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Vorlage (Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
3,0 MB
Datum
10.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
26.06.17, 16:49
Vorlage (Bebauungsplan)

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Inhalt der Datei

BEBAUUNGSPLAN 08.14, "LIBLARER STRASSE 154 / TENNISHALLE THC" TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE den die geplanten baulichen Anlagen sind im Bebauungsplan maximal sige NHN festgesetzt. Die maximal Aufgrund der vorhandenen haben im Bereich des geplanten Bauvorhabens unter gutachterlicher Aufsicht zu erfolgen (inkl. Bericht mit Fotodokumentation) und sind mit der Unteren Bodendes Rhein-Erft-Kreises abzustimmen. Im Baugenehmigungsverfahren ist mit entsprechenden Auflagen zur fachgerechten Entsorgung von Erdaushubmaterialien zu rechnen. Die abfallwirtschaftliche Vorgehensweise ist mit der Unteren Wasser-, Bodenschutz- und des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen. Im Bereich des Plangebietes steht aufgrund ehemaliger Baugrund Boden an. Zur Vermeidung von eventuell infolge der Nichtbeachtung der anstehenden sind A 4. Erhaltung von chern sowie Natur und Landschaft 23 Abs. 5 BauNVO nur auf den St 1.0 G+F+L G +F Geh-, (G) Fahr- (F) und Leitungsrecht zu Gunsten der Sportanlage Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Anlieger T Clubhaus 1, 1 , 2, 3 2 9.0 2 5 3.7 (s. Textl. Festsetzungen A 4.2) 4.0 .5 6.0 14 4.0 sind auf das unbedingt notwendige 2 Die bzw. Rodung von Baufeldfreimachung im Bereich der Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten (1. .0 11 6.5 3 2 7.0 nebeneinander liegen, sind deckungsgleich. 1 1 3 1 3.5 8.0 5 5.2 3 .0 Falls vorhabenbedingte Eingriffe in die Vegetation innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten erfolgen sind geeignete zur Vermeidung von Individuenverlusten bzw. von Nestern und Eiern der vorzusehen, z.B. eine Baubegleitung, die sicherstellt, 5.0 3 3 und Strauchaufwuchs sowie die sind der Brut- und bis 30. September) durch- 2 2 5.0 des Bebauungsplanes 4.8 2 .0 12 (Oberkante First / Attika / Flachdach s. Textl. Festsetzungen A 2.) H1 - H4 1 Tennishalle 3 Eine gelegentliche Quartiernutzung von Spalten oder an den bestehenden - z.B. durch die Zwergfledermaus - kann nicht ausgeschlossen werden. Vor dem der im Plangebiet ist somit durch eine Baubegleitung eine Kontrolle auf Quartiernutzung durchzu- 9.2 .7 #4 65 0.0 der Liste und in der Planzeichnung mit 1 gekennzeichneten Carpinus betulus ist 4 #9 Die in der Planzeichnung mit 1 gekennzeichneten sind gem. nachfolgender Pflanzenliste anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. ige C 4. Artenschutz Baubedingte Sonstige Festsetzungen und Planzeichen 4.0 Der waldartige der geplanten Halle ist zur Aufrechterhaltung einer soweit wie zu erhalten. Evtl. auftretende sind mit Schwarzerle (Alnus glutinosa) und Vogelkirsche (Prunus avium) dicht zu bepflanzen. Zu verwenden sind 4xv., 20-25, mDb. Bepflanzungen .15 Die innerhalb des Plangebietes vorhandenen Wald- und die als zur Erhaltung von und festgesetzt wurden, sind im Rahmen der durch geeignete im C 3. Erdbebenzone Das gesamte Gebiet der Stadt befindet sich in der Erdbebenzone 2 mit der geologischer Untergrundklasse: T der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Die bautechnischen Anforderungen Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005) sind zu beachten. A 3.2 Private und sonstigen Bepflanzungen 23 Anpflanzung von und zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von A 3.1 Nebenanlagen gem. 14 (1) BauNVO sind innerhalb der festgesetzten Sportanlagen als einzelne