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Vorlage (Einrichtung einer Stelle für Koordinierungsaufgaben in den Familienzentren Bezug: JHA am 14.03.2017 und Sozialausschuss am 28.03.2017 hier: Überplanmäßige Ausgabe)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
10.05.17, 09:03
Vorlage (Einrichtung einer Stelle für Koordinierungsaufgaben in den Familienzentren
Bezug: JHA am 14.03.2017 und Sozialausschuss am 28.03.2017
hier: Überplanmäßige Ausgabe) Vorlage (Einrichtung einer Stelle für Koordinierungsaufgaben in den Familienzentren
Bezug: JHA am 14.03.2017 und Sozialausschuss am 28.03.2017
hier: Überplanmäßige Ausgabe)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Gast 51 14 04 18.04.2017 137/2017 Betreff Einrichtung einer Stelle für Koordinierungsaufgaben in den Familienzentren Bezug: JHA am 14.03.2017 und Sozialausschuss am 28.03.2017 hier: Überplanmäßige Ausgabe Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonten 501200, 502200 und 503200 / Kostenstelle 36010000 BGM Zust. Dez. Abt. 51/1 Kämmerer RPA Freytag Burkhardt Flatten Radermacher i.V. Biess Abt. 51/5 Abt. 10/2 DreßenSchneider PohlTheisen Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung bei Kostenstelle 36010000/ Sachkonten 501200, 502200 und 503200 von insgesamt 11.400 € zur Einrichtung einer bis zum 31.12.2018 befristeten Teilzeitstelle mit wöchentlich 19,5 Stunden für Koordinierungsaufgaben in den städtischen Familienzentren ab August 2017. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 36010000 / Sachkonto 414100. Erläuterungen: Die Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen! Für ganz NRW!“ wurden dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 14.03.2017 und dem Sozialausschuss in seiner Sitzung am 28.03.2017 (jeweils Vorlagen Nr. 72/2017) vorgestellt. Für die Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen!“ (KEKIZ) erhält die Stadt Brühl eine Förderung von jährlich 29.997,30 € aus dem Europäischen Sozialfond in Form einer Personalkostenpauschale für die kommunale Koordination. Die Projektphase endet zum 31.12.2018. Zur konkreten Erläuterung der Landesinitiative KEKIZ wird auf die eingangs zitierte Vorlage verwiesen. Die kommunale KEKIZ-Koordination wird durch die Leiterin der Abteilung 51.5 Frühe Hilfen/Familienzentren des Fachbereiches 51 Kinder, Jugendpflege, Familie und Demographie wahrgenommen. Die Koordinierungsaufgaben für die beiden städtischen Familienzentren, die derzeit ebenfalls Abteilungsleitung 51.5 obliegen, soll für den Seite - 2 – Drucksache 137/2017 Zeitraum der KEKIZ-Teilnahme eine Teilzeitkraft mit wöchentlich 19,5 Stunden aus der Tarifgruppe Sozial- und Erziehungsdienst übernehmen. Die Personalkosten einer Mitarbeiter/in in Teilzeit belaufen sich jährlich etwa auf 27.350 €. Die Besetzung dieser Stelle soll ab dem 01.08.2017 erfolgen. Somit fallen im Jahr 2017 etwa 11.400 € Personalkosten an. Diese überplanmäßige Ausgabe wird durch die Mehreinnahmen im Jahr 2017 bei der Kostenstelle 36010000 / Sachkonto 414100 gedeckt. Im Rahmen des Programmes „Kein Kind zurücklassen!“ (KEKIZ) erhält die Stadt Brühl eine Förderung von jährlich 29.997,30 €. Durch die entsprechenden Mehreinnahmen können die Mehrausgaben für die zusätzliche Fachkraft im Jahr 2017 gedeckt werden. Finanzielle Auswirkungen 2017: Ausgaben Teilzeitfachkraft Mehreinnahmen Kostenstelle / Sachkonto 36010000 / 501200 36010000 / 502200 36010000 / 503200 Summe Ausgaben 36010000 / 414100 Haushaltsjahr 2017 8.950,00 € 700,00 € 1.750,00 € 11.400,00 € 29.997,30 € Im Jahr 2018 wird eine Berücksichtigung der jährlichen Personalkosten von etwa 27.350,00 € für die Teilzeitstelle im Haushalt erfolgen. Die Fördermittel verbleiben auf 29.997,30 €.