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Vorlage (Weiteres Verfahren Anbau Rathaus B, Steinweg Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE vom 24.07.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
07.08.2017
Erstellt
02.08.17, 12:02
Aktualisiert
02.08.17, 12:02
Vorlage (Weiteres Verfahren Anbau Rathaus B, Steinweg
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE vom 24.07.2017) Vorlage (Weiteres Verfahren Anbau Rathaus B, Steinweg
Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE vom 24.07.2017)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Rampe 10 60 15 31.07.2017 280/2017 Betreff Weiteres Verfahren Anbau Rathaus B, Steinweg Bezug: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE vom 24.07.2017 Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Dez. I i.V. Brandt Schiffer Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Antrag vom 24.07.2017 beantragen die Fraktionen der CDU und Grünen im Rat der Stadt Brühl eine verbindliche Auskunft dazu, dass bei Realisierung des Ersten Preises 130 – 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung notwendiger Nebenräume untergebracht werden können. Die Wettbewerbsbeiträge der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren „Rathaus Steinweg und Janshof“ wurden vom mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragten Büro Post & Welters vorgeprüft. In dieser Vorprüfung wurde bewertet, ob die von der Stadt mit den Auslobungsunterlagen vorgegebenen Kriterien erfüllt wurden. Der Beitrag des Architekturbüros JSWD Architekten GmbH & Co. KG hat diese Vorprüfung bestanden und wurde in der Sitzung des Preisgerichts am 06.07.2017 als 1. Preisträger nominiert. Der sich aus dem Wettbewerbsentwurf von Post & Welters ermittelte Anteil für Büroflächen erscheint im ersten Anschein knapp bemessen. Dabei sind 135 Arbeitsplätze im Wettbewerbsentwurf dargestellt. Im nachgelagerten Planungsverfahren mit dem Architektenbüro ist jedoch eine Optimierung des Wettbewerbsentwurfs erforderlich. Der Personalrat war im Preisgerichtsverfahren nicht beteiligt. Da der Wettbewerbsentwurf nicht den endgültigen Planungsstand darstellen wird, ist der Personalrat bislang in die Planungen auch nicht einbezogen. Die Bitte der Fraktionen der CDU und der Grünen um eine Stellungnahme wurde an den Personalrat weitergeleitet. Die Stellungnahme vom 27.07.2017 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Drucksache 280/2017 Seite - 2 – Von der Leiterin der Bücherei, Frau Simon-Pütz, wurde mit Stellungnahme vom 27.07.2017 darauf hingewiesen, dass sich aus der Berechnungsgrundlage nach der „Handreichung zu Bau und Ausstattung Öffentlicher Bibliotheken“ ein idealer Flächenbedarf von 1.322 qm ergeben würde. Dieser ideale Flächenbedarf wurde bereits beim Erstellen der Auslobungsunterlagen kommuniziert. Letztendlich wurde in den vom Hauptausschuss beschlossenen Auslobungstext eine Stadtbibliothek mit einer Fläche von „bis zu 1.000 qm Nutzfläche“ aufgenommen. Frau Simon-Pütz weist darauf hin, dass eine Zielkonzeption bereits erstellt wurde und es umso schwieriger wird, diese und eine darauf aufbauende und abgestimmte Raumgestaltung umzusetzen, je weniger Fläche für die Bibliothek zur Verfügung steht. Das Erarbeiten eines detaillierten Bibliothekskonzeptes wird etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, da dieses an die jeweilige Raumsituation anzupassen ist. In das nachgelagerte Planungsverfahren wird die Büchereileitung selbstverständlich einbezogen, so dass Anmerkungen und Ideen von Frau Simon-Pütz eingearbeitet und zu einer Anpassung des Wettbewerbsentwurfs führen werden. Nach erster Sichtung des Wettbewerbsentwurfs sieht Frau Simon-Pütz Ansatzpunkte zur Optimierung bei der Verteilung der Bibliotheksfläche und der Büroarbeitsräume der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über 3 Etagen sowie die Positionierung des Aufzugs. Anlage(n): (1) Stellungnahme des Personalrates vom 27.07.2017