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Vorlage (Haushaltsplan RJ 2017 hier: Zuschüsse Sportförderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
195 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
29.08.17, 11:48
Aktualisiert
29.08.17, 11:48
Vorlage (Haushaltsplan RJ 2017
hier: Zuschüsse Sportförderung) Vorlage (Haushaltsplan RJ 2017
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Winter 52 14 03 18.05.2017 196/2017 Betreff Haushaltsplan RJ 2017 hier: Zuschüsse Sportförderung Beratungsfolge Sportausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 531800 / KST 42030000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Burkhardt i.V. Krämer Radermacher RPA Team Haushalt i.V. Assenmacher Beschlussentwurf: Der Sportausschuss beschließt die Gewährung eines städtischen Zuschusses zu den Kosten für die Errichtung/Sanierung vereinseigener Anlagen für folgende Vereinsmaßnahmen - TC Fredenbruch Brühl 1979 e.V. - Sanierung von zwei Tennisplätzen Antrag vom 28.09.2016 Gesamtkosten: 25.000 € 10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss: 2.500 € - St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. - Erweiterung der Zielerfassung Antrag vom 20.03.2017 Gesamtkosten: 23.000 € 10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss: 2.300 € - TC Fredenbruch Brühl 1979 e.V. - Errichtung einer Photovoltaik-Anlage Antrag vom 12.06.2017 Gesamtkosten: 15.000 € 10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss: 1.500 € - Brühler Surf Club 1976 e.V. - Aufstellung eines Seecontainers Antrag vom 13.07.2017 Gesamtkosten: 12.000 € 10 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss: 1.200 € Insgesamt: 7.500 € Seite - 2 – Drucksache 196/2017 und nimmt die im Jahre 2017 gemäß Punkt IV 1. bis 7. der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl vorzunehmende Verteilung der Sportfördermittel zur Kenntnis. Erläuterungen: Die im Jahre 2017 bei Kostenstelle 42030000, Sachkonto 531800 – Zuschüsse an übrige Bereiche (Sportförderung) – bereitgestellten Mittel in Höhe von insgesamt 92.600 € werden mit einem Anteil von 68.100 € gemäß Punkt IV der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl an die Sportvereine verteilt. Der Differenzbetrag in Höhe von 24.500 € ist zur Realisierung folgender Maßnahmen vorgesehen: 20.000 € 2.500 € 2.000 € Unterstützung Projekt „BrühlerKidS“ städtischer Zuschuss an den TC Fredenbruch zu den Kosten für die Sanierung von zwei Tennisplätzen aktive Rechnungsabgrenzung zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Kampfsportverein Brühl (Kahramanlar) zu den Kosten für den Bau eines Kampfsport- und Fitnesszentrums gem. Antrag Der Anteil in Höhe von 68.100 € wurde im laufenden Haushaltsjahr wie folgt verteilt: 1. Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € an alle Vereinsjugendlichen bis zum 18. Lebensjahr und ein Sockelbetrag in Höhe von 180,00 € für Vereine mit 30 bis 100 Mitgliedern Gemäß Sportförderrichtlinien Punkt IV, 1 soll bei der Förderung der Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € sichergestellt werden. Auf Grundlage der eingegangenen Vereinsmeldungen kommen im laufenden Haushaltsjahr 4.938 Jugendliche für eine solche Förderung in Betracht, was einen Gesamtbetrag von 40.738,50 € (4.938 x 8,25 €) ausmacht. Außerdem sind von den hier eingegangenen Anträgen 3 Vereine mit 30 bis 100 Mitgliedern für den Sockelbetrag zu berücksichtigen. Demnach ergibt sich ein Gesamtbetrag von 540,00 € (3 x 180 €), der für die Auszahlung der Sockelbeträge zu berücksichtigen ist. 2. Zuschuss bis max. 500,00 € für die Anmietung von Sportanlagen Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl wird Vereinen, die auf die Anmietung von Sportanlagen angewiesen sind, ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 8,25 € je Mitglied, max. 500,00 € zu den Kosten für die Anmietung von Sportanlagen wie folgt gewährt: Brühler Surf-Club Brühler Schach-Klub Le Canard Squash 500,00 € 500,00 € 90,75 € Seite - 3 – Drucksache 196/2017 3. Zuschuss Vereinsjubiläen Im Jahre 2017 finden keine Jubiläen im Sinne der Sportförderrichtlinien statt. 