Daten
Kommune
Brühl
Größe
196 kB
Datum
01.06.2017
Erstellt
22.05.17, 17:27
Aktualisiert
22.05.17, 17:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Gast
51 35 05
11.05.2017
183/2017
Betreff
Hilfen zur Erziehung
Finanzkennzahlen zum Stichtag 31.12.2016
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei Teilergebnisplan 3603
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Flatten
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Im Folgenden werden die Finanzkennzahlen zum Stichtag 31.12.2016 dargestellt, die
Aufschluss über die haushaltsmäßigen Auswirkungen geben. Diese Zahlen wurden
vorbehaltlich der endgültigen Feststellung des Haushaltsabschlusses der Stadt Brühl den
Buchungen entnommen.
1. Finanzkennzahlen
Hinweis: Die Zahlen zum „31.12.2016“ und alle „IST-Zahlen“ werden auf volle Stellen ohne Komma gerundet.
1.1. Ertragskonten
KostenSachstelle/
konto
Teilergebnisplan
(TEP)
TEP 3603 421150
422120
Summe
Kontenbezeichnung
Ansatz
2016 in
EURO
Einnahme
zum
31.12.2016
in EURO
Differenz in
EURO
(Ansatz –
Einnahme)
Ansatz
2017 in
EURO
Leistungen von
(Erstattungen)
Sozialleistungsträgern
Übergeleitete
Unterhaltsansprüche bürgerlichen Rechts
(von
Unterhaltspflichtigen)
150.400
115.834
34.566
250.400
200.500
260.572
./. 60.072
200.500
350.900
376.406
./. 25.506
450.900
Seite - 2 –
Drucksache 183/2017
1.2. Aufwandskonten
KostenSachKontenbeAnsatz
Ausgabe/
Differenz in
Ansatz
stelle/
konto
zeichnung
2016 in
zum 31.12.16
EURO
2017 in
TeilergebEURO
in EURO
(Ansatz –
EURO
nisplan
Ausgabe)
(TEP)
533101 Jugendhilfe an natürliche
Personen außerhalb
Einrichtungen
36030100
§§ 27, 31
390.000
242.003
147.997
290.000
ambulante
Jugendhilfe
36030200
§ 35a
800.000
674.384
125.616
850.000
ambulante Eingliederungshilfe
36030400
§ 33
300.000
323.809
./. 23.809
300.000
Vollzeit- und
Bereitschaftspflege
36030600 *1
§§ 34, 35, 42
0
10.704
./. 10.704
0
stationäre
Unterbringung
36030700
§ 41
10
7.885
./. 7.875
10
Hilfe für junge
Volljährige
Summe
1.490.010
1.258.785
231.225 1.440.010
1 – Kinder, die nicht stationär untergebracht sind, können zusätzlich ambulante Fachleistungen innerhalb einer Einrichtung erhalten.
*
36030100
36030200
36030300
36030400
36030500
36030600
533201 Jugendhilfe an natürliche
Personen innerhalb
Einrichtungen
2
*
§§ 27, 31
0
ambulante
Jugendhilfe
*2
§ 35a
0
ambulante Eingliederungshilfe
§ 35a
600.000
stationäre Eingliederungshilfe
2
*
§ 33
0
Vollzeit- und
Bereitschaftspflege
2
*
§ 32
100
Tagesgruppenunterbringung
§§ 34, 35, 42
2.400.000
3.410
./. 3.410
0
4.508
./. 4.508
0
550.439
49.561
600.000
1.508
./. 1.508
0
6.003
./. 5.903
100
2.076.541
323.459
2.200.000
Seite - 3 –
Drucksache 183/2017
Stationäre
Unterbringung§ 41
Hilfe für junge
Volljährige
36030700
Summe
*
210.000
241.498
./. 31.498
300.000
3.210.100
2.883.907
326.193
3.100.100
2 – Kinder, die stationär untergebracht sind, können zusätzlich ambulante Fachleistungen außerhalb einer Einrichtung erhalten.
TEP
3603
523200
Erstattung an
andere Sozialleistungsträger
350.300
1.3. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Kosten414100 Zuweisung
917.500
stelle
(Ertrag) Land
36011600 533101 Jugendhilfe an
840.000
+
natürliche
533201 Personen
(Aufaußerhalb und
wand) innerhalb
Einrichtungen
Differenz Aufwand ./.
77.500
Ertrag
386.241
./. 35.941
350.000
502.439
415.061
1.023.000
812.177
./. 27.823
930.000
309.738
93.000
Erläuterung:
Für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erstattet das Land NRW die Kosten
gemäß § 89d SGB VIII. Es wurden im Dezember 2016 die bis dahin aufgelaufenen Kosten
beim Land NRW angemeldet. Alle weiteren, später eingegangenen Rechnungen und
Kosten werden gegenüber dem Land NRW noch geltend gemacht.
Bei den Planungen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sind Differenzen zwischen den
Erträgen und den Aufwendungen vorhanden. Diese höheren Erträge von 77.500 € für 2016
und 93.000 € für 2017 stellen die geplante Zahlung der Verwaltungskostenpauschale dar.