Anlagen bis zu einer von maximal 30 0.0 15 als die - Bei einer im Boden liegt wegen der meist stark wechselnden Zusammensetzung und seiner unterschiedlichen die geotechnische Kategorie 3 schwierige nach Eurocode 7 - DIN EN 1997-1 Nr. 2.1 (21) mit den Regelungen in der DIN 4020 2010- 12 Nr. A 2.2.2 vor. Darum ist auf Basis gezielter Bodenuntersuchungen eines Geotechnik die des Bodens zu ermitteln und die daran anzupassen. oder mit unterschiedlicher oder erheblich unterschiedlicher Sohlpressung sind durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich bis zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu trennen. - Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, der DIN 1054 "Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau Regelungen" und der DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" sowie die Bestimmungen der M. 1:500 sonstigen Bepflanzungen; Anpflanzen von .0 A 1.1.2 Abweichend untergeordnete ausnahmsweise zugelassen werden. N z.B. Clubhaus .0 die dem Gebiet dienenden Nebenanlagen und ein vereinsgebundenes Clubhaus. Tennisanlage T 25 4-Feld Tennishalle, 65 - Sportanlagen mit der Zweckbe- Das betroffene Areal liegt im ehemaligen Braunkohletagebaubereich und wird im Altlastenkataster des Rhein-Erft-Kreises und der Stadt unter der Nr. 5107/418 mit dem Namen Rodderhof" Umfangreiche Bodenuntersuchungen des Untergrundes im Vorfeld der Verfahrensaufstellung haben als Bodenaushub mit unterschiedlichen Gemengeanteilen (Schlacken, Asche, Kies, Ton, Beton- und Ziegelbruch) ergeben. Teilweise wurden Schichten mit Braunkohle und Torf angetroffen. Hierbei konnte eine Belastung der Boden- und Bauschuttmassen mit Selen, Sulfat und der Gesamtgehalt an Feststoffen festgestellt werden. Diese sind auf einer Deponie der Klasse DK I zu entsorgen. 19 .0 A 1.1.1 Innerhalb der festgesetzten stimmung " Baugrenze .0 C 1. Altlasten 10 A 1. Art der Nutzung Bauweise, Baulinie, Baugrenze 4.0 C. HINWEISE 9.3 A. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Pflanzenliste 1.3 Bodendecker/ Stauden: Kletter-Spindelstrauch Heckenkirsche Lavendel Lavandula angustifolia Vinca major Die in der Planzeichnung mit 2 gekennzeichneten wahl aus nachfolgender Pflanzenliste zu Die Die sind nach Aussind dauerhaft zu sind mit Bodendeckern / Stauden gem. Pflanzenliste zu .0 10 C 5. Kampfmittel Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung teilt mit, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und liefern. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. des 2. Weltkrieges (Flakstellung und Laufgraben). Es wird eine der zu vor Baubeginn auf Kampfmittel empfohlen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Sicherheitsdetektion empfohlen. Pflanzenliste 14.06.2017 Quercus robur `Fastigiata Koster Feldahorn H., 4xv., 20/25 Pyramiden-Hainbuche H., 4xv., 20/25 Pyramideneiche H., 4xv., 20/25 Kaiserlinde H., 4xv., 20/25 Die weist auf das Beratungsangebot zu wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen hin. DIPL. ING. ARCHITEKT UND STADTPLANER HEINRICH SCHNEIDER BROICHSTRASSE 10 41516 GREVENBROICH TEL.: 02182 / 6999481 FAX: 02182 / 6999482 schneider@la-citta.de Planunterlage der geplanten Halle sind nach Auswahl aus Pflanzenliste zu A 4.2.1 insgesamt 5 kleinkronige (mit 3 gekennzeichnet) anzusind dauerhaft zu erhalten, sind gleichartig zu Cornus sanguinea Corylus avellana Clematis vitalba Euonymus europaea Ilex aquifolium Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Roter Hartriegel Hasel Stechpalme Liguster Rote Heckenkirsche Str., v. o.B., 5TR, 100/150 Str., v. o.B., 5TR, 100/150 Sol., 3xv., i.C., 100-150 Str., v. o.B., 3TR, 100/150 Erneute Auslegung den 90 Die durch die Planung wurden mit Schreiben vom ...................... gem. BauGB beteiligt. Belange 4 Abs. 1 Durchfahrt / Arkade Eine erneute Auslegung gem. 4a Abs. 3 BauGB zu den bzw. nach der Auslegung erfolgte vom ........................ bis....................... Ort und Dauer der Auslegung wurde am...................... Mauer 111,11 III A 4.3 Anlage einer Strauchhecke entlang der geplanten Tennishalle Der durch die beanspruchte Bereich der geplanten Tennishalle ist nach Abschluss der mit gem. nachfolgender Pflanzenliste zu bepflanzen (Pflanzabstand 1x1m). Pflanzenliste Kartengrundlage Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage Bestimmungen des 1 Abs. 2 PlanzV Stand .........................entspricht. 12 Die ersetzen. 1.4 Hainbuche H., 4xv., 20/25 Hainbuche H., 4xv., 20/25 4.7 2.0 1x Carpinus betulus (1 ) Die kommt zu dem Ergebnis, dass die im Plangebiet vorkommenden artenschutzrechtlich relevanten Arten unter Beachtung von bei Realisierung der geplanten Vorhaben keine artenschutzrechtlichen des 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG eintreten. In Vertretung Geschosszahl A Ausgebautes Dachgeschoss F Flachdach Bordstein In Vertretung werden aufgrund des Urheberschutzgesetzes gerichtlich verfolgt. Gerd Schiffer Beigeordneter Gerd Schiffer Beigeordneter Grenzangaben Gemarkungsgrenze Flurgrenze Aufstellung Der Ausschuss Planung und Stadtentwicklung der Stadt hat am .......................... gem. 2 Abs. 1 i.V. die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wurde am bekannt gemacht. Satzungsbeschluss Dieser Bebauungsplanentwurf der textlichen Festsetzungen hat mit der gem. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ............................ bis........................... ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurde Der Rat der Stadt Bebauungsplan hat am ............................ diesen der textlichen Festsetzungen Str., 2xv., i.C., 60/100 Str., v. o.B., 5TR, 100/150 In Vertretung In Vertretung Zur externen Kompensation des mit dem Bebauungsplan verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft werden dem Eingriff aus dem der Stadt zugeordnet. Es handelt sich dabei um eine Gemarkung Badorf, Flur 19, 1121 und 1122, ca. 850 m des Plangebietes. Neben einer Wertsteigerung der (gem. Biotopwertverfahren von LUDWIG 1991) die zur Aufwertung des Landschaftsbildes bei. Dem Bebauungsplan 08.14 sind insgesamt 68.195 Biotop- Rechtsgrundlage Gerd Schiffer Beigeordneter Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBL. l S. 2414), zuletzt Gerd Schiffer Beigeordneter Dieter Freytag Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte 2014 UTM-Koordinatennetz Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBL. l S. 132), durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Bekanntmachung Die Unterrichtung der gem. 3 Abs. 1 BauGB und die Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung erfolgte in der Zeit vom.........................bis........................ Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes sowie Ort und ......................... erfolgt. Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBL. l Nr. 3 vom 22.01.1991), durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 01.03.2000 (GV NRW S. 256), zuletzt durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 863) in der zur Zeit geltenden Fassung. "LIBLARER STRASSE 154 / TENNISHALLE THC" In Vertretung Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom kel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878). Bebauungsplan 08.14 Gerd Schiffer Beigeordneter Dieter Freytag Gemarkung Flur 5 1:500