Daten
Kommune
Brühl
Größe
3,0 MB
Datum
10.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
26.06.17, 16:49
Stichworte
Inhalt der Datei
BEBAUUNGSPLAN 08.14, "LIBLARER STRASSE 154 / TENNISHALLE THC"
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE
den
die geplanten baulichen Anlagen sind im Bebauungsplan maximal
sige
NHN festgesetzt. Die maximal
Aufgrund der vorhandenen
haben
im Bereich des geplanten Bauvorhabens unter gutachterlicher Aufsicht zu
erfolgen (inkl. Bericht mit Fotodokumentation) und sind mit der Unteren Bodendes Rhein-Erft-Kreises abzustimmen. Im Baugenehmigungsverfahren ist mit entsprechenden Auflagen zur fachgerechten Entsorgung von
Erdaushubmaterialien zu rechnen. Die abfallwirtschaftliche Vorgehensweise ist
mit der Unteren Wasser-, Bodenschutz- und
des
Rhein-Erft-Kreises abzustimmen.
Im Bereich des Plangebietes steht aufgrund ehemaliger
Baugrund
Boden an. Zur Vermeidung von
eventuell infolge der Nichtbeachtung der anstehenden
sind
A 4. Erhaltung von
chern sowie
Natur und Landschaft
23 Abs. 5 BauNVO nur auf den
St
1.0
G+F+L
G +F
Geh-, (G) Fahr- (F) und Leitungsrecht
zu Gunsten der Sportanlage
Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Anlieger
T
Clubhaus
1, 1 , 2, 3
2
9.0
2
5
3.7
(s. Textl. Festsetzungen A 4.2)
4.0
.5
6.0
14
4.0
sind auf das unbedingt notwendige
2
Die
bzw. Rodung von
Baufeldfreimachung im Bereich der
Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten (1.
.0
11
6.5
3
2
7.0
nebeneinander liegen, sind deckungsgleich.
1
1
3
1
3.5
8.0
5
5.2
3
.0
Falls vorhabenbedingte Eingriffe in die Vegetation innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten erfolgen
sind geeignete
zur Vermeidung von Individuenverlusten bzw.
von Nestern und Eiern
der
vorzusehen, z.B. eine
Baubegleitung, die sicherstellt,
5.0
3
3
und Strauchaufwuchs sowie die
sind
der Brut- und
bis 30. September) durch-
2
2
5.0
des Bebauungsplanes
4.8
2
.0
12
(Oberkante First / Attika / Flachdach s. Textl.
Festsetzungen A 2.)
H1 - H4
1
Tennishalle
3
Eine gelegentliche Quartiernutzung von Spalten oder
an den
bestehenden
- z.B. durch die Zwergfledermaus - kann nicht ausgeschlossen werden. Vor dem
der
im Plangebiet ist somit durch
eine
Baubegleitung eine Kontrolle auf Quartiernutzung durchzu-
9.2
.7
#4
65
0.0
der Liste und in der Planzeichnung mit 1 gekennzeichneten Carpinus betulus ist
4
#9
Die in der Planzeichnung mit 1 gekennzeichneten
sind gem. nachfolgender Pflanzenliste anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.
ige
C 4. Artenschutz
Baubedingte
Sonstige Festsetzungen und Planzeichen
4.0
Der waldartige
der geplanten Halle ist zur Aufrechterhaltung einer
soweit wie
zu erhalten. Evtl.
auftretende
sind mit Schwarzerle (Alnus glutinosa) und Vogelkirsche
(Prunus avium) dicht zu bepflanzen. Zu verwenden sind
4xv., 20-25, mDb.
Bepflanzungen
.15
Die innerhalb des Plangebietes vorhandenen
Wald- und
die als
zur Erhaltung von
und
festgesetzt
wurden, sind im Rahmen der
durch geeignete
im
C 3. Erdbebenzone
Das gesamte Gebiet der Stadt
befindet sich in der Erdbebenzone 2 mit der
geologischer Untergrundklasse: T
der Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000,
Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Die bautechnischen Anforderungen Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005) sind zu beachten.
