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Antrag/Anfrage (Anlage zum Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 19.06.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
1,1 MB
Datum
14.09.2017
Erstellt
04.07.17, 15:57
Aktualisiert
04.07.17, 15:57

Inhalt der Datei

1 INKLUSION UND STADTENTWICKLUNG Positionen der Arbeitsgruppe Inklusion und Stadtentwicklung des Netzwerk Innenstadt NRW 2 Herausgeber: Netzwerk Innenstadt NRW, Geschäftsstelle, Schorlemerstraße 4, 48143 Münster, www.innenstadt-nrw.de Bearbeitung: Yvonne Ganzert und Barbara Thüer in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Inklusion und Stadtentwicklung“ des Netzwerk Innenstadt NRW Mitwirkende Städte: Arnsberg, Bad Driburg, Bedburg, Emsdetten, Essen, Gelsenkirchen, Gronau, Köln, Menden, Paderborn, Schwerte, Solingen, Witten mit Unterstützung der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft: Dr. Karl-Heinz Imhäuser Bildnachweis: Titelbild - Netzwerk Innenstadt NRW Münster, Januar 2016 3 INHALT Einführung 04 Begriffsklärung Inklusion 06 Positionen 08 Literatur- und Filmhinweise 11 4 EINFÜHRUNG Aufgrund der wachsenden unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten, sozialen Chancen und Zukunftsaussichten gewinnt die Inklusions-Debatte in unseren Kommunen zunehmend an Bedeutung, auch über den Bildungsbereich hinaus. Mit der Umsetzung von Inklusion stehen wir aber noch am Anfang eines langen Prozesses. Inklusion ist kein Expertenthema – im Gegenteil. Sie gelingt nur, wenn möglichst viele mitmachen. Jeder kann in seinem Umfeld dazu beitragen. Es geht um die Akzeptanz und die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit und ist somit das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Beeinträchtigung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion. In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein. Jeder ist willkommen und davon profitieren alle: z. B. durch den Abbau von Hürden, damit die Lebensbereiche für alle zugänglich werden, aber auch durch weniger Barrieren in den Köpfen, mehr Offenheit, Toleranz und ein besseres Miteinander. Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist, die in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft trat. Die rechtliche Verankerung reicht jedoch nicht aus. Um Denken und Handeln zu verändern, bedarf es weitaus mehr. Sie kann nur gelingen, wenn möglichst viele Menschen erkennen, dass gelebte Inklusion den Alltag bereichert. Vor diesem Hintergrund hat sich 2015 die Arbeitsgruppe „Inklusion und Stadtentwicklung“ des Netzwerk Innenstadt NRW in drei Arbeitsgruppensitzungen getroffen. Im Fokus stand dabei die Frage: Wie sieht die praktische Umsetzung auf kommunaler Ebene aus? Die Kommunen Menden, Bad Driburg und Schwerte stellten ihre Arbeit am inklusiven Gemeinwesen vor und gaben mit ihren Impulsen jeweils den Einstieg in die Diskussionen. Die Frage nach einer barrierefreien Innenstadt war dabei nur ein Aspekt unter vielen. Nachdem sich die Teilnehmer der Arbeitsgruppe auf eine einheitliche Definition des Begriffs Inklusion verständigt hatten, wurden drei inhaltliche Schwerpunkte vertieft. Die Gruppe diskutierte folgende Fragen: Bereich 1: Inklusion als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung Wie kann innerhalb der Verwaltung eine inklusive Haltung entwickelt und gefördert werden? An welchen Stellen in der Verwaltung sind die Aufgaben der Inklusion anzusiedeln? Wie können der Inklusionsprozess und die Maßnahmenumsetzung sichergestellt werden? 5 Bereich 2: Inklusive Stadtentwicklung und Stadtplanung Was macht eine inklusive Stadt aus? Welche Handlungsbereiche lassen sich daraus für die Stadtplanung ableiten? Wie können die Inklusionsthemen in der integrierten Planung verankert werden? Bereich 3: Beteiligung und Mitwirkung aller Zielgruppen Wie kann eine regelmäßige Beteiligung sichergestellt werden? Welche Zielgruppen müssen verstärkt in den Blick genommen werden? Wie können Interessierte und Mitstreiter gefunden werden und welche Rolle spielt die Politik? Auf Grundlage dieser Fragestellungen wurden insgesamt 13 Positionen für eine inklusive Stadtentwicklung formuliert, die die wesentlichen