Daten
Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
22.05.17, 17:27
Aktualisiert
22.05.17, 17:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/Gute Schule
08.05.2017
181/2017
Betreff
„Gute Schule 2020“
Mittelverwendung und Maßnahmenplanung 2017
Beratungsfolge
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 521103 / KST 21040000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Dez. II
Freytag
Schiffer
Hilger
Radermacher Burkhardt
FB 40
Weiskopf
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen in 2017 über das
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abzuwickeln.
Erläuterungen:
Im Sommer 2016 hatte das Land Nordrhein-Westfalen ein Investitionsprogramm mit der
Bezeichnung „Gute Schule 2020“ mit einem Gesamtvolumen von 2 Milliarden Euro für die
Jahre 2017-2020 angekündigt. Bei dem Programm handelt es sich um eine
Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit dem Land Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Programms werden über vier Jahre jeweils 500 Millionen Euro
bereitgestellt, wobei es sich formal um Kredite handelt, die von der NRW.Bank den
Kommunen gewährt werden. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre. Das Land
wird in der folgenden Zeit für die Kommunen alle Tilgungsleistungen und auch die
Zinszahlungen übernehmen. Das Risiko von Zinsänderungen trägt nach der Konzeption
des mittlerweile vorliegenden Gesetzentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung der
Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)“ das Land.
Gefördert
werden
grundsätzlich
Investitionen
inklusive
Sanierungsund
Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen
Sportanlagen). Weitergehende Hinweise sind zu finden auf der Homepage der NRW.Bank
(www.nrwbank.de).
Drucksache 181/2017
Seite - 2 –
Für die Stadt Brühl beträgt die Förderung in den nächsten vier Jahren jeweils rund
755.000 €.
Bei der Stadt Brühl hat sich eine interne fachbereichs- und dezernatsübergreifende
Arbeitsgruppe mit der Thematik und möglichen Maßnahmen, die über die Förderung „Gute
Schule 2020“ abgewickelt werden könnten, befasst.
Seitens der Schulen wurden nach Bekanntwerden des Förderprogramms Vorschläge und
Wünsche für die Verwendung der Mittel vorgelegt.
Diese Vorschläge und die im Rahmen der Haushaltsberatungen geäußerten Vorschläge
und bauliche Notwendigkeiten sowie rückgestellte Maßnahmen bilden die Grundlage für
die Auswahl der Maßnahmen, die über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“
vorgeschlagen wurden. Diese sind in der Anlage 2 zusammengefasst.
Energetische Maßnahmen aus dem European Energie Award (EEA) blieben erstmal
unberücksichtigt, da diese zum Teil noch über das Kommunalinvestitionsfördergesetz
gefördert werden können.
Von einer weitergehenden Maßnahmenplanung für die Jahre 2018 – 2020 wird aktuell
abgesehen, um ggf. die Entwicklung zum Beispiel beim Thema „Inklusion“ und daraus
entstehende bauliche Notwendigkeiten ggf. mit berücksichtigen zu können.
Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 755.000 € sind sowohl auf der Ertrags/Einnahmenseite als auch auf der Aufwands-/Ausgabenseite im TEP 2104 -Zentrale
Leistungen Schüler und Beteiligte- für die Jahre 2017 – 2021 pauschal eingeplant.
Wie aus Anlage 1 ersichtlich sind einige förderfähige Maßnahmen schon als konkrete
Maßnahmen im HH 2017 enthalten, so dass sich insoweit bei der Umsetzung in 2017 eine
Einsparung ergibt.
Als Anlage 2 sind die aus Sicht der Verwaltung in Frage kommenden Maßnahmen für das
Förderprojekt zusammengefasst. Daraus und aus sich ggf. noch ergebenden Maßnahmen
können dann die über das Förderprojekt abzuwickelnden Maßnahmen festgelegt werden.
Es bietet sich an, dies dann auch im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen
festzulegen. In dieser Liste sind auch alle von den Schulen im Rahmen des
Förderprojektes vorgeschlagenen Maßnahmen gekennzeichnet.
Aus Sicht der Verwaltung sollte ein inhaltlicher Schwerpunkt der diesjährigen Verwendung
der Fördermittel auf den Ausbau der Internetanbindung der weiterführenden Schulen
gelegt werden. Dies betrifft zum einen Investitionen innerhalb des Gebäudes, zum
anderen aber auch die externe Anbindung der Schulen an das Glasfasernetz.
Darüber hinaus wurden die weiteren Maßnahmen auch unter den Gesichtspunkten der
Dringlichkeit und insbesondere auch der Umsetzbarkeit dem Förderprogramm für 2017
zugeordnet.
Neben den in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen sind zudem ja auch die weiteren im
Haushalt aufgeführten Maßnahmen (siehe Seiten 486 ff.) zur Umsetzung vorgesehen.
Drucksache 181/2017
Anlage(n):
(1) Anlage 1 zur Vorlage Gute Schule -2017 geplante Maßnahmen(2) Anlagen 2 zur Vorlage Gute Schule -Gesamtübersicht-
Seite - 3 –