Daten
Kommune
Brühl
Größe
167 kB
Datum
12.06.2017
Erstellt
06.06.17, 18:26
Aktualisiert
06.06.17, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
10/2
Pohl-Theisen
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
24.05.2017
201/2017
Betreff
Verfahren Personaleinstellungen bei der Stadt Brühl
Bezug: Anfrage Fraktionsvorsitzender Klug (CDU), HA 3.4.2017
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Rampe
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 03.04.2017 bittet die CDU-Fraktion um eine
Darstellung des standardisierten Verfahrens bei der Personaleinstellung der Stadt Brühl.
Insbesondere richtet sich die Nachfrage darauf, wie die Entscheidungsfindung in der
Auswahlkommission stattfindet und ob Situationen denkbar sind, in der sich das
höchstrangige Kommissionsmitglied über das mehrheitliche Votum der anderen
Kommissionsmitglieder hinweg setzen kann.
Der Bürgermeister stellt das Verfahren vor, zunächst am Beispiel der Besetzung von
Ausbildungsplätzen bei der Stadt Brühl:
1. Auszubildende
Die Stellen der Auszubildenden der Stadt Brühl werden dem Hauptausschuss in einer
Anlage zum Stellenplan mitgeteilt. Die Anzahl der Ausbildungsplätze in den
unterschiedlichen Ausbildungsberufen richtet sich nach dem für die Zukunft
prognostizierten Stellenbedarf.
Für die Ausbildungsplätze bei der Stadt Brühl sind Voraussetzungen formuliert, die die
Bewerber mitbringen müssen. Diese werden auf der Homepage der Stadt Brühl für die
einzelnen Ausbildungsberufe in Kurzinformationen zum Download angeboten. So kann
sich beispielsweise nur der interessierte Jugendliche auf einen Ausbildungsplatz
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bewerben, dessen schulische Leistungen (kein „Mangelhaft“ im Hauptfach) einem
gewissen Mindeststandard entsprechen.
Die Möglichkeit zur Ausbildung bei der Stadt Brühl wird auf unterschiedlichen Wegen
beworben. Neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Brühl wird durch die
Präsenz der Stadt Brühl auf Ausbildungsmessen und durch Schulbesuche bei den
Abschlussklassen der Brühler Schulen die Möglichkeit zur Ausbildung bei der Stadt Brühl
vorgestellt. Zahlreiche Schulen veranstalten Ausbildungsmessen, „Expertentage“ oder
„Abimessen“, deren Ziel eine Hilfe bei der Entscheidungsfindung der Jugendlichen für die
richtige Berufswahl ist. Diese Ausbildungsmessen bieten den Jugendlichen (und den
Eltern) die Möglichkeit zur persönlichen Information und Beratung auf kompaktem Raum
und in kurzer Zeit. Unternehmen und Bildungsträger stellen an Informationsständen das
jeweilige Ausbildungsangebot vor und führen erste Gespräche im Rahmen der
Personalwerbung. Die Stadt Brühl nimmt regelmäßig an Veranstaltungen dieser Art teil.
Mit einem Informationsstand werden die unterschiedlichen Ausbildungsberufe in der
Verwaltung dargestellt und beworben. Die Personalwerbung wird regelmäßig durch
Auszubildende der Stadt Brühl freiwillig unterstützt, so dass eine „Kommunikation auf
Augenhöhe“ mit den interessierten Jugendlichen ermöglicht wird und ein ungetrübtes und
authentisches Bild der Ausbildung bei der Stadt Brühl vermittelt wird.
Alle Ausbildungsplätze werden außerdem der Agentur für Arbeit gemeldet und damit
bundesweit über die Berufsinformationszentren beworben. Die Jugendlichen werden bei
einem Besuch der Berufsinformationszentren gleichzeitig generell über die
Ausbildungsberufe im kommunalen Bereich informiert und auf die Möglichkeit zur
wohnortnahen Bewerbung um einen Ausbildungsplatz hingewiesen. Außerdem tragen
häufig auch Pflichtpraktika und freiwillig geleistete Praktika der Jugendlichen dazu bei, die
angebotenen Berufe in der Kommunalverwaltung für sich zu entdecken.
