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Beschlussvorlage (Umweltbericht zum BP 104 Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
6,0 MB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41

Inhalt der Datei

Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Lütticher Straße 32 50674 Köln Tel.: 0221-9231618 www.kbff.de Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Bearbeiter: Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Bertram Mestermann Bertram Mestermann Büro für Landschaftsplanung Brackhüttenweg 1 59581 Warstein-Hirschberg Proj.-Nr. 1302 Warstein-Hirschberg, August 2014 Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Veranlassung und Aufgabenstellung......................................................... 1 Geplantes Vorhaben.................................................................................... 2 Vorhabensbeschreibung ............................................................................ 2 Wirkfaktoren............................................................................................... 3 Bestandssituation........................................................................................ 5 Fachplanungen und Schutzgebiete............................................................ 7 Regionalplan .............................................................................................. 7 Flächennutzungsplan ................................................................................. 8 Bebauungsplan .......................................................................................... 9 Landschaftsplan ....................................................................................... 10 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse.................................................................................... 11 5.1 Methodik .................................................................................................. 11 5.2 Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................... 11 5.3 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ................................. 12 5.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................. 13 5.4.1 Schutzgut Tiere................................................................................... 13 5.4.2 Schutzgut Pflanzen ............................................................................. 15 5.5 Schutzgut Boden...................................................................................... 16 5.6 Schutzgut Wasser .................................................................................... 17 5.7 Schutzgut Klima und Luft ......................................................................... 17 5.8 Schutzgut Landschaft............................................................................... 18 5.9 Schutzgut Kultur- und sonstige Schutzgüter............................................. 18 5.10 Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen.............................................. 18 6.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ................. 20 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen20 6.1.1 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ............................ 20 6.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ............................................................. 20 6.1.3 Schutzgut Boden................................................................................. 22 6.1.4 Schutzgut Wasser............................................................................... 22 6.1.5 Schutzgut Klima und Luft .................................................................... 23 6.1.6 Schutzgut Landschaft.......................................................................... 23 6.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................... 23 6.2 Kompensationsmaßnahmen..................................................................... 23 6.2.1 Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens ..................................... 23 6.2.2 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs..................................... 23 6.2.3 Nachweis des Kompensationsflächenbedarfs ..................................... 27 6.3 Monitoring ................................................................................................ 27 7.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung .......................................... 28 8.0 Literatur und Quellenverzeichnis ............................................................. 