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Vorlage (Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
264 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
29.08.17, 11:48
Aktualisiert
29.08.17, 11:48
Vorlage (Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017) Vorlage (Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017) Vorlage (Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Krämer 40 09.08.2017 284/2017 (154/2017, 193/2017) Betreff Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017 Beratungsfolge Schulausschuss Sportausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt i.V. Krämer Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Schulausschuss und der Sportausschuss nehmen den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Zusammenhang mit der Untersuchung des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich der Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern und des schlechten Vergleichswertes für Brühl wurde verwaltungsseitig 1. mit der Verantwortlichen des REK für die Untersuchung „Gehen unsere Grundschüler unter?“ bzgl. der hohen Differenzen gesprochen, 2. eine Mitarbeiterin der Stadt Pulheim dazu befragt, wie die wesentlich besseren Vergleichswerte in Pulheim zustande kommen, 3. im Juli/August 2017 eine erneute Abfrage durchgeführt a. an den Grundschulen (differenzierter als die Abfrage des REK, s. Anlage 1) und b. an den weiterführenden Schulen. Zu 1.) Hinsichtlich der Untersuchung des Rhein-Erft-Kreises wird unter der Schwimmfähigkeit mindestens das Vorliegen des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“ verstanden. Dies entspricht im Groben auch dem Ziel des Lehrplanes im Schwimmunterricht an den Grundschulen, der folgendes fordert: Drucksache 284/2017 Seite - 2 – „Jedes Kind soll am Ende der Schulzeit schwimmen können. ‚Schwimmen-Können‘ heißt, dass es sich möglichst angstfrei ohne Fremdhilfe in schwimmtiefem Wasser zielgerichtet fortbewegen kann.“1 Leistungen „Seepferdchen“:  Sprung vom Beckenrand und 25 m Schwimmen  Heraufholen eines Tauchringes oder Tellers mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling) Die Leistungen müssen ohne Hilfsmittel, wie Schwimm- oder Taucherbrille erbracht werden. Die Leistungen des Deutschen Jugendschwimmpasses hinsichtlich der Abzeichen Bronze, Silber und Gold sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Im Gespräch mit dem REK stellte sich heraus, dass bei der Auswertung der Daten hinsichtlich der Anzahl der eingeschulten Schülerinnen und Schüler der Stadt Brühl Fehler gemacht wurden (es wurde nicht die offizielle Schülerstatistik genutzt sondern zu niedrige Zahlen). Weitere Fehler bei der Auswertung führten zu Verschiebungen im Gesamtvergleich. Die tatsächliche Zahl der Nichtschwimmer/innen (11% statt der in der Untersuchung des REK dargestellten 20% in Brühl) finden Sie in Anlage 1. Zu 2.) Die Nachfrage bei der Stadt Pulheim hat als wesentlichen Grund für das gute Abschneiden der Stadt Pulheim ergeben, dass die Eltern dort viel Wert darauf legen, dass ihre Kinder vor Beginn der Schulzeit schwimmen können. In Pulheim gibt es keine zeitlichen Zusatzangebote an den Grundschulen für Nichtschwimmer/innen (auch keine Kompaktangebote in den Ferien). Um erreichen zu können, dass möglichst alle Kinder beim Wechsel in die weiterführenden Schulen schwimmen können, arbeiten die Grundschulen mit ehrenamtlich begleitenden Trainern/innen zusammen, die während des Schulschwimmunterrichts die Nichtschwimmer/innen im Nichtschwimmerbecken betreuen. Diese müssen mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen „Silber“ haben und es wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt (aus einmalig geflossenen Fördermitteln der Marga und Walter Boll-Stiftung). Der Einsatz erfolgt im regulären Schwimmunterricht der Schulen. Zu 3a) Um weitere Fragen im Zusammenhang mit der Schwimmfähigkeit von Grundschülerinnen und Grundschülern zu klären, wurden die Grundschulen zur Beantwortung folgender Fragen aufgerufen: a) Wie viele Kinder wechseln aktuell (Juli 2017) in die weiterführende Schule? b) Wie viele Kinder davon können schwimmen und wie viele nicht? c) Wie viele Kinder haben die Schwimmabzeichen Seepferdchen, Bronze, Silber, Gold erlangt? 