Daten
Kommune
Pulheim
Größe
6,0 MB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Umweltbericht
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104
Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
Lütticher Straße 32
50674 Köln
Tel.: 0221-9231618
www.kbff.de
Umweltbericht
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104
Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Bertram Mestermann
Bertram Mestermann
Büro für Landschaftsplanung
Brackhüttenweg 1
59581 Warstein-Hirschberg
Proj.-Nr. 1302
Warstein-Hirschberg, August 2014
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Veranlassung und Aufgabenstellung......................................................... 1
Geplantes Vorhaben.................................................................................... 2
Vorhabensbeschreibung ............................................................................ 2
Wirkfaktoren............................................................................................... 3
Bestandssituation........................................................................................ 5
Fachplanungen und Schutzgebiete............................................................ 7
Regionalplan .............................................................................................. 7
Flächennutzungsplan ................................................................................. 8
Bebauungsplan .......................................................................................... 9
Landschaftsplan ....................................................................................... 10
Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation
mit Konfliktanalyse.................................................................................... 11
5.1
Methodik .................................................................................................. 11
5.2
Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................... 11
5.3
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ................................. 12
5.4
Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................. 13
5.4.1 Schutzgut Tiere................................................................................... 13
5.4.2 Schutzgut Pflanzen ............................................................................. 15
5.5
Schutzgut Boden...................................................................................... 16
5.6
Schutzgut Wasser .................................................................................... 17
5.7
Schutzgut Klima und Luft ......................................................................... 17
5.8
Schutzgut Landschaft............................................................................... 18
5.9
Schutzgut Kultur- und sonstige Schutzgüter............................................. 18
5.10 Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen.............................................. 18
6.0
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ................. 20
6.1
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen20
6.1.1 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ............................ 20
6.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ............................................................. 20
6.1.3 Schutzgut Boden................................................................................. 22
6.1.4 Schutzgut Wasser............................................................................... 22
6.1.5 Schutzgut Klima und Luft .................................................................... 23
6.1.6 Schutzgut Landschaft.......................................................................... 23
6.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................... 23
6.2
Kompensationsmaßnahmen..................................................................... 23
6.2.1 Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens ..................................... 23
6.2.2 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs..................................... 23
6.2.3 Nachweis des Kompensationsflächenbedarfs ..................................... 27
6.3
Monitoring ................................................................................................ 27
7.0
Allgemein verständliche Zusammenfassung .......................................... 28
8.0
Literatur und Quellenverzeichnis ............................................................. 30
1.0
2.0
2.1
2.2
3.0
4.0
4.1
4.2
4.3
4.4
5.0
Anlage 1
Bestandsplan
M. 1:1.000
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Veranlassung und Aufgabenstellung
1
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung
Gegenstand der Untersuchung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104
Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim.
In dem seit 1991 rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 29 „Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche“ ist das Plangebiet als Friedhofsfläche festgesetzt. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 104 „Stommeln, Rheidter Weg“ ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche“,
welcher gleichzeitig aufgehoben wird, um die städtebauliche Ordnung einzig durch
die Neuplanung zu sichern.
Abb. 1
Lage des Plangebietes (rote Markierung) auf Grundlage der Topografischen Karte
1:50.000.
Basierend auf der aktuellen Rechtslage ist im Zuge der Bauleitplanung eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Aufgabe der Umweltprüfung ist es, die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens
darzustellen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung für die Aufstellung des Bebauungsplans werden in dem hiermit vorgelegten Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Geplantes Vorhaben
2
2.0 Geplantes Vorhaben
2.1
Vorhabensbeschreibung
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 ist die planungsrechtliche Absicherung einer Wohnbebauung parallel zum Rheidter Weg. Die bislang nicht für Beisetzungen genutzte Erweiterungsfläche des Friedhofsgeländes nördlich des Rheidter Wegs wird aufgrund veränderter Bestattungsgewohnheiten nicht benötigt und
soll in eine Fläche für Wohnbebauung (reines Wohngebiet WR) mit angrenzender
öffentlicher Grünfläche umgewidmet werden. Parallel zum Rheidter Weg wird zur
Sicherung der Erschließung eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
Die Wohnbebauung wird in der Folge über den Rheidter Weg erschlossen. Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist identisch mit dem Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 29, der gleichzeitig aufgehoben
wird. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Hangkante südlich des Kirchtalsweges, im Osten durch den bestehenden Friedhof, im Süden durch den Rheidter
Weg und im Westen durch die freie Feldflur sowie den am Rheidter Weg gelegenen
Spielplatz begrenzt.
Abb. 2
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Pulheim.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Geplantes Vorhaben
2.2
3
Wirkfaktoren
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohnhäusern nördlich des
Rheidter Wegs. Es werden sechs Wohnbauparzellen geschaffen. Weite Teile des
Plangebietes im Westen und Norden bleiben unverändert und werden entsprechend
als öffentliche Grünflächen festgesetzt. Darüber hinaus werden der gesamte Baumbestand entlang des Rheidter Weges sowie Bäume im Bereich der Wohnbaufläche
zur Erhaltung festgesetzt. Die Erschließung der Wohnbauflächen erfolgt über eine
neu zu schaffende Verkehrsfläche parallel zum Rheidter Weg.
Auf die Bereiche der zukünftigen Grünflächen gehen von dem geplanten Vorhaben
keine nachhaltigen und erheblichen Wirkungen aus. Gleiches gilt für die zu erhaltenden Bäume, sofern im Zuge der Bauarbeiten die einschlägigen Regeln zum
Baumschutz Beachtung finden.
Auswirkungen auf die zu betrachtenden Umweltschutzgüter sind im Bereich der
Wohnbaufläche sowie der Verkehrsfläche zu erwarten. Die dabei entstehenden
Wirkfaktoren können baubedingter, anlagebedingter oder betriebsbedingter Art sein
und dementsprechend temporäre oder nachhaltige Auswirkungen auf die einzelnen
Schutzgüter mit sich bringen. Durch die Wohnbebauung sowie die Verkehrsflächen
wird bau- und anlagebedingt Grundfläche beansprucht. Aufgrund der zulässigen
Gebäudecharakteristik (Wohngebäude) und der bestehenden Einbindung in das
Landschaftsbild (Gehölzflächen an allen Seiten der Wohnbaufläche) sind keine Wirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergeben sich für das Plangebiet die folgenden Wirkungen:
• Umwandlung von brachgefallener Friedhofsfläche mit Hochstaudenfluren,
Einzelbäumen und Gebüschen in ein Reines Wohngebiet und Verkehrsflächen
• Partielle und kleinräumige Umwandlung von Gehölzflächen in ein Reines
Wohngebiet
In der folgenden Tabelle werden alle denkbaren Wirkungen des Vorhabens als potenzielle Wirkfaktoren zusammengestellt.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
4
Geplantes Vorhaben
Tab. 1
Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 104 der Stadt Pulheim.
