Daten
Kommune
Brühl
Größe
264 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
29.08.17, 11:48
Aktualisiert
29.08.17, 11:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Krämer
40
09.08.2017
284/2017
(154/2017, 193/2017)
Betreff
Sachstandsbericht Schulschwimmen in Brühl
Bezug: SchA 30.05.2017 und SpA 08.06.2017
Beratungsfolge
Schulausschuss
Sportausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
i.V. Krämer
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss und der Sportausschuss nehmen den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit der Untersuchung des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich der
Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern und des schlechten Vergleichswertes
für Brühl wurde verwaltungsseitig
1. mit der Verantwortlichen des REK für die Untersuchung „Gehen unsere
Grundschüler unter?“ bzgl. der hohen Differenzen gesprochen,
2. eine Mitarbeiterin der Stadt Pulheim dazu befragt, wie die wesentlich besseren
Vergleichswerte in Pulheim zustande kommen,
3. im Juli/August 2017 eine erneute Abfrage durchgeführt
a. an den Grundschulen (differenzierter als die Abfrage des REK, s. Anlage 1)
und
b. an den weiterführenden Schulen.
Zu 1.)
Hinsichtlich der Untersuchung des Rhein-Erft-Kreises wird unter der Schwimmfähigkeit
mindestens das Vorliegen des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“ verstanden.
Dies entspricht im Groben auch dem Ziel des Lehrplanes im Schwimmunterricht an den
Grundschulen, der folgendes fordert:
Drucksache 284/2017
Seite - 2 –
„Jedes Kind soll am Ende der Schulzeit schwimmen können. ‚Schwimmen-Können‘ heißt,
dass es sich möglichst angstfrei ohne Fremdhilfe in schwimmtiefem Wasser zielgerichtet
fortbewegen kann.“1
Leistungen „Seepferdchen“:
Sprung vom Beckenrand und 25 m Schwimmen
Heraufholen eines Tauchringes oder Tellers mit den Händen aus schultertiefem
Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling)
Die Leistungen müssen ohne Hilfsmittel, wie Schwimm- oder Taucherbrille erbracht
werden.
Die Leistungen des Deutschen Jugendschwimmpasses hinsichtlich der Abzeichen Bronze,
Silber und Gold sind aus der Anlage 2 ersichtlich.
Im Gespräch mit dem REK stellte sich heraus, dass bei der Auswertung der Daten
hinsichtlich der Anzahl der eingeschulten Schülerinnen und Schüler der Stadt Brühl Fehler
gemacht wurden (es wurde nicht die offizielle Schülerstatistik genutzt sondern zu niedrige
Zahlen). Weitere Fehler bei der Auswertung führten zu Verschiebungen im
Gesamtvergleich. Die tatsächliche Zahl der Nichtschwimmer/innen (11% statt der in der
Untersuchung des REK dargestellten 20% in Brühl) finden Sie in Anlage 1.
Zu 2.)
Die Nachfrage bei der Stadt Pulheim hat als wesentlichen Grund für das gute
Abschneiden der Stadt Pulheim ergeben, dass die Eltern dort viel Wert darauf legen, dass
ihre Kinder vor Beginn der Schulzeit schwimmen können.
In Pulheim gibt es keine zeitlichen Zusatzangebote an den Grundschulen für
Nichtschwimmer/innen (auch keine Kompaktangebote in den Ferien). Um erreichen zu
können, dass möglichst alle Kinder beim Wechsel in die weiterführenden Schulen
schwimmen können, arbeiten die Grundschulen mit ehrenamtlich begleitenden
Trainern/innen
zusammen,
die
während
des
Schulschwimmunterrichts
die
Nichtschwimmer/innen im Nichtschwimmerbecken betreuen. Diese müssen mindestens
das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen „Silber“ haben und es wird eine
Aufwandsentschädigung gezahlt (aus einmalig geflossenen Fördermitteln der Marga und
Walter Boll-Stiftung). Der Einsatz erfolgt im regulären Schwimmunterricht der Schulen.
Zu 3a)
Um weitere Fragen im Zusammenhang mit der Schwimmfähigkeit von Grundschülerinnen
und Grundschülern zu klären, wurden die Grundschulen zur Beantwortung folgender
Fragen aufgerufen:
a) Wie viele Kinder wechseln aktuell (Juli 2017) in die weiterführende Schule?
b) Wie viele Kinder davon können schwimmen und wie viele nicht?
c) Wie viele Kinder haben die Schwimmabzeichen Seepferdchen, Bronze, Silber, Gold
erlangt?
1
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Richtlinien und Lehrpläne für die
Grundschule in Nordrhein-Westfalen -Sport-. 2012.
Drucksache 284/2017
Seite - 3 –
Die Tabelle über die Schwimmfähigkeit der abgehenden Grundschülerinnen und
Grundschüler in diesem Jahr ist als Anlage 1 beigefügt. Tatsächlich liegt diese bei 11%
(statt der in der Untersuchung des REK genannten 20%).
