Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
29.08.17, 11:48
Aktualisiert
29.08.17, 11:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
02
Cibura
02
15.08.2017
290/2017
(418/2014)
Betreff
Verlängerung des bestehenden Gleichstellungsplanes (ehemals Frauenförderplanes) um
2 Jahre
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Verlängerung des Gleichstellungsplanes nach § 5 (6)
Landesgleichstellungsgesetz (LGG) um 2 Jahre bis 31.12.2018.
Erläuterungen:
Mit der Neuregelung des Landesgleichstellungsgesetzes im Dezember 2016 wurde der
bisherige § 5 insofern geändert, als dass nun ein Gleichstellungsplan für einen Zeitraum
von 3 bis 5 Jahren zu erstellen ist.
Die Laufzeit der bestehenden Gleichstellungspläne kann in begründeten Einzelfällen
verlängert werden.
Da die beschriebenen Ziele des alten Frauenförderplanes meist durchgängig erfüllt
wurden, besteht derzeit kein Anlass, neue Maßnahmen zu beschreiben und umzusetzen.
Im Moment sind bei der Stadt Brühl von 628 Beschäftigten 415 Frauen beschäftigt.
Im Vergleichszeitraum 2013 – 2017 (April) wurde insgesamt ein Anstieg der Quote von
Frauen in Führungspositionen von 9% erreicht, so leiten jetzt 40% Frauen und 60%
Männer gegenüber 31% Frauen in 2013 und 68% Männern.
Ziel bleibt hier die Quote von 50%, aber mit der Durchführung von
Führungskräftefortbildungen und bereits erfolgreich abgeschlossenen Seminaren zur
Karriereförderung (Teil I Fit für die Karriere und Teil II Kommunikationstraining für Frauen
Seite - 2 –
Drucksache 290/2017
in Führung), konnten bereits Frauen aus dieser
Bewerberinnenauswahl besonders berücksichtigt werden.
Personengruppe
bei
der
Auch wird ab 04.09. die erste Frau in der Modularen Qualifikation am Studieninstitut für die
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt qualifiziert werden. (ehemals höherer Dienst)
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zu konstatieren, dass nach erfolgter Abfrage
(2014) im damaligen Frauenförderplan zur Umsetzung alternierender Heimarbeit und der
beschriebenen Prüfung zur Einrichtung entsprechender Plätze als flankierender
Personalmaßnahme, nun mit der abgeschlossenen Dienstvereinbarung zur Telearbeit vom
06.02.2017, ein Riesenschritt in Richtung Vereinbarkeit gelungen ist.
Bereits heute wurden 8 Anträge weiblicher Beschäftigter aus diesem Zeitraum positiv
beschieden.
Erwähnenswert ebenfalls in diesem Zusammenhang ist, dass sich 7 männliche
Beschäftigte in Elternzeit befanden.
Bei Neueinstellungen wurden vorwiegend unbefristete Verträge abgeschlossen.
Hier waren es bei 50 unbefristeten Verträgen beispielsweise 40 alleine für weibliche
Beschäftigte.
Frauenförderung bei der Stadt Brühl funktioniert und die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf wird ernst genommen.
Da es weder für die Umsetzung des neuen Landesgleichstellungsgesetz, noch
insbesondere
für
die
Erstellung
eines
neuen
Gleichstellungsplanes,
Verwaltungsvorschriften gibt, soll der bisherige Frauenförderplan in seiner
Gültigkeitsdauer bis 2018 Bestand haben.