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Beschlussvorlage (Nachbesetzung einer Stelle im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
339 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich V Az.: -82- 8/0'111- Amt: - 82- An den BeschIAusf.: - 82- Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft Datum: 7. April 2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Nachbesetzung einer Stelle im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes der Ausgabenseite. Mittel stehen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstodt. den 7. April 2005 Immobilienwirtschaft auf fo~ Beschlussentwurf: • Die nach dem Ausscheiden des Abteilungsleiters für den Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft frei werdende Stelle wird zum 1.8.2005 wiederbesetzt. Begründung: Aus Altersgründen scheidet zum 31.7.2005 der derzeitige Abteilungsleiter für den Betriebzweig Bodenbevorratung und -entwicklung im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft aus dem Dienst der Stadt Erftstadt aus. Der Betriebzweig Bodenbevorratung und -entwicklung erhält keinerlei Zahlungen von der Stadt Erftstadt. Alle anfallenden Kosten werden ausschließlich durch Erlöse aus Grundstücksgeschäften gedeckt. Darüber hinaus werden in erheblichem Umfang dem Betriebzweig Hochbau und Gebäudewirtschaft Mittel zur Verfügung gestellt. Esist daher aus wirtschaftlichen Gründen geboten, die frei werdende Stelle unmittelbar nach dem Ausscheiden des jetzigen Stelleninhabers wiederzu besetzen. Andemfalls würden sich Mindereinnahmen bei Grundstücksgeschäften ergeben, die die eingesparten Personalkosten bei weitem übersteigen würden. Das Ausscheiden eines langjährigen Mitarbeiters soll auch dazu genutzt werden, eine Neuverteilung der Aufgaben bei den bisherigen Mitarbeitern vorzuA:\VORLAGE STELLENBESETZUNG.DOC nehmen. Die Aufgaben im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf und der Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke sollen bei den vorhandenen Mitarbeitern konzentriert werden. Dem/der neu einzustellenden Mitarbeiter/in sollen vorrangig Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der städtischen Gebäude übertragen werden. Damit werden Kompetenzen gebündelt und die Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mieter-Vermieter-Modells verbessert. Der Personalrat ist noch zu beteiligen. Vor Durchführung der Maßnahme sind die von der Umstrukturierung betroffenen Stellen neu zu bewerten . • • A;\VORLAGE STELLENBESETZUNG.DOC