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Beschlussvorlage (Verteilung der Landesmittel gemäß Kinderbildungsgesetz NRW für Sprachförderung und plusKITA für die Kindergartenjahre 2014/2015 bis 2018/2019)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
264 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 197/2014 Erstellt am: 02.06.2014 Aktenzeichen: II/512 Verfasser/in: Frau Feichtinger, Frau Bahr Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 04.09.2014 Betreff Verteilung der Landesmittel gemäß Kinderbildungsgesetz NRW für Sprachförderung und plusKITA für die Kindergartenjahre 2014/2015 bis 2018/2019 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres Ca. 40.000,-- € — in den Haushalten der folgenden Jahre 80.000,-- € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Deckung erfolgt durch Zuweisungen des Landes NRW. nein Vorlage Nr.: 197/2014 . Seite 2 / 7 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kindertageseinrichtungen „Zwergenwald“ und „Kleine Strolche“ als plusKITAs anzuerkennen. Die Träger der Kindertageseinrichtungen „Arche“, „Villa Kunterbunt“, „Hoppelhasen“, „Kinderland“, „Regenbogen“ und „Pusteblume“ mit erhöhtem Anteil an Kindern mit Bedarf an Sprachförderung erhalten jeweils die Landesmittel in Höhe von 5.000,-- € zur Beschäftigung von entsprechendem Personal. Erläuterungen Mit dem In-Kraft-Treten der zweiten Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014 werden Landeszuschüsse für plusKITA – Einrichtungen und Einrichtungen mit erhöhtem Sprachförderbedarf gewährt. Die Landesmittel werden anhand gesetzlicher Kriterien auf die Jugendämter verteilt und sollen anschließend durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses auf Kindertageseinrichtungen verteilt werden. PlusKITA – Einrichtungen sind gemäß § 16 a KiBiZ Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Die jeweilige Einrichtung muss als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen sein. Kriterium für die Berechnung der Landesmittelverteilung für plusKITA – Einrichtungen auf die Jugendämter ist die Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II. Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf erhalten gemäß den §§ 16 b, 21 b KiBiZ zusätzliche Fördermittel durch das Land. Neben dem o.g. Kriterium gilt hier ergänzend das Kriterium „Familien, in denen vorrangig nicht deutsch gesprochen wird“. Dem Jugendamt Pulheim wurde am 14.05.2014 durch den Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt die zu erhaltenden Mittel von insgesamt 80.000 € zugeteilt. Davon sind 50.000 € für plusKITAs und 30.000 € für Sprachförderung festgelegt (s. Anlage). Da plusKITA - Einrichtungen mind. 25.000 € erhalten sollen, liegen die Zuschüsse für insgesamt 2 Kindertageseinrichtungen vor. Die Pakete für Sprachförderung beinhalten mind. 5.000 € pro Einrichtung. Diese Bezuschussung muss nicht zwingend in 5.000 er – Paketen veranlasst werden, sondern lässt eine flexible Verteilung zu. Demnach könnten max. 6 Kindertageseinrichtungen eine Bezuschussung von jeweils 5.000 € erhalten. Zur Gewährleistung einer Planungssicherheit für die Träger ist die Aufnahme der Einrichtungen in die Förderung für plusKITAs und für Sprachförderung in der Regel auf einen Zeitraum von fünf Jahren festzusetzen. Mit diesen Zuschüssen erhalten die Kindertageseinrichtungen zweckgebundene Mittel für zusätzlichen Personaleinsatz. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW rät, die Verteilung der Landesmittel im Jugendhilfeausschuss zu beschließen. Die Erhebung der Daten nach dem Kriterium „Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Sozialgesetzbuch“ benötigt eine detaillierte Zuordnung zu kleinräumigen Gebieten zur anschließenden Verteilung auf die Kindertageseinrichtungen. Eine Datenauswertung ist nach diesem Verfahren der Stadtverwaltung nicht möglich. Aus diesem Grund ist es erforderlich einen alternativen Schlüssel zur Mittelverteilung, dessen Erhebung und Auswertung aus den vorliegenden Daten hervorgeht und dem Kriterium entspricht, anzuwenden. Es wird daher vom Fachamt empfohlen, zur Ermittlung der Daten die Anzahl der Kinder aus den jeweiligen Kindertagesstätten zu erheben, deren Eltern wegen ihres geringen Einkommens von unter 12.000 € brutto jährlich keinen Kindergartenbeitrag zahlen müssen. Die Angaben hierzu beziehen sich auf das aktuelle Beitragsjahr. Ausgehend von diesen Vorlage Nr.: 197/2014 . Seite 3 / 7 Daten ist anzunehmen, dass der erhobene Anteil der Kinder in Familien lebt, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, in dieser Kategorie zu finden ist. Mit den Landesmitteln durch plusKITA sollen die Einrichtungen gefördert werden, die einen hohen Anteil der betroffenen Kinder aufweisen. Als ausschlaggebender Faktor zur Verteilung wurde der prozentual höchste Anteil der Kinder pro Kindertageseinrichtung gewertet. Die Erhebungsdaten geben Aufschluss über die im Verhältnis zueinander stehenden Einrichtungen und über diese mit der höchsten Quote an Kindern aus belasteten Familien. Das Ergebnis der Erhebung weist einen deutlichen Unterschied von zwei Kindertageseinrichtungen im Vergleich zu allen weiteren auf. Daraus ergibt sich der Vorschlag folgenden zwei Kindertageseinrichtungen die Förderung von jeweils 25.000 € durch plusKITA über einen Zeitraum von 5 Jahren zu gewähren: 1. Städt. Kita „Kleine Strolche“ ( 24,39 %) in Sinthern (Träger: Stadt Pulheim) 2. Städt. Kita „Zwergenwald“ (23,16 %) in Pulheim (Träger: Stadt Pulheim) Vorlage Nr.: 197/2014 . Seite 4 / 7 plusKITA - Auswertungstabelle (Stand Juli 2014) Kriterium: Anzahl an Kindern pro Kita, deren Eltern wegen eines zu geringen Einkommens keinen Elternbeitrag zahlen müssen beitragsfrei /Einkommen bis 12.000,- € Kinder insgesamt Anteile in % Pulheim Städt. Kita "Arche" Städt. Kita "Regenbogen" Städt. Kita "Zwergenwald" Städt. Kita "Pusteblume" Kath. Kita "St. Kosmas & Damian" Kita "Hand in Hand" Kita Ki Ku "Kinderland" Kita Ki Ku "Hoppelhasen" Caritas Kita "St. Elisabeth" 84 93 95 69 75 56 50 60 90 13 5 22 6 1 4 5 8 5 15, 48 % 5, 37 % 23, 16 % 8, 7 % 1, 33 % 7, 14 % 10 % 13, 33 % 5, 56 % Stommeln & Stommelerbusch Städt. Kita "Räuberhöhle" Kita "Alte Mühle" e. V. Evang. Kita "Regenbogen" Kath. "Marien - Kindergarten" Kath. Kita "St. Bruno" Naturkita "Eulennest" e.V. 72 40 48 62 24 19 13 2 0 3 2 2 18, 06 % 5% 0% 4, 84 % 8, 33 % 10, 53 % Brauweiler & Dansweiler Städt. Kita "Farbklecks" Städt. Kita "Villa Kunterbunt" Städt. Kita "Fliegenpilz" Kita "Krabbe" e.V. Ev. Kita "Miteinander" Kath. Kita "St. Nikolaus" Kath. Kita "Maria Königin des Friedens" 73 65 43 26 44 63 42 3 9 6 0 5 4 2 4, 11 % 13, 85 % 13, 95 % 0% 11, 36 % 6, 35 % 4, 76 % Sinthern & Geyen Städt. Kita "Kleine Strolche" Städt. Kita "Bärenkinder" Kath. Kita "St. Martinus" Kita "Kinder Kinder" e. V. 41 67 54 25 10 2 3 1 24, 39 % 3% 5, 56 % 4% 107 37 27 12 2 2 11, 21 % 5, 41 % 7, 41 % Sinnersdorf Städt. Kita "Rappelkiste" Städt. Kita "Kesselsgasse" Kita "Mach mit" e. V. Vorlage Nr.: 197/2014 . Seite 5 / 7 Zur Verteilung der Sprachfördermittel wurden die Meldebögen des