Daten
Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
21.08.2017
Erstellt
21.08.17, 11:43
Aktualisiert
21.08.17, 11:43
Stichworte
Inhalt der Datei
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VGV VERFAHREN »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
ALLGEMEINE HINWEISE DES NUTZERS
1.
Bei der Weiterentwicklung des Entwurfes sind die Beurteilungen des Preisge-
richtes zu berücksichtigen (siehe Protokoll der Sitzung des Preisgerichts).
2.
Ebenfalls sind insbesondere die aus Sicht des Auslobers in der Auslobung
benannten relevanten Punkte für die Realisierungsfähigkeit der Konzepte zu
berücksichtigen:
a.
Punkt 3.1.1 der Auslobung „Raumprogramm und funktionale Zusammenhänge“
Die Erfüllung des Raumprogramms ist erforderlich. Dazu gehört insbesondere:
i.
Nachweis der Nutzbarkeit von Arbeitsplätzen gem. ASR A1.2 “Technische Regel
für Arbeitsstätten: Raumabmessungen und Bewegungsflächen unter Angabe
der jeweiligen Flächengrößen differenziert nach den im Raumbuch vorgege-
benen Funktionen bzw. Belegungen und, sofern angegeben, unter Berücksichti-
gung von Publikumsverkehr.
ii.
Nachweis der Realisierbarkeit von mind. 130 bis 150 Mitarbeiterarbeitsplätzen
(ohne Serviceeinrichtung) mit den in der Auslobung/Raumbuch genannten
Anforderungen an die Arbeitsplätze (Differenzierung nach den im Raumbuch
vorgegebenen Funktionen bzw. Belegungen und, sofern angegeben, unter Be-
rücksichtigung von Publikumsverkehr).
iii.
Überprüfung der Dimensionierung und der Funktionalität von Nebenflächen
und notwendigen Technikflächen sowie der Bibliotheksflächen.
b.
Hinweis in Punkt 3.1 der Auslobung auf die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel.
Für das Rathausprojekt hat der Auftraggeber ca. 10 Mio. € (KG 100 bis KG 500 ) und die
Janshofneugestaltung ca. 1,9 Mio. € (KG 100 bis KG 700) vorgesehen.
c.
Punkt 3.1.5 der Auslobung „Wirtschaftlichkeit“
Die Qualität des Entwurfs muss sich in hohem Maße an der Wirtschaftlichkeit der Er-
stellung, Nutzung und Unterhaltung messen lassen.
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VGV VERFAHREN »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
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ARBEIT 5005, 2. PREIS – KRITIKPUNKTE UND NUTZERHINWEISE
PUSSERT KOSCH ARCHITEKTEN UND REHWALDT LANDSCHAFTARCHITEKTEN
Aus dem Preisgerichtsprotokoll
Rathaus Steinweg
•
Der westlich angrenzenden Giebelwand des Bestandes am Steinweg fehlt eine Aufwertung.
•
Die Fassade zum Janshof vermag noch nicht gänzlich zu überzeugen
•
Grundriss und perspektivische Darstellung vom Janshof stimmen nicht überein.
Janshof:
•
Kritisch zu sehen ist die Vielzahl und Kleinteiligkeit an Nutzungen, Formen und Inhalten.
Beruhigend könnte auch ein besserer, formaler Bezug der Freiflächen auf dem Gebäudekörper wirken.
Ergänzende Nutzerhinweise:
Rathaus Steinweg
•
Die Bücherei kann alleine nicht barrierefrei genutzt werden.
•
Die Größe der Aktenräume ist mit insgesammt 62 m2 knapp bemessen.
•
Die Büroflächen im 4. OG (3. OG im Altbau), die für die Dezernentin, Vorzimmer Dezernentin / FB 40, FBL 30, 3 Doppelbüros FB 30 vorgesehen sind, entsprechen derzeit nicht der
ArbeitsstättenVO. Wie ist die bauliche Ertüchtigung vorgesehen?
•
Die Büroflächen im 4. OG (Nebengebäude 3. OG), die für bis zu 5 MA der Abt. 32/3 vorgesehen sind, entsprechen derzeit nicht der ArbeitsstättenVO. Wie ist die bauliche Ertüchtigung
vorgesehen?
•
Die Größe einzelner Büroräume von Fachbereichs- und Abteilungsleitern ist zu knapp bemessen.
•
Über die Ausländerbehörde hinaus sind keine Raumreserven eingeplant.
•
Befinden sich die Kundentoiletten im Erdgeschoss? Dann fehlt im EG eine WC-Anlage für
die Mitarbeiter. Oder fehlt die Kundentoilette komplett?
•
Die Toilettenanlagen im 1. – 4. OG erscheinen knapp bemessen für die Anzahl der Mitarbeiter.
•
Die Wartezone im Erdgeschoss befindet sich im Foyer im Bereich zwischen den beiden
Eingängen. Ist im Winter nicht mit Zugluft und niedrigen Raumtemperaturen zu rechnen?
Hinweise zum Janshof
•
Die Durchfahrtsbreite vom Steinweg in den Janshof ist zu prüfen.
• Die Aufenthaltsqualität wirkt vergleichsweise urban
•
Der Entwurf wirkt nicht ausreichend auf alle möglichen Nutzergruppen und auch alternative Nutzungen abgestimmt. Hier sind Optimierungen hinsichtlich der Aufenthaltsqualität,
aber auch der Möglichkeit zur Identifikation mit dem „neuen“ Janshof erwünscht.
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