Zu 3b)
Um weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Schwimmunterricht zu erhalten,
wurden die weiterführenden Schulen um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
a) Was passiert mit Kindern, die bei Schuleintritt (5. Schuljahr) nicht schwimmen
können?
b) Gibt es Kinder, die aufgrund mangelnder Schwimmfähigkeit nicht am
Schulschwimmen teilnehmen? Wäre mangelnde Schwimmfähigkeit gegeben, wenn
noch kein Schwimmabzeichen „Bronze“ abgelegt wurde?
c) Gibt es für Kinder, die nicht schwimmen können an Ihrer Schule besondere
Angebote (z.B. Schwimmkurse in den Ferien). Falls ja, welche Kurse werden
angeboten und aus welchen Mitteln?
Beantwortung der Fragen seitens der weiterführenden Schulen:
Pestalozzi-Förderschule
zu a) Die Klassen 5 und 6 gehen schwimmen und arbeiten an den Abzeichen.
zu b) Das Schwimmabzeichen „Bronze“ wird nicht vorausgesetzt, die Kinder müssen aber
eine Bahn im Schwimmerbecken schwimmen können, ansonsten nehmen sie nicht am
Unterricht teil.
zu c) Es gibt Überlegungen dazu, im nächsten Schuljahr eine Mittagspausenzeit im
Hallenbad für Nichtschwimmergruppe älterer Schüler zu nutzen.
Clemens-August-Schule
zu a) und b) Zurzeit erfolgt Schwimmunterricht in den Jahrgangsstufen 5-7. Alle Kinder
nehmen grundsätzlich am Schwimmunterricht teil, unabhängig davon ob oder welches
Schwimmabzeichen sie besitzen. Einteilung der Kinder in Schwimmer, gute Schwimmer,
Nichtschwimmer und Anfänger. Immer mehr Kinder dürfen aufgrund von Attesten nicht am
Schwimmunterricht teilnehmen.
zu c) Über den Schulunterricht hinaus gibt es keine weiteren Schwimmkurse an der
Schule.
Erich Kästner-Realschule
zu a) Überprüfung aller Kinder bei Eintritt ins 5. Schuljahr auf Schwimmfähigkeit. Ist die
Schwimmfähigkeit nicht gegeben, erfolgt ein Anschreiben an die Eltern mit der
Empfehlung zum Besuch eines Schwimmkurses inkl. Aufzählung aller Angebote dazu in
Brühl.
zu b) Trifft nicht zu, d. h. alle Kinder nehmen unabhängig von einem erlangten
Schwimmabzeichen am Schwimmunterricht teil.
zu c) In den vergangenen zwei Jahren konnte über das AOK-Programm „Fit durch die
Schule“ im Schwimmunterricht ein dritter Lehrer für Nichtschwimmer/innen eingesetzt
werden (die Förderung ist mit Ende des Schuljahres 2016/17 ausgelaufen).
Drucksache 284/2017
Seite - 4 –
Gesamtschule
zu a) Schwimmunterricht wird in den Jahrgängen 5 und 7 erteilt. Unbedingte
Voraussetzung für die Teilnahme am regulären Schwimmunterricht ist das
„Seepferdchen“, worauf die Eltern bei den Aufnahmen hingewiesen werden.
zu b) Kinder in den Eingangsklassen, die diese Bescheinigung nicht vorlegen können und
die noch nicht schwimmen können, werden im Schwimmbad gesondert beschult.
zu c) Über den obligatorischen Schwimmunterricht in den Jahrgängen 5 und 7 hinaus
bietet die Gesamtschule keine weiteren Möglichkeiten zum Schwimmenlernen an.
Max-Ernst-Gymnasium
zu a) In den Aufnahmegesprächen werden die Eltern darauf hingewiesen, dass die
Schwimmfähigkeit ihres Kindes zum Beginn der Erprobungsstufe erwartet wird und
mindestens durch das „Seepferdchen“, in der Regel aber durch das
Jugendschwimmabzeichen „Bronze“ nachzuweisen ist. Unabhängig von den Abzeichen
überprüft eine Lehrkraft in der ersten Schwimmstunde die tatsächliche Schwimmfähigkeit
der Kinder. Eltern von Kindern ohne Schwimmfähigkeit erhalten eine Aufforderung mit
konkreten Vorschlägen und Adressen zur Anmeldung ihrer Kinder an einem
Schwimmkurs.
zu b) Solange der Schule der Nachweis der Schwimmfähigkeit (mind. „Seepferdchen“)
eines Kindes nicht vorliegt, nimmt dieses Kind nicht am Schwimmunterricht teil, sondern
wird im normalen Unterricht einer Parallelklasse beschult.
zu c) Über den obligatorischen Schwimmunterricht der Klasse 5 während eines
Schulhalbjahres hinaus hält das Max-Ernst-Gymnasium keine zusätzlichen Angebote vor.
Anlage(n):
(1) Abfrage Schwimmfähigkeit Juli 2017
(2) Leistungen des Deutschen Jugendschwimmpasses