Kindergartenjahres 2013/2014, die alle Träger zum 01.03.2014 im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes ausfüllen müssen, ausgewertet. Berücksichtigt wurden dabei die Angaben der Träger, wie hoch die Anzahl der Kinder ist, in deren Familien vorrangig nicht die deutsche Sprache gesprochen wird. Dieses Auswahlkriterium wurde auch vom Land zur Verteilung der Mittel zu Grunde gelegt. Die Anzahl der Kinder, wurde dabei prozentual in Relation zu der Gesamtanzahl der Kinder in jeder Kindertageseinrichtung gestellt. Beide Kindertagesstätten, die eine Förderung von jeweils 25.000 € als plusKITA erhalten, wurden bei der Berechnung bzw. Verteilung der Sprachfördermittel nicht berücksichtigt, da diese Mittel dafür verwandt werden sollen, einer Bildungsbenachteiligung entgegenzuwirken und in erster Linie dazu dienen, den Personalschlüssel zu verbessern. In der Praxis bedeutet das, dass ein besserer Personalschlüssen eine bessere Sprachförderung ermöglicht. Die Auswertung der Ergebnisse ergibt eine Verteilung der Sprachfördermittel auf sechs Einrichtungen, da jede Kita eine Mindestförderung von 5.000,00 € erhalten muss. Für Pulheim bedeutet das, dass folgende Kindertageseinrichtungen Fördermittel für die Sprachförderung in Höhe von 5.000,00 € jährlich, bekommen werden: 1. Kita „Arche“ (27,38 %) in Pulheim (Träger: Stadt Pulheim) 2. Kita „Villa Kunterbunt“ (26,15 %) in Brauweiler (Träger: Stadt Pulheim) 3. Kita „KiKu Hoppelhasen“ (25 %) in Pulheim (Träger: Kinderzentren Kunterbunt) 4. Kita „KiKu Kinderland“ (24 %) in Pulheim (Träger: Kinderzentren Kunterbunt) 5. Kita „Pusteblume“ (21,74 %) in Pulheim (Träger: Stadt Pulheim) 6. Kita „Regenbogen“ (21,51 %) in Pulheim (Träger: Stadt Pulheim) Die Sprachfördergelder müssen für Personalmittel eingesetzt werden. Vorlage Nr.: 197/2014 . Seite 6 / 7 Sprachförderung - Auswertungstabelle (Stand Juli 2014 / Meldebögen mit dem Stichtag 01.03.2014) Kriterium: Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen Kinder mit vorrangig nichtdeutscher Familiensprache Kinder insgesamt Anteile in % Pulheim Städt. Kita "Arche" Städt. Kita "Regenbogen" Städt. Kita "Zwergenwald" Städt. Kita "Pusteblume" Kath. Kita "St. Kosmas & Damian" Kita "Hand in Hand" Kita „Ki Ku Kinderland" Kita „Ki Ku Hoppelhasen" Caritas Kita "St. Elisabeth" 84 93 95 69 75 56 50 60 90 23 20 9 15 1 8 12 15 5 27, 38 % 21, 51 % 9, 47 % 21, 74 % 1, 33 % 14, 29 % 24 % 25 % 5, 56 % Stommeln & Stommelerbusch Städt. Kita "Räuberhöhle" Kita "Alte Mühle" e. V. Ev. Kita "Regenbogen" Kath. "Marien - Kindergarten" Kath. Kita "St. Bruno" Naturkita "Eulennest" e.V. 72 40 48 62 24 19 12 3 1 4 2 0 16, 67 % 7, 5 % 2, 08 % 6, 45 % 8, 33 % 0% Brauweiler & Dansweiler Städt. Kita "Farbklecks" Städt. Kita "Villa Kunterbunt" Städt. Kita "Fliegenpilz" Kita "Krabbe" e.V. Ev. Kita "Miteinander" Kath. Kita "St. Nikolaus" Kath. Kita "Maria Königin des Friedens" 73 65 43 26 44 63 42 6 17 5 0 4 3 2 8, 22 % 26, 15 % 11, 63 % 0% 9, 1 % 4, 76 % 4, 76 % Sinthern & Geyen Städt. Kita "Kleine Strolche" Städt. Kita "Bärenkinder" Kath. Kita St. "Martinus" Kita "Kinder Kinder" e. V. 41 67 54 25 10 10 1 1 24, 39 % 14, 93 % 1, 85 % 4% 107 37 27 9 1 4 8, 41 % 2, 7 % 14, 81 % Sinnersdorf Städt. Kita "Rappelkiste" Städt. Kita "Kesselsgasse" Kita "Mach mit" e. V. Vorlage Nr.: 197/2014 . Seite 7 / 7 Die Verwaltung schlägt vor, die vom Land zugewiesenen Mittel entsprechend der oben dargestellten Weise zu verteilen. ______________________________ Sachbearbeiterinnen ___________________ Amtsleiter ___________________ Dezernent