Daten
Kommune
Brühl
Größe
415 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
26.06.17, 16:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 0814
12.06.2017
223/2017
Betreff
Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" sowie zur 42. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle
THC" und zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (20.06. - 04.07.2016) und TÖB-Beteiligung
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd.
Nr.
Bürger
B1.01
B1.02
B1.03
B1.04
B1.05
B1.06
B1.07
B1.08
B1.09
Bürger 1
Berücksichtigung
ja / nein
nein
nein
ja
ja
ja
nein
ja
nein
ja
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
FNPrelev
ant
Seite - 2 –
Drucksache 223/2017
Lfd.
Nr.
Bürger
B1.10
B1.11
B1.12
B1.13
B1.14
B1.15
B1.16
B1.17
B1.18
B1.19
B1.20
B1.21
B1.22
B1.23
B1.24
Berücksichtigung
ja / nein
ja
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
nein
nein
ja
nein
nein
ja
Abwägung der Stellungnahme
FNPrelev
ant
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt
Wird berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd.
Nr.
TÖB
T1
Palmersdorfer
Bachverband
Stadtwerke Brühl
Bezirksreg. Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst
T2
T3.01
T3.02
T4.1.1 Landesbetrieb Wald und
Holz NRW
T4.1.2
T4.1.3
T4.2.1 Landesbetrieb Wald und
Holz NRW
T4.2.2
T5.1
T5.2
T6.1
T6.2
T6.3
T6.4
T7
T8.1
Kreispolizeibehörde
Rhein-Erft-Kreis Direktion Kriminalität-ImmissionsschutzRWE
-Bergschäden-
Erftverband
Rhein-Erft-Kreis
Berücksic Abwägung der Stellungnahme
h-tigung
ja / nein
-
-
Ja
Wird berücksichtigt.
Ja
-
Ist bereits berücksichtigt.
-
ja
nein
nein
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt.
ja
-
Wird berücksichtigt.
-
ja
ja
ja
ja
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
FNP
relevant
Seite - 3 –
Drucksache 223/2017
Lfd.
Nr.
TÖB
-Naturschutz und
LandschaftspflegeT8.2
-KreisplanungT8.3.1 -Wasserwirt-schaftT8.3.2
T8.4
-BodenschutzT8.5
- ImmissionsschutzT9.1
Bezirksregierung
Arnsberg - Bergbau und
Energie in NRW T9.2
T9.3
Berücksic Abwägung der Stellungnahme
h-tigung
ja / nein
ja
ja
ja
-
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
-
ja
-
Wird berücksichtigt.
-
FNP
relevant
B - Öffentliche Auslegung (16.02. – 17.03.2017) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd.
Nr.
Bürger
B1.01
B1.02
B1.03
B1.04
B1.05
B1.06
B1.07
B1.08
B1.09
B1.10
B1.11
B1.12
B1.13
B1.14
B1.15
B1.16
B1.17
B1.18
B1.19
B1.20
B1.21
B1.22
B1.23
B1.24
B1.25
B1.26
Bürger 1
Berücksic
h-tigung
ja / nein
nein
nein
ja
nein
nein
nein
ja
nein
nein
ja
nein
nein
nein
ja
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
nein
nein
ja
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
FNPrelevant
Seite - 4 –
Drucksache 223/2017
Lfd.
Nr.
Bürger
B1.27
B1.28
B1.29
B1.30
B1.31
Berücksic
h-tigung
ja / nein
ja
ja
ja
nein
ja
Abwägung der Stellungnahme
FNPrelevant
Ist bereits berücksichtigt..
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd.
Nr.
TÖB
T1.01
Industrie- und
Handelskammer zu Köln
Erftverband Bergheim
T2.01
T2.02
T3.01
T3.02
T3.03
T3.04
T4.01
T5.01
T6.01
T7.01
T7.02
T7.03
T8.01
T8.02
T8.03
T8.04
T8.05
Landesbetrieb Wald und
Holz NRW
StadtServiceBetrieb
Brühl
Bezirksregierung
Düsseldorf Dez. 26 Luftverkehr
Stadtwerke Brühl GmbH
Rheinischer
Verein Rhein-Erft
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschmutz
und Kreisplanung
Berücksic Abwägung der Stellungnahme
htigung
ja / nein
ja
ja
ja
ja
nein
ja
-
nein
FNPrelevant
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
-
nein
Ist nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
nein
nein
-
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
-
ja
-
Ist bereits berücksichtigt.
