Daten
Kommune
Brühl
Größe
242 kB
Datum
21.08.2017
Erstellt
21.08.17, 11:43
Aktualisiert
21.08.17, 11:43
Stichworte
Inhalt der Datei
GRÜNE – Fraktion im Rat der Stadt Brühl
Uhlstraße 3 – 50321 Brühl
An den Bürgermeister
Herrn Dieter Freytag
Rathaus
17.08.2017
50321 Brühl
HA am 21.08.2017: Fragen zum TOP 2: Festlegung der Zuschlagskriterien als
Teil des VGV-Verfahrens für die Sanierung und den Teilneubau des Rathauses
Steinweg und Neugestaltung des Janshofs
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Wir bitten herzlich um die Beantwortung folgender Fragen zur Bewertungsmatrix
Rathausneubau:
1. Zu Aufbau und Inhalt der Matrix
Wie und warum wurden die Oberkategorien der Bewertungsmatrix aufgestellt? Können
Einzelne gestrichen werden? Kann die Gewichtung bei anderen erhöht werden?
Können notwendige Bedingungen (statt „Empfehlungen“) (also Ausschlussgründe)
festgesetzt werden?
Welche Empfehlungen und Kritikpunkte aus dem Preisgerichtsprotokoll sollen konkret
einfließen?
Welche Nutzerhinweise sollen hier berücksichtigt werden? Entsprechen diese der
Beschlusslage im Rat? Sind alle Aspekte der Auslobungsunterlagen Bestandteil?
Insbesondere: Anpassbarkeit des Gebäudes an veränderte Nutzungsstrukturen,
Planung nach neuesten energetischen Möglichkeiten, ausreichende Büroflächen (150
Arbeitsplätze bzw. entsprechend dem derzeit prognostizierten Bedarf insbesondere im
Dezernat II), Größenvorschlag der Bibliotheksleitung (ersatzweise 1000m² Bibliothek).
Und beim Janshof: verschiedene Spiel-, Sitz- und Aufenthaltsangebote für
unterschiedliche Altersgruppen und Begrünung.
GRÜNE – Fraktion im Rat der Stadt Brühl – Uhlstraße 3 - 50321 Brühl
Telefon: 02232 / 792150 –ratsfraktion@bruehlgruen.de - www.bruehlgruen.de
Geschäftsführer: Bernd Winkelmann-Strack - Vorstand: Johanna Mäsgen – Johannes Bortlisz-Dickhoff
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Welche Gewichtung ist bei den Nutzerhinweisen vorgesehen?
2. Zum weiteren Verfahren
Der Rat der Stadt Brühl hat in seinen Beratungen die Anforderungen an den
Rathausneubau am Steinweg konkretisiert und in Beschlüssen festgehalten. So
enthielten z.B. die Auslobungsunterlagen viele Detailanforderungen, die aber weder in
der Vorprüfung noch im Preisgericht in Gänze berücksichtigt wurden und auch nicht
Bestandteil der vorgeschlagenen Bewertungsmatrix sind.
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass alle Beschlüsse des Rates, insbesondere die
Festsetzungen zur Anpassbarkeit des Gebäudes an veränderte Nutzungsstrukturen, zur
Planung nach neuesten energetischen Möglichkeiten, zu ausreichende Büroflächen (150
Arbeitsplätze bzw. entsprechend dem derzeit prognostizierten Bedarf insbesondere im
Dezernat II), zur Größe der Bibliothek, zu verschiedene Spiel-, Sitz- und
Aufenthaltsangebote für unterschiedliche Altersgruppen und Begrünung auf dem
Janshof usw., umgesetzt werden, wann finden diese Eingang in das Verfahren, wie groß
wird das Risiko eingeschätzt, dass die Architektenentwürfe letztendlich nicht den
Vorgaben des Rates entsprechen und schließlich: wie groß ist in diesem Falle das
Kostenrisiko?
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Mäsgen
(Fraktionsvorsitzende)
GRÜNE – Fraktion im Rat der Stadt Brühl – Uhlstraße 3 - 50321 Brühl
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