Daten
Kommune
Brühl
Größe
127 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Gast
51 14 04
05.05.2017
176/2017
Betreff
Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
Bau und Einrichtung von 2 Vorläufer-Gruppen im Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“
durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Regionalverband Erft/Düren e.V.
hier: Überplanmäßige Ausgabe
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto 781800 (191150)/ Kostenstelle 36016700
BGM
Zust. Dez.
Abt. 51/1
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
Flatten
Radermacher i.V. Biess
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Erft/Düren e. V. für einen Anbau
an das Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“, Schildgesstraße 112 einen Baukosten- und
Ersteinrichtungszuschuss von 125.000 € für die Errichtung zur Inbetriebnahme von zwei
Vorläufergruppen zu gewähren und beauftragt den Bürgermeister, die vertraglichen
Voraussetzungen für den Bau und Betrieb der Kindertagesstätte zu schaffen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Kostenstelle 36016700 / Sachkonto
681100.
Erläuterungen:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.02.2017 (Vorlagen Nr. 19/2017) beschlossen, die
Trägerschaft einer fünfgruppigen Kindertagesstätte in der Schildgesstraße 108 in Brühl an
den ASB zu vergeben. Diese Kindertagesstätte soll spätestens zum Kindergartenjahr
2018/2019 in Betrieb genommen werden.
In der Fortschreibung der Maßnahmenplanung in der Kindertagesbetreuung für die
Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 (Vorlagen Nr. 456/2016) wurde dem
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 17.11.2016 bereits dargelegt, dass
mindestens eine Vorläufergruppe in der Kindertagesstätte des ASB zum Kindergartenjahr
2017/2018 in Betrieb genommen werden muss. Das bedarfsgerechte Platzangebot zur
Sicherstellung des Rechtsanspruches in
Kindertageseinrichtungen
hat
der
Drucksache 176/2017
Seite - 2 –
Jugendhilfeausschuss dann in seiner Sitzung am 14.03.2017 (Vorlagen Nr. 110/2017)
beschlossen. Zur Deckung des Rechtsanspruches sind unter anderem 2 Vorläufergruppen
durch den ASB mit Gruppenform II (U3) notwendig.
Der ASB plant die Einrichtung dieses Anbaus für zwei 2 U3-Kita-Gruppen am
Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ als Vorläufergruppen für die derzeit in Errichtung
befindliche Kindertagesstätte in Brühl-Ost, die nördlich des Jugendkulturhauses „Passwort
Cultra“ gebaut wird. Diese 2 Gruppen werden zum Kindergartenjahr 2017/2018 in Betrieb
gehen. Die Stadt Brühl gewährt dem ASB hierzu einen Baukostenzuschuss von 125.000
€. Der ASB beteiligt sich mit 50.000 € und Eigenleistungen an den Kosten. Die
Eigenleistungen des ASB sind unter anderem der Einsatz von Haustechnik des ASB im
Außenbereich . Die Kostenschätzung von 175.000 € bildet den Kenntnisstand vor
Bauantrag ab.
Die vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Brühl und dem ASB wird eine Bindung
dieses Anbaus für eine Kinderbetreuung oder Nutzung als zusätzliches Gelände für das
Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ vorsehen. Die zeitliche Bindung wird der vertraglichen
Verpflichtung zum Betrieb des Jugendkulturhauses „Passwort Cultra“ angepasst. Gemäß
dem notariellen Vertrag vom 27.08.2008 verpflichtete sich der ASB, das Jugendkulturhaus
„Passwort Cultra“ mindestens 20 Jahre lang (mit Verlängerungsoption) ab dem Zeitpunkt
der Inbetriebnahme im August 2009 zu betreiben.
Die Entscheidung über die Gewährung des beantragten Zuschusses ist nunmehr zu
treffen, damit der ASB mit dem Bau beginnen und der Betrieb der 2 Vorläufergruppen zum
Kindergartenjahr 2017/2018 aufgenommen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch nicht erwartete und nicht im Haushalt
eingeplante erhöhte Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) für den Neubau
der Kindertagesstätte des ASB an der Schildgesstraße 108. Das Land NRW hat im Jahr
2016 mit Rundschreiben durch den Landschaftsverband Rheinland der Stadt Brühl
mitgeteilt, dass Mittel für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen im Bereich der ÜberDreijährigen Kinder (Ü3) von 257.370,43 € zur Verfügung stehen. Für den Ausbau im
Bereich der Unter-Dreijährige Kinder (U3) stünden keine Mittel zur Verfügung. Daher
wurden für den Haushalt 2017 und die Folgejahre nur diese 257.370,43 € als Einnahme
geplant und gemäß geplanten Abruf nach Baufortschritt auf die Jahre 2017 mit 180.000 €
und 2018 mit 78.000 € verteilt eingeplant.
Inzwischen liegen die Bescheide des Landschaftsverbandes Rheinland vom 27.04.2017
vor. Mit diesen Bescheiden wurden der Stadt Brühl für den Neubau der
Kindertageseinrichtung durch den ASB an der Schildgesstraße 108 Zuschüssen gewährt
von:
Ü3 – insgesamt 514.620 € (2017 = 0 €, Verpflichtungsermächtigung 2018 =
514.620 €)
U3 – insgesamt 504.000 € (2017 = 352.800 €, Verpflichtungsermächtigung 2018 =
151.200 €)
Dies stellt eine Verbesserung der Einnahme im Haushalt (Kostenstelle
36016700/Sachkonto 681100) wie folgt dar:
Geplant 2017 = 180.000 €; gemäß Bescheid LVR = 352.800; Mehreinnahme =
172.800 €
Seite - 3 –
Drucksache 176/2017
Geplant 2018 = 78.000 €; gemäß Bescheid LVR = 665.820; Mehreinnahme =
587.820 €
Kostenstelle / Sachkonto
Ausgaben
36016700 / 781800
Summe Ausgaben
Einnahmen 36016700 / 681100
Summe Einnahmen
Haushaltsjahr
Haushaltsjahr
2017
2018
2.075.000 €
835.000 €
2.910.000 €
352.800 €
655.820 €
1.008.620 €