-
II: Der Rat beschließt die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der
Begründung und beauftragt die Verwaltung die Änderung gemäß § 6 (1) BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), der oberen
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Drucksache 223/2017
Seite - 5 –
III: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), den Bebauungsplan 08.14
"Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als
Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 509,
510, 286, 279, 612, 560, 563, und 613 tlw..
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, dann 65,0 m entlang
der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 309 und 322 bis zum
Fußpunkt des rechten Winkels (von 150,0 m Länge),
im Norden vom vorgenannten Fußpunkt 150,0 m entlang auf dem rechten Winkel in
westliche Richtung, weiter auf einem weiteren rechten Winkel, (aufgewinkelt auf der
nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes
Teilstück), 509 und 510) bis zu seinem Fußpunkt,
im Westen vom vorgenannten Fußpunkt, entlang der nördlichen Verlängerung der
westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510 und weiter
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510,
im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 510, 286, 612, 560, 563 und
613 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322,
Der Flächeninhalt beträgt 2,1 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan sind nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Die frühzeitige Beteiligung erfolgte vom 20.06 – 04.07.2016. Die öffentliche Auslegung
vom 16.02. – 17.03.2017.
Im Rahmen der Offenlage sind Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange
erfolgt, die zu einer redaktionellen Änderung der Begründung und der textlichen
Festsetzung geführt haben:
In den textlichen Festsetzungen wurde unter C.5 folgender Hinweis zum besseren
Verständnis geändert:
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf teilt mit,
dass Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen
Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe liefern.
Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen
des 2. Weltkrieges (Flakstellung und Laufgraben). Es wird eine Überprüfung der zu
überbauenden Fläche vor Baubeginn auf Kampfmittel empfohlen. **Vor Baubeginn hat
eine Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst bezüglich einer Überprüfung der zu
überbauenden Flächen zu erfolgen.
.
In den textlichen Festsetzungen wurde unter C.6 folgender Hinweis ergänzt:
„**C 6. Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch
Die Kreispolizeibehörde weist auf das Beratungsangebot zu kriminalpräventiv wirkenden
Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen hin.“
Drucksache 223/2017
Seite - 6 –
In der Begründung zum Bebauungsplan und zur 42. FNP-Änderung wurde unter Punkt
3.3 „Bebauungsplan“ eine Ergänzung vorgenommen. Die Zuordnung des Plangebietes
zum Innenbereich ist nicht ganz eindeutig formuliert. Gemeint ist hier der "beplante"
Innenbereich nach § 30 BauGB und nicht der Innenbereich nach § 34 BauGB („im
Zusammenhang bebauten Ortsteile“). Zum besseren Verständnis wird die Begründung
unter der Ziffer 3.3 wie folgt redaktionell überarbeitet:
„Der Landschaftsteil wird bereits heute durch die bestehende Tennisanlage und das
Clubhaus gestört, so dass mit der Aufstellung des Bebauungsplans die Flächen dem **
beplanten Innenbereich zugeordnet werden sollen.“
In dem zur Begründung gehörenden Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur 42.
FNP-Änderung werden die unter Punkt 2.2.10 „Mensch, Gesundheit, Bevölkerung“ den
Siedlungen zugeordneten Straßen redaktionell geändert:
„Die maßgeblichen Immissionsorte im Hinblick auf die Auswirkungen der Planänderung
sind Wohnnutzungen im Bereich der südöstlich angrenzenden Siebengebirgs-Siedlung
(Petersbergstraße, Löwenburgstraße, Oelbergstraße, Liblarer Straße**, Hainbuchenweg,
Eibenweg)., sowie im Bereich der Wohnbebauung nordwestlich des Plangebietes (Hainbuchenweg,
Eibenweg).“
Der Bebauungsplanentwurf sowie die 42. FNP-Änderung werden mit den vorgenannten
redaktionellen Änderungen zum Beschluss vorgeschlagen.
Anlage(n):
(1) Abwägungsvorschlag
(2) Übersichtsplan
(3) Bebauungsplan
(4) Textliche Festsetzungen
(5) Begründung zum BP08.14
(6) 42 FNP-Änderung_Plan
(7) Begründung zur 42. FNP-Änderung