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Vorlage („Gute Schule 2020“ Mittelverwendung und Maßnahmenplanung 2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
22.05.17, 17:27
Aktualisiert
22.05.17, 17:27
Vorlage („Gute Schule 2020“
Mittelverwendung und Maßnahmenplanung 2017) Vorlage („Gute Schule 2020“
Mittelverwendung und Maßnahmenplanung 2017) Vorlage („Gute Schule 2020“
Mittelverwendung und Maßnahmenplanung 2017)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/Gute Schule 08.05.2017 181/2017 Betreff „Gute Schule 2020“ Mittelverwendung und Maßnahmenplanung 2017 Beratungsfolge Schulausschuss Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 521103 / KST 21040000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Dez. II Freytag Schiffer Hilger Radermacher Burkhardt FB 40 Weiskopf Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen in 2017 über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abzuwickeln. Erläuterungen: Im Sommer 2016 hatte das Land Nordrhein-Westfalen ein Investitionsprogramm mit der Bezeichnung „Gute Schule 2020“ mit einem Gesamtvolumen von 2 Milliarden Euro für die Jahre 2017-2020 angekündigt. Bei dem Programm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen des Programms werden über vier Jahre jeweils 500 Millionen Euro bereitgestellt, wobei es sich formal um Kredite handelt, die von der NRW.Bank den Kommunen gewährt werden. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre. Das Land wird in der folgenden Zeit für die Kommunen alle Tilgungsleistungen und auch die Zinszahlungen übernehmen. Das Risiko von Zinsänderungen trägt nach der Konzeption des mittlerweile vorliegenden Gesetzentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)“ das Land. Gefördert werden grundsätzlich Investitionen inklusive Sanierungsund Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen Sportanlagen). Weitergehende Hinweise sind zu finden auf der Homepage der NRW.Bank (www.nrwbank.de). Drucksache 181/2017 Seite - 2 – Für die Stadt Brühl beträgt die Förderung in den nächsten vier Jahren jeweils rund 755.000 €. Bei der Stadt Brühl hat sich eine interne fachbereichs- und dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe mit der Thematik und möglichen Maßnahmen, die über die Förderung „Gute Schule 2020“ abgewickelt werden könnten, befasst. Seitens der Schulen wurden nach Bekanntwerden des Förderprogramms Vorschläge und Wünsche für die Verwendung der Mittel vorgelegt. Diese Vorschläge und die im Rahmen der Haushaltsberatungen geäußerten Vorschläge und bauliche Notwendigkeiten sowie rückgestellte Maßnahmen bilden die Grundlage für die Auswahl der Maßnahmen, die über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ vorgeschlagen wurden. Diese sind in der Anlage 2 zusammengefasst. Energetische Maßnahmen aus dem European Energie Award (EEA) blieben erstmal unberücksichtigt, da diese zum Teil noch über das Kommunalinvestitionsfördergesetz gefördert werden können. Von einer weitergehenden Maßnahmenplanung für die Jahre 2018 – 2020 wird aktuell abgesehen, um ggf. die Entwicklung zum Beispiel beim Thema „Inklusion“ und daraus entstehende bauliche Notwendigkeiten ggf. mit berücksichtigen zu können. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 755.000 € sind sowohl auf der Ertrags/Einnahmenseite als auch auf der Aufwands-/Ausgabenseite im TEP 2104 -Zentrale Leistungen Schüler und Beteiligte- für die Jahre 2017 – 2021 pauschal eingeplant. Wie aus Anlage 1 ersichtlich sind einige förderfähige Maßnahmen schon als konkrete Maßnahmen im HH 2017 enthalten, so dass sich insoweit bei der Umsetzung in 2017 eine Einsparung ergibt. Als Anlage 2 sind die aus Sicht der Verwaltung in Frage kommenden Maßnahmen für das Förderprojekt zusammengefasst. Daraus und aus sich ggf. noch ergebenden Maßnahmen können dann die über das Förderprojekt abzuwickelnden Maßnahmen festgelegt werden. Es bietet sich an, dies dann auch im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen festzulegen. In dieser Liste sind auch alle von den Schulen im Rahmen des Förderprojektes vorgeschlagenen Maßnahmen gekennzeichnet. Aus Sicht der Verwaltung sollte ein inhaltlicher Schwerpunkt der diesjährigen Verwendung der Fördermittel auf den Ausbau der Internetanbindung der weiterführenden Schulen gelegt werden. Dies betrifft zum einen Investitionen innerhalb des Gebäudes, zum anderen aber auch die externe Anbindung der Schulen an das Glasfasernetz. Darüber hinaus wurden die weiteren Maßnahmen auch unter den Gesichtspunkten der Dringlichkeit und insbesondere auch der Umsetzbarkeit dem Förderprogramm für 2017 zugeordnet. Neben den in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen sind zudem ja auch die weiteren im Haushalt aufgeführten Maßnahmen (siehe Seiten 486 ff.) zur Umsetzung vorgesehen. Drucksache 181/2017 Anlage(n): (1) Anlage 1 zur Vorlage Gute Schule -2017 geplante Maßnahmen(2) Anlagen 2 zur Vorlage Gute Schule -Gesamtübersicht- Seite - 3 –