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Beschlussvorlage (Konzeptionelle Fortsetzung der bisherigen Arbeit des Kompetenzzentrums sonderpädagogische Förderung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 300/2014 Erstellt am: 13.08.2014 Aktenzeichen: II / 40 /400 Verfasser/in: Herr Herpel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 02.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 09.09.2014 Rat X 23.09.2014 Betreff Konzeptionelle Fortsetzung der bisherigen Arbeit des Kompetenzzentrums sonderpädagogische Förderung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung / SPD-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 300/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. 2. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, der Rat beschließt, zur Sicherung der strukturellen Arbeit, die bisher aus dem Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung (KsF) heraus geleistet wurde, die GGS Sinthern/Geyen sowie die GGS Horionschule, Sinnersdorf als weitere Schulen des gemeinsamen Lernen auszuweisen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss / der Rat nehmen die Erläuterungen der Verwaltung zu den weiterführenden Schulen zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung, die zukünftig erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Erläuterungen Das KsF hat als Modellprojekt in den vergangenen fünf Jahren eine wertvolle Arbeit zur Inklusion in der Stadt Pulheim geleistet. Die Arbeit des KsF beruhte im Wesentlichen auf drei Säulen: 1. Sicherstellung der schulischen Angebote für Kinder mit Förderbedarfen an den jeweils bedarfsgerechten Schulorten. 2. Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer in den sog. Regelschulen bei der Arbeit mit und für Kinder mit Förderbedarfen. 3. Beteiligung an schulkonzeptionellen Entwicklungen in den sog. Regelschulen, um deren Weiterentwicklung im Sinne der Inklusion zu begleiten. Diese Arbeit ist sehr erfolgreich gewesen. Die Zusammenarbeit aller Schulen im Pulheimer Stadtgebiet ist auch hierdurch gefördert worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KsF waren sowohl für Lehrkräfte aus den Schulen als auch für die Eltern akzeptierte und wertvolle Ansprechpartnerinnen und –partner. Die Schulleitung sowie Kolleginnen und Kollegen aus dem KsF sind zudem regelmäßig auch zu überregionalen Veranstaltungen eingeladen bzw. in Pulheim-Brauweiler besucht worden, um über das Pulheimer Modell zu informieren. Mit Auslaufen des Modellversuches und der Gesetzgebung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchRÄG) ist das Modellvorhaben beendet. Eine Fortsetzung durch die neue Schulrechtsgesetzgebung ist nicht vorgesehen. Dies führt zunächst dazu, dass aus dem Kompetenzzentrum wieder eine reguläre Förderschule wird. Darüber hinaus hat dies zur Folge, dass vorerst nicht mehr die für die oben beschriebene Arbeit insgesamt erforderlichen Stellen in der Förderschule zur Verfügung stehen. zu 1. Da die Arbeit des KsF sich sehr erfolgreich gestaltet hat, ist es Ziel der Verwaltung, die städtischerseits zu schaffenden Voraussetzungen zur Fortsetzung der Arbeit zu realisieren. Für den Grundschulbereich ist hierbei in enger Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung und der Kreisschulaufsicht ein Lösungsvorschlag erarbeitet worden, der dem Grunde nach eine Fortsetzung der Arbeit möglich macht: Bislang sind zwei Pulheimer Grundschulen (KGS Barbaraschule/Pulheim, KGS An der Kopfbuche/Stommeln) als Schulen des gemeinsamen Lernens ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, als ersten Zwischenschritt zwei weitere Grundschulen (GGS Sinthern/Geyen; GGS Horionschule/Sinnersdorf) als Schulen des gemeinsamen Lernens auszuweisen. Diese vier Schulen können dann zukünftig als Dachschulen und Kooperationspartner der einzelnen anderen Grundschulen, die sog. korrespondierenden Schulen, handeln. Hierzu werden den Dachschulen durch zusätzliche Fachlehrerstellen mehr sonderpädagogische Ressourcen