Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
415 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
26.06.17, 16:49
Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

öffnen download melden Dateigröße: 415 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26 10 0814 12.06.2017 223/2017 Betreff Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" sowie zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (20.06. - 04.07.2016) und TÖB-Beteiligung A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B1.07 B1.08 B1.09 Bürger 1 Berücksichtigung ja / nein nein nein ja ja ja nein ja nein ja Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. FNPrelev ant Seite - 2 – Drucksache 223/2017 Lfd. Nr. Bürger B1.10 B1.11 B1.12 B1.13 B1.14 B1.15 B1.16 B1.17 B1.18 B1.19 B1.20 B1.21 B1.22 B1.23 B1.24 Berücksichtigung ja / nein ja nein nein nein ja ja ja ja nein nein ja nein nein ja Abwägung der Stellungnahme FNPrelev ant Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1 Palmersdorfer Bachverband Stadtwerke Brühl Bezirksreg. Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst T2 T3.01 T3.02 T4.1.1 Landesbetrieb Wald und Holz NRW T4.1.2 T4.1.3 T4.2.1 Landesbetrieb Wald und Holz NRW T4.2.2 T5.1 T5.2 T6.1 T6.2 T6.3 T6.4 T7 T8.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Direktion Kriminalität-ImmissionsschutzRWE -Bergschäden- Erftverband Rhein-Erft-Kreis Berücksic Abwägung der Stellungnahme h-tigung ja / nein - - Ja Wird berücksichtigt. Ja - Ist bereits berücksichtigt. - ja nein nein Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. nein Wird nicht berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt. ja - Wird berücksichtigt. - ja ja ja ja Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. FNP relevant Seite - 3 – Drucksache 223/2017 Lfd. Nr. TÖB -Naturschutz und LandschaftspflegeT8.2 -KreisplanungT8.3.1 -Wasserwirt-schaftT8.3.2 T8.4 -BodenschutzT8.5 - ImmissionsschutzT9.1 Bezirksregierung Arnsberg - Bergbau und Energie in NRW T9.2 T9.3 Berücksic Abwägung der Stellungnahme h-tigung ja / nein ja ja ja - Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - ja - Wird berücksichtigt. - FNP relevant B - Öffentliche Auslegung (16.02. – 17.03.2017) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B1.07 B1.08 B1.09 B1.10 B1.11 B1.12 B1.13 B1.14 B1.15 B1.16 B1.17 B1.18 B1.19 B1.20 B1.21 B1.22 B1.23 B1.24 B1.25 B1.26 Bürger 1 Berücksic h-tigung ja / nein nein nein ja nein nein nein ja nein nein ja nein nein nein ja nein nein nein nein nein ja ja ja nein nein ja Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. FNPrelevant Seite - 4 – Drucksache 223/2017 Lfd. Nr. Bürger B1.27 B1.28 B1.29 B1.30 B1.31 Berücksic h-tigung ja / nein ja ja ja nein ja Abwägung der Stellungnahme FNPrelevant Ist bereits berücksichtigt.. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1.01 Industrie- und Handelskammer zu Köln Erftverband Bergheim T2.01 T2.02 T3.01 T3.02 T3.03 T3.04 T4.01 T5.01 T6.01 T7.01 T7.02 T7.03 T8.01 T8.02 T8.03 T8.04 T8.05 Landesbetrieb Wald und Holz NRW StadtServiceBetrieb Brühl Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 26 Luftverkehr Stadtwerke Brühl GmbH Rheinischer Verein Rhein-Erft Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschmutz und Kreisplanung Berücksic Abwägung der Stellungnahme htigung ja / nein ja ja ja ja nein ja - nein FNPrelevant Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. - nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. nein nein - Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. - ja - Ist bereits berücksichtigt. - II: Der Rat beschließt die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und beauftragt die Verwaltung die Änderung gemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), der oberen Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Drucksache 223/2017 Seite - 5 – III: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), den Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 509, 510, 286, 279, 612, 560, 563, und 613 tlw.. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:  im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, dann 65,0 m entlang der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 309 und 322 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels (von 150,0 m Länge),  im Norden vom vorgenannten Fußpunkt 150,0 m entlang auf dem rechten Winkel in westliche Richtung, weiter auf einem weiteren rechten Winkel, (aufgewinkelt auf der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510) bis zu seinem Fußpunkt,  im Westen vom vorgenannten Fußpunkt, entlang der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510 und weiter entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510,  im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 510, 286, 612, 560, 563 und 613 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, Der Flächeninhalt beträgt 2,1 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sind nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Die frühzeitige Beteiligung erfolgte vom 20.06 – 04.07.2016. Die öffentliche Auslegung vom 16.02. – 17.03.2017. Im Rahmen der Offenlage sind Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange erfolgt, die zu einer redaktionellen Änderung der Begründung und der textlichen Festsetzung geführt haben:  In den textlichen Festsetzungen wurde unter C.5 folgender Hinweis zum besseren Verständnis geändert: Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf teilt mit, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe liefern. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Flakstellung und Laufgraben). Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche vor Baubeginn auf Kampfmittel empfohlen. **Vor Baubeginn hat eine Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst bezüglich einer Überprüfung der zu überbauenden Flächen zu erfolgen. .  In den textlichen Festsetzungen wurde unter C.6 folgender Hinweis ergänzt: „**C 6. Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch Die Kreispolizeibehörde weist auf das Beratungsangebot zu kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen hin.“ Drucksache 223/2017 Seite - 6 –  In der Begründung zum Bebauungsplan und zur 42. FNP-Änderung wurde unter Punkt 3.3 „Bebauungsplan“ eine Ergänzung vorgenommen. Die Zuordnung des Plangebietes zum Innenbereich ist nicht ganz eindeutig formuliert. Gemeint ist hier der "beplante" Innenbereich nach § 30 BauGB und nicht der Innenbereich nach § 34 BauGB („im Zusammenhang bebauten Ortsteile“). Zum besseren Verständnis wird die Begründung unter der Ziffer 3.3 wie folgt redaktionell überarbeitet: „Der Landschaftsteil wird bereits heute durch die bestehende Tennisanlage und das Clubhaus gestört, so dass mit der Aufstellung des Bebauungsplans die Flächen dem ** beplanten Innenbereich zugeordnet werden sollen.“  In dem zur Begründung gehörenden Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur 42. FNP-Änderung werden die unter Punkt 2.2.10 „Mensch, Gesundheit, Bevölkerung“ den Siedlungen zugeordneten Straßen redaktionell geändert: „Die maßgeblichen Immissionsorte im Hinblick auf die Auswirkungen der Planänderung sind Wohnnutzungen im Bereich der südöstlich angrenzenden Siebengebirgs-Siedlung (Petersbergstraße, Löwenburgstraße, Oelbergstraße, Liblarer Straße**, Hainbuchenweg, Eibenweg)., sowie im Bereich der Wohnbebauung nordwestlich des Plangebietes (Hainbuchenweg, Eibenweg).“ Der Bebauungsplanentwurf sowie die 42. FNP-Änderung werden mit den vorgenannten redaktionellen Änderungen zum Beschluss vorgeschlagen. Anlage(n): (1) Abwägungsvorschlag (2) Übersichtsplan (3) Bebauungsplan (4) Textliche Festsetzungen (5) Begründung zum BP08.14 (6) 42 FNP-Änderung_Plan (7) Begründung zur 42. FNP-Änderung