Daten
Kommune
Brühl
Größe
731 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
16.05.17, 15:15
Aktualisiert
16.05.17, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
&
Ratsfraktion
Brühl
LINKE & Piraten-Fraktion Brühl, Rathaus, Fraktionsvorsitzender, Eckhard Riedel, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
An den Bürgermeister
Stadt Brühl
Dieter Freytag
Rathaus
Uhlstraße 3
50321 Brühl
Eckhard Riedel
Fraktionsvorsitzender
riedel@dielinke-bruehl.de
www.dielinke-bruehl.de
Harry Hupp
Stellvertretener
Fraktionsvorsitzender
harry.hupp@piratenpartei-nrw.de
piratenpartei-bruehl.de
Rathaus Brühl
Uhlstraße 3
50321 Brühl
Telefon 02232 / 79 - 21 55
Telefax 02232 / 79- 21 56
linke+piraten-fraktion@bruehl.de
Antrag: Einführung einer Wohnraumschutzsatzung
Brühl, den 27.04.2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Freytag,
für die nächste Sitzung des Rates am 22. Mai 2017, bitten wir um Behandlung unseres Antrags zur
Erarbeitung einer Wohnraumschutzsatzung.
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine für die Stadt Brühl geeignete Wohnraumschutzsatzung zu erarbeiten.
Ziel dieser Satzung soll es sein, Wohnraum langfristig für Brühl zu sichern und z.B. eine
Zweckentfremdung durch gewerbliche Nutzungen zu regulieren.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, eine Regelung für bereits vorhandene Zweckentfremdungen zu
erarbeiten.
Rechtsgrundlage: Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2014 Nr. 12 vom 29.4.2014
Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und zur Änderung einer wohnraumrechtlichen
Vorschrift.
Begründung:
Damit die Wohnungsknappheit im Stadtgebiet nicht weiter verschärft wird, muss leerstehender
Wohnraum einer Wiedervermietung zugeführt werden.
Jede andere Nutzung von Wohnraum als zu Wohnzwecken stellt eine Zweckentfremdung dar,
beispielsweise die Umwandlung des Wohnraums in ein Büro oder einen Gewerberaum. Aber auch
eine Nutzung als Ferienwohnung, Gästezimmer oder der Abbruch oder Leerstand der
Wohnung fallen darunter.
Nach den Bestimmungen einer Wohnraumschutzsatzung benötigt man in diesen Fällen eine
Genehmigung des Amtes für Wohnungswesen.
Weiterführende Informationen:
Medienbericht aus dem Kölner Stadtanzeiger:
„Ehrenfeld -01.09.16, 13:03 Uhr
Die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Köln-Ehrenfeld muss 15.000 Euro Strafe zahlen, weil drei
ihrer Wohnungen seit mehr als einem Jahr leer stehen.
Das Amtsgericht Köln verurteilte die Frau wegen Zweckentfremdung von Wohnraum - mit der Begründung,
die Wohnungen würden dem angespannten Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen. Das teilte die Stadt Köln
mit. Das Amt für Wohnungswesen war durch Hinweise von Anwohnern auf den Leerstand aufmerksam
geworden.
Die Eigentümerin muss nun schnell dafür sorgen, dass die Wohnungen vermietet werden. Ansonsten drohen
weitere Zwangsgelder.
Weil Wohnraum in Köln so gefragt ist, geht die Stadt verstärkt gegen Immobilienbesitzer vor, die ihre Häuser
oder Wohnungen länger als drei Monate unvermietet lassen. Deshalb gilt seit 2014 in Köln die
Wohnraumschutzsatzung. (gro)“
– Quelle: http://www.ksta.de/24679418 ©2017
Auszug aus der
Evaluierung der Zweckentfremdungsregelung durch kommunale Satzung gemäß § 10 des
Wohnungsaufsichtsgesetzes bzw. § 40 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das
Land Nordrhein-Westfalen:
„5.2.2 Kommunen der Gruppe B (ohne Satzung und mit Mietpreisbremse)
Von den vier Kommunen der Gruppe B (Aachen, Brühl, Bielefeld und Düsseldorf) bewerten drei den
Wohnungsmarkt als angespannt und eine als sehr angespannt. …
Kommunen ohne Thematisierung einer Zweckentfremdungssatzung
In zwei der Kommunen (Bielefeld und Brühl) wurde eine Zweckentfremdungssatzung bisher noch nicht
thematisiert. …
Zwischenfazit für die vier Kommunen der Gruppe B
2
Anhand der vier Kommunen dieser Teilgruppe wird deutlich, dass selbst bei auf den ersten Blick ähnlichen
Voraussetzungen große Unterschiede zwischen den Kommunen beim Umgang mit den Möglichkeiten, die
ihnen die Satzungsregelung bietet, bestehen. Alle vier Kommunen haben einen angespannten
Wohnungsmarkt und (zwar keine großen, aber zumindest kleine) Probleme mit Zweckentfremdungen…
Vor allem von der Verwaltung ….. wird das Ziel verfolgt, das Instrument einzuführen. Dabei geht es den
Verwaltungen dieser zwei Kommunen weniger um starke und umfangreiche Sanktionen von
Zweckentfremdung als vielmehr um strategische Eingriffsmöglichkeiten, die das übrige
wohnungspolitische Instrumentarium ergänzen sollen….
An dem unterschiedlichen Umgang der Kommunen mit dem Thema Zweckentfremdungssatzung wird
deutlich, dass neben den Voraussetzungen, die notwendig sind, eine Zweckentfremdungssatzung zu
erlassen, für die in den Kommunen ablaufenden Prozesse weitere Faktoren ausschlaggebend sind: Vor
allem, welche (ggf. vermeintliche) Bedeutung und Rolle dem Instrument von den verschiedenen örtlichen
Akteuren in Verwaltung und Politik beigemessen wird und ob grundsätzliche Bedenken gegen das
Instrument … bestehen.“
Wohnraumschutzsatzung Stadt Köln:
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/wohnraumschutzsatzung-20140617.pdf
Augenscheinliche Wohnungsleerstände in Brühl:
Auf der Kehre 15, Barbarastr. 34, Flechtenweg 30, Grubenstr. 24, Grubenstr. 80, Im Donnerbach 25,
Kempishofstr.26, Kempishofstr. 86, Kölnstr.8, Kölnstr. 160, Liblarerstr. 1, Liblarerstr. 71, Mühlenstr. 13,
Oberstr. 54, Pingsdorferstr. 66, Rheinstr. 55, Rodderweg 143, Römerstr. 110, Uhlstr. 14, Volkwinsweg 2a,
Volkwingsweg 6, Wallstr. 99, Weiherhofsstr.21
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Riedel
Fraktionsvorsitzender
3
Harry Hupp
Stellvertretener Fraktionsvorsitzender