Wirkfaktor
Auswirkung
betroffene
Schutzgüter
Bodenverdichtungen,
Bodenabtrag und Veränderung des (anthropogen beeinflussten)
Bodenaufbaus
Lebensraumverlust/
-degeneration
Tiere
Pflanzen
Bodendegeneration und Verdichtung/Veränderung
Boden
Tiefbauarbeiten für die
Errichtung von Wohngebäuden
Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes und ggf. des
Grundwassers
Boden
Wasser
Entfernung von krautiger Vegetation und von
Gehölzen
Lebensraumverlust/
-degeneration
Pflanzen
Tiere
Lärmemissionen durch
den Baubetrieb;
stoffliche Emissionen
(z. B. Staub) durch den
Baubetrieb
Störung von Anwohnern,
Beeinträchtigung der Gesundheit, ggf. stoffliche Einträge in
den Boden und in das Grundwasser
Menschen
Gesundheit
Tiere
Wasser
Luft
Versiegelung und
nachhaltiger
Lebensraumverlust
Lebensraumverlust, Veränderung der Standortverhältnisse,
Zerschneidung von Lebensräumen
Tiere
Pflanzen
Bodenverlust
Boden
Verringerung der Versickerungsrate, erhöhter Oberflächenabfluss
Wasser
Ggf. Veränderung von Klimatopen
Klima
Silhouettenwirkung der
Gebäude
Ggf. Veränderung des Landschaftsbildes
Ggf. Störungen von Tieren
Menschen
Landschaft
Tiere
Emissionen aus
Heizungsanlagen
und Kraftfahrzeugen
Belastung der Atmosphäre
Zusätzliche Belastung der
Atmosphäre insbesondere
durch CO2-Ausstoß
Menschen
Gesundheit
Luft
zusätzlicher KfzVerkehr
Lärmemissionen durch
zusätzlichen Fahrzeugverkehr; Personenbewegungen
Zusätzliche Belastung der
Umgebung
Menschen
Gesundheit
Tiere
Nutzung der Wohneinheiten
Beleuchtung
Ggf. Beeinträchtigung nachtaktiver Tiere
Tiere
Maßnahme
baubedingt
Bauarbeiten zur
Baufeldvorbereitung
für den Bau der
Gebäude und Verkehrsflächen
Baustellenbetrieb
anlagebedingt
Errichtung der Gebäude und Verkehrsflächen
Gebäudeneubau
betriebsbedingt
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Bestandssituation
5
3.0 Bestandssituation
Das ca. 1,2 ha große Plangebiet wird geprägt von seiner derzeitigen Nutzung als
Erweiterungsfläche des Friedhofs Stommeln. Die Friedhofserweiterungsfläche wurde bereits zweckentsprechend hergerichtet, aber nie belegt. Aufgrund der nicht erfolgten Nutzung haben sich Brachflächen entwickelt, die partiell mit Bäumen und
Sträuchern bestanden sind. Südlich schließt sich die Bebauung des Wohngebiets
am „Rheidter Weg“ an. Das Wohngebiet zeichnet sich durch seine aufgelockerte
Bebauung aus. Nördlich und westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich
eine als „Kinderwald“ genutzte Grünfläche mit Spielplatz. Östlich grenzt das Plangebiet an die Fläche des Friedhofs Stommeln an.
Abb. 3
Lage des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 104 (rote Markierung) auf Grundlage
des Luftbildes.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Bestandssituation
Abb. 4
Blick in das Plangebiet des Bebauungsplans.
Abb. 5
Blick in das Plangebiet des Bebauungsplans.
6
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Fachplanungen und Schutzgebiete
4.0 Fachplanungen und Schutzgebiete
4.1
Regionalplan
Der aktuelle Regionalplan „Teilabschnitt Region Köln“ stellt den Geltungsbereich
des Bebauungsplans als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dar.
Abb. 6
Ausschnitt aus dem aktuellen Regionalplan Teilabschnitt Region Köln (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2001). Lage des Plangebietes als rote Markierung.
7
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Fachplanungen und Schutzgebiete
4.2
8
Flächennutzungsplan
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 wird der Flächennutzungsplan
der Stadt Pulheim im Teilbereich 17.8 Stommeln / Rheidter Weg geändert.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist die Fläche derzeit
als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof“ dargestellt und soll in eine Fläche für Wohnbebauung mit angrenzender öffentlicher Grünfläche umgewidmet werden.
Abb. 7
Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim.
Abb. 8
Geplante Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg
des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Fachplanungen und Schutzgebiete
4.3
9
Bebauungsplan
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 104 wird durch den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 29 abgedeckt, der gleichzeitig aufgehoben wird.
Im Bebauungsplan Nr. 29 werden Grünflächen „Friedhof“ und Flächen zum Anpflanzen von Bäumen sowie Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen festgesetzt.
Abb. 9
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Pulheim.
Legendenausschnitt oben rechts.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Fachplanungen und Schutzgebiete
4.4
10
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte. Entsprechend der Darstellungen in der Festsetzungskarte grenzt
der Geltungsbereich es Bebauungsplans nördlich an das Landschaftsschutzgebiet
L 2.2-14 „Kirchtal“ an. Der entlang der Grenze des Landschaftsschutzgebietes stockende Gehölzbestand ist als Geschützter Landschaftsbestandteil 2.4-9 festgesetzt.
Für das Plangebiet selbst wird das Entwicklungsziel „Anreicherung einer im ganzen
zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und
belebenden Elementen“ benannt.
Abb. 10
Lage des Plangebiets (magentafarbige Markierung) auf Basis des
Landschaftsplans Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
11
5.0 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse
5.1
Methodik
Im Rahmen einer Bestandsermittlung wird im Folgenden die bestehende Umweltsituation im Plangebiet ermittelt und bewertet. Dazu wurden die vorliegenden Informationen aus Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet. Das Plangebiet und
dessen Umfeld wurden am 24. Februar 2014 begangen und kartiert.
Gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB sind im Rahmen der Umweltprüfung
die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter zu prüfen:
• Menschen und menschliche Gesundheit
• Tiere und Pflanzen
• Boden
• Wasser
• Klima und Luft
• Landschaft
• Kultur- und sonstige Sachgüter
• Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Die Erarbeitung des Umweltberichtes folgt den inhaltlichen Vorgaben der Anlage 1
zum BauGB.
