Daten
Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
20.06.17, 14:49
Aktualisiert
20.06.17, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
Kilian
50 00 40 Ki
13.06.2017
226/2017
Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
KOMM-MIT – DozentInnen und Lehrmaterial
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto 541210/ Kostenstelle 31011700
BGM
i.V. Brandt
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung bei Kostenstelle 31011700,
Sachkonto 541210, in Höhe von insgesamt 30.000,00 € zur Finanzierung der DozentInnen
und Lehrmaterialien für Schulungs- und Bildungsangebote.
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Kostenstelle 61010000,
Sachkonto 559903 sonst. Aufw. f. bes. Finanzauszahlungen.
Erläuterungen:
Aufgrund von Sonderprogrammen (Bund), die durch Bildungsträger abgerufen werden
konnten (bspw. VHS), Spenden und Fördermitteln des Landes, ist die Durchführung von
Sprachkursen für alle der Stadt Brühl zugewiesenen AsylbewerberInnen möglich.
Die Durchführung dieser Kurse, die im KOMM-MIT in der Auguste-Viktoria-Str. 1-19
stattfinden, wird dem überdurchschnittlichen Erfordernis individueller Bildung, Beratung,
Betreuung und Begleitung der genannten Zielgruppe gerecht.
Aufgrund der nicht zu erwartenden Zuweisungen Anfang des Jahres, sowie nicht
absehbaren Zuweisungen in den kommenden Wochen / Monaten, werden erheblich mehr
Kursplätze erforderlich sein, um das Konzept der ‚sofortigen‘ Teilnahme am
Bildungsangebot des KOMM-MIT zu ermöglichen.
Auch die nicht zu erwartende hohe Zahl der Zuweisungen aus Ländern ohne gute
Bleibeperspektive fällt ebenso wie die seit Ende 2015 laufenden und bisher nicht
entschiedenen Asylverfahren bei der Kursplanung ins Gewicht.
Damit reduziert sich die veranschlagte Zahl der TeilnehmerInnen an Integrationskursen
des BAMF erheblich.
Drucksache 226/2017
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Die Zugangsvoraussetzungen zu den Integrationskursen, die je nach Erfordernis (mit /
ohne Alphabetisierung) zwischen 600-960 Stunden dauern, sind sehr komplex.
Dennoch begründet lange nicht jede/r der Stadt Brühl zugewiesene/n AsylbewerberInnen
einen Anspruch auf Teilnahme daran.
Die von Landesseite möglichen und durch verschiedene Bildungsträger beabsichtigten
Kurse für AsylbewerberInnen mit ‚schlechter‘ Bleibeperspektive konnten aufgrund
ausgeschöpfter Mittel ab April 2017 nicht mehr realisiert werden.
Die Situation in der Hedwig-Gries-Str. 100 gestaltet sich nicht zuletzt durch das intensive
Beschulungs- und Betreuungsangebot, sowie die umgehende Vermittlung von Werten und
Standards, als akzeptable Interimslösung im Rahmen der Aufnahme / Unterbringung der
Zielgruppe.
Nicht zuletzt ist der bisher erzielte Erfolg auch den ehrenamtlichen Patinnen und Paten zu
verdanken.
Die Intention gelingender Integration ist es, fundierte Sprachkenntnisse zu vermitteln, um
realistische Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Genau dieser Intention wird durch die erfolgreiche Umsetzung der Sprachvermittlung und
Vermittlung in verpflichtende Maßnahmen entsprochen.
Um die der Integration förderliche und NICHT durch gesetzliche Ansprüche normierten
Angebote, die allerdings – wie oben ausgeführt – zum Gelingen erfolgreicher Integration
unverzichtbar sind, weiter in dem erforderlichen Umfang bedarfsgerecht durchführen zu
können, müssen weitere Mittel bereit gestellt werden.
Diese Entwicklung ist nicht absehbar gewesen.
Gleichzeitig werden sukzessive alternative Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und
umgesetzt und entsprechende Mehreinnahmen zur Deckung der anfallenden
Mehrausgaben verwendet.
Die mangelnden finanziellen Ressourcen könnten perspektivisch zu einer Einstellung der
Angebote führen.
Die damit einhergehenden Veränderungen hemmen den Integrationsprozess.
Zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der o.g. erfolgreichen, umfassenden und
nachhaltigen integrationsfördernden Angebote wird die beantragte Mittelbereitstellung zur
Verwendung der Finanzierung von DozentInnen und Lehrmaterial zwingend benötigt.