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Beschlussvorlage (Budgetierung, 1. Budgetbericht 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:45
Aktualisiert
24.06.14, 18:45
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 199/2014 Erstellt am: 03.06.2014 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Verfasser/in: Herr Kirion Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat 5 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 01.07.2014 Betreff Budgetierung, 1. Budgetbericht 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 10.098.240 € — im Haushalt des laufenden Jahres 10.098.240 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt, den 1. Budgetbericht 2014 zur Kenntnis zu nehmen und zunächst auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten. Vorlage Nr.: 199/2014 . Seite 2 / 3 Erläuterungen In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/- ÜPL/APL – Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt. In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung ausgewiesen. In Spalte 5 sind die prognostizierten Abweichungen dargestellt. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in Spalte 6 um die Ergebnisse des 1. Budgetberichts (Spalte 5) ergänzt. Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung von mehr als 10.000 € ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt. Zusammengefasste Ergebnisse zum 1. Budgetbericht 2014 (Anlage I): Die vom Rat am 17.12.2013 beschlossene Haushaltsplanung 2014 weist ein Defizit von 5.532.950 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 9.657.590 €. Die Differenz zur Haushaltsplanung ergibt sich u.a. aus den übertragenen Ermächtigungen aus 2013, die das Ergebnis 2014 verschlechtern und entsprechend das Ergebnis 2013 verbessern (vgl. Vorlage 151/2014, Rat 13.05.2014).  Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets) Für die freien Budgets wurde eine Verbesserung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von rd. 244.870 € prognostiziert. Der Zuschussbedarf der freien Budgets reduziert sich somit um 1,04 % auf 23.147.570 €.  Sonderbudgets (Gebührenhaushalte) Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten) erhöht sich um 17.710 € auf 6.829.190 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2014 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2016 bis 2018 berücksichtigt.  Personalkostenbudgets Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand mit einer geringfügigen Verbesserung von rd. 68.010 € zu rechnen.  Finanzmasse Die Finanzmasse wird mit 37.315.190 € prognostiziert. Dies ist auf eine Verschlechterung in Höhe von 771.440 € zurückzuführen. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen. Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 12.06.2014 (Schnellbrief 98/2014) wird darüber informiert, dass die Ergebnisse der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung dem Finanzministerium NRW noch nicht vorliegen. Eine Veröffentlichung der Zahlen wird zu Beginn der übernächsten Woche (26.KW) erwartet. Vorlage Nr.: 199/2014 . Seite 3 / 3 Fazit: Gemäß den Prognosen des 1. Budgetberichts 2014 wird insgesamt mit einer Verschlechterung von 440.850 € gerechnet werden. Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von rd. 9.657.590 € erhöht sich somit auf rd. 10.098.440 € und müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, soweit im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzierungsmittel aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen eingesetzt werden können.