30 1.0 2.0 2.1 2.2 3.0 4.0 4.1 4.2 4.3 4.4 5.0 Anlage 1 Bestandsplan M. 1:1.000 Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Veranlassung und Aufgabenstellung 1 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand der Untersuchung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim. In dem seit 1991 rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 29 „Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche“ ist das Plangebiet als Friedhofsfläche festgesetzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 104 „Stommeln, Rheidter Weg“ ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche“, welcher gleichzeitig aufgehoben wird, um die städtebauliche Ordnung einzig durch die Neuplanung zu sichern. Abb. 1 Lage des Plangebietes (rote Markierung) auf Grundlage der Topografischen Karte 1:50.000. Basierend auf der aktuellen Rechtslage ist im Zuge der Bauleitplanung eine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Aufgabe der Umweltprüfung ist es, die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens darzustellen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung für die Aufstellung des Bebauungsplans werden in dem hiermit vorgelegten Umweltbericht beschrieben und bewertet. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Geplantes Vorhaben 2 2.0 Geplantes Vorhaben 2.1 Vorhabensbeschreibung Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 ist die planungsrechtliche Absicherung einer Wohnbebauung parallel zum Rheidter Weg. Die bislang nicht für Beisetzungen genutzte Erweiterungsfläche des Friedhofsgeländes nördlich des Rheidter Wegs wird aufgrund veränderter Bestattungsgewohnheiten nicht benötigt und soll in eine Fläche für Wohnbebauung (reines Wohngebiet WR) mit angrenzender öffentlicher Grünfläche umgewidmet werden. Parallel zum Rheidter Weg wird zur Sicherung der Erschließung eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Wohnbebauung wird in der Folge über den Rheidter Weg erschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist identisch mit dem Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 29, der gleichzeitig aufgehoben wird. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Hangkante südlich des Kirchtalsweges, im Osten durch den bestehenden Friedhof, im Süden durch den Rheidter Weg und im Westen durch die freie Feldflur sowie den am Rheidter Weg gelegenen Spielplatz begrenzt. Abb. 2 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Pulheim. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Geplantes Vorhaben 2.2 3 Wirkfaktoren Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohnhäusern nördlich des Rheidter Wegs. Es werden sechs Wohnbauparzellen geschaffen. Weite Teile des Plangebietes im Westen und Norden bleiben unverändert und werden entsprechend als öffentliche Grünflächen festgesetzt. Darüber hinaus werden der gesamte Baumbestand entlang des Rheidter Weges sowie Bäume im Bereich der Wohnbaufläche zur Erhaltung festgesetzt. Die Erschließung der Wohnbauflächen erfolgt über eine neu zu schaffende Verkehrsfläche parallel zum Rheidter Weg. Auf die Bereiche der zukünftigen Grünflächen gehen von dem geplanten Vorhaben keine nachhaltigen und erheblichen Wirkungen aus. Gleiches gilt für die zu erhaltenden Bäume, sofern im Zuge der Bauarbeiten die einschlägigen Regeln zum Baumschutz Beachtung finden. Auswirkungen auf die zu betrachtenden Umweltschutzgüter sind im Bereich der Wohnbaufläche sowie der Verkehrsfläche zu erwarten. Die dabei entstehenden Wirkfaktoren können baubedingter, anlagebedingter oder betriebsbedingter Art sein und dementsprechend temporäre oder nachhaltige Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter mit sich bringen. Durch die Wohnbebauung sowie die Verkehrsflächen wird bau- und anlagebedingt Grundfläche beansprucht. Aufgrund der zulässigen Gebäudecharakteristik (Wohngebäude) und der bestehenden Einbindung in das Landschaftsbild (Gehölzflächen an allen Seiten der Wohnbaufläche) sind keine Wirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergeben sich für das Plangebiet die folgenden Wirkungen: • Umwandlung von brachgefallener Friedhofsfläche mit Hochstaudenfluren, Einzelbäumen und Gebüschen in ein Reines Wohngebiet und Verkehrsflächen • Partielle und kleinräumige Umwandlung von Gehölzflächen in ein Reines Wohngebiet In der folgenden Tabelle werden alle denkbaren Wirkungen des Vorhabens als potenzielle Wirkfaktoren zusammengestellt. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim 4 Geplantes Vorhaben Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 der Stadt Pulheim. Wirkfaktor Auswirkung betroffene Schutzgüter Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (anthropogen beeinflussten) Bodenaufbaus Lebensraumverlust/ -degeneration Tiere Pflanzen Bodendegeneration und Verdichtung/Veränderung Boden Tiefbauarbeiten für die Errichtung von Wohngebäuden Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes und ggf. des Grundwassers Boden Wasser Entfernung von krautiger Vegetation und von Gehölzen Lebensraumverlust/ -degeneration Pflanzen Tiere Lärmemissionen durch den Baubetrieb; stoffliche Emissionen (z. B. Staub) durch den Baubetrieb Störung von Anwohnern, Beeinträchtigung