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Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses) Beschlussvorlage (Bildung und Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 270/2014 Erstellt am: 18.08.2014 Aktenzeichen: I/10.20.05 Verfasser/in: Herr Krüger Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 03.09.2014 Betreff Bildung und Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 270/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Rat bestätigt seinen Beschluss vom 01.07.2014, einen Haupt- und Finanzausschuss zu bilden und diesen mit 15 stimmberechtigten Ratsmitgliedern zu besetzen. 2. Der Rat bestätigt seinen Beschluss vom 01.07.2014 bzgl. der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses. Erläuterungen Zu 1.: In der Sitzung des Rates v. 01.07.2014 wurde unter TOP I.4 beschlossen, einen Haupt- und Finanzausschuss zu bilden und diesen mit 15 stimmberechtigten Ratsmitgliedern zu besetzen. Da die Hauptsatzung unter § 10 (1) S. 4 vorsah, dass der Haupt- und Finanzausschuss aus einer geraden Anzahl von Ratsmitgliedern bestehen soll, ist aus Rechtssicherheitsgründen die Bestätigung des Ratsbeschlusses vom 01.07.2014 erforderlich. Die entsprechende Änderung Hauptsatzung wird in derselben Sitzung unter TOP I.2 (Vorlage 277/2014) zur Beschlussfassung gestellt. Zu 2: Wird kein einstimmiger Beschluss gefasst, so ist der Ausschuss nach Verhältniswahl (50 (3) GO NRW) neu zu besetzen. Die am 01.07.2014 beschlossene Besetzung ist als Anlage 1 und die Zusammenstellung der Vorschläge der Fraktionen für die Besetzung ist als Anlage 2 beigefügt.