Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:45
Aktualisiert
24.06.14, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
179/2014
Erstellt am:
02.06.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
16
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
01.07.2014
Betreff
Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 179/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2013 und
2. die für das Jahr 2013 festgestellte Überdeckung von 146.706 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2015 bis 2017 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht
wird.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2013 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2013 erstellt.
Die Betriebsabrechnung schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 104,36 % und einer Überdeckung von 146.706 €
ab.
Die abgerechneten Entgelte an die beauftragten Abfallentsorgungsunternehmen liegen rund 68 T€ / 4,6 % unter den
kalkulierten Werten.
Auch die Verwertungs- und Beseitigungskosten wurden niedriger abgerechnet als kalkuliert. Hier beträgt die Differenz
rund 85 T€ / 3,8 %. Insgesamt wurde etwas weniger Abfall gesammelt. Hierzu wird auf die Mitteilungsvorlage 111/2014
mit ausführlicher Abfallstatistik 2013 an den Umwelt- und Planungsausschuss am 9.April 2014 verwiesen.
Insgesamt sind rund 165 T€ / 4,0 % geringere Kosten als kalkuliert abgerechnet worden.
Die Nebenerträge lagen im Gesamtergebnis rund 8 T€ / 1,3 % über den Kalkulationsannahmen. Da Erträge auf den
Abfallentsorgungsgebühren mit rund 26 T € / 0,8 % nur geringfügig unter der Kalkulationsannahme vereinnahmt werden
konnten, errechnet sich der o.g. Überdeckungsbetrag von rund 147 T € ( 165+8-26=147).
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2013 ausgewiesene Überdeckung von 146.706 € in den
Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2015 bis 2017 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass
möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.