraum einer Wiedervermietung zugeführt werden. Jede andere Nutzung von Wohnraum als zu Wohnzwecken stellt eine Zweckentfremdung dar, beispielsweise die Umwandlung des Wohnraums in ein Büro oder einen Gewerberaum. Aber auch eine Nutzung als Ferienwohnung, Gästezimmer oder der Abbruch oder Leerstand der Wohnung fallen darunter. Nach den Bestimmungen einer Wohnraumschutzsatzung benötigt man in diesen Fällen eine Genehmigung des Amtes für Wohnungswesen. Weiterführende Informationen: Medienbericht aus dem Kölner Stadtanzeiger: „Ehrenfeld -01.09.16, 13:03 Uhr Die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Köln-Ehrenfeld muss 15.000 Euro Strafe zahlen, weil drei ihrer Wohnungen seit mehr als einem Jahr leer stehen. Das Amtsgericht Köln verurteilte die Frau wegen Zweckentfremdung von Wohnraum - mit der Begründung, die Wohnungen würden dem angespannten Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen. Das teilte die Stadt Köln mit. Das Amt für Wohnungswesen war durch Hinweise von Anwohnern auf den Leerstand aufmerksam geworden. Die Eigentümerin muss nun schnell dafür sorgen, dass die Wohnungen vermietet werden. Ansonsten drohen weitere Zwangsgelder. Weil Wohnraum in Köln so gefragt ist, geht die Stadt verstärkt gegen Immobilienbesitzer vor, die ihre Häuser oder Wohnungen länger als drei Monate unvermietet lassen. Deshalb gilt seit 2014 in Köln die Wohnraumschutzsatzung. (gro)“ – Quelle: http://www.ksta.de/24679418 ©2017 Auszug aus der Evaluierung der Zweckentfremdungsregelung durch kommunale Satzung gemäß § 10 des Wohnungsaufsichtsgesetzes bzw. § 40 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen: „5.2.2 Kommunen der Gruppe B (ohne Satzung und mit Mietpreisbremse) Von den vier Kommunen der Gruppe B (Aachen, Brühl, Bielefeld und Düsseldorf) bewerten drei den Wohnungsmarkt als angespannt und eine als sehr angespannt. … Kommunen ohne Thematisierung einer Zweckentfremdungssatzung In zwei der Kommunen (Bielefeld und Brühl) wurde eine Zweckentfremdungssatzung bisher noch nicht thematisiert. … Zwischenfazit für die vier Kommunen der Gruppe B 2 Anhand der vier Kommunen dieser Teilgruppe wird deutlich, dass selbst bei auf den ersten Blick ähnlichen Voraussetzungen große Unterschiede zwischen den Kommunen beim Umgang mit den Möglichkeiten, die ihnen die Satzungsregelung bietet, bestehen. Alle vier Kommunen haben einen angespannten Wohnungsmarkt und (zwar keine großen, aber zumindest kleine) Probleme mit Zweckentfremdungen… Vor allem von der Verwaltung ….. wird das Ziel verfolgt, das Instrument einzuführen. Dabei geht es den Verwaltungen dieser zwei Kommunen weniger um starke und umfangreiche Sanktionen von Zweckentfremdung als vielmehr um strategische Eingriffsmöglichkeiten, die das übrige wohnungspolitische Instrumentarium ergänzen sollen…. An dem unterschiedlichen Umgang der Kommunen mit dem Thema Zweckentfremdungssatzung wird deutlich, dass neben den Voraussetzungen, die notwendig sind, eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen, für die in den Kommunen ablaufenden Prozesse weitere Faktoren ausschlaggebend sind: Vor allem, welche (ggf. vermeintliche) Bedeutung und Rolle dem Instrument von den verschiedenen örtlichen Akteuren in Verwaltung und Politik beigemessen wird und ob grundsätzliche Bedenken gegen das Instrument … bestehen.“ Wohnraumschutzsatzung Stadt Köln: http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/wohnraumschutzsatzung-20140617.pdf Augenscheinliche Wohnungsleerstände in Brühl: Auf der Kehre 15, Barbarastr. 34, Flechtenweg 30, Grubenstr. 24, Grubenstr. 80, Im Donnerbach 25, Kempishofstr.26, Kempishofstr. 86, Kölnstr.8, Kölnstr. 160, Liblarerstr. 1, Liblarerstr. 71, Mühlenstr. 13, Oberstr. 54, Pingsdorferstr. 66, Rheinstr. 55, Rodderweg 143, Römerstr. 110, Uhlstr. 14, Volkwinsweg 2a, Volkwingsweg 6, Wallstr. 99, Weiherhofsstr.21 Mit freundlichen Grüßen Eckhard Riedel Fraktionsvorsitzender 3 Harry Hupp Stellvertretener Fraktionsvorsitzender