Zunächst werden bis zum Bewerbungsschluss alle Bewerbungen auf die entsprechende
Stelle gesammelt. Jede einzelne Bewerbung wird dabei auf Vollständigkeit der
notwendigen Unterlagen geprüft und einer Bewertung anhand gleichlautender Kriterien
unterzogen.
Im Falle der Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz bei der Stadt Brühl werden in einer
ersten Stufe neben einem aussagekräftigen und gut formulierten Bewerbungsschreiben
die Schulnoten sowie außerschulische oder ehrenamtliche Aktivitäten bewertet. Zudem
werden der schriftliche Ausdruck, die Darstellungsweise, die Rechtschreibung sowie die
generelle Aussagekraft der Bewerbung eingeschätzt. Auch erste Erfahrungen im künftigen
Arbeitsbereich durch Praktika tragen zu einer positiven Bewertung bei. Unentschuldigte
Fehltage, die auf den Zeugnissen festgehalten sind, geben einen Hinweis auf die
Zuverlässigkeit des künftigen Auszubildenden.
Nach der Prüfung der Bewerbungsunterlagen stellt das Absolvieren eines elektronischen
Eignungstests die zweite Stufe des Bewerbungsverfahrens dar. Nicht alle Bewerberinnen
und Bewerber können zum elektronischen Testverfahren zugelassen werden. Aus
Kostengründen ist es notwendig, eine Vorauswahl der Kandidatinnen und Kandidaten zu
treffen, die zum elektronischen Eignungstest eingeladen werden. Die Vorauswahl wird
dabei durch die Ausbildungsleitung auf Grundlage eines definierten Kriterienkatalogs
getroffen und durch die Abteilungsleitung der Personalabteilung überprüft.
Die Stadt Brühl lässt (wie die überwiegende Mehrheit der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis
und die Städte Köln und Bonn) die Bewerberinnen und Bewerber durch ein unabhängiges
Institut mit Hilfe eines elektronischen Eignungstests prüfen. Neben der detaillierten
Abfrage von beruflichen Neigungen werden dabei kognitive Fähigkeiten geprüft und in
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Relation zu einer gleichaltrigen Vergleichsgruppe mit demselben Bildungsabschluss
gesetzt. Das unabhängige Testergebnis des elektronischen Eignungstests dient neben
den Bewerbungsunterlagen und den Zeugnissen als wichtiger Indikator zur Einschätzung
der Qualifikation und des Potenzials der Bewerber.
In der dritten Stufe des Bewerbungsverfahrens werden die geeignetsten Kandidatinnen
und Kandidaten zu einem internen Assessment ins Rathaus der Stadt Brühl eingeladen.
Das Assessment wird durch die Ausbildungsleitung vorbereitet und organisiert. Es setzt
sich aus einer Gruppenarbeit zu einem aktuellen gesellschaftspolitischen Thema, einem
Kurzvortrag der Arbeitsergebnisse der Gruppenarbeit sowie einem Einzelgespräch
zusammen. Für die Veranstaltung werden zehn Kandidatinnen und Kandidaten pro
Ausbildungsgang eingeladen (fünf vormittags und fünf nachmittags). Damit die zur
Verfügung stehende Kapazität des Assessments bestmöglich ausgeschöpft werden kann,
werden zudem Kandidatinnen und Kandidaten als Nachrücker/innen bestimmt, die dann in
kurzer Zeit telefonisch zum Assessment eingeladen werden können, wenn eingeladene
Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig absagen.
Das Assessment für einen Ausbildungsberuf findet an einem Tag statt, um ein klares Bild
und eine direkte Vergleichbarkeit über die Leistungen zu gewährleisten.
Die gezeigten Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten werden dabei von einer
Kommission beurteilt. Der Bewertungskommission unter Leitung des Bürgermeisters
gehören regelmäßig ein Mitglied des Personalrats, die Gleichstellungsbeauftragte, ein
Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Vertrauensperson der
schwerbehinderten Menschen im Falle eines schwerbehinderten Teilnehmers, der
Fachbereichsleiter 10 bzw. die Abteilungsleiterin 10/2 sowie der Ausbildungsleiter an. Zur
Bewertung und zur Dokumentation der gezeigten Leistungen werden im Rahmen dieses
standardisierten
Assessments
Beobachtungsbögen
angeboten.
