Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Auslegungsbeschluss siehe UPA vom 11.12.2013, Vorlagen Nr.: 476/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 11.12.2013, Vorlagen Nr.: 476/2013) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
- Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 11.12.2013, Vorlagen Nr.: 476/2013)

öffnen download melden Dateigröße: 123 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 298/2014 Erstellt am: 12.08.2014 Aktenzeichen: IV/61 ri/foi/wo Verfasser/in: Frau Foitzik Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss 4 X 10.09.2014 Planungsausschuss 10 X 17.09.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Auslegungsbeschluss siehe UPA vom 11.12.2013, Vorlagen Nr.: 476/2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 298/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dessen Grundlage die ermittelten Umweltbelange in der Planung zu behandeln. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) mit dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln und der dazugehörigen, vorgelegten Begründung durchzuführen Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. - Auslegungsbeschluss Erläuterungen Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 11.12.2013 den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln beschlossen. Gleichzeitig mit dem Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 Stommeln sowie im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes 17.8 durchgeführt (siehe Vorlage Nr. 299/2014). Die Unterrichtung der Bürger zu diesem Verfahrensschritt fand in der Zeit vom 22.01.2014 bis 11.02.2014 einschließlich statt und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.01.2014 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und um Äußerung gebeten. Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (B) und der Träger öffentlicher Belange (T) sind nachfolgend, mit der Stellungnahme der Verwaltung, aufgelistet und in Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit den vorgelegten Unterlagen vor.