Aussagen der Arbeitsgruppe zusammenfassen. Im Folgenden werden die Definition des Begriffs Inklusion, die als Grundlage für die weitere Arbeit diente und die 13 Positionen dargestellt. Am Ende rundet eine Liste aktueller Veröffentlichungen das Inklusionsthema ab. 6 BEGRIFFSKLÄRUNG INKLUSION Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist, die in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft trat. Die rechtliche Verankerung reicht jedoch alleine nicht aus. Um Denken und Handeln zu verändern, bedarf es weitaus mehr. Sie kann nur gelingen, wenn möglichst viele Menschen erkennen, dass gelebte Inklusion den Alltag und auch das Zusammenleben in der Stadt bereichert. Ziel der Inklusionsdebatte ist es, uns auf konkrete Maßnahmen zu verständigen und zu verpflichten, dass alle Menschen gleich gut behandelt werden und die gleichen Rechte haben. Niemand wird ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand der Gesellschaft gedrängt, weder Menschen mit Behinderungen noch Menschen, die oft nicht die gleichen Chancen haben wie andere: Menschen, die wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion oder ihrer sozialen Stellung benachteiligt werden. Unabhängig von diesen Heterogenitätsmerkmalen hat jeder Mensch das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Entwicklung. Dieses Recht kann nur umgesetzt werden, wenn die gesamte Gesellschaft bereit ist, sich auf den Prozess der Inklusion einzulassen und entsprechende Strukturen im Kleinen wie im Großen zu schaffen. Inklusion geht jeden von uns etwas an, denn jeder von uns ist ein Teil von ihr. In diesem Sinne wird Inklusion als eine Haltung verstanden, als eine persönliche Einstellung eines jeden Menschen, mit der sowohl im privaten, im öffentlichen, wie im beruflichen Umfeld immer wieder Neues entdeckt und bewirkt werden kann. Die inklusive Haltung zeigt sich im Denken, in der Sprache und im Handeln der Menschen im gegenseitigen Miteinander. Sie äußert sich in Akzeptanz, Wertschätzung und Anerkennung gegenüber der gesellschaftlichen Vielfalt. Und diese inklusive Haltung beinhaltet eine weitere Sicht als der Begriff der Integration. Die Arbeitsgruppe Inklusion und Stadtentwicklung betrachtet die Inklusionsdebatte als gesamtstrategische Aufgabe, die in der Stadt fest verankert sein muss. Das gemeinsame Verändern und Entwickeln in einer Stadtgesellschaft und dabei voneinander lernen, ist bereits ein inklusiver Prozess. Im Rahmen der Beteiligungsprozesse für Planung und Entwicklung ist besonders wichtig, die verschiedenen Zielgruppen im Blick zu haben. Zu einer inklusiven Stadtentwicklung gehört neben einer barrierearmen Stadt- und Gebäudeplanung ein ausgewogenes Kommunikations-, Beteiligungs- und Kräfteverhältnis zwischen persönlichen, zivilgesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen der verschiedenen Akteure. Inklusion kann nicht von heute auf morgen geschehen, sondern ist ein wachsender Entwicklungsprozess bei dem die Kommune den Rahmen vorgeben kann. Neben den notwendigen Rahmenbedingungen erfordert er eine kontinuierliche Reflexion. Es sind neben Veränderungen in den Strukturen, vor allem Veränderungen in den Haltungen und Einstellungen aller Menschen notwendig. Inklusion ist somit eine dauerhafte Gemeinschaftsaufgabe aller Mitglieder der Stadtgesellschaft. 7 Inklusion bedeutet für die Arbeitsgruppe des Netzwerk Innenstadt NRW Strategien zur Bewusstseinsbildung und zur Beseitigung von Diskriminierung zu entwickeln. Das Ziel ist, in den Kommunen Inklusionsprozesse zu installieren, die auf den Menschenrechten beruhen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, erarbeiten die Kommunen Aktionspläne, die entsprechende Maßnahmen samt Zielvorgaben sowie Indikatoren beinhalten. Zur Umsetzung von Inklusionszielen ist es unerlässlich, Strategien gemeinsam mit vielen zu erarbeiten, die zur Bewusstseinsbildung bzw. -veränderung in der Stadtentwicklung führen. Letztendlich beinhaltet Inklusion, dass alle Menschen in ihrer jeweiligen Individualität gleichberechtigte Teilhabe an unserer Gesellschaft und in der Stadt haben. Als weitere Pfeiler der Inklusionsdebatte ist es wichtig, die Inklusionsthemen in der integrierten Planung dementsprechend zu berücksichtigen. Das geht einher mit der Einbindung und Beteiligung sämtlicher Bevölkerungsgruppen in die Stadterneuerungs- und Planungsprozesse. 