der Gesundheit, ggf. stoffliche Einträge in den Boden und in das Grundwasser Menschen Gesundheit Tiere Wasser Luft Versiegelung und nachhaltiger Lebensraumverlust Lebensraumverlust, Veränderung der Standortverhältnisse, Zerschneidung von Lebensräumen Tiere Pflanzen Bodenverlust Boden Verringerung der Versickerungsrate, erhöhter Oberflächenabfluss Wasser Ggf. Veränderung von Klimatopen Klima Silhouettenwirkung der Gebäude Ggf. Veränderung des Landschaftsbildes Ggf. Störungen von Tieren Menschen Landschaft Tiere Emissionen aus Heizungsanlagen und Kraftfahrzeugen Belastung der Atmosphäre Zusätzliche Belastung der Atmosphäre insbesondere durch CO2-Ausstoß Menschen Gesundheit Luft zusätzlicher KfzVerkehr Lärmemissionen durch zusätzlichen Fahrzeugverkehr; Personenbewegungen Zusätzliche Belastung der Umgebung Menschen Gesundheit Tiere Nutzung der Wohneinheiten Beleuchtung Ggf. Beeinträchtigung nachtaktiver Tiere Tiere Maßnahme baubedingt Bauarbeiten zur Baufeldvorbereitung für den Bau der Gebäude und Verkehrsflächen Baustellenbetrieb anlagebedingt Errichtung der Gebäude und Verkehrsflächen Gebäudeneubau betriebsbedingt Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Bestandssituation 5 3.0 Bestandssituation Das ca. 1,2 ha große Plangebiet wird geprägt von seiner derzeitigen Nutzung als Erweiterungsfläche des Friedhofs Stommeln. Die Friedhofserweiterungsfläche wurde bereits zweckentsprechend hergerichtet, aber nie belegt. Aufgrund der nicht erfolgten Nutzung haben sich Brachflächen entwickelt, die partiell mit Bäumen und Sträuchern bestanden sind. Südlich schließt sich die Bebauung des Wohngebiets am „Rheidter Weg“ an. Das Wohngebiet zeichnet sich durch seine aufgelockerte Bebauung aus. Nördlich und westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich eine als „Kinderwald“ genutzte Grünfläche mit Spielplatz. Östlich grenzt das Plangebiet an die Fläche des Friedhofs Stommeln an. Abb. 3 Lage des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 104 (rote Markierung) auf Grundlage des Luftbildes. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Bestandssituation Abb. 4 Blick in das Plangebiet des Bebauungsplans. Abb. 5 Blick in das Plangebiet des Bebauungsplans. 6 Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Fachplanungen und Schutzgebiete 4.0 Fachplanungen und Schutzgebiete 4.1 Regionalplan Der aktuelle Regionalplan „Teilabschnitt Region Köln“ stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dar. Abb. 6 Ausschnitt aus dem aktuellen Regionalplan Teilabschnitt Region Köln (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2001). Lage des Plangebietes als rote Markierung. 7 Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Fachplanungen und Schutzgebiete 4.2 8 Flächennutzungsplan Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 wird der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim im Teilbereich 17.8 Stommeln / Rheidter Weg geändert. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist die Fläche derzeit als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof“ dargestellt und soll in eine Fläche für Wohnbebauung mit angrenzender öffentlicher Grünfläche umgewidmet werden. Abb. 7 Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim. Abb. 8 Geplante Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Fachplanungen und Schutzgebiete 4.3 9 Bebauungsplan Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 104 wird durch den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 29 abgedeckt, der gleichzeitig aufgehoben wird. Im Bebauungsplan Nr. 29 werden Grünflächen „Friedhof“ und Flächen zum Anpflanzen von Bäumen sowie Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen festgesetzt. Abb. 9 Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Pulheim. Legendenausschnitt oben rechts. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Fachplanungen und Schutzgebiete 4.4 10 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte. Entsprechend der Darstellungen in der Festsetzungskarte grenzt der Geltungsbereich es Bebauungsplans nördlich an das Landschaftsschutzgebiet L 2.2-14 „Kirchtal“ an. Der entlang der Grenze des Landschaftsschutzgebietes stockende Gehölzbestand ist als Geschützter Landschaftsbestandteil 2.4-9 festgesetzt. Für das Plangebiet selbst wird das Entwicklungsziel „Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ benannt. Abb. 10 Lage des Plangebiets (magentafarbige Markierung) auf Basis des Landschaftsplans Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse 11 5.0 Schutzgutbezogene Beschreibung der vorhandenen Umweltsituation mit Konfliktanalyse 5.1 Methodik Im Rahmen einer Bestandsermittlung wird im Folgenden die bestehende Umweltsituation im Plangebiet ermittelt und bewertet. Dazu wurden die vorliegenden Informationen aus Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet. Das Plangebiet und dessen Umfeld wurden am 24. Februar 2014 begangen und kartiert. Gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB sind im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter zu prüfen: • Menschen und menschliche Gesundheit • Tiere und Pflanzen • Boden • Wasser • Klima und Luft • Landschaft • Kultur- und sonstige Sachgüter • Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Die Erarbeitung des Umweltberichtes folgt den inhaltlichen Vorgaben der Anlage 1 zum BauGB. 