5.2
Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten
Das Baugesetzbuch (Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a) fordert die Betrachtung der
Null-Variante sowie „anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der
räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanes zu berücksichtigen sind“.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 ist die Schaffung von Wohnbauflächen. Alternativen für die Realisierung der Planung an anderer Stelle bestehen
nur bedingt. Zwar befinden sich beispielsweise westlich weitere Flächen, welche
ebenfalls durch den Rheidter Weg einhüftig erschlossen sind, eine Entwicklung dort
würde aber nicht vergleichbar an die bestehende Bebauung anknüpfen und die
Siedlung weiter in Richtung freien Landschaftsraum entwickeln.
Die vorliegende Planung beruht jedoch gerade darauf, mit der nicht mehr benötigten
aber bereits baulich vollständig hergerichteten Friedhofserweiterungsfläche eine
anthropogen überformte Fläche sinnvoll zu nutzen, die u. a. sehr nahe zum SPNVHaltepunkt Bahnhof Stommeln liegt; eine vergleichbare Situation besteht weiter
westlich nicht. Die Beibehaltung als öffentliche Grünfläche in vollem Umfang stellt
ebenfalls keine sinnvolle planerische Alternative dar, da aus Sicht der Stadtentwicklung eine der Erholung dienende öffentliche Parkanlage in dieser – in Bezug auf den
eigentlichen Siedlungsschwerpunkt – dezentralen Lage nicht erforderlich ist und die
umliegenden Wohnbereiche bereits einen privilegierten Freiraumzugang genießen.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
12
Vor dem Hintergrund der bestehenden Nachfrage nach Wohnbaufläche sowie den
beschriebenen Rahmenbedingungen wird ein Verzicht auf das Vorhaben (Null-Variante) der Zielsetzung der Vorhabensträger nicht gerecht. Bei einem Vorhabensverzicht könnte die aktuelle Bestandssituation erhalten werden. Gleichwohl würden
entsprechend der vorhandenen Nachfrage nach Flächen für Wohnbebauung die
geplanten baulichen Anlagen an anderer Stelle geschaffen.
5.3
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Erholung
Dem Plangebiet selbst kommt keine Bedeutung für die Erholungsnutzung zu. Westlich und nördlich an das Plangebiet schließt sich der „Kinderwald Pulheim“ an. Diesem Bereich kommt eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung zu.
Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Absicherung einer Wohnbaufläche. Diese wird im Norden und Westen durch die Festsetzung von öffentlichen
Grünflächen umfasst. Von den Wohnbauflächen gehen keine Emissionen aus. Vorhabensspezifische Wirkungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft sind nicht
zu erwarten.
Schall- und Schadstoffemissionen
Von Wohnbebauung gehen lediglich geringfügige Emissionen aus den Heizungsanlagen aus. Weiterhin ist lediglich eine geringfügige Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu erwarten. Vorhabensspezifische Wirkungen auf das Schutzgut durch
Schall- oder Schadstoffemissionen ergeben sind nicht.
Kampfmittel
Gemäß der Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf liefern Luftbilder aus den
Jahren 1939–1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte
Kampfhandlungen im Plangebiet. So besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel
des 2. Weltkrieges (Geschützstellung und Laufgraben).
Der Befund steht einer Realisierung der Planung nicht entgegen, eine nähere Untersuchung und ggf. Räumung ist jedoch im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens
erforderlich. Der Bebauungsplan nimmt einen entsprechenden Hinweis auf, zudem
wird die Stadt Pulheim als Eigentümerin des Grundstücks die empfohlene Überprüfung auf Kampfmittel und ggf. die Räumung derselben vor Veräußerung der Baugrundstücke veranlassen.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
5.4
13
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans geht im Bereich der Verkehrs- und Wohnbauflächen eine Nutzungsänderung von dem bislang festgesetzten (und auch baulich vorbereiteten) Friedhofsgelände einher. In diesem Zusammenhang wird die vorhandene Infrastruktur des Friedhofsgeländes entfernt. Da die Friedhofsfläche nie in
Nutzung gegangen ist, haben sich durch die natürliche Sukzession Ruderalfluren
und Gehölzbestände angesiedelt. Diese werden in Teilen überbaut (Verkehrsflächen, Gebäude) oder zukünftig als Hausgartenflächen genutzt. Weite Teile des
Plangebietes im Westen und Norden werden als Öffentliche Grünfläche festgesetzt
und bleiben auf Dauer erhalten.
5.4.1 Schutzgut Tiere
Bestandsanalyse
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine Artenschutzprüfung erarbeitet (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014). Die Prüfung basiert
auf einer Potenzialanalyse, bei der die Lebensraumausstattung vor Ort mit den ökologischen Ansprüchen sämtlicher planungsrelevanter Arten abgeglichen wird, die für
das hier relevante Messtischblatt (MTB) 4906 Pulheim gemeldet sind und so ermittelt wird, welche Arten im Wirkungsbereich des Vorhabens theoretisch vorkommen
könnten. Berücksichtigt werden auch Vogelarten mit einer Einstufung in eine Gefährdungskategorie für die Region Niederrheinische Bucht. Die Potenzialeinschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass 5 dieser planungsrelevanten bzw. regional gefährdeten Vogelarten und 4 Fledermausarten des Anhangs IV FFH-Richtlinie im
Betrachtungsraum auftreten könnten (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014).
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
14
Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
Tab. 2
Im Vorhabensbereich und Umgebung potenziell vorkommende planungsrelevante Vogelarten. Es bedeuten: Status: pB = potenzieller Brutvogel, pN = potenzieller Nahrungsgast RL
NW: Rote-Liste-Status in Nordrhein-Westfalen nach SUDMANN et al. (2008); RL D: RoteListe-Status in Deutschland nach SÜDBECK et al. (2007); RL NB: Rote-Liste-Status in der
Niederrheinischen Bucht nach SUDMANN et al. (2008); 0 = ausgestorben oder verschollen,
1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), S = von Naturschutzmaßnahmen abhängig, R = Arealbedingt selten, * = ungefährdet, ♦ = nicht bewertet. Schutz: Schutzstatus: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt; Anh. I = Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, Art. 4 (2) = gefährdeter Zugvogel nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie (Quelle: KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
2014).
Deutscher Name
wissenschaftl. Name
Nachtigall
Luscinia megarhynchos
Sperber
Accipiter nisus
Status
RL
NW
RL
D
RL
NB
Schutz
Potenzielles Vorkommen
pB, pN
3
*
2
§
Potenzieller Brut- und Gastvogel in
strukturreichen Gehölzen der Vorhabensfläche und Umgebung. Denkbare
Vorkommen vor allem in den nördlichen
Gehölzbereichen.
pN
*
*
V
§§
Potenzieller Nahrungsgast der Vorhabensfläche. Möglicher Brutvogel im
Bereich des angrenzenden Friedhofs.