A 3.2
Private
und sonstigen Bepflanzungen
23
Anpflanzung von
und
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
A 3.1
Nebenanlagen gem. 14 (1) BauNVO sind innerhalb der festgesetzten
Sportanlagen als einzelne Anlagen bis zu einer
von maximal 30
0.0
15
als
die
- Bei einer
im
Boden liegt wegen der meist stark
wechselnden Zusammensetzung und seiner unterschiedlichen
die geotechnische Kategorie 3
schwierige
nach
Eurocode 7
- DIN EN 1997-1 Nr. 2.1 (21) mit den
Regelungen in der DIN 4020 2010- 12 Nr. A 2.2.2 vor. Darum ist auf Basis
gezielter Bodenuntersuchungen eines
Geotechnik die
des Bodens zu ermitteln und die
daran anzupassen.
oder
mit unterschiedlicher
oder
erheblich unterschiedlicher Sohlpressung sind durch ausreichend breite, vom
Fundamentbereich bis zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu
trennen.
- Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7
DIN EN 1997-1 mit
nationalem Anhang, der
DIN 1054 "Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau Regelungen" und
der DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" sowie die Bestimmungen der
M. 1:500
sonstigen Bepflanzungen; Anpflanzen von
.0
A 1.1.2 Abweichend
untergeordnete
ausnahmsweise zugelassen werden.
N
z.B. Clubhaus
.0
die dem Gebiet dienenden Nebenanlagen und
ein vereinsgebundenes Clubhaus.
Tennisanlage
T
25
4-Feld Tennishalle,
65
-
Sportanlagen mit der Zweckbe-
Das betroffene Areal liegt im ehemaligen Braunkohletagebaubereich und wird im
Altlastenkataster des Rhein-Erft-Kreises und der Stadt
unter der Nr.
5107/418 mit dem Namen
Rodderhof"
Umfangreiche
Bodenuntersuchungen des Untergrundes im Vorfeld der Verfahrensaufstellung
haben als
Bodenaushub mit unterschiedlichen Gemengeanteilen (Schlacken, Asche, Kies, Ton, Beton- und Ziegelbruch) ergeben.
Teilweise wurden
Schichten mit Braunkohle und Torf angetroffen.
Hierbei konnte eine Belastung der
Boden- und Bauschuttmassen
mit Selen, Sulfat und der Gesamtgehalt an
Feststoffen festgestellt
werden. Diese sind auf einer Deponie der Klasse DK I zu entsorgen.
19
.0
A 1.1.1 Innerhalb der festgesetzten
stimmung "
Baugrenze
.0
C 1. Altlasten
10
A 1. Art der Nutzung
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
4.0
C. HINWEISE
9.3
A. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Pflanzenliste
1.3
Bodendecker/ Stauden:
Kletter-Spindelstrauch
Heckenkirsche
Lavendel
Lavandula angustifolia
Vinca major
Die in der Planzeichnung mit 2 gekennzeichneten
wahl aus nachfolgender Pflanzenliste zu
Die
Die
sind nach Aussind dauerhaft zu
sind mit Bodendeckern / Stauden gem. Pflanzenliste zu
.0
10
C 5. Kampfmittel
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung
teilt
mit, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und
liefern. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw.
des 2. Weltkrieges (Flakstellung und Laufgraben). Es wird
eine
der zu
vor Baubeginn auf Kampfmittel
empfohlen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Sicherheitsdetektion empfohlen.
Pflanzenliste
14.06.2017
Quercus robur `Fastigiata Koster
Feldahorn H., 4xv., 20/25
Pyramiden-Hainbuche H., 4xv., 20/25
Pyramideneiche H., 4xv., 20/25
Kaiserlinde H., 4xv., 20/25
Die
weist auf das Beratungsangebot zu
wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen hin.
DIPL. ING. ARCHITEKT UND STADTPLANER
HEINRICH SCHNEIDER
BROICHSTRASSE 10 41516 GREVENBROICH
TEL.: 02182 / 6999481
FAX: 02182 / 6999482
schneider@la-citta.de
Planunterlage
der geplanten Halle sind nach Auswahl aus Pflanzenliste zu
A 4.2.1 insgesamt 5 kleinkronige
(mit 3 gekennzeichnet) anzusind dauerhaft zu erhalten,
sind gleichartig zu
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Clematis vitalba
Euonymus europaea
Ilex aquifolium
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Roter Hartriegel
Hasel
Stechpalme
Liguster
Rote Heckenkirsche
Str., v. o.B., 5TR, 100/150
Str., v. o.B., 5TR, 100/150
Sol., 3xv., i.C., 100-150
Str., v. o.B., 3TR, 100/150
Erneute Auslegung
den
90
Die durch die Planung
wurden mit Schreiben vom ...................... gem.
