Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.06.14, 18:45
Aktualisiert
24.06.14, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
228/2014
Erstellt am:
11.06.2014
Aktenzeichen:
IV/61
Verfasser/in:
Frau Hatting
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
19
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
01.07.2014
Betreff
Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produktsachkonto 09/01/01.5429000 - Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
40.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
40.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Aus Produktsachkonto 10/01/01.4311002 „Verwaltungsgebühren Baugenehmigungen“
Vorlage Nr.: 228/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und fasst folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) bei Produkt 09/01/01
(Stadtplanung und Stadtentwicklung), Sachkonten 5429000 / 7429000 (Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten) in 2014 von 40.000 €.
Erläuterungen
Aufgrund unvorhergesehener fachanwaltlicher Beratungskosten im Bebauungsplanverfahren 109 sind die für 2014 angesetzten Mittel des Planungsamtes - mit Ausnahme bereits gebundener Mittel sowie durch den Rat für ein Projekt zur
Innenverdichtung bestimmten Mitteln - bereits jetzt nahezu verbraucht.
Es zeichnet sich ab, dass nach dem Sommer ÜPL angemeldet werden müssen, um die anstehenden Projekte bearbeiten zu können. Diese bestehen voraussichtlich aus einem Zusatzauftrag für die verkehrliche Untersuchung zum FNP
17.9 ( ca. 5.000€), für Vermessungskosten und Fachgutachten für ein geplantes Baugebiet in Verlängerung des Theuspfades in Sinnersdorf ( ca. 5.000€), für eine ergänzende Beauftragung des Fachbüros zum Abschluss des Einzelhandelsgutachtens (ca. 10.000 €), sowie die Beauftragung zur Durchführung der Lärmaktionsplanung für Pulheim (ca.
13.000€). Für weitere abzusehende Maßnahmen, wie z.B die Einleitung einer neuen Rahmenplanung sowie Planungen
im Umfeld des Guidelplatzes werden weitere Kosten entstehen, sodass mit einem außerplanmäßigen Finanzbedarf in
Summe von ca. 30.000 € zu rechnen ist.