Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
277/2014
Erstellt am:
18.08.2014
Aktenzeichen:
I/01
Verfasser/in:
Herr Krüger
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
03.09.2014
Betreff
2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 277/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet gem. Ziffer 3.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und
beschließt folgende zweite Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pulheim:
1. § 10 (1) erhält folgende Fassung:
„Der Rat beschließt, welche Ausschüsse außer den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen
Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüsse gebildet werden. Der Rat beschließt, welche Beiräte gebildet
werden.“
2. § 10 (2) erhält folgende Fassung:
„Der Hauptausschuss ist gleichzeitig Finanzausschuss und Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.“
3. § 10 (3) erhält folgende Fassung:
„Der Planungsausschuss ist gleichzeitig Denkmalausschuss.
Für die Beratungen als Denkmalausschuss können gemäß § 23 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz zusätzlich für
die Denkmalpflege sachverständige Bürger/innen bestellt werden. Sie haben beratende Stimme, kein Stimmrecht.“
4. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Erläuterungen
Die in der Ratssitzung am 01.07.2014 gefassten Beschlüsse zur Ausschussbildung machen eine entsprechende Anpassung der Hauptsatzung erforderlich.
Zu den Änderungen im Einzelnen:
1. In der Sitzung des Rates am 01.07.2014 wurde beschlossen, den Haupt- und Finanzausschuss mit 15 stimmberechtigten Ratsmitgliedern zu besetzen. Deshalb ist die bisherige Regelung in § 10 (1) S. 3 u. 4 der Hauptsatzung - „Die Zahl der Ausschuss- und Beiratsmitglieder soll ungerade sein. Hiervon ausgenommen sind der
Haupt- und der Wahlausschuss, deren Mitgliederzahl gerade sein soll.“ – entsprechend anzupassen.
Solange keine spezialgesetzlichen Vorschriften, wie z. B. beim JHA oder Wahlausschuss, gegeben sind, ist der
Rat frei in seiner Entscheidung über die Anzahl der Ausschussmitglieder. Deshalb wird vorgeschlagen, die Sätze 3 und 4 von § 10 (1) zu streichen.
2. Es wird vorgeschlagen, die bisherige Formulierung „Beschwerdeausschuss“ durch „Ausschuss für Anregungen
und Beschwerden zu ersetzen.“
3. Aufgrund der am 01.07.2014 beschlossenen Aufteilung des bisherigen Umwelt- und Planungsausschusses in
einen Planungsausschuss und einen Umweltausschuss ist eine entsprechende Anpassung von § 10 (3) der
Hauptsatzung erforderlich.
Gem. § 23 Abs. 2 hat der Rat durch Satzung zu bestimmen, ob ein Denkmalausschuss gebildet oder welchem
Ausschuss die Wahrnehmung dieser Aufgabe übertragen wird. In der Satzung soll die Möglichkeit vorgesehen
werden, dass an den Beratungen von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz zusätzlich für die Denkmalpflege sachverständige Bürger/innen mit beratender Stimme teilnehmen. Das Beteiligungsrecht dieser Personen im Planungsausschuss ist auf die Angelegenheiten des Denkmalsschutzes beschränkt.