5.2 Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten Das Baugesetzbuch (Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a) fordert die Betrachtung der Null-Variante sowie „anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanes zu berücksichtigen sind“. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 ist die Schaffung von Wohnbauflächen. Alternativen für die Realisierung der Planung an anderer Stelle bestehen nur bedingt. Zwar befinden sich beispielsweise westlich weitere Flächen, welche ebenfalls durch den Rheidter Weg einhüftig erschlossen sind, eine Entwicklung dort würde aber nicht vergleichbar an die bestehende Bebauung anknüpfen und die Siedlung weiter in Richtung freien Landschaftsraum entwickeln. Die vorliegende Planung beruht jedoch gerade darauf, mit der nicht mehr benötigten aber bereits baulich vollständig hergerichteten Friedhofserweiterungsfläche eine anthropogen überformte Fläche sinnvoll zu nutzen, die u. a. sehr nahe zum SPNVHaltepunkt Bahnhof Stommeln liegt; eine vergleichbare Situation besteht weiter westlich nicht. Die Beibehaltung als öffentliche Grünfläche in vollem Umfang stellt ebenfalls keine sinnvolle planerische Alternative dar, da aus Sicht der Stadtentwicklung eine der Erholung dienende öffentliche Parkanlage in dieser – in Bezug auf den eigentlichen Siedlungsschwerpunkt – dezentralen Lage nicht erforderlich ist und die umliegenden Wohnbereiche bereits einen privilegierten Freiraumzugang genießen. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse 12 Vor dem Hintergrund der bestehenden Nachfrage nach Wohnbaufläche sowie den beschriebenen Rahmenbedingungen wird ein Verzicht auf das Vorhaben (Null-Variante) der Zielsetzung der Vorhabensträger nicht gerecht. Bei einem Vorhabensverzicht könnte die aktuelle Bestandssituation erhalten werden. Gleichwohl würden entsprechend der vorhandenen Nachfrage nach Flächen für Wohnbebauung die geplanten baulichen Anlagen an anderer Stelle geschaffen. 5.3 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit Erholung Dem Plangebiet selbst kommt keine Bedeutung für die Erholungsnutzung zu. Westlich und nördlich an das Plangebiet schließt sich der „Kinderwald Pulheim“ an. Diesem Bereich kommt eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung zu. Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Absicherung einer Wohnbaufläche. Diese wird im Norden und Westen durch die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen umfasst. Von den Wohnbauflächen gehen keine Emissionen aus. Vorhabensspezifische Wirkungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft sind nicht zu erwarten. Schall- und Schadstoffemissionen Von Wohnbebauung gehen lediglich geringfügige Emissionen aus den Heizungsanlagen aus. Weiterhin ist lediglich eine geringfügige Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu erwarten. Vorhabensspezifische Wirkungen auf das Schutzgut durch Schall- oder Schadstoffemissionen ergeben sind nicht. Kampfmittel Gemäß der Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf liefern Luftbilder aus den Jahren 1939–1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im Plangebiet. So besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel des 2. Weltkrieges (Geschützstellung und Laufgraben). Der Befund steht einer Realisierung der Planung nicht entgegen, eine nähere Untersuchung und ggf. Räumung ist jedoch im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich. Der Bebauungsplan nimmt einen entsprechenden Hinweis auf, zudem wird die Stadt Pulheim als Eigentümerin des Grundstücks die empfohlene Überprüfung auf Kampfmittel und ggf. die Räumung derselben vor Veräußerung der Baugrundstücke veranlassen. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse 5.4 13 Schutzgut Tiere und Pflanzen Mit der Aufstellung des Bebauungsplans geht im Bereich der Verkehrs- und Wohnbauflächen eine Nutzungsänderung von dem bislang festgesetzten (und auch baulich vorbereiteten) Friedhofsgelände einher. In diesem Zusammenhang wird die vorhandene Infrastruktur des Friedhofsgeländes entfernt. Da die Friedhofsfläche nie in Nutzung gegangen ist, haben sich durch die natürliche Sukzession Ruderalfluren und Gehölzbestände angesiedelt. Diese werden in Teilen überbaut (Verkehrsflächen, Gebäude) oder zukünftig als Hausgartenflächen genutzt. Weite Teile des Plangebietes im Westen und Norden werden als Öffentliche Grünfläche festgesetzt und bleiben auf Dauer erhalten. 