Turteltaube
Streptopelia turtur
pB
2
3*
1
§
Möglicher Brutvogel in den nördlichen
Gehölzbereichen im Verbund mit den an
die Vorhabensfläche angrenzenden
Gehölzen.
Waldkauz
Strix aluco
pN
*
*
*
§
Potenzieller Nahrungsgast, vor allem im
Winter.
Waldohreule
Asio otus
pN
3
*
3
§§
Möglicher Brutvogel auf dem angrenzenden Friedhof, potenzieller Nahrungsgast der Vorhabensfläche.
Tab. 3
Im Plangebiet potenziell vorkommende Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. Es bedeuten: Status: p = potenziell vorkommend, pN = potenzieller Nahrungsgast; pQ = potenzielles Quartier im Betrachtungsraum (inkl. Umfeld Vorhabensfläche). RL NW: Rote-ListeStatus in Nordrhein-Westfalen nach MEINIG et al. (2010); RL D: Rote-Liste-Status in
Deutschland nach MEINIG et al. (2009): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,
3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes,
D = Daten unzureichend, R = extrem selten, * = ungefährdet. Schutz: Schutzstatus: II, IV =
Art des Anhangs II / des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, §§ = streng geschützte Art (Quelle:
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014).
Deutscher Name /
Wissenschaftlicher Name
Kleiner Abendsegler
Nyctalus leisleri
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
Zweifarbfledermaus
Vespertilio murinus
Status
RL NW
RL D
Schutz
pN
V
D
§§, IV
pN
R
V
§§, IV
pN
*
*
§§, IV
pN
R (reproduzierend)/
D (ziehend
D
§§, IV
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
15
Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
Konfliktanalyse
„Die vorliegende Potenzialeinschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung kommt
zu dem Ergebnis, dass für alle im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden
Vogelarten und Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (potenziell vorkommende Fledermäuse) artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m.
Abs. 5 BNatSchG ausgeschlossen werden können, wenn geeignete Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen (insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung eingriffsbedingter Tötungen von Vogelindividuen bzw. Entwicklungsstadien sowie Maßnahmen zum Erhalt der Gehölze im nicht zur Bebauung vorgesehenen Teilbereich)
durchgeführt werden. Das Vorhaben ist also grundsätzlich aus artenschutzrechtlicher Sicht umsetzbar“ (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014).
5.4.2 Schutzgut Pflanzen
Bestandsanalyse
Das Plangebiet sowie die angrenzenden Bereiche wurden begangen. Für das Plangebiet und die nähere Umgebung wurde eine Biotoptypenkartierung angefertigt (vgl.
Anlage 1 Bestandsplan). Die angetroffenen Biotoptypen werden entsprechend der
Anleitung „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV 2008) klassifiziert. Im Untersuchungsgebiet finden sich die
folgenden Biotoptypen:
Tab. 4
Biotoptypen im Plangebiet (PG) und der Umgebung (U).
Code
Biotoptyp
1.1
2.2
Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern)
Teilversiegelte- oder unversiegelte Betriebsflächen (wassergebundene Decken, Schotter-, Kies-, Sandflächen) Rasengitterstein, Rasenfugenpflaster
Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
3.1
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
4.3
Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder
mit < 50% heimischen Gehölzen
Extensivrasen „Kinderwald Pulheim“
1.3
4.6
4.7
5.1
7.2
7.2*
Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, strukturreich mit
Baumbestand
Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen, Gleisbereiche mit Vegetation, Gehölzanteil < 50 %
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 %
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % mit besonderer Wertigkeit
Vorkommen
PG
U
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
16
Konfliktanalyse
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden primär die brachgefallenen Friedhoferweiterungsflächen durch Wohnbauflächen und Verkehrsflächen beansprucht. Gehölzflächen sind lediglich kleinflächig betroffen. Im Bereich der Wohnbauflächen
werden die Gebäude- und Wegeflächen versiegelt, während die Gartenflächen auch
in Zukunft eine Lebensraumfunktion übernehmen können. Von den Einzelbäumen
im Plangebiet gehen einzelne verloren, während eine Anzahl erhalten wird. Die
nördlich an die Wohnbaufläche anschließende Brachfläche wird ebenso wie die Gehölzflächen im Norden und Westen durch den Bebauungsplan als Öffentliche Grünfläche nachhaltig gesichert. Eingriffe in den Naturhaushalt ergeben sich damit für die
Wohnbau- und Verkehrsflächen.
5.5
Schutzgut Boden
Bestandsanalyse
Im Bereich des Plangebietes steht gemäß Auskunftssystem BK 50 „Karte der
schutzwürdigen Böden“ (GEOLOGISCHER DIENST NRW) eine typische Parabraunerde
an. Diesem Bodentyp kommt eine Schutzwürdigkeit aufgrund seiner Furchtbarkeit
zu. Die Bodenfruchtbarkeit wird mit der Stufe 3 als „besonders schutzwürdig“ klassifiziert.
Es ist anzunehmen, dass bedingt durch die Einrichtung der Friedhofsfläche, aber
auch durch die Nutzung der Fläche zu Kampfzwecken im 2. Weltkrieg (Geschützstellung, Laufgraben), natürliche Böden nicht mehr oder nur noch partiell vorhanden
sind.
Konfliktanalyse
Gemäß § 1 Abs. 1 LBodSchG NRW soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige
Maß zu begrenzen. „Bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen haben die damit befassten Stellen im Rahmen der
planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig
eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder
bebauten Flächen möglich ist“ (LBodSchG NRW).
Vor dem Hintergrund der historischen Nutzungen des Plangebiets (Kampfzwecke im
2. Weltkrieg, Einrichtung der Friedhofsfläche) ist das Vorkommen natürlicher Böden
in weiten Teilen des Plangebiets nicht mehr zu erwarten. Vorhabensspezifische Eingriffe ergeben sich lediglich im Bereich der Wohnbauflächen sowie der Verkehrsflächen. Unter der Zielsetzung, primär baulich veränderte Bereiche im Zuge der Bauleitplanung zu nutzen, geht von dem Vorhaben lediglich eine geringe Wirkung auf
das Schutzgut Boden aus.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
5.6
17
Schutzgut Wasser
Bestandsanalyse
Die Karte der Grundwasserlandschaften in NRW weist das Plangebiet als Bergbaugebiet mit möglichen Veränderungen der Grundwasserverhältnisse aus. Der Bereich
wird als Gebiet mit mäßig ergiebigen Grundwasservorkommen auf Lockergesteinen
eingestuft (GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW 1980).
In der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich keine Oberflächengewässer. Der „Stommelner Bach“ verläuft südlich des Plangebiets in einer Entfernung
von ca. 400 m.
