Daten
Kommune
Erftstadt
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339 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
V
Az.: -82-
8/0'111-
Amt:
- 82-
An den
BeschIAusf.: - 82-
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Werksausschuss Immobilienwirtschaft
Datum: 7. April 2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Nachbesetzung
einer Stelle im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
der Ausgabenseite.
Mittel stehen zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstodt. den 7. April 2005
Immobilienwirtschaft
auf
fo~
Beschlussentwurf:
•
Die nach dem Ausscheiden des Abteilungsleiters für den Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft frei werdende Stelle wird zum 1.8.2005 wiederbesetzt.
Begründung:
Aus Altersgründen scheidet zum 31.7.2005 der derzeitige Abteilungsleiter für
den Betriebzweig Bodenbevorratung und -entwicklung im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft aus dem Dienst der Stadt Erftstadt aus.
Der Betriebzweig Bodenbevorratung und -entwicklung erhält keinerlei Zahlungen von der Stadt Erftstadt. Alle anfallenden Kosten werden ausschließlich
durch Erlöse aus Grundstücksgeschäften gedeckt. Darüber hinaus werden in
erheblichem Umfang dem Betriebzweig Hochbau und Gebäudewirtschaft Mittel zur Verfügung gestellt.
Esist daher aus wirtschaftlichen Gründen geboten, die frei werdende Stelle
unmittelbar nach dem Ausscheiden des jetzigen Stelleninhabers wiederzu besetzen. Andemfalls würden sich Mindereinnahmen bei Grundstücksgeschäften
ergeben, die die eingesparten Personalkosten bei weitem übersteigen würden.
Das Ausscheiden eines langjährigen Mitarbeiters soll auch dazu genutzt werden, eine Neuverteilung der Aufgaben bei den bisherigen Mitarbeitern vorzuA:\VORLAGE
STELLENBESETZUNG.DOC
nehmen. Die Aufgaben im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf und der
Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke sollen bei den vorhandenen
Mitarbeitern konzentriert werden. Dem/der neu einzustellenden Mitarbeiter/in
sollen vorrangig Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der
städtischen Gebäude übertragen werden. Damit werden Kompetenzen gebündelt und die Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Mieter-Vermieter-Modells verbessert.
Der Personalrat ist noch zu beteiligen. Vor Durchführung der Maßnahme sind
die von der Umstrukturierung betroffenen Stellen neu zu bewerten .
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