Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
300/2014
Erstellt am:
13.08.2014
Aktenzeichen:
II / 40 /400
Verfasser/in:
Herr Herpel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
02.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
X
09.09.2014
Rat
X
23.09.2014
Betreff
Konzeptionelle Fortsetzung der bisherigen Arbeit des Kompetenzzentrums sonderpädagogische
Förderung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung / SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 300/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.
2.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, der Rat
beschließt, zur Sicherung der strukturellen Arbeit, die bisher aus dem Kompetenzzentrum sonderpädagogische
Förderung (KsF) heraus geleistet wurde, die GGS Sinthern/Geyen sowie die GGS Horionschule, Sinnersdorf
als weitere Schulen des gemeinsamen Lernen auszuweisen.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss / der Rat nehmen die
Erläuterungen der Verwaltung zu den weiterführenden Schulen zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung,
die zukünftig erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.
Erläuterungen
Das KsF hat als Modellprojekt in den vergangenen fünf Jahren eine wertvolle Arbeit zur Inklusion in der Stadt Pulheim
geleistet. Die Arbeit des KsF beruhte im Wesentlichen auf drei Säulen:
1. Sicherstellung der schulischen Angebote für Kinder mit Förderbedarfen an den jeweils bedarfsgerechten
Schulorten.
2. Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer in den sog. Regelschulen bei der Arbeit mit und für Kinder mit
Förderbedarfen.
3. Beteiligung an schulkonzeptionellen Entwicklungen in den sog. Regelschulen, um deren Weiterentwicklung im
Sinne der Inklusion zu begleiten.
Diese Arbeit ist sehr erfolgreich gewesen. Die Zusammenarbeit aller Schulen im Pulheimer Stadtgebiet ist auch hierdurch gefördert worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KsF waren sowohl für Lehrkräfte aus den Schulen als
auch für die Eltern akzeptierte und wertvolle Ansprechpartnerinnen und –partner. Die Schulleitung sowie Kolleginnen
und Kollegen aus dem KsF sind zudem regelmäßig auch zu überregionalen Veranstaltungen eingeladen bzw. in
Pulheim-Brauweiler besucht worden, um über das Pulheimer Modell zu informieren.
Mit Auslaufen des Modellversuches und der Gesetzgebung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchRÄG) ist das
Modellvorhaben beendet. Eine Fortsetzung durch die neue Schulrechtsgesetzgebung ist nicht vorgesehen.
Dies führt zunächst dazu, dass aus dem Kompetenzzentrum wieder eine reguläre Förderschule wird. Darüber hinaus
hat dies zur Folge, dass vorerst nicht mehr die für die oben beschriebene Arbeit insgesamt erforderlichen Stellen in der
Förderschule zur Verfügung stehen.
zu 1.
Da die Arbeit des KsF sich sehr erfolgreich gestaltet hat, ist es Ziel der Verwaltung, die städtischerseits zu schaffenden
Voraussetzungen zur Fortsetzung der Arbeit zu realisieren. Für den Grundschulbereich ist hierbei in enger Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung und der Kreisschulaufsicht ein Lösungsvorschlag erarbeitet worden, der dem Grunde
nach eine Fortsetzung der Arbeit möglich macht:
Bislang sind zwei Pulheimer Grundschulen (KGS Barbaraschule/Pulheim, KGS An der Kopfbuche/Stommeln) als
Schulen des gemeinsamen Lernens ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, als ersten Zwischenschritt zwei weitere
Grundschulen (GGS Sinthern/Geyen; GGS Horionschule/Sinnersdorf) als Schulen des gemeinsamen Lernens auszuweisen. Diese vier Schulen können dann zukünftig als Dachschulen und Kooperationspartner der einzelnen anderen
Grundschulen, die sog. korrespondierenden Schulen, handeln.
Hierzu werden den Dachschulen durch zusätzliche Fachlehrerstellen mehr sonderpädagogische Ressourcen
zugewiesen, als zunächst der reinen Schülerzahl entsprechend erforderlich sind. In Abstimmung mit den jeweils
korrespondierenden Schulen werden die zusätzlichen Ressourcen dort eingesetzt. Dies ermöglicht eine weitest
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gehende Beschulung der Kinder mit Förderbedarfen an der jeweiligen Wunschschule; die abschließende Entscheidung, ob ein Kind aufgenommen wird, obliegt aber auch zukünftig der jeweiligen Schulleitung.
