Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
298/2014
Erstellt am:
12.08.2014
Aktenzeichen:
IV/61 ri/foi/wo
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
4
X
10.09.2014
Planungsausschuss
10
X
17.09.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 (2) BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 11.12.2013, Vorlagen Nr.: 476/2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 298/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und
die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dessen Grundlage die ermittelten Umweltbelange in der Planung zu behandeln.
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) mit dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln und der dazugehörigen, vorgelegten Begründung durchzuführen
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
- Auslegungsbeschluss
Erläuterungen
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 11.12.2013 den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln beschlossen. Gleichzeitig mit dem Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29
Stommeln sowie im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes 17.8 durchgeführt (siehe Vorlage Nr.
299/2014). Die Unterrichtung der Bürger zu diesem Verfahrensschritt fand in der Zeit vom 22.01.2014 bis 11.02.2014
einschließlich statt und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.01.2014 über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und um Äußerung gebeten.
Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (B) und der Träger öffentlicher Belange (T) sind nachfolgend, mit der
Stellungnahme der Verwaltung, aufgelistet und in Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB mit den vorgelegten Unterlagen vor.