Diese
Beobachtungsbögen dienen zur Dokumentation des beobachteten Verhaltens in der
Gruppenarbeit und im sich anschließenden Kurzvortrag.
Die Einzelinterviews, die den Abschluss des Assessments bilden, werden anhand eines
Fragebogens geführt, der den direkten Vergleich der Qualität der Antworten der
Kandidatinnen und Kandidaten zulässt. Die Fragen für alle Kandidatinnen und Kandidaten
sind hierbei gleichlautend. Mithilfe einer vierstufigen Bewertungsskala (sehr ausgeprägt –
gut erkennbar – in Ansätzen erkennbar – nicht erkennbar) wird so eine vergleichende
Bewertung der Kandidatinnen und Kandidaten möglich. In einem Freitextfeld kann das
Mitglied der Bewertungskommission Besonderheiten zur jeweiligen Antwort schriftlich
festhalten. Inhaltlich werden im Rahmen des Einzelinterviews Fragen zur bewussten
Entscheidung für den Arbeitgeber Stadt Brühl, zur Teamfähigkeit, zur
Leistungsbereitschaft, zur Belastbarkeit und zum Umgang mit Stress gestellt.
Abschließend wird ein aktuelles tagespolitisches Ereignis detailliert diskutiert, das der
Auszubildende in das Gespräch einbringen kann.
Die Entscheidungsfindung, welcher Kandidatin bzw. welchem Kandidaten der
Ausbildungsplatz letztlich angeboten wird, erfolgt direkt im Nachgang zu den
Einzelinterviews aufgrund der gewonnenen Eindrücke. Hierzu nennen alle Mitglieder der
Bewertungskommission die aus ihrer Sicht geeignetste Kandidatin bzw. den geeignetsten
Kandidaten. Als Grundlage für die Bewertung dienen die Bewertung und die Notizen in
den Beobachtungs- und Fragebögen sowie der Gesamteindruck, den die Kandidatin bzw.
der Kandidat im Verlauf des Assessments hinterlassen hat. Die letztendliche Entscheidung
über die Einstellung trifft der Bürgermeister nach intensiver Beratung mit der
Auswahlkommission. Für diese Beratung wird in der Organisation und im Ablauf der
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Drucksache 201/2017
Vorstellungsgespräche ein entsprechendes
Entscheidungsfindung geplant.
Zeitfenster
für
die
Diskussion
und
Gemäß § 73 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) ist der Bürgermeister Dienstvorgesetzter der Bediensteten der Gemeinde. Er trifft
somit gemäß § 73 Absatz 2 Satz 1 GO NRW die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen
Entscheidungen, womit der Bürgermeister letztendlich die Besetzung der
Ausbildungsplätze verantwortet.
Sofern der Bürgermeister aus terminlichen Gründen nicht an allen Vorstellungsgesprächen
teilnehmen kann, folgt er in diesen Fällen dem Votum der Auswahlkommission.
Das durch die Auswahlkommission getroffene Ergebnis des Assessments wird in einer
Vorlage an den Personalrat und in einer Vorlage an die Gleichstellungsbeauftragte
schriftlich
fixiert.
Gemäß
§
72
Absatz
1
Nummer
1
des
Landespersonalvertretungsgesetzes handelt es sich bei der Einstellung von
Auszubildenden um eine beteiligungspflichtige Angelegenheit. Der Personalrat hat hier
das Recht der uneingeschränkten Mitbestimmung. Der Gleichstellungsbeauftragten wird
die Möglichkeit einer Stellungnahme nach dem Landesgleichstellungsgesetz gegeben.
Die folgende Aufstellung verdeutlicht den Auswahlprozess durch das mehrstufige
Verfahren am Beispiel der Besetzung der Ausbildungsplätze im Einstellungsjahr 2017.
