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Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen Bau und Einrichtung von 2 vorläufigen Gruppen im Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ durch den Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Regionalverband Erft/Düren e.V. hier: Überplanmäßige Ausgabe)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
127 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
Bau und Einrichtung von 2 vorläufigen Gruppen im Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ durch den Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Regionalverband Erft/Düren e.V. 
hier: Überplanmäßige Ausgabe) Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
Bau und Einrichtung von 2 vorläufigen Gruppen im Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ durch den Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Regionalverband Erft/Düren e.V. 
hier: Überplanmäßige Ausgabe) Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
Bau und Einrichtung von 2 vorläufigen Gruppen im Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ durch den Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Regionalverband Erft/Düren e.V. 
hier: Überplanmäßige Ausgabe)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Gast 51 14 04 05.05.2017 176/2017 Betreff Kindertagesbetreuung in Einrichtungen Bau und Einrichtung von 2 Vorläufer-Gruppen im Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Regionalverband Erft/Düren e.V. hier: Überplanmäßige Ausgabe Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto 781800 (191150)/ Kostenstelle 36016700 BGM Zust. Dez. Abt. 51/1 Kämmerer Team Haushalt Freytag Burkhardt Flatten Radermacher i.V. Biess Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Erft/Düren e. V. für einen Anbau an das Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“, Schildgesstraße 112 einen Baukosten- und Ersteinrichtungszuschuss von 125.000 € für die Errichtung zur Inbetriebnahme von zwei Vorläufergruppen zu gewähren und beauftragt den Bürgermeister, die vertraglichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb der Kindertagesstätte zu schaffen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 36016700 / Sachkonto 681100. Erläuterungen: Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.02.2017 (Vorlagen Nr. 19/2017) beschlossen, die Trägerschaft einer fünfgruppigen Kindertagesstätte in der Schildgesstraße 108 in Brühl an den ASB zu vergeben. Diese Kindertagesstätte soll spätestens zum Kindergartenjahr 2018/2019 in Betrieb genommen werden. In der Fortschreibung der Maßnahmenplanung in der Kindertagesbetreuung für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 (Vorlagen Nr. 456/2016) wurde dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 17.11.2016 bereits dargelegt, dass mindestens eine Vorläufergruppe in der Kindertagesstätte des ASB zum Kindergartenjahr 2017/2018 in Betrieb genommen werden muss. Das bedarfsgerechte Platzangebot zur Sicherstellung des Rechtsanspruches in Kindertageseinrichtungen hat der Drucksache 176/2017 Seite - 2 – Jugendhilfeausschuss dann in seiner Sitzung am 14.03.2017 (Vorlagen Nr. 110/2017) beschlossen. Zur Deckung des Rechtsanspruches sind unter anderem 2 Vorläufergruppen durch den ASB mit Gruppenform II (U3) notwendig. Der ASB plant die Einrichtung dieses Anbaus für zwei 2 U3-Kita-Gruppen am Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ als Vorläufergruppen für die derzeit in Errichtung befindliche Kindertagesstätte in Brühl-Ost, die nördlich des Jugendkulturhauses „Passwort Cultra“ gebaut wird. Diese 2 Gruppen werden zum Kindergartenjahr 2017/2018 in Betrieb gehen. Die Stadt Brühl gewährt dem ASB hierzu einen Baukostenzuschuss von 125.000 €. Der ASB beteiligt sich mit 50.000 € und Eigenleistungen an den Kosten. Die Eigenleistungen des ASB sind unter anderem der Einsatz von Haustechnik des ASB im Außenbereich . Die Kostenschätzung von 175.000 € bildet den Kenntnisstand vor Bauantrag ab. Die vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brühl und dem ASB wird eine Bindung dieses Anbaus für eine Kinderbetreuung oder Nutzung als zusätzliches Gelände für das Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ vorsehen. Die zeitliche Bindung wird der vertraglichen Verpflichtung zum Betrieb des Jugendkulturhauses „Passwort Cultra“ angepasst. Gemäß dem notariellen Vertrag vom 27.08.2008 verpflichtete sich der ASB, das Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ mindestens 20 Jahre lang (mit Verlängerungsoption) ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme im August 2009 zu betreiben. Die Entscheidung über die Gewährung des beantragten Zuschusses ist nunmehr zu treffen, damit der ASB mit dem Bau beginnen und der Betrieb der 2 Vorläufergruppen zum Kindergartenjahr 2017/2018 aufgenommen werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch nicht erwartete und nicht im Haushalt eingeplante erhöhte Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) für den Neubau der Kindertagesstätte des ASB an der Schildgesstraße 108. Das Land NRW hat im Jahr 2016 mit Rundschreiben durch den Landschaftsverband Rheinland der Stadt Brühl mitgeteilt, dass Mittel für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen im Bereich der ÜberDreijährigen Kinder (Ü3) von 257.370,43 € zur Verfügung stehen. Für den Ausbau im Bereich der Unter-Dreijährige Kinder (U3) stünden keine Mittel zur Verfügung. Daher wurden für den Haushalt 2017 und die Folgejahre nur diese 257.370,43 € als Einnahme geplant und gemäß geplanten Abruf nach Baufortschritt auf die Jahre 2017 mit 180.000 € und 2018 mit 78.000 € verteilt eingeplant. Inzwischen liegen die Bescheide des Landschaftsverbandes Rheinland vom 27.04.2017 vor. Mit diesen Bescheiden wurden der Stadt Brühl für den Neubau der Kindertageseinrichtung durch den ASB an der Schildgesstraße 108 Zuschüssen gewährt von:  Ü3 – insgesamt 514.620 € (2017 = 0 €, Verpflichtungsermächtigung 2018 = 514.620 €)  U3 – insgesamt 504.000 € (2017 = 352.800 €, Verpflichtungsermächtigung 2018 = 151.200 €) Dies stellt eine Verbesserung der Einnahme im Haushalt (Kostenstelle 36016700/Sachkonto 681100) wie folgt dar:  Geplant 2017 = 180.000 €; gemäß Bescheid LVR = 352.800; Mehreinnahme = 172.800 € Seite - 3 – Drucksache 176/2017  Geplant 2018 = 78.000 €; gemäß Bescheid LVR = 665.820; Mehreinnahme = 587.820 € Kostenstelle / Sachkonto Ausgaben 36016700 / 781800 Summe Ausgaben Einnahmen 36016700 / 681100 Summe Einnahmen Haushaltsjahr Haushaltsjahr 2017 2018 2.075.000 € 835.000 € 2.910.000 € 352.800 € 655.820 € 1.008.620 €