Konfliktanalyse
Eine Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers wird aufgrund der geringen Größe
des Plangebiets in Verbindung mit der Vorhabenscharakteristik nicht erwartet.
Weder von der geplanten Wohnbebauung noch von den Verkehrsflächen gehen
stoffliche Einträge in das Grund- oder Oberflächenwasser aus. Es kann in Abhängigkeit von der Art der Oberflächenentwässerung durch die Überbauung derzeitiger
Freiflächen zu einer flächenspezifischen Verringerung der Grundwasserneubildungsrate kommen. Vor dem Hintergrund der Kleinflächigkeit des Vorhabens sind
erhebliche oder nachhaltige Betroffenheiten des Grundwassers jedoch nicht zu erwarten.
5.7
Schutzgut Klima und Luft
Bestandsanalyse
Die Freiflächen im Plangebiet sind hinsichtlich ihrer klimatischen Funktion als Freiflächen-Klimatop, allerdings mit Gehölzflächen, einzustufen. Dieser Klimatop ist generell durch einen ausgeprägten Tages- und Jahresgang der Temperatur und Luftfeuchte gekennzeichnet. Durch die Gehölzflächen wird diese Charakteristik abgemildert. Gleichwohl stellt die Fläche im Zusammenhang mit den umgebenden Freiflächen eine (nächtliche) Kaltluftbildungsfläche dar.
Konfliktanalyse
Durch die Überbauung von Freiflächen kann es im Bereich des Plangebietes selbst
zu Veränderungen der mikroklimatischen Bedingungen kommen. Versiegelte und
bebaute Flächen sind durch ein hohes Wärmespeichervermögen und geringe Verdunstungsmöglichkeiten gekennzeichnet. Aufgrund der Kleinflächigkeit der überbauten Flächen und deren Lage ohne einen konkreten Bezug zu klimatischen Lastflächen ist keine erhebliche Betroffenheit des Schutzgutes zu erwarten.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
5.8
18
Schutzgut Landschaft
Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Absicherung
einer Wohnbaufläche. Diese wird im Norden und Westen durch die Festsetzung von
öffentlichen Grünflächen umfasst. Damit ist eine landschaftliche Einbindung der
Wohnbauflächen gewährleistet. Im Süden schließen sich die vorhandenen Wohnbauflächen der Ortslage von Stommeln an. Die geplante Wohnbebauung wird sich
an die bestehende Wohnbebauung anpassen. Vorhabensspezifische Wirkungen auf
die Landschaft bzw. das Landschaftsbild sind nicht zu erwarten.
5.9
Schutzgut Kultur- und sonstige Schutzgüter
Im Bereich des Plangebiets sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt.
Die bekannten, nächstgelegenen Fundstellen eines fränkischen Gräberfeldes liegen
ca. 200 m von dem Plangebiet entfernt. Im Plangebiet selbst befinden sich offensichtlich ein ehemaliger Friedhof (20. Jahrhundert) und ein alter Hohlweg. Vermutlich haben im Plangebiet erhebliche Bodenbewegungen stattgefunden. Aufgrund
des alten Friedhofs und die modernen Erdbewegungen wird erwartet, dass ein
Großteil möglicher fränkischer Gräber zerstört wurde. Durch die Entfernung zu dem
bekannten fränkischen Gräberfeld wird angenommen, dass das Plangebiet allenfalls
noch im Randbereich des Gräberfeldes liegt.
Eine vorhabensspezifische Betroffenheit des Schutzgutes ergibt sich nicht.
5.10 Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Der Begriff der biologischen Vielfalt oder Biodiversität steht als Sammelbegriff für
die Gesamtheit der Lebensformen auf allen Organisationsebenen, von den Arten bis
hin zu den Ökosystemen. Das Plangebiet mit seiner Umgebung weist in diesem
Zusammenhang eine Ausstattung mit Lebensräumen auf, die durch die vorbereitete,
jedoch nie in Betrieb genommene, Friedhofsnutzung in Ortsrandlage geprägt wird.
Zwischen den Schutzgütern im Untersuchungsgebiet bestehen komplexe Wechselwirkungen, da diese im Naturhaushalt und funktional in einem Wirkungsgefüge miteinander verbunden sind. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des
Naturhaushaltes im Untersuchungsgebiet berücksichtigt vielfältige Aspekte der funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz die ökosystemaren Wechselwirkungen prinzipiell mit erfasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird zu Auswirkungen auf den Naturhaushalt
führen. Von diesen Belastungen gehen jedoch wegen ihrer Kleinräumigkeit keine
zusätzlichen Belastungen der Umwelt durch Wechselwirkungen aus.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse
Tab. 5
Zusammenfassende Darstellung der schutzgutbezogenen Wechselwirkungen.
Schutzgut/Schutzgutfunktion
Menschen und
menschliche Gesundheit
Immissionsschutz
Erholung
Pflanzen
Biotopfunktion
Biotopkomplexfunktion
Tiere
-
Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern
Der Mensch greift über seine Nutzungsansprüche
bzw. die Wohn-, Wohnumfeldfunktion sowie die Erholungsfunktion in ökosystemare Zusammenhänge
ein. Es ergibt sich eine Betroffenheit aller Schutzgüter.
Abhängigkeit der Vegetation von den Standorteigenschaften Boden, Klima, Wasser, Menschen
Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die
Wirkpfade Pflanzen-Mensch, Pflanzen-Tiere
-
Lebensraumfunktion
-
Boden
-
-
Biotopentwicklungspotenzial
landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit
Schutzwürdigkeit von Böden,
abgebildet über die natürlichen Bodenfunktionen und
die Archivfunktion
Wasser
-
19
-
-
-
Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt
Lebensraumfunktion der
Gewässer und Quellen
potenzielle Gefährdung gegenüber Verschmutzung
potenzielle Gefährdung gegenüber einer Absenkung
-
-
Klima und Luft
Regionalklima
Geländeklima
klimatische Ausgleichsfunktion
lufthygienische Ausgleichsfunktion
-
Landschaft
Landschaftsgestalt
Landschaftsbild
-
Kultur- und sonstige Sachgüter
Kulturelemente
Kulturlandschaften
-
Abhängigkeit der Tierwelt von der Lebensraumausstattung (Vegetation, Biotopvernetzung, Boden,
Klima, Wasser)
Spezifische Tierarten als Indikator für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen
Ökologische Bodeneigenschaften, abhängig von
den geologischen, geomorphologischen, hydrogeologischen, vegetationskundlichen und klimatischen
Verhältnissen
Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Boden als Schadstofftransportmedium im Hinblick
auf Wirkpfade Boden-Pflanzen, Boden-Wasser,
Boden-Mensch, Boden-Tiere
Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz)
Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, boden- und vegetationskundlichen bzw.
