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Vorlage (Verlängerung des bestehenden Gleichstellungsplanes (ehemals Frauenförderplanes) um 2 Jahre)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
29.08.17, 11:48
Aktualisiert
29.08.17, 11:48
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 02 Cibura 02 15.08.2017 290/2017 (418/2014) Betreff Verlängerung des bestehenden Gleichstellungsplanes (ehemals Frauenförderplanes) um 2 Jahre Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Verlängerung des Gleichstellungsplanes nach § 5 (6) Landesgleichstellungsgesetz (LGG) um 2 Jahre bis 31.12.2018. Erläuterungen: Mit der Neuregelung des Landesgleichstellungsgesetzes im Dezember 2016 wurde der bisherige § 5 insofern geändert, als dass nun ein Gleichstellungsplan für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren zu erstellen ist. Die Laufzeit der bestehenden Gleichstellungspläne kann in begründeten Einzelfällen verlängert werden. Da die beschriebenen Ziele des alten Frauenförderplanes meist durchgängig erfüllt wurden, besteht derzeit kein Anlass, neue Maßnahmen zu beschreiben und umzusetzen. Im Moment sind bei der Stadt Brühl von 628 Beschäftigten 415 Frauen beschäftigt. Im Vergleichszeitraum 2013 – 2017 (April) wurde insgesamt ein Anstieg der Quote von Frauen in Führungspositionen von 9% erreicht, so leiten jetzt 40% Frauen und 60% Männer gegenüber 31% Frauen in 2013 und 68% Männern. Ziel bleibt hier die Quote von 50%, aber mit der Durchführung von Führungskräftefortbildungen und bereits erfolgreich abgeschlossenen Seminaren zur Karriereförderung (Teil I Fit für die Karriere und Teil II Kommunikationstraining für Frauen Seite - 2 – Drucksache 290/2017 in Führung), konnten bereits Frauen aus dieser Bewerberinnenauswahl besonders berücksichtigt werden. Personengruppe bei der Auch wird ab 04.09. die erste Frau in der Modularen Qualifikation am Studieninstitut für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt qualifiziert werden. (ehemals höherer Dienst) Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zu konstatieren, dass nach erfolgter Abfrage (2014) im damaligen Frauenförderplan zur Umsetzung alternierender Heimarbeit und der beschriebenen Prüfung zur Einrichtung entsprechender Plätze als flankierender Personalmaßnahme, nun mit der abgeschlossenen Dienstvereinbarung zur Telearbeit vom 06.02.2017, ein Riesenschritt in Richtung Vereinbarkeit gelungen ist. Bereits heute wurden 8 Anträge weiblicher Beschäftigter aus diesem Zeitraum positiv beschieden. Erwähnenswert ebenfalls in diesem Zusammenhang ist, dass sich 7 männliche Beschäftigte in Elternzeit befanden. Bei Neueinstellungen wurden vorwiegend unbefristete Verträge abgeschlossen. Hier waren es bei 50 unbefristeten Verträgen beispielsweise 40 alleine für weibliche Beschäftigte. Frauenförderung bei der Stadt Brühl funktioniert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ernst genommen. Da es weder für die Umsetzung des neuen Landesgleichstellungsgesetz, noch insbesondere für die Erstellung eines neuen Gleichstellungsplanes, Verwaltungsvorschriften gibt, soll der bisherige Frauenförderplan in seiner Gültigkeitsdauer bis 2018 Bestand haben.