(siehe Grafik auf Seite 5)
Seite - 5 –
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Legende:
Bezeichnung/
Abkürzung
Bachelor of Laws
Laufbahngruppe 2
Bachelor of Arts
Laufbahngruppe 2
Beamtin/Beamter
Laufbahngruppe 1
Verwaltungsfachangestellte/r
Kaufleute für
Büromanagement
Bedeutung
Dreijähriges duales Studium Bachelor of Laws an der Fachhochschule für
öffentliche Verwaltung in Köln im Beamtenverhältnis auf Widerruf im
Einstiegsamt 1 der Laufbahngruppe 2 (vormals gehobener Dienst) ab
01.09.2017
Dreijähriges duales Studium Bachelor of Arts (Vertiefung
Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre) an der Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung in Köln im Beamtenverhältnis auf Widerruf im Einstiegsamt 1 der
Laufbahngruppe 2 (vormals gehobener Dienst) ab 01.09.2017
Zweijährige Ausbildung zur Verwaltungswirtin im Beamtenverhältnis auf Widerruf
in der Laufbahngruppe 1 (vormals mittlerer Dienst) ab 01.08.2017
Dreijährige Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten im
Angestelltenverhältnis ab dem 01.08.2017
Dreijährige Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement im
Angestelltenverhältnis. Die Ausbildung kann ab dem Einstellungsjahr 2017 nicht
mehr angeboten werden, da das Studieninstitut die Beschulung nicht mehr
anbietet. Den geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern wurde deshalb eine
Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten angeboten.
Dieses Jahr werden also folgende Ausbildungsplätze besetzt:
Bachelor of Laws
Laufbahngruppe 2
1
Bachelor of Arts
Laufbahngruppe 2
1
Beamtin/Beamter
Laufbahngruppe 1
2
Verwaltungsfachangestellte/r
4
Da das Rheinische Studieninstitut in Köln den erforderlichen Unterricht für die Ausbildung
der Kaufleute für Büromanagement in Zukunft ab dem Einstellungsjahr 2017 nicht mehr
anbieten
wird,
wurde
die
Anzahl
der
Auszubildenden
zur/zum
Verwaltungsfachangestellten entsprechend bedarfsgerecht verstärkt.
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2. Verfahren bei Einstellungen
Die Besetzung von freien Stellen erfolgt grundsätzlich durch Stellenausschreibungen.
Hierbei wird je nach Erfordernis intern und/oder extern ausgeschrieben und/oder auf
Initiativbewerbungen zurückgegriffen.
Die eingehenden Bewerbungen werden an die jeweiligen Fachbereiche weitergeleitet, die
dem Anforderungsprofil entsprechend eine Auswahl der Bewerber/innen treffen, welche
zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollen.
Je nach zu besetzender Stelle wird dem Vorstellungsgespräch noch eine zu lösende
praktische Aufgabe vorangestellt. Dies kann z.B. die Formulierung eines
Antwortschreibens auf einen Beschwerdebrief sein oder eine Pressemitteilung oder im
Bereich der Stadtplanung die Vorstellung von Ideen bzgl. einer zu bebauenden Fläche.
Die Ergebnisse sind von den Bewerber/innen im Vorstellungsgespräch vorzutragen. Als
weiteres Auswahlinstrument wird das am Anforderungsprofil . orientierte Interview
eingesetzt. Dieses beinhaltet neben allgemeinen Fragen in Bezug auf die sogenannten
softkills fachspezifische Fragen, die mit den jeweiligen Fachbereichen abgestimmt werden.
Dieses strukturierte Interview ermöglicht einen Vergleich aller Bewerberinnen und
Bewerber. Die Personalauswahlinterviews werden mit der erforderlichen Sorgfalt
durchgeführt, um eine möglichst treffsichere Stellenbesetzung zu garantieren.
Die Auswahlkommission, in der Regel bestehend aus dem Bürgermeister, Vertretern der
Personalabteilung
und
des
Personalrates,
der
Fachbereiche,
der
Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertretung, spricht vor Durchführung
des Interviews ihre Rollenverteilung im Wechsel zwischen Interviewführung und
Beobachterrolle untereinander ab. Die konkreten Beobachtungen während des Interviews
bzw. der Vorstellung der Arbeitsergebnisse werden von den Beobachtern fortlaufend
notiert.
Bezüglich der Entscheidungsfindung wird auf die Ausführungen zu Punkt 1 verwiesen.