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Vorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung KOMM-MIT – DozentInnen und Lehrmaterial)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
20.06.17, 14:49
Aktualisiert
20.06.17, 14:49
Vorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung
KOMM-MIT – DozentInnen und Lehrmaterial) Vorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung
KOMM-MIT – DozentInnen und Lehrmaterial)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 Kilian 50 00 40 Ki 13.06.2017 226/2017 Betreff Überplanmäßige Mittelbereitstellung KOMM-MIT – DozentInnen und Lehrmaterial Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto 541210/ Kostenstelle 31011700 BGM i.V. Brandt Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung bei Kostenstelle 31011700, Sachkonto 541210, in Höhe von insgesamt 30.000,00 € zur Finanzierung der DozentInnen und Lehrmaterialien für Schulungs- und Bildungsangebote. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Kostenstelle 61010000, Sachkonto 559903 sonst. Aufw. f. bes. Finanzauszahlungen. Erläuterungen: Aufgrund von Sonderprogrammen (Bund), die durch Bildungsträger abgerufen werden konnten (bspw. VHS), Spenden und Fördermitteln des Landes, ist die Durchführung von Sprachkursen für alle der Stadt Brühl zugewiesenen AsylbewerberInnen möglich. Die Durchführung dieser Kurse, die im KOMM-MIT in der Auguste-Viktoria-Str. 1-19 stattfinden, wird dem überdurchschnittlichen Erfordernis individueller Bildung, Beratung, Betreuung und Begleitung der genannten Zielgruppe gerecht. Aufgrund der nicht zu erwartenden Zuweisungen Anfang des Jahres, sowie nicht absehbaren Zuweisungen in den kommenden Wochen / Monaten, werden erheblich mehr Kursplätze erforderlich sein, um das Konzept der ‚sofortigen‘ Teilnahme am Bildungsangebot des KOMM-MIT zu ermöglichen. Auch die nicht zu erwartende hohe Zahl der Zuweisungen aus Ländern ohne gute Bleibeperspektive fällt ebenso wie die seit Ende 2015 laufenden und bisher nicht entschiedenen Asylverfahren bei der Kursplanung ins Gewicht. Damit reduziert sich die veranschlagte Zahl der TeilnehmerInnen an Integrationskursen des BAMF erheblich. Drucksache 226/2017 Seite - 2 – Die Zugangsvoraussetzungen zu den Integrationskursen, die je nach Erfordernis (mit / ohne Alphabetisierung) zwischen 600-960 Stunden dauern, sind sehr komplex. Dennoch begründet lange nicht jede/r der Stadt Brühl zugewiesene/n AsylbewerberInnen einen Anspruch auf Teilnahme daran. Die von Landesseite möglichen und durch verschiedene Bildungsträger beabsichtigten Kurse für AsylbewerberInnen mit ‚schlechter‘ Bleibeperspektive konnten aufgrund ausgeschöpfter Mittel ab April 2017 nicht mehr realisiert werden. Die Situation in der Hedwig-Gries-Str. 100 gestaltet sich nicht zuletzt durch das intensive Beschulungs- und Betreuungsangebot, sowie die umgehende Vermittlung von Werten und Standards, als akzeptable Interimslösung im Rahmen der Aufnahme / Unterbringung der Zielgruppe. Nicht zuletzt ist der bisher erzielte Erfolg auch den ehrenamtlichen Patinnen und Paten zu verdanken. Die Intention gelingender Integration ist es, fundierte Sprachkenntnisse zu vermitteln, um realistische Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Genau dieser Intention wird durch die erfolgreiche Umsetzung der Sprachvermittlung und Vermittlung in verpflichtende Maßnahmen entsprochen. Um die der Integration förderliche und NICHT durch gesetzliche Ansprüche normierten Angebote, die allerdings – wie oben ausgeführt – zum Gelingen erfolgreicher Integration unverzichtbar sind, weiter in dem erforderlichen Umfang bedarfsgerecht durchführen zu können, müssen weitere Mittel bereit gestellt werden. Diese Entwicklung ist nicht absehbar gewesen. Gleichzeitig werden sukzessive alternative Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und umgesetzt und entsprechende Mehreinnahmen zur Deckung der anfallenden Mehrausgaben verwendet. Die mangelnden finanziellen Ressourcen könnten perspektivisch zu einer Einstellung der Angebote führen. Die damit einhergehenden Veränderungen hemmen den Integrationsprozess. Zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der o.g. erfolgreichen, umfassenden und nachhaltigen integrationsfördernden Angebote wird die beantragte Mittelbereitstellung zur Verwendung der Finanzierung von DozentInnen und Lehrmaterial zwingend benötigt.