nutzungsbezogenen Faktoren
Oberflächennahes Grundwasser in der Bedeutung
als Faktor der Bodenentwicklung und als Standortfaktor für Biotope, Pflanzen und Tiere
Grundwasser als Transportmedium für Schadstoffe
im Wirkgefüge Wasser-Mensch
Selbstreinigungskraft des Gewässers abhängig
vom ökologischen Zustand
Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Geländeklima in seiner klimaphysiologischen Bedeutung für den Menschen
Geländeklima als Standortfaktor für Vegetation und
Tierwelt
Abhängigkeit von Relief und Vegetation/Nutzung
Lufthygienische Situation für den Menschen
Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion
Luft als Transportmedium im Hinblick auf Wirkgefüge Luft-Pflanze, Luft-Mensch
Abhängigkeit der Landschaftsgestalt und des
Landschaftsbildes von Landschaftsfaktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Leit- und Orientierungsfunktion für Tiere
Historischer Zeugniswert als wertgebender Faktor
der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
20
6.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
6.1
6.1.1
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Erholung
Durch das Vorhaben sind keine relevanten Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Erholung zu erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht.
Schall- und Schadstoffemissionen
Beeinträchtigungen durch Schall- oder Schadstoffemissionen sind vorhabensbedingt nicht zu erwarten, weshalb sich kein Bedarf an Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ergibt.
Kampfmittel
In Bezug auf die Vorbelastung durch Kampfmittel nimmt der Bebauungsplan den
folgenden Hinweis auf:
In Teilen des Plangebietes ist aufgrund der Auswertung historischer Luftbilder mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln zu rechnen, da sich dort Stellungen und Laufgräben befanden. Vor dem Beginn von Erdarbeiten ist daher
durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD – Bezirksregierung Düsseldorf, Mündelheimer Weg 51, 40472 Düsseldorf) eine Untersuchung durchzuführen und ggf. eine Räumung erforderlich.
6.1.2
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schutzgut Tiere
Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen formuliert:
„Ziel der Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrelevanten
Beeinträchtigungen ist es, das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1
BNatSchG zu verhindern. Maßnahmen zur Minderung artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen werden vor allem dann beachtet, wenn sie tatsächlich geeignet sind,
Auswirkungen auf planungsrelevante Arten soweit zu reduzieren, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten werden. Hierzu zählen:
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Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
21
•
V1 - baubedingt: Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetation. Die Inanspruchnahme der Vegetation muss außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten stattfinden. Dies ist der Zeitraum für Revierbesetzung, Balz und Brut bis zum Ausfliegen der Jungtiere. Hierdurch
werden der Verlust von Individuen sowie die unmittelbare Beschädigung
oder Zerstörung von Nestern und Eiern brütender Vögel vermieden. Die sukzessiven Maßnahmen zur Beseitigung der Vegetationsschicht sind außerhalb des Zeitraumes 1. März bis 30. September durchzuführen. Durch die
zeitliche Begrenzung der Flächeninanspruchnahme wird vermieden, dass
der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (unmittelbare Gefährdung von Individuen inkl. ihrer Eier und Jungtiere) sowie des Artikels 5 a)
und b) der Vogelschutzrichtlinie für wildlebende Vogelarten eintritt.
•
V2 - baubedingt: Sollte eine Flächeninanspruchnahme innerhalb der Brutzeit
wildlebender Vogelarten stattfinden, sind entweder vorher Maßnahmen zur
Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen (etwa durch Verminderung der
Attraktivität von Flächen) oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass Brutvorkommen rechtzeitig identifiziert und geschützt werden können.
•
V3 - baubedingt: Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme:
Die Teilflächen im nördlichen Bereich des Plangebiets werden nach den derzeit vorliegenden Planunterlagen vorhabenbedingt nicht beansprucht. Genau
diese strukturreichen Gehölzbestände sind aber als Brutlebensräume für die
planungsrelevanten Vogelarten Nachtigall und Turteltaube geeignet und haben zudem eine gewisse Bedeutung als Nahrungsraum und ggf. Verbundkorridor für Fledermäuse. Die dort vorhandenen Gehölzbestände sollten daher möglichst erhalten werden. Hierdurch kann eine Planung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen entfallen, da ein artenschutzrechtlich relevanter Verlust von Lebensräumen vor vorne herein ausgeschlossen werden
kann“ (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014).
Ergänzend werden im Rahmen der Artenschutzprüfung die folgenden vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen benannt:
„Artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten der als potenziell vorkommend eingestuften relevanten Arten können durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
kompensiert werden, wenn hierdurch erreicht werden kann, dass die ökologische
Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang entsprechend der Vorgaben von § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und § 44 Abs. 5
BNatSchG gewahrt bleibt. Im vorliegenden Fall sind artenschutzrechtlich relevante
Teillebensräume mit einer Eignung als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten für planungsrelevante Vogelarten auf Teilflächen beschränkt, die vorhabenbedingt nicht
beansprucht werden sollen. Durch den Erhalt dieser Teilflächen (siehe Vermeidungsmaßnahme V3) gelingt es, artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen
vorn vorne herein zu vermeiden“ (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014).
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Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
22
Schutzgut Pflanzen
Die Aktivitäten der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Materiallagerung) sollten innerhalb des Plangebiets auf die zukünftig befestigten oder überbauten Flächen beschränkt bleiben. Die Gehölzbestände und Brachflächen im Süden, Westen und Norden des Plangebiets sind während der Baumaßnahmen zu
schützen.
Weiterhin ist die DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von
Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen zu beachten. Im Besonderen ist dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich von Kronentraufen zzgl. 1,50 m
• keine Baufahrzeuge oder -maschinen fahren oder geparkt werden
• nichts gelagert wird
• keine Abgrabungen oder Verdichtungen vorgenommen werden
6.1.3
Schutzgut Boden
Eine Beeinträchtigung nicht direkt überbauter Böden (natürlicher oder auch anthropogen geprägter Böden) in den Randbereichen der Wohnbau- und Verkehrsflächen
wird zuverlässig verhindert, indem im Rahmen der Bautätigkeit die begleitenden
Maßnahmen im Umfeld (z. B. Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Materialtransport) auf die Vorhabensfläche und die zukünftig befestigten oder überbauten
Flächen beschränkt werden. Es gelten die DIN 18300 (Erdarbeiten) sowie die DIN
18915 (Bodenarbeiten).
6.1.4
Schutzgut Wasser
Durch das Vorhaben wird weder das Grundwasser noch werden Oberflächengewässer direkt tangiert.