8 POSITIONEN Die Positionen richten sich an die Kommunen, die ihr Gemeinwesen inklusiv weiterentwickeln. Sie lenken den Blick auf die Aspekte, die es im Inklusionsprozess zu berücksichtigen und zu qualifizieren gilt. 1. Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe in der Verwaltung und sollte offen gelebt und praktiziert werden. Unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung sollte eine inklusive Haltung gefördert werden. Um für das Problembewusstsein zu sensibilisieren, ist Aufklärung und Information erforderlich. Weiterhin sind mit einer fachlichen Vielfalt Grundlagen zu schaffen, die Probleme fach- und ressortübergreifend lösen und Perspektiven eröffnen. Im Zuge dessen ist der Aufbau einer Willkommenskultur anzustreben, mit dem Ziel die inklusive Haltung der Stadtverwaltung nach außen zu tragen. 2. Inklusion ist eine Führungsaufgabe und entsprechend federführend in der oberen Verwaltungsebene anzusiedeln. Schnittstellen sind in allen Fachbereichen zu schaffen und über eine interdisziplinär eingerichtete Arbeitsgruppe können inklusive Themen, Fragestellungen, Maßnahmen und Projekte vorgedacht werden. Als Bindeglied zwischen Stadtverwaltung und Mitgliedern der Stadtgesellschaft ist es sinnvoll, einen Kümmerer (Inklusionsbeauftragte/n) einzusetzen, der mit seinem fachübergreifenden Denken die Aktivitäten im Inklusionsprozess koordiniert. 3. Für den Inklusionsprozess müssen Zeit- und Personalaufwand in der Verwaltung berücksichtigt und zusätzliches Fachpersonal sorgsam ausgewählt werden. Weiterhin sind die Ziele und Ansprüche für den internen Verwaltungsprozess in einem Leitbild und in Zielvereinbarungen festzuschreiben. Die politischen Vertreter sind frühzeitig in den Prozess einzubinden, um durch zügige Beschlussfassungen, den Prozess über die Verwaltung hinaus in die Stadtgesellschaft zu übertragen. 4. Neben einem attraktiven Auftakt sind „Treiber“ aus der Zivilgesellschaft, die sich für das Thema stark machen und engagieren, einzubinden, um sie als Multiplikatoren für den Prozess zu gewinnen. Es ist darauf zu achten, dass in verschiedenen Akteursgruppen Experten in eigener Sache agieren, die in Sachfragen überzeugen und die Menschen zusammenbringen und vernetzen können. Außerdem sind seitens der Stadtverwaltung Unterstützung für Angebote und Treffpunkte für die Mitwirkung anzubieten. 5. Es ist zunächst mit möglichst vielen Akteuren ein Leitbild der inklusiven Stadt zu entwerfen. Die inklusive Stadt steht für eine wertschätzende Haltung gegenüber allen Menschen und für eine Kultur des „Miteinander“. Dieses Bewusstsein sollte in allen Generationen gefördert werden. 9 6. Die Sicherstellung des stadtweiten Inklusionsprozesses erfolgt in der Regel über die Erarbeitung eines Aktionsplanes seitens der Stadtverwaltung, der den Fahrplan mit Zielen und konkreten Projekten darstellt, die in einer Zeitschiene festgehalten werden. Weiterhin sollten Indikatoren bestimmt werden, um in regelmäßigen Zeitabständen die gesetzten Ziele zu überprüfen. 7. Seitens der Stadtplanung ist eine Bestandsaufnahme zum Inklusionsprozess zu erstellen. Über eine Bedarfsanalyse ist zu prüfen, ob es Änderungsbedarfe gibt und welche Zielgruppen bei den Projekten in welcher Form zu beteiligen sind. Dabei sind insbesondere die barrierefreie Umgestaltung von öffentlichen Räumen und öffentlicher Gebäude in den Fokus zu nehmen. Weitere Handlungsfelder stellen u. a. die Schaffung von Begegnungsräumen nicht kommerzieller Art sowie die Mischung von Wohnraumangeboten für alle Nutzergruppen dar. 8. Im Inklusionsprozess ist eine regelmäßige Beteiligung und Mitwirkung der Stadtgesellschaft möglichst von Anfang an sicherzustellen. Damit dies gelingt, ist die Beteiligungsstrategie im Aktionsplan zu beschreiben und vor zu strukturieren. Dabei ist jeweils genau zu überlegen, „wen meinen, brauchen und wollen wir“ in der Mitwirkung und wie die Art ihrer Beteiligung aussieht. Grundsätzlich ist immer zu klären und zu kommunizieren, was Beteiligung im konkreten Fall heißt und was darüber mitbestimmt und entschieden werden kann. