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Vorlage (Wohnraumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
26.06.17, 16:49
Vorlage (Wohnraumschutzsatzung) Vorlage (Wohnraumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/1 Kaiser Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 22.06.2017 248/2017 Betreff Wohnraumschutzsatzung Bezug: Antrag der Fraktion Linke& Piraten vom 27.04.2017; Rat 22.05.2017 Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Erläuterungen: Für die Stadt Brühl galt in den Jahren von 1990 bis 2006 die ZweckentfremdungsVerordnung, die inhaltlich der jetzt beantragten Wohnraumschutzsatzung entsprach. Wegen der zahlreichen aufgrund des Eigentumsschutzes erforderlichen Ausnahmen musste in diesem Zeitraum die überwältigende Mehrzahl der beantragten Zweckentfremdungsgenehmigungen genehmigt werden, die meisten schon allein deshalb, weil hier abgängiger Wohnraum abgebrochen und ein weitaus größerer Ersatzwohnraum durch Neubau geschaffen wurden. Diese Genehmigungen waren jeweils sowohl für die betroffenen Bauherrn als auch für die Verwaltung mit einem bürokratischen Aufwand verbunden. Hinzu kam eine Vielzahl von Anzeigen vermuteter Leerstände, denen mit erheblichen Aufwand nachgegangen werden musste, ohne dass in einer relevanten Anzahl verbotswidriger Leerstand festgestellt wurde. Diese negativen Erfahrungen bestehen offensichtlich auch in anderen Gemeinden. Aus dem im Antrag zitierten Evaluierungsbericht ergibt sich, dass von den 67 befragten Gemeinden lediglich 4 eine Wohnraumschutzsatzung erlassen haben. Die Wohnraumschutzsatzung dient dem Zweck, Umnutzungen von Wohnungen zu verhindern, um sie so weiterhin für den Wohnungsmarkt zu erhalten. Das Problem mit fehlgenutztem Wohnraum exisitiert zudem überwiegend in touristisch attraktiven Großstädten. Dort werden u.a. Wohnräume vielfach nicht mehr an Bewohner der jeweiligen Stadt, sondern z.B. an Touristen oder auch Geschäftsleute vermietet. Ein solcher Entzug von Wohnungen bedeutet eine genehmigungsbedürftige gewerbliche Nutzung. Die Umnutzung einzelner Wohnungen für Beherbergungszwecke kann zwar planungsrechtlich in gemischten Baugebieten wie auch in Wohngebieten an sich zulässig Drucksache 248/2017 Seite - 2 – sein, Probleme entstehen aber an der Stelle, wo auf diese Weise dem Wohnungsmarkt in erheblichem Umfang Wohnraum entzogen wird. Eine solche Situation findet sich jedoch in Brühl nicht, wie allein die Erfahrung aus den Jahren 1990 bis 2006 zeigt. Bei einer statistischen Auswertung des im Antrag genannten Links zum Kölner Stadtanzeiger zeigt sich zudem folgendes Bild, was die Bedeutung des möglichen Ausmaßes gut beschreibt: Bei der Stadt Köln sind in 2015 126 Verdachtsfälle aufgetreten, wovon sich lediglich 26 Fälle bestätigten. Umgerechnet auf die Stadt Brühl wäre so mit einem Potential von ca. 6 Verdachtsfällen rechnen. Bei den 16 Fällen ist von 22 betroffenen Wohneinheiten die Rede, dies bedeutet einen Schnitt von ca. 1,375 Wohneinheiten je Fall. Für Brühl würde dies somit 8,25 WE bedeuten. Dies vernachlässigt allerdings die bei der Stadt Köln erheblich höhere bauliche Dichte, so dass im Ergebnis bei der Stadt Brühl mit deutlich geringerem Potential gerechnet werden kann. Unabhängig davon stellt eine Leerstandsquote von 2 – 3 % aller Wohnungen eine gesunde Größe dar, um einen Wohnungswechsel überhaupt erst zu ermöglichen. 2 % entsprächen ca. 440 Wohneinheiten. Die weniger als 8 vermuteten Wohneinheiten spielen damit bei der Stadt Brühl keine Rolle für den Wohnungsmarkt.