Die folgenden Maßnahmen sind generell bei der Durchführung der Bauarbeiten zu
beachten:
• keine Lagerung Grundwasser gefährdender Stoffe außerhalb versiegelter
Flächen
• Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit Wasser gefährdenden Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen
• Versickerung von ggf. anfallendem Grundwasser aus Wasserhaltung
Für die zukünftigen Gebäude- und Verkehrsflächen sollte die Versickerungsfähigkeit
des anfallenden Niederschlagswassers geprüft werden.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
6.1.5
23
Schutzgut Klima und Luft
Durch die Festsetzungen der privaten und öffentlichen Grünflächen sowie den Erhalt von Gehölzflächen und Einzelbäumen werden die Auswirkungen auf das
Schutzgut minimiert. Ein zusätzlicher Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht.
6.1.6
Schutzgut Landschaft
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht zu erwarten. Ein Bedarf an
Minderungsmaßnahmen ergibt sich nicht.
6.1.7
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege sind bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde unverzüglich zu informieren. Evtl. Bodendenkmal- und Fundstellen sind zunächst unverändert zu erhalten.
6.2
6.2.1
Kompensationsmaßnahmen
Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens
Der Bestand im Plangebiet sowie die zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens auf
die Umweltschutzgüter wurden in den vorangegangenen Abschnitten detailliert beschrieben. Entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind die nach Realisierung der
ebenfalls beschriebenen Minderungsmaßnahmen verbleibenden Eingriffe in den
Naturhaushalt oder das Landschaftsbild auszugleichen oder in sonstiger Weise zu
kompensieren. „Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind
Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen
des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels,
die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ (§ 14 Abs. 1 BNatSchG).
6.2.2
Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs
Methodik
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach dem Berechnungsmodell des Landes Nordrhein-Westfalen „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in
Nordrhein-Westfalen“ (LANUV 2008).
Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation mit der Planungssituation. Grundlage für die Eingriffsbewertung ist dabei der
Zustand von Natur und Landschaft zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Es wird
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Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
24
zunächst der Biotopwert vor der Bebauung ermittelt (Bestandswert). Im Anschluss
daran erfolgt die Berechnung des Planwertes nach erfolgter Bebauung. Die Berechnung des Bestands- und des Planwertes basiert auf der folgenden Formel:
Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Einzelflächenwert in Biotoppunkten
Aus der Differenz der Biotoppunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorhabens ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um
diesen Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind.
Berechnung
Die Bestandssituation wird für das gesamte Plangebiet bewertet. Der Eingriffsbereich nimmt dabei jedoch lediglich die Bereiche der Wohnbebauung (WR) sowie der
Öffentlichen Straßenverkehrsflächen ein. Die hohe ökologische Bedeutung der Gehölzflächen auf der Hangkante im nördlichen Plangebiet wird durch eine Erhöhung
der Biotopwertigkeit von 5 auf 7 Biotoppunkte gewürdigt. Für die Flächen des Reinen Wohngebietes wird eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. Im Rahmen der
Eingriffsbewertung wird die versiegelte Fläche, aufgrund der Möglichkeit Nebenanlagen zusätzlich zu dieser Fläche zu errichten, mit 50 % angesetzt. Dementsprechend gehen die zukünftigen Gartenflächen ebenfalls mit einem Flächenanteil von
50 % in die Eingriffsberechung ein.
Abb. 11
Bestandssituation der Biotoptypen im Plangebiet. Grenze des Eingriffsbereichs als
cyanfarbige Linie.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Abb. 12
25
Biotoptypen im Plangebiet als Planungsziel. Grenze des Eingriffsbereichs als cyanfarbige Linie.
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26
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Tab. 6
Berechnung der Eingriffserheblichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 104 der Stadt Pulheim.
Flächenanteile Bestand (vgl. Abb. 11)
Code
Biotoptyp
Bestandserhalt
versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton,
1.1
engfugiges Pflaster, Mauern)
Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, struk4.7
turreich mit Baumbestand
Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen, Gleisbereiche mit Vegetation, Gehölz5.1
anteil < 50 %
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz,
7.2
Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 %
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz,
7.2*
Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % mit besonderer Wertigkeit
Eingriff
Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, struk4.7
turreich mit Baumbestand
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz,
7.2
Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 %
Summe:
Flächenanteile Planung (vgl. Abb. 12)
Code
Biotoptyp
Bestandserhalt
versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton,
1.1
engfugiges Pflaster, Mauern)
Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, struk4.7
turreich mit Baumbestand
Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungs5.1
brachen, Gleisbereiche mit Vegetation, Gehölzanteil < 50 %
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz,
7.2
Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 %
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz,
7.2*
Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % mit besonderer Wertigkeit
Eingriff
Wohnbaufläche anteilig 50%: versiegelte Fläche
1.1
(Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster,
Mauern)
Wohnbaufläche anteilig 50 %: Zier- und Nutz4.4
garten mit > 50 % heimischen Gehölzen
Verkehrsfläche: versiegelte Fläche (Gebäude,
1.1
Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern)
Summe:
59.380 – 38.298 = 21.082 Biotoppunkte Defizit
Fläche in m²
Wertfaktor
Biotoppunkte
586
0
0
1.070
5
5.350
1.142
4
4.568
810
5
4.050
2.331
7
16.317
5.661
5
28.305
158
5
790
11.758
Fläche in m²
59.380
Wertfaktor
Biotoppunkte
586
0
0
1.070
5
5.350
1.142
4
4.568
810
5
4.050
2.331
7
16.317
2.670
0
0
2.671
3
8.013
478
0
0
11.758
38.298
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
6.2.3
27
Nachweis des Kompensationsflächenbedarfs
Der Eingriff durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 wurde mit einem
Biotopwertdefizit von 21.082 Biotoppunkten bewertet. Der resultierende Kompensationsbedarf wird über den Grünordnungsplan der Stadt Pulheim ausgeglichen. Als
Ausgleichsfläche ist die GOP-Maßnahme I.35 bei Ingendorf mit den notwendigen
Biotoppunkten in Höhe von 21.082 reserviert.
6.3
Monitoring
In der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (BauGB) wird die Beschreibung geplanter Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der
Umsetzung des Bebauungsplans auf die Umwelt gefordert. Im vorliegenden Fall ist
ein derartiges Monitoring nicht erforderlich, da erhebliche Auswirkungen auf ökologisch hochwertige Bereiche nicht zu erwarten sind. Weiterhin birgt das geplante
Vorhaben kein Risiko unvorhersehbarer, nicht im Rahmen der Umweltprüfung betrachteter Auswirkungen.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Allgemein verständliche Zusammenfassung
28
7.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Gegenstand der Untersuchung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104
Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim.
