Daten
Kommune
Pulheim
Größe
153 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
297/2014
Erstellt am:
12.08.2014
Aktenzeichen:
II / 51
Verfasser/in:
Herr Termath
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
04.09.2014
Betreff
Wahl des Vorsitzenden/ der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und eines Stellvertreters/
einer Stellvertreterin
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 297/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss wählt
Herrn/ Frau ………………………………………………………… zum Vorsitzenden/ zur Vorsitzenden
sowie
Herrn/ Frau ……………………………………………………….. zum stv. Vorsitzenden/ zur stv. Vorsitzenden
Erläuterungen
Nach § 4 Abs. 5 des 1. Ausführungsgesetzes KJHG (1. AG-KJHG) werden der/die Vorsitzende des JHA und die Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung:
§ 50 (2) GO NRW
„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der
Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht habe, eine engere
Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“