Daten
Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:45
Aktualisiert
24.06.14, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
199/2014
Erstellt am:
03.06.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200
Verfasser/in:
Herr Kirion
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
5
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
01.07.2014
Betreff
Budgetierung, 1. Budgetbericht 2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
10.098.240 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
10.098.240 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt, den 1. Budgetbericht 2014 zur
Kenntnis zu nehmen und zunächst auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten.
Vorlage Nr.: 199/2014 . Seite 2 / 3
Erläuterungen
In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung
+/- ÜPL/APL – Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt.
In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung ausgewiesen. In Spalte 5
sind die prognostizierten Abweichungen dargestellt. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung
wurden in Spalte 6 um die Ergebnisse des 1. Budgetberichts (Spalte 5) ergänzt.
Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung von mehr als 10.000 €
ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt.
Zusammengefasste Ergebnisse zum 1. Budgetbericht 2014 (Anlage I):
Die vom Rat am 17.12.2013 beschlossene Haushaltsplanung 2014 weist ein Defizit von 5.532.950 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 9.657.590 €. Die Differenz zur Haushaltsplanung ergibt sich
u.a. aus den übertragenen Ermächtigungen aus 2013, die das Ergebnis 2014 verschlechtern und entsprechend das
Ergebnis 2013 verbessern (vgl. Vorlage 151/2014, Rat 13.05.2014).
Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets)
Für die freien Budgets wurde eine Verbesserung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von rd. 244.870 €
prognostiziert. Der Zuschussbedarf der freien Budgets reduziert sich somit um 1,04 % auf 23.147.570 €.
Sonderbudgets (Gebührenhaushalte)
Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten) erhöht sich um 17.710 € auf 6.829.190 €. Die Ergebnisse
der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2014 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen
für die Jahre 2016 bis 2018 berücksichtigt.
Personalkostenbudgets
Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand mit einer geringfügigen Verbesserung von rd. 68.010 €
zu rechnen.
Finanzmasse
Die Finanzmasse wird mit 37.315.190 € prognostiziert. Dies ist auf eine Verschlechterung in Höhe von 771.440 € zurückzuführen. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.
Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 12.06.2014 (Schnellbrief 98/2014) wird darüber informiert,
dass die Ergebnisse der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung dem Finanzministerium NRW noch nicht vorliegen.
Eine Veröffentlichung der Zahlen wird zu Beginn der übernächsten Woche (26.KW) erwartet.
Vorlage Nr.: 199/2014 . Seite 3 / 3
Fazit:
Gemäß den Prognosen des 1. Budgetberichts 2014 wird insgesamt mit einer Verschlechterung von 440.850 €
gerechnet werden. Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von rd. 9.657.590 €
erhöht sich somit auf rd. 10.098.440 € und müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, soweit
im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzierungsmittel aus Mehrerträgen bzw.
Minderaufwendungen eingesetzt werden können.