In dem seit 1991 rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 29 „Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche“ ist das Plangebiet als Friedhofsfläche festgesetzt. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 104 „Stommeln, Rheidter Weg“ ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche“,
welcher gleichzeitig aufgehoben wird, um die städtebauliche Ordnung einzig durch
die Neuplanung zu sichern.
Das ca. 1,2 ha große Plangebiet wird geprägt von seiner derzeitigen Nutzung als
Erweiterungsfläche des Friedhofs Stommeln. Die Friedhofserweiterungsfläche wurde bereits zweckentsprechend hergerichtet, aber nie belegt. Aufgrund der nicht erfolgten Nutzung haben sich Brachflächen entwickelt, die partiell mit Bäumen und
Sträuchern bestanden sind. Südlich schließt sich die Bebauung des Wohngebiets
am „Rheidter Weg“ an. Das Wohngebiet zeichnet sich durch seine aufgelockerte
Bebauung aus. Nördlich und westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich
eine als „Kinderwald“ genutzte Grünfläche mit Spielplatz. Östlich grenzt das Plangebiet an die Fläche des Friedhofs Stommeln an.
Im Rahmen einer Bestandsermittlung wurde die bestehende Umweltsituation im
Plangebiet ermittelt und bewertet. Dazu sind die vorliegenden Informationen aus
Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet worden. Das Plangebiet und dessen Umfeld wurden am 24. Februar 2014 begangen.
Gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB werden im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft:
• Menschen und menschliche Gesundheit
• Tiere
• Pflanzen
• Boden
• Wasser
• Klima und Luft
• Landschaft
• Kultur- und sonstige Sachgüter
• Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Allgemein verständliche Zusammenfassung
29
Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplans sind primär auf die Schutzgüter
Tiere und Pflanzen zu erwarten. Für das Schutzgut Boden sind vor dem Hintergrund
der anthropogenen Vorbelastung der Böden keine erheblichen Wirkungen anzunehmen. Für das Schutzgut Menschen wurden vor dem Hintergrund einer potenziellen Kampfmittelbelastung des Plangebiets Hinweise zur Kampfmittelräumung formuliert. Für die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und
sonstige Sachgüter werden keine relevanten Wirkungen erwartet.
Die Ermittlung der Eingriffe in Natur und Landschaft wurde auf Basis des Berechnungsmodells des Landes Nordrhein-Westfalen „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen“ durchgeführt. Im Ergebnis
dieser Bewertung wurde für den Bebauungsplan Nr. 104 ein vorhabensspezifisches
Biotopwertdefizit von 21.082 Biotoppunkten ermittelt. Der resultierende Kompensationsbedarf wird über den Grünordnungsplan der Stadt Pulheim ausgeglichen.
Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
Literatur und Quellenverzeichnis
30
8.0 Literatur und Quellenverzeichnis
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2001): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln (GEP Region Köln).
BFN (2013): Bundesamt für Naturschutz – Landschaftssteckbrief „Köln-Bonner
Rheinebene und linksrheinische Mittelterrassenplatte“. 10.03.2014.
http://www.bfn.de/0311_landschaft+M55d154c3f8a.html?&cHash=e54b0f8d82
f1abc262a71e052d1f07d6.
BRUECKE-POTSDAM GBR (2004): Klimastudie NRW. Potsdam.
GEOLOGISCHER DIENST NRW: Auskunftssystem BK50 – Karte der schutzwürdigen
Böden. Krefeld.
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1980): Karte der Grundwasserlandschaften in
Nordrhein-Westfalen. Krefeld.
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2014): Artenschutzrechtliche Prüfung des
Bebauungsplans Nr. 104 Stommel, Rheidter Weg der Stadt Pulheim.
LANUV (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in
Nordrhein-Westfalen. Recklinghausen.
RHEIN-ERFT-KREIS (2013): Landschaftsplan 7 – Rommerskirchener Lößplatte.
Bergheim.
STADT PULHEIM (2013): Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung
Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt
Pulheim.
Warstein-Hirschberg, August 2014
Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
99
65
Legende
Biotoptypenkartierung
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
3.1
2.2
5.1
2.2
7.2
1.3
1.1
Versiegelte Fläche
1.3
Teilversiegelte- oder unversiegelte Betriebsflächen
Gebäude, Straßen, Wege, etc
(wassergebundene Decken, Schotter-, Kies-,
Sandflächen) Rasengitterstein, Rasenfugenpflaster
Begleitvegetation
2.2
7.2*
4.6
Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
Landwirtschaftliche Flächen, Halbnatürliche Kulturbiotope und gartenbauliche Nutzfläche
4.7
3.1
331
5.1
4.3
241
63
4.3
Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder
mit < 50% heimischen Gehölzen
4.6
Extensivrasen "Kinderwald Pulheim"
4.7
Grünanlagen, Friedhof, parkartiger Garten, strukturreich mit
Baumbestand (Spielplatz, Parkbuchten am Friedhof)
N
1.1
7.2
5.1
28
N
4.7
Brachen
N
282
123
Friedhof
5.1
281
4.3
1.1
283
22
7.2
432
4.7
4.7
1.1
4.3
1.1
1.1
285
4.3
255
7.2
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch
mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50%
7.2*
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch
mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50%
mit besonderer Wertigkeit
N
1.1
N
19
N
20
5
=0 ,9
StU
Untersuchungsgebiet der Biotoptypenkartierung
17
4.3
105
21
1.1
1.1
N
4.7
4.3
4.3
4.3
25
23
433
116
Acker- , Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen, Gleisbereiche mit Vegetation, Gehölzanteil < 50%
Gehölze
238
1.1
72
280
Spielplatz
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
Grünflächen, Gärten
64
Plangebiet
N
212
N
15
N
1.1
358
13
27
140
4.3
1.1
1.1
N
270
107
1.1
33
N
108
29
31
11
N
N
216
N
4.3
106
N
35
N
268
114
117
109
418
119
N
115
138
37
266
218
15
39
41
125
43
N
399
126
127
110
128
153
129
49
N
118
N
N
130
51
132
133
N
369
152
N
18
N
144
16
55
163
5
112
N
ten
145
14
N
N
236
4
12
N
N
146
531
N
N
151
53
401
e
Höh
10
235
M.: 1 : 1.000
N
N
er
dorf
r Pl at
Auf de
2
347
20
8
N
544
N
N
N
n
Inge
175
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104
Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim
164
3
6
N
402
21
a
Anlage 1
Umweltbericht
59
121
N
N
156
Bestandsplan
19
N
57
4
134
176
525
111
2
N
155
9
7
154
131
120
17
532
21
47
N
13
1
45
546
533
535
Gez.: Sto
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
Moltkestr. 28
50674 Köln
Tel.: 0221-9231618
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Bearb.: Me
Dat.: Aug. 2014