zugewiesen, als zunächst der reinen Schülerzahl entsprechend erforderlich sind. In Abstimmung mit den jeweils korrespondierenden Schulen werden die zusätzlichen Ressourcen dort eingesetzt. Dies ermöglicht eine weitest Vorlage Nr.: 300/2014 . Seite 3 / 3 gehende Beschulung der Kinder mit Förderbedarfen an der jeweiligen Wunschschule; die abschließende Entscheidung, ob ein Kind aufgenommen wird, obliegt aber auch zukünftig der jeweiligen Schulleitung. Um bereits zum aktuellen Schuljahresbeginn 2014/2015 mit der Umsetzung starten zu können, haben die Schulaufsichtsbehörden der vorsorglichen Stellenzuweisung sonderpädagogischer Lehrkräfte zugestimmt bzw. diese veranlasst. Mit dem erbetenen Beschluss zu 1. kann mit der Zustimmung des Rates auch den weiteren formellen Erfordernissen Rechnung getragen werden. Hiernach ist eine formelle Ausweisung als Ort des gemeinsamen Lernens erforderlich, um sonderpädagogische Lehrerstellen ausweisen zu können. Die vorgeschlagene Lösung ist ein erster Zwischenschritt. Da die beiden Grundschulen in den Ortsteilen Brauweiler und Dansweiler zunächst als korrespondierende Schulen der GGS Sinthern/Geyen vorgesehen sind, ist noch offen, ob auch für den dortigen Einzugsbereich eine Dachschule ausgewiesen wird. Dies ist zurzeit noch nicht abschließend zu beantworten. Der Grund ist, dass zunächst auch die Ergebnisse der kreisweiten Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen im Kreisgebiet abgewartet werden sollte. Diese bezieht auch den Standort der städtischen Förderschule in Pulheim-Brauweiler in die Überlegungen ein. Mit einem ersten Ergebnis ist hier im Herbst dieses Jahres zu rechnen. Die Schulleitungen aller Pulheimer Grundschulen sind über diesen Vorschlag informiert und mit der vorgeschlagenen Systematik grundsätzlich einverstanden. Sie begrüßen diese Möglichkeit und bitten im weiteren darum, im Laufe der nächsten Arbeitsschritte zu klären, wie eine gesamtstädtische Steuerung im Sinne einer qualitativen Sicherung der Arbeit gesichert und wie eine verbindliche Verteilung der jeweils zur Verfügung stehenden sonderpädagogischen Ressourcen gewährleistet werden kann. Diese Fragen sind zurzeit tatsächlich noch nicht beantwortbar, da weitergehende Erfahrungen im Umgang mit den gesetzlichen Regelungen aus dem 9. SchRÄG noch nicht vorliegen bzw. sich noch in der ministeriellen Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden befinden. Die Verwaltung wird in der Sitzung über den dann aktuellen Stand berichten. zu 2. Offen ist zurzeit noch die Ausgangslage für die weiterführenden Schulen. Hier bietet das 9. SchRÄG grundsätzlich die Möglichkeit der Ausweisung einer oder mehrerer sog. Schwerpunktschulen an. Hierzu haben bereits Gespräche mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen stattgefunden. Selbstverständlich ist auch die Gesamtschule, als sich im Aufbau befindliche und als Ort des gemeinsamen Lernens ausgewiesene weiterführende Schule, zu berücksichtigen. Gleichermaßen wird zu berücksichtigen sein, dass das Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim bereits seit mehreren Jahren sog. integrative Klassen gebildet hat. Hier wird es im Wesentlichen auf weitergehende Hinweise der Schulaufsichtsbehörden ankommen, wie der weiterführende Schulbereich abgedeckt werden kann. Die Verwaltung ist mit der Bezirksregierung Köln zu einer schulfachlichen Beratung verabredet. Die Verwaltung wird über Ergebnisse und sich hieraus ergebende Handlungsmöglichkeiten berichten bzw. dem Rat weitere Vorlagen mit Beschlussvorschlägen vorlegen. Schlussbemerkung Die Ausweisung der zwei Grundschulen als Orte des gemeinsamen Lernens hat keine haushaltsrelevanten Auswirkungen, da sich diese auf Förderbedarfe bezieht, die keine baulichen oder technischen Veränderungen nach sich ziehen. Eine ausdrückliche Ausweisung von Haushaltsmitteln ist nicht erforderlich. Bezugnehmend auf den SPD-Antrag vom 13.08.2014 und die dort gestellten Fragen (s. Anlage) verweist die Verwaltung auf die oben gegebenen Hinweise.