Um bereits zum aktuellen Schuljahresbeginn 2014/2015 mit der Umsetzung starten zu können, haben die Schulaufsichtsbehörden der vorsorglichen Stellenzuweisung sonderpädagogischer Lehrkräfte zugestimmt bzw. diese
veranlasst. Mit dem erbetenen Beschluss zu 1. kann mit der Zustimmung des Rates auch den weiteren formellen
Erfordernissen Rechnung getragen werden. Hiernach ist eine formelle Ausweisung als Ort des gemeinsamen Lernens
erforderlich, um sonderpädagogische Lehrerstellen ausweisen zu können.
Die vorgeschlagene Lösung ist ein erster Zwischenschritt. Da die beiden Grundschulen in den Ortsteilen Brauweiler
und Dansweiler zunächst als korrespondierende Schulen der GGS Sinthern/Geyen vorgesehen sind, ist noch offen, ob
auch für den dortigen Einzugsbereich eine Dachschule ausgewiesen wird. Dies ist zurzeit noch nicht abschließend zu
beantworten. Der Grund ist, dass zunächst auch die Ergebnisse der kreisweiten Schulentwicklungsplanung für die
Förderschulen im Kreisgebiet abgewartet werden sollte. Diese bezieht auch den Standort der städtischen Förderschule
in Pulheim-Brauweiler in die Überlegungen ein. Mit einem ersten Ergebnis ist hier im Herbst dieses Jahres zu rechnen.
Die Schulleitungen aller Pulheimer Grundschulen sind über diesen Vorschlag informiert und mit der vorgeschlagenen
Systematik grundsätzlich einverstanden. Sie begrüßen diese Möglichkeit und bitten im weiteren darum, im Laufe der
nächsten Arbeitsschritte zu klären, wie eine gesamtstädtische Steuerung im Sinne einer qualitativen Sicherung der
Arbeit gesichert und wie eine verbindliche Verteilung der jeweils zur Verfügung stehenden sonderpädagogischen
Ressourcen gewährleistet werden kann. Diese Fragen sind zurzeit tatsächlich noch nicht beantwortbar, da weitergehende Erfahrungen im Umgang mit den gesetzlichen Regelungen aus dem 9. SchRÄG noch nicht vorliegen bzw. sich
noch in der ministeriellen Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden befinden. Die Verwaltung wird in der Sitzung über
den dann aktuellen Stand berichten.
zu 2.
Offen ist zurzeit noch die Ausgangslage für die weiterführenden Schulen. Hier bietet das 9. SchRÄG grundsätzlich die
Möglichkeit der Ausweisung einer oder mehrerer sog. Schwerpunktschulen an. Hierzu haben bereits Gespräche mit
den Schulleitungen der weiterführenden Schulen stattgefunden. Selbstverständlich ist auch die Gesamtschule, als sich
im Aufbau befindliche und als Ort des gemeinsamen Lernens ausgewiesene weiterführende Schule, zu
berücksichtigen. Gleichermaßen wird zu berücksichtigen sein, dass das Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim
bereits seit mehreren Jahren sog. integrative Klassen gebildet hat. Hier wird es im Wesentlichen auf weitergehende
Hinweise der Schulaufsichtsbehörden ankommen, wie der weiterführende Schulbereich abgedeckt werden kann. Die
Verwaltung ist mit der Bezirksregierung Köln zu einer schulfachlichen Beratung verabredet. Die Verwaltung wird über
Ergebnisse und sich hieraus ergebende Handlungsmöglichkeiten berichten bzw. dem Rat weitere Vorlagen mit
Beschlussvorschlägen vorlegen.
Schlussbemerkung
Die Ausweisung der zwei Grundschulen als Orte des gemeinsamen Lernens hat keine haushaltsrelevanten Auswirkungen, da sich diese auf Förderbedarfe bezieht, die keine baulichen oder technischen Veränderungen nach sich ziehen.
Eine ausdrückliche Ausweisung von Haushaltsmitteln ist nicht erforderlich.
Bezugnehmend auf den SPD-Antrag vom 13.08.2014 und die dort gestellten Fragen (s. Anlage) verweist die Verwaltung
auf die oben gegebenen Hinweise.