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Beschlussvorlage (Ausstattung Ganztag Schulzentrum Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
12.11.14, 18:33
Aktualisiert
12.11.14, 18:33
Beschlussvorlage (Ausstattung Ganztag Schulzentrum Brauweiler) Beschlussvorlage (Ausstattung Ganztag Schulzentrum Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 444/2014 Erstellt am: 10.11.2014 Aktenzeichen: II / 40 06 00 Verfasser/in: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Ausstattung Ganztag Schulzentrum Brauweiler Veranlasser/in / Antragsteller/in Schulen / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 60.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2015 50.000 € 2016 10.000 € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung der Mittel in den Haushalten 2015 / 2016 Vorlage Nr.: 444/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel i.H.v. 50.000 € und in 2016 i.H.v. 10.000 € für das von den Schulen zu entwickelnde Ganztagskonzept und die Ausstattung der Räume zur Verfügung zu stellen. Oder: Der Rat lehnt die Umsetzung der Maßnahme mangels Finanzierung ab. Erläuterungen Alle drei Schulleitungen am Schulzentrum Brauweiler haben im Rahmen von Kompromissen eine Lösung gefunden, mit der bereits im laufenden Schuljahr der Verwaltungsbereich der Gesamtschule auch im Bereich der bisherigen Schulen untergebracht werden konnte. Somit konnte auf das zunächst vorgesehene Provisorium der Unterbringung im Bereich der ehemaligen Cafeteria verzichtet werden (s. auch Vorlage 248/2014). Dieser Bereich der Cafeteria sowie der benachbarten Räume ist von allen Schulen als gemeinsamer Ganztagsbereich der Sekundarstufe I vorgesehen. Im Rahmen von Bauunterhaltungsmaßnahmen konnte der defekte Boden in diesem Bereich bereits erneuert werden. Mit den beantragten Mitteln sollen die Räume dem Konzept der Schulen entsprechend nutzbar gemacht und ausgestattet werden. Die Nutzbarmachung entspricht dem Raumkonzept aus der Antragsstellung zur Gesamtschule. Eine vorgezogene Realisierung steht nicht im Widerspruch zu den weiteren erforderlichen Maßnahmen, da erkennbar bei keinem Konzept auf die Ganztagsnutzung des ehemaligen Cafeteriabereiches als Ganztagsörtlichkeit verzichtet werden kann. Die Verwaltung weist im Hinblick auf die oben dargestellten finanziellen Auswirkungen darauf hin, dass diese im Ergebnis- bzw. Finanzplan nicht berücksichtigt sind und sich bei einer Realisierung das angestrebte Ziel eines formalen Haushaltsausgleichs – für den Doppelhaushalt 2015/2016 - nicht realisieren ließe, es sei denn, der Rat beschließt im Ergebnis- bzw. Finanzplan Kürzungen an anderen Stellen vorzunehmen.