Daten
Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
10.05.17, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Gast
51 14 04
18.04.2017
137/2017
Betreff
Einrichtung einer Stelle für Koordinierungsaufgaben in den Familienzentren
Bezug: JHA am 14.03.2017 und Sozialausschuss am 28.03.2017
hier: Überplanmäßige Ausgabe
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonten 501200, 502200 und 503200 / Kostenstelle 36010000
BGM
Zust. Dez.
Abt. 51/1
Kämmerer
RPA
Freytag
Burkhardt
Flatten
Radermacher i.V. Biess
Abt. 51/5
Abt. 10/2
DreßenSchneider
PohlTheisen
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung bei Kostenstelle 36010000/
Sachkonten 501200, 502200 und 503200 von insgesamt 11.400 € zur Einrichtung einer
bis zum 31.12.2018 befristeten Teilzeitstelle mit wöchentlich 19,5 Stunden für
Koordinierungsaufgaben in den städtischen Familienzentren ab August 2017.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 36010000 / Sachkonto
414100.
Erläuterungen:
Die Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen! Für ganz NRW!“ wurden dem
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 14.03.2017 und dem Sozialausschuss in
seiner Sitzung am 28.03.2017 (jeweils Vorlagen Nr. 72/2017) vorgestellt. Für die
Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen!“ (KEKIZ) erhält die Stadt Brühl eine Förderung
von jährlich 29.997,30 € aus dem Europäischen Sozialfond in Form einer
Personalkostenpauschale für die kommunale Koordination. Die Projektphase endet zum
31.12.2018. Zur konkreten Erläuterung der Landesinitiative KEKIZ wird auf die eingangs
zitierte Vorlage verwiesen.
Die kommunale KEKIZ-Koordination wird durch die Leiterin der Abteilung 51.5 Frühe
Hilfen/Familienzentren des Fachbereiches 51 Kinder, Jugendpflege, Familie und
Demographie wahrgenommen. Die Koordinierungsaufgaben für die beiden städtischen
Familienzentren, die derzeit ebenfalls Abteilungsleitung 51.5 obliegen, soll für den
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Drucksache 137/2017
Zeitraum der KEKIZ-Teilnahme eine Teilzeitkraft mit wöchentlich 19,5 Stunden aus der
Tarifgruppe Sozial- und Erziehungsdienst übernehmen.
Die Personalkosten einer Mitarbeiter/in in Teilzeit belaufen sich jährlich etwa auf 27.350 €.
Die Besetzung dieser Stelle soll ab dem 01.08.2017 erfolgen. Somit fallen im Jahr 2017
etwa 11.400 € Personalkosten an.
Diese überplanmäßige Ausgabe wird durch die Mehreinnahmen im Jahr 2017 bei der
Kostenstelle 36010000 / Sachkonto 414100 gedeckt. Im Rahmen des Programmes „Kein
Kind zurücklassen!“ (KEKIZ) erhält die Stadt Brühl eine Förderung von jährlich 29.997,30
€. Durch die entsprechenden Mehreinnahmen können die Mehrausgaben für die
zusätzliche Fachkraft im Jahr 2017 gedeckt werden.
Finanzielle Auswirkungen 2017:
Ausgaben
Teilzeitfachkraft
Mehreinnahmen
Kostenstelle / Sachkonto
36010000 / 501200
36010000 / 502200
36010000 / 503200
Summe Ausgaben
36010000 / 414100
Haushaltsjahr 2017
8.950,00 €
700,00 €
1.750,00 €
11.400,00 €
29.997,30 €
Im Jahr 2018 wird eine Berücksichtigung der jährlichen Personalkosten von etwa
27.350,00 € für die Teilzeitstelle im Haushalt erfolgen. Die Fördermittel verbleiben auf
29.997,30 €.