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Beschlussvorlage (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber hier: Umgang mit den Kaufwünschen der Bewerber nach Erteilung des Zuschlags)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Beschlussvorlage (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber
hier: Umgang mit den Kaufwünschen der Bewerber nach Erteilung des Zuschlags) Beschlussvorlage (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber
hier: Umgang mit den Kaufwünschen der Bewerber nach Erteilung des Zuschlags)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 306/2014 Erstellt am: 15.08.2014 Aktenzeichen: III/26.20.01 Verfasser/in: Heike Schafgan Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau nö. Sitzung X Termin 11.09.2014 Betreff Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber hier: Umgang mit den Kaufwünschen der Bewerber nach Erteilung des Zuschlags Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 306/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim bestätigt seine Beschlüsse vom 16.05.2013, Vorlagen-Nr. 178/2013 und vom 05.12.2013, Vorlagen-Nr. 420/2013 zum Vermarktungsverfahren von städtischen Wohnbaugrundstücken an Einzelbewerber. Die sich im Vermarktungsverfahren nach diesen Beschlüssen ergebende Reihenfolge der Erteilung des Zuschlags (gegebenenfalls nach Auslosung) an die Bewerber wird zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung festgeschrieben. Der Rückzug eines Bewerbers, der den Zuschlag für den Erwerb eines Grundstücks erhalten hat, führt dazu, dass der für dieses Grundstück an zweiter Stelle stehende Bewerber aufrückt und dann dieses Grundstück erwerben kann. Von diesem Aufrücken und der Möglichkeit dieses Grundstück zu erwerben, sind Bewerber ausgeschlossen, die bereits für ihren Zweit- oder Drittwunsch den Zuschlag für ein anderes Grundstück im Vermarktungsgebiet erhalten haben. Erläuterungen Bei der Vermarktung der vier Grundstücke für Doppelhaushälften des ehemaligen Kindergartengrundstücks im Bereich des BP 77 Sinthern „Auf dem Acker / Dammstraße“ sind in der Bewerbungsfrist sechs Bewerbungen, davon eine gemeinsame für zwei der Doppelhaushälftengrundstücke, eingegangen. Eine Auslosung war nicht erforderlich, da die Grundstücke nach dem Rang der Bewerbungen eindeutig den Bewerbern zugeordnet werden konnten. Von den sechs Bewerbungen wurden nach Erteilung des Zuschlags durch die Verwaltung zwei Bewerbungen, auch die gemeinsame, durch die Bewerber zurückgezogen. Damit waren drei der vier Grundstücke wieder frei. Dadurch, dass der Zuschlag für die vier Grundstücke nicht nur nach dem Erstwunsch erteilt wurde, hätte sich nun eine neue Reihenfolge des Zuschlags ergeben. In diesem Fall hat die Verwaltung dem betroffenen Bewerber, der schon den Zuschlag für seinen Zweitwunsch erhalten hatte eine kurze Frist eingeräumt um sich zwischen seinem Erst- und Zweitwunsch zu entscheiden und erst danach das verbleibende Grundstück einem weiteren Bewerber zugeschlagen. Letztlich hat jeder der Bewerber für eines der Grundstücke den Zuschlag erhalten. Diese Vorgehensweise kann in künftigen Fällen dazu führen, dass sich die Abwicklung des Verkaufs von Grundstücken zeitlich stark verzögert, da Bewerber, die den Zuschlag für Ihren Zweitwunsch erhalten haben, mit der Beurkundung ihres Kaufvertrages warten könnten, bis der Kaufvertrag für ihren Erstwunsch abgeschlossen wurde. Bei einer größeren Zahl von Grundstücken, wie sie beispielsweis im Bereich des BP 113 Pulheim geplant ist, könnte dies zu einer Kettenreaktion führen. Nach der Erfahrung aus der Vermarktung von Baugebieten nach dem Grundsatzbeschluss im BP 76 Pulheim und im BP 77 Sinthern ist immer mit einigen Rücknahmen von Bewerbungen zu rechnen. Nachrückern würde durch die beschriebene „Kettenreaktion“ gegebenenfalls erhebliche Wartezeiten zugemutet. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher der Grundsatzbeschluss um eine klarstellende Regelung ergänzt und künftig wie im Beschlussvorschlag dargestellt verfahren werden.