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft eine gute Feedbackkultur und Strukturen geschaffen werden, um einzelne Schritte im Prozess zu verstetigen. 9. Eine inklusive Stadt beinhaltet außerdem, dass einzelne Ansprüche möglichst aller Nutzergruppen weitgehend Berücksichtigung finden. Die Abwägung aller Interessenslagen und Ansprüche muss den realen Bedingungen vor Ort angepasst werden. Sollte es zu Kompromisslösungen kommen, sind diese nachvollziehbar darzustellen. 10. Menschen mit Behinderungen und Menschen, die nicht die gleichen Chancen wie andere haben, werden als gleichwertig agierende Menschen in der Stadtentwicklung betrachtet. Mit ihnen ist ein Dialog zu gestalten, der die Interessen und Ansprüche thematisiert, mit den örtlichen Rahmenbedingungen abgleicht und aus dem konkrete Projekte abgeleitet werden, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner zu Aktiven in den Planungs- und Umbauprozessen in den Stadtquartieren gemacht werden. 11. Über eine Direktansprache sollte ermittelt werden, wo sich Bevölkerungsgruppen im Stadtleben ausgeschlossen fühlen und warum. Die Direktansprache schärft bei allen Beteiligten und Akteuren das Bewusstsein für die ernst zu nehmenden Anliegen und führt zu Aktivierung und Mitwirkung im Inklusionsprozess. 10 12. Eine inklusive Stadtentwicklung sollte vielen Themenfeldern Beachtung schenken, wie z. B. Wohnen und Städtebau, Einzelhandel und Gewerbe, Arbeit und Soziales sowie Bildung und Kultur. Im Vordergrund einer inklusiven Stadtentwicklung stehen neben den sozialen Aspekten auch gestalterische Ansprüche. Gefordert wird eine qualitätsvolle und hochwertige Gestaltung im Stadtraum mit einem nachvollziehbaren Gestaltungskonzept. 13. Inklusion führt dazu, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen besser wahrgenommen werden. Dieser Prozess beinhaltet das Potenzial für ein neues „Hinsehen“ und ein neues „Miteinander“ mit einer offeneren und spannenderen Gesellschaft. In der Frage der Höhe der Integrations- und Inklusionsbereitschaft der Menschen zur Aufwertung der Gesellschaft gilt es auch die aktuellen politischen Entwicklungen zum Umgang mit „Flüchtlingen“ aufzunehmen und zu diskutieren. Die Aufnahme, Unterbringung und die anschließende Eingliederung vieler neuer Bevölkerungsgruppen stellt die Kommunen zurzeit vor dringliche Aufgaben. Im Vordergrund stehen nicht nur organisatorische Fragen, sondern zukünftig auch die Aufgabe, ihre Teilhabe an den Lebensbereichen in den Städten zu ermöglichen. 11 LITERATUR- UND FILMHINWEISE Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.): Inklusion auf dem Weg, Das Trainingshandbuch zur Prozessbegleitung, Bonn, 2015. Dieckbreder, Frank; Meine, Jonas (Hrsg.): Vielfalt im Quartier – Perspektiven inklusiver Stadtentwicklung, Bethel-Verlag, Bielefeld, 2015. Huppert, Christian: Inklusion und Teilhabe, Herausforderung zur Weiterentwicklung der Offenen Hilfen für behinderte Menschen, Lebenshilfe-Verlag, Marburg, 2015. Lenzen, Antonio: Hindert dich was? Inklusion als Aufgabe, Bundesvereinigung Lebenshilfe (Hrsg.), Filmakademie Baden-Württemberg, 2015. Degener, Theresia; Diehl, Elke (Hrsg.): Handbuch Behindertenrechtskonvention, Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe, Schriftenreihe Bd. 1506, bpb Bonn, 2015. Hartwig, Jürgen; Kroneberg, Dirk Willem (Hrsg.): H 21, Inklusion – Chance und Herausforderung für Kommunen, Lambertus, Freiburg, 2014. Rohrmann, Albrecht; Schädler, Johannes u. a.: Inklusive Gemeinwesen Planen. Eine Arbeitshilfe, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Düsseldorf, 2014. Schattenmann, Eva: Inklusion und Bewusstseinsbildung, Die Notwendigkeit bewusstseinsbildender Maßnahmen zur Verwirklichung von Inklusion in Deutschland, ATHENA-Verlag, Oberhausen, in Kooperation mit dem Lebenshilfe-Verlag, Marburg, 2014. Seitz, Simone u. a. (Hrsg.): Ist Inklusion gerecht? Inklusionsforschung in leichter Sprache, Lebenshilfe-Verlag, Marburg, 2013. Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.): Inklusion vor Ort, Der kommunale Index für Inklusion – ein Praxishandbuch, Bonn, 2011.