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Beschlussvorlage (2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
Beschlussvorlage (2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 277/2014 Erstellt am: 18.08.2014 Aktenzeichen: I/01 Verfasser/in: Herr Krüger Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 03.09.2014 Betreff 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 277/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet gem. Ziffer 3.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt folgende zweite Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim: 1. § 10 (1) erhält folgende Fassung: „Der Rat beschließt, welche Ausschüsse außer den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüsse gebildet werden. Der Rat beschließt, welche Beiräte gebildet werden.“ 2. § 10 (2) erhält folgende Fassung: „Der Hauptausschuss ist gleichzeitig Finanzausschuss und Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.“ 3. § 10 (3) erhält folgende Fassung: „Der Planungsausschuss ist gleichzeitig Denkmalausschuss. Für die Beratungen als Denkmalausschuss können gemäß § 23 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz zusätzlich für die Denkmalpflege sachverständige Bürger/innen bestellt werden. Sie haben beratende Stimme, kein Stimmrecht.“ 4. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft. Erläuterungen Die in der Ratssitzung am 01.07.2014 gefassten Beschlüsse zur Ausschussbildung machen eine entsprechende Anpassung der Hauptsatzung erforderlich. Zu den Änderungen im Einzelnen: 1. In der Sitzung des Rates am 01.07.2014 wurde beschlossen, den Haupt- und Finanzausschuss mit 15 stimmberechtigten Ratsmitgliedern zu besetzen. Deshalb ist die bisherige Regelung in § 10 (1) S. 3 u. 4 der Hauptsatzung - „Die Zahl der Ausschuss- und Beiratsmitglieder soll ungerade sein. Hiervon ausgenommen sind der Haupt- und der Wahlausschuss, deren Mitgliederzahl gerade sein soll.“ – entsprechend anzupassen. Solange keine spezialgesetzlichen Vorschriften, wie z. B. beim JHA oder Wahlausschuss, gegeben sind, ist der Rat frei in seiner Entscheidung über die Anzahl der Ausschussmitglieder. Deshalb wird vorgeschlagen, die Sätze 3 und 4 von § 10 (1) zu streichen. 2. Es wird vorgeschlagen, die bisherige Formulierung „Beschwerdeausschuss“ durch „Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu ersetzen.“ 3. Aufgrund der am 01.07.2014 beschlossenen Aufteilung des bisherigen Umwelt- und Planungsausschusses in einen Planungsausschuss und einen Umweltausschuss ist eine entsprechende Anpassung von § 10 (3) der Hauptsatzung erforderlich. Gem. § 23 Abs. 2 hat der Rat durch Satzung zu bestimmen, ob ein Denkmalausschuss gebildet oder welchem Ausschuss die Wahrnehmung dieser Aufgabe übertragen wird. In der Satzung soll die Möglichkeit vorgesehen werden, dass an den Beratungen von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz zusätzlich für die Denkmalpflege sachverständige Bürger/innen mit beratender Stimme teilnehmen. Das Beteiligungsrecht dieser Personen im Planungsausschuss ist auf die Angelegenheiten des Denkmalsschutzes beschränkt.