4. Zuschüsse für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl kann Vereinen, die an Deutschen Meisterschaften teilnehmen, ein Fahrtkosten- und Übernachtungszuschuss gewährt werden. Auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen ist hierfür ein Betrag in Höhe von rd. 4.000,00 € zu berücksichtigen. 5. Zuschuss bis max. 20 % der Gesamtkosten für die Anschaffung vermögenswirksamer Sportgeräte. Zuschüsse bis zu 20% der Kosten werden gewährt für die Anschaffung vermögenswirksamer Sportgeräte. - Brühler Surf Club 1976 e.V. - Beschaffung von Boards Antrag vom 28.02.2017 Gesamtkosten: 3.460 € 20 %-iger richtlinienkonformer Zuschuss: 692 €  Dieser Zuschuss wurde bereits in der Sitzung am 30.03.2017 beschlossen. 6. Zuschuss zu den Fahrtkosten Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl kann Vereinen der 1. oder 2. Bundesliga oder Mannschaften, die bis auf Landes- oder Deutsche Pokalendrunde vorgedrungen sind, ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. Auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen ist hierfür ein Betrag in Höhe von rd. 1.000,00 € zu berücksichtigen. 7. Zuschuss an die DLRG Die DLRG erhält gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl für ihre sportlichen Aktivitäten seit 1992 einen städtischen Zuschuss. Die Höhe des Betrages liegt bei 1.530,00 €. Es ergibt sich zusammenfassend folgende Rechnung: + 68.100,00 € 2.300,00 € 40.738,50 € 540,00 € 1.090,75 € 4.000,00 € 692,00 € 1.000,00 € 1.530,00 € 1.000,00 € 2.500,00 € 17.708,75 € Ansatz im Haushaltsjahr 2017 Zuschuss Stadtsportverband (gem. Richtlinien II. 2.) Zuschuss U18 Sockelbetrag Anmietung Sportanlagen Deutsche Meisterschaften Zuschuss Brühler Surf Club (Beschluss SpA 30.03.2017) 1. oder 2. Bundesliga Zuschuss DLRG Rechnungsabgrenzungsposten (Reit- und Fahrverein)* Ansatz HH 2017 für TC Fredenbruch (Sanierung 2 Tennisplätze) Restmittel Drucksache 196/2017 Seite - 4 – * Es handelt sich um einen jährlich zu verbuchenden aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) des 2008 gewährten Zuschusses für einen Grundstücksankauf (20.000,00 €) des Reit- und Fahrvereins Birkhof-Ville e.V. Bei der Mittelverteilung fanden die Anträge Berücksichtigung, die bis zur Antragsfrist der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl bei der Verwaltung eingingen. Darüber hinaus wurden 9 Anträge, die bis zur Vorlagenfrist eingereicht wurden, im Wege der Kulanz berücksichtigt. 8. Zuschuss für die Errichtung/Sanierung vereinseigener Anlagen Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl kann Sportvereinen für die Errichtung/Sanierung vereinseigener Anlagen ein städtischer Zuschuss in Höhe von 10% der Gesamtkosten gewährt werden, wobei die Höchstgrenze 20.000 € beträgt. Aufgrund der Kann-Bestimmung hat der Sportausschuss über die Verwendung dieser Mittel jährlich zu beschließen. Zur Verfügung stehen die oben genannten Restmittel in Höhe von 17.708,75 €. Der Bürgermeister schlägt vor, einen Anteil in Höhe von insgesamt 7.500 € für die Gewährung von Zuschüssen an den TC Fredenbruch Brühl 1979 e.V., die St. Hubertus Schützenbruderschaft Brühl-Heide 1927 e.V. und den Brühler Surf Club 1976 e.V. aus den oben genannten Restmitteln zu bestreiten. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheides seitens der Vereine zum Nachweis der Gemeinnützigkeit.