Für das Jahr 2016 hat das Land NRW insgesamt eine Verwaltungskostenpauschale von
86.800 € erstattet. Im Haushaltjahr 2016 wurden hiervon 43.400 € vereinnahmt, die
Restzahlung von 43.400 € erfolgte erst zum 27.04.2017 und wurde im Haushaltsjahr 2017
vereinnahmt.
Seite - 4 –
Drucksache 183/2017
2. Vergleich 2015 – 2016
Summen TEP
3603
(Kostenstellen
gemäß Ziffer 1)
Erträge
Sachkonten
421150 +
422120
Aufwand
Sachkonto
533101
Hinweis:
Sachkonto
Erträge und
533201
Aufwand ohne
Sachkonto
„unbegleitete
523200
minderjährige
Summe
Flüchtlinge“
Aufwand
Differenz Aufwand ./. Erträge
IST-Haushaltsjahr 2015
in EURO gemäß
Haushaltsplan
IST-Haushaltsjahr 2016
in EURO – Stand vor
Abschluss Haushalt
322.981
376.406
1.223.293
1.258.785
3.167.430
2.883.907
323.976
386.241
4.714.699
4.528.932
4.391.718
4.152.526
Die größten Differenzen zwischen dem Ergebnis 2015 und den IST-Zahlen 2016 ergeben
sich bei folgenden Kostenstellen/Sachkonten:
Hilfeart
§ 35a
Ambulante Eingliederungshilfe (zusätzliche Hilfe)
§§ 34, 35, 42
stationäre Unterbringung
§ 41
Hilfe für junge Volljährige
IST-Haushaltsjahr 2015 in
EURO gemäß
Haushaltsplan
590.944
IST-Haushaltsjahr 2016 in
EURO – Stand vor
Abschluss Haushalt
678.892
2.394.027
2.087.245
200.904
249.383
Erläuterungen:
zu Ziffer 2 - Hilfeart § 35a ambulante Eingliederungshilfe:
Einen großen Teilbereich der ambulanten Maßnahmen im Bereich der
Eingliederungshilfen vereinnahmen die Schulintegrationshilfen. Ergänzend zu den
steigenden psychischen Erkrankungen und Entwicklungsstörungen tragen folgende
Bestimmungen dazu bei, dass auch die Fallzahlen in der Schulintegrationshilfe
angestiegen sind: Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (16. Oktober 2013) wurde die
inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen
beschlossen und darüber hinaus ist es seit dem 01.08.2013, bis auf wenige Ausnahmen,
der Entscheidung der Eltern überlassen, ob sie die Feststellung eines
sonderpädagogischen Förderbedarfs ihres Kindes beantragen möchten.
Es bleibt festzustellen, dass eine angemessene Beschulung der Kinder mit psychischen
Erkrankungen und Entwicklungsstörungen aktuell oftmals nur mit ergänzenden Leistungen
nach § 35a SGB VIII erfolgen kann. Häufig sind die schulischen Rahmenbedingungen
Drucksache 183/2017
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nicht bedarfsdeckend, seltener lassen die Eltern den Förderbedarf ihres Kindes nicht oder
verspätet feststellen.
Schließlich sind insbesondere Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, im Rahmen
der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen (einschließlich der
Vorbereitung hierzu) gemäß § 54 SGB XII, Leistungen der Eingliederungshilfe. des
Landes NRW. Die Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe gegenüber den schulischen
Förderverpflichtungen (gemäß § 10 (1) Satz 1 SGB VIII) ist zwar zu beachten, dennoch
verbleibt die Pflicht der Eingliederungshilfe, im Rahmen einer „Ausfallbürgschaft“ tätig zu
werden, sollten die eigentlich vorrangigen Förderverpflichtungen nicht wahrgenommen
werden.
Ein Anstieg der ambulanten Hilfen im Bereich Eingliederungshilfe ist somit nicht nur
nachvollziehbar, sondern wird prognostisch weiterhin zu verzeichnen sein. Im Rahmen der
Qualitätsentwicklung wurden mit Trägern, welche die Schulintegrationshilfen leisten und
Brühler Schulen Dialoge geführt. Ziel ist es gemeinsam Lösungen zu finden, noch
passgenauere individuellere Hilfen anzubieten.
zu Ziffer 2 - Hilfeart §§ 34, 35, 42:
Im Bereich der stationären Unterbringungen konnten durch die neuen Standards und
Qualitätsentwicklungen Hilfen noch individueller in der Hilfeplanung fortgeschrieben
werden. So konnten in dieser Hilfeform entweder durch vorzeitige Zielerreichung oder
durch Zielveränderung Kosten eingespart werden.
zu Ziffer 2 - Hilfeart § 41 Hilfe für junge Volljährige:
Im Jahr 2015 waren mehr Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen als in den
Jahre zuvor untergebracht. Dies führte dazu, dass die Hilfen für junge Volljährige im
Rahmen der Verselbstständigung für das Jahr 2016 zugenommen haben. Ziel der Arbeit
mit den jungen Volljährigen ist es, Sie auf ein autarkes Leben ohne soziale
Transferleistungen vorzubereiten
Über den gesamten TEP konnten in 2016 Kosten in Höhe von 200.000 EURO eingespart
werden.