1 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen -Sport-. 2012. Drucksache 284/2017 Seite - 3 – Die Tabelle über die Schwimmfähigkeit der abgehenden Grundschülerinnen und Grundschüler in diesem Jahr ist als Anlage 1 beigefügt. Tatsächlich liegt diese bei 11% (statt der in der Untersuchung des REK genannten 20%). Zu 3b) Um weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Schwimmunterricht zu erhalten, wurden die weiterführenden Schulen um Beantwortung folgender Fragen gebeten: a) Was passiert mit Kindern, die bei Schuleintritt (5. Schuljahr) nicht schwimmen können? b) Gibt es Kinder, die aufgrund mangelnder Schwimmfähigkeit nicht am Schulschwimmen teilnehmen? Wäre mangelnde Schwimmfähigkeit gegeben, wenn noch kein Schwimmabzeichen „Bronze“ abgelegt wurde? c) Gibt es für Kinder, die nicht schwimmen können an Ihrer Schule besondere Angebote (z.B. Schwimmkurse in den Ferien). Falls ja, welche Kurse werden angeboten und aus welchen Mitteln? Beantwortung der Fragen seitens der weiterführenden Schulen: Pestalozzi-Förderschule zu a) Die Klassen 5 und 6 gehen schwimmen und arbeiten an den Abzeichen. zu b) Das Schwimmabzeichen „Bronze“ wird nicht vorausgesetzt, die Kinder müssen aber eine Bahn im Schwimmerbecken schwimmen können, ansonsten nehmen sie nicht am Unterricht teil. zu c) Es gibt Überlegungen dazu, im nächsten Schuljahr eine Mittagspausenzeit im Hallenbad für Nichtschwimmergruppe älterer Schüler zu nutzen. Clemens-August-Schule zu a) und b) Zurzeit erfolgt Schwimmunterricht in den Jahrgangsstufen 5-7. Alle Kinder nehmen grundsätzlich am Schwimmunterricht teil, unabhängig davon ob oder welches Schwimmabzeichen sie besitzen. Einteilung der Kinder in Schwimmer, gute Schwimmer, Nichtschwimmer und Anfänger. Immer mehr Kinder dürfen aufgrund von Attesten nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. zu c) Über den Schulunterricht hinaus gibt es keine weiteren Schwimmkurse an der Schule. Erich Kästner-Realschule zu a) Überprüfung aller Kinder bei Eintritt ins 5. Schuljahr auf Schwimmfähigkeit. Ist die Schwimmfähigkeit nicht gegeben, erfolgt ein Anschreiben an die Eltern mit der Empfehlung zum Besuch eines Schwimmkurses inkl. Aufzählung aller Angebote dazu in Brühl. zu b) Trifft nicht zu, d. h. alle Kinder nehmen unabhängig von einem erlangten Schwimmabzeichen am Schwimmunterricht teil. zu c) In den vergangenen zwei Jahren konnte über das AOK-Programm „Fit durch die Schule“ im Schwimmunterricht ein dritter Lehrer für Nichtschwimmer/innen eingesetzt werden (die Förderung ist mit Ende des Schuljahres 2016/17 ausgelaufen). Drucksache 284/2017 Seite - 4 – Gesamtschule zu a) Schwimmunterricht wird in den Jahrgängen 5 und 7 erteilt. Unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme am regulären Schwimmunterricht ist das „Seepferdchen“, worauf die Eltern bei den Aufnahmen hingewiesen werden. zu b) Kinder in den Eingangsklassen, die diese Bescheinigung nicht vorlegen können und die noch nicht schwimmen können, werden im Schwimmbad gesondert beschult. zu c) Über den obligatorischen Schwimmunterricht in den Jahrgängen 5 und 7 hinaus bietet die Gesamtschule keine weiteren Möglichkeiten zum Schwimmenlernen an. Max-Ernst-Gymnasium zu a) In den Aufnahmegesprächen werden die Eltern darauf hingewiesen, dass die Schwimmfähigkeit ihres Kindes zum Beginn der Erprobungsstufe erwartet wird und mindestens durch das „Seepferdchen“, in der Regel aber durch das Jugendschwimmabzeichen „Bronze“ nachzuweisen ist. Unabhängig von den Abzeichen überprüft eine Lehrkraft in der ersten Schwimmstunde die tatsächliche Schwimmfähigkeit der Kinder. Eltern von Kindern ohne Schwimmfähigkeit erhalten eine Aufforderung mit konkreten Vorschlägen und Adressen zur Anmeldung ihrer Kinder an einem Schwimmkurs. zu b) Solange der Schule der Nachweis der Schwimmfähigkeit (mind. „Seepferdchen“) eines Kindes nicht vorliegt, nimmt dieses Kind nicht am Schwimmunterricht teil, sondern wird im normalen Unterricht einer Parallelklasse beschult. zu c) Über den obligatorischen Schwimmunterricht der Klasse 5 während eines Schulhalbjahres hinaus hält das Max-Ernst-Gymnasium keine zusätzlichen Angebote vor. Anlage(n): (1) Abfrage Schwimmfähigkeit Juli 2017 (2) Leistungen des Deutschen Jugendschwimmpasses