BauGB beteiligt.
Belange
4 Abs. 1
Durchfahrt / Arkade
Eine erneute Auslegung gem.
4a Abs. 3 BauGB zu den
bzw.
nach der
Auslegung erfolgte vom ........................ bis.......................
Ort und Dauer der Auslegung wurde am......................
Mauer
111,11
III
A 4.3 Anlage einer Strauchhecke entlang der geplanten Tennishalle
Der durch die
beanspruchte Bereich
der geplanten
Tennishalle ist nach Abschluss der
mit
gem. nachfolgender Pflanzenliste zu bepflanzen (Pflanzabstand
1x1m).
Pflanzenliste
Kartengrundlage
Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage
Bestimmungen
des
1
Abs.
2
PlanzV
Stand .........................entspricht.
12
Die
ersetzen.
1.4
Hainbuche H., 4xv., 20/25
Hainbuche H., 4xv., 20/25
4.7
2.0
1x Carpinus betulus (1 )
Die
kommt zu dem Ergebnis, dass
die im Plangebiet
vorkommenden artenschutzrechtlich relevanten Arten unter Beachtung von
bei Realisierung der geplanten Vorhaben keine
artenschutzrechtlichen
des 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG
eintreten.
In Vertretung
Geschosszahl
A
Ausgebautes Dachgeschoss
F
Flachdach
Bordstein
In Vertretung
werden aufgrund des Urheberschutzgesetzes gerichtlich verfolgt.
Gerd Schiffer
Beigeordneter
Gerd Schiffer
Beigeordneter
Grenzangaben
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
Aufstellung
Der Ausschuss
Planung und Stadtentwicklung der Stadt
hat am .......................... gem.
2 Abs. 1 i.V. die
Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am
bekannt
gemacht.
Satzungsbeschluss
Dieser Bebauungsplanentwurf
der textlichen
Festsetzungen hat mit der
gem.
3 Abs. 2
BauGB in der Zeit vom ............................ bis...........................
ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurde
Der Rat der Stadt
Bebauungsplan
hat am ............................ diesen
der textlichen Festsetzungen
Str., 2xv., i.C., 60/100
Str., v. o.B., 5TR, 100/150
In Vertretung
In Vertretung
Zur externen Kompensation des mit dem Bebauungsplan verbundenen Eingriffs
in Natur und Landschaft werden dem Eingriff
aus dem
der Stadt
zugeordnet. Es handelt sich dabei um eine
Gemarkung Badorf, Flur 19,
1121 und 1122, ca. 850 m
des Plangebietes.
Neben einer
Wertsteigerung der (gem. Biotopwertverfahren von LUDWIG 1991)
die
zur Aufwertung des Landschaftsbildes bei. Dem Bebauungsplan 08.14 sind insgesamt 68.195 Biotop-
Rechtsgrundlage
Gerd Schiffer
Beigeordneter
Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der
Neufassung vom 23.09.2004 (BGBL. l S. 2414), zuletzt
Gerd Schiffer
Beigeordneter
Dieter Freytag
Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte 2014 UTM-Koordinatennetz
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom
23.01.1990 (BGBL. l S. 132),
durch Gesetz vom
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Bekanntmachung
Die Unterrichtung der
gem. 3 Abs. 1 BauGB
und die Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung
erfolgte in der Zeit vom.........................bis........................
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes sowie Ort und
......................... erfolgt.
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBL. l
Nr. 3 vom 22.01.1991),
durch Gesetz vom
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
Bauordnung
Nordrhein-Westfalen
(BauO
NRW)
01.03.2000 (GV NRW S. 256), zuletzt
durch
Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 863) in der zur Zeit
geltenden Fassung.
"LIBLARER STRASSE 154 / TENNISHALLE THC"
In Vertretung
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom
kel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878).
Bebauungsplan 08.14
Gerd Schiffer
Beigeordneter
Dieter Freytag
Gemarkung
Flur
5
1:500