5.4.1 Schutzgut Tiere Bestandsanalyse Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine Artenschutzprüfung erarbeitet (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014). Die Prüfung basiert auf einer Potenzialanalyse, bei der die Lebensraumausstattung vor Ort mit den ökologischen Ansprüchen sämtlicher planungsrelevanter Arten abgeglichen wird, die für das hier relevante Messtischblatt (MTB) 4906 Pulheim gemeldet sind und so ermittelt wird, welche Arten im Wirkungsbereich des Vorhabens theoretisch vorkommen könnten. Berücksichtigt werden auch Vogelarten mit einer Einstufung in eine Gefährdungskategorie für die Region Niederrheinische Bucht. Die Potenzialeinschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass 5 dieser planungsrelevanten bzw. regional gefährdeten Vogelarten und 4 Fledermausarten des Anhangs IV FFH-Richtlinie im Betrachtungsraum auftreten könnten (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014). Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim 14 Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse Tab. 2 Im Vorhabensbereich und Umgebung potenziell vorkommende planungsrelevante Vogelarten. Es bedeuten: Status: pB = potenzieller Brutvogel, pN = potenzieller Nahrungsgast RL NW: Rote-Liste-Status in Nordrhein-Westfalen nach SUDMANN et al. (2008); RL D: RoteListe-Status in Deutschland nach SÜDBECK et al. (2007); RL NB: Rote-Liste-Status in der Niederrheinischen Bucht nach SUDMANN et al. (2008); 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), S = von Naturschutzmaßnahmen abhängig, R = Arealbedingt selten, * = ungefährdet, ♦ = nicht bewertet. Schutz: Schutzstatus: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt; Anh. I = Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, Art. 4 (2) = gefährdeter Zugvogel nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie (Quelle: KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014). Deutscher Name wissenschaftl. Name Nachtigall Luscinia megarhynchos Sperber Accipiter nisus Status RL NW RL D RL NB Schutz Potenzielles Vorkommen pB, pN 3 * 2 § Potenzieller Brut- und Gastvogel in strukturreichen Gehölzen der Vorhabensfläche und Umgebung. Denkbare Vorkommen vor allem in den nördlichen Gehölzbereichen. pN * * V §§ Potenzieller Nahrungsgast der Vorhabensfläche. Möglicher Brutvogel im Bereich des angrenzenden Friedhofs. Turteltaube Streptopelia turtur pB 2 3* 1 § Möglicher Brutvogel in den nördlichen Gehölzbereichen im Verbund mit den an die Vorhabensfläche angrenzenden Gehölzen. Waldkauz Strix aluco pN * * * § Potenzieller Nahrungsgast, vor allem im Winter. Waldohreule Asio otus pN 3 * 3 §§ Möglicher Brutvogel auf dem angrenzenden Friedhof, potenzieller Nahrungsgast der Vorhabensfläche. Tab. 3 Im Plangebiet potenziell vorkommende Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. Es bedeuten: Status: p = potenziell vorkommend, pN = potenzieller Nahrungsgast; pQ = potenzielles Quartier im Betrachtungsraum (inkl. Umfeld Vorhabensfläche). RL NW: Rote-ListeStatus in Nordrhein-Westfalen nach MEINIG et al. (2010); RL D: Rote-Liste-Status in Deutschland nach MEINIG et al. (2009): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Daten unzureichend, R = extrem selten, * = ungefährdet. Schutz: Schutzstatus: II, IV = Art des Anhangs II / des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, §§ = streng geschützte Art (Quelle: KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014). Deutscher Name / Wissenschaftlicher Name Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Großer Abendsegler Nyctalus noctula Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus Status RL NW RL D Schutz pN V D §§, IV pN R V §§, IV pN * * §§, IV pN R (reproduzierend)/ D (ziehend D §§, IV Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim 15 Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse Konfliktanalyse „Die vorliegende Potenzialeinschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass für alle im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden Vogelarten und Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (potenziell vorkommende Fledermäuse) artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ausgeschlossen werden können, wenn geeignete Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen (insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung eingriffsbedingter Tötungen von Vogelindividuen bzw. Entwicklungsstadien sowie Maßnahmen zum Erhalt der Gehölze im nicht zur Bebauung vorgesehenen Teilbereich) durchgeführt werden. Das Vorhaben ist also grundsätzlich aus artenschutzrechtlicher Sicht umsetzbar“ (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014). 5.4.2 Schutzgut Pflanzen Bestandsanalyse Das Plangebiet sowie die angrenzenden Bereiche wurden begangen. Für das Plangebiet und die nähere Umgebung wurde eine Biotoptypenkartierung angefertigt (vgl. Anlage 1 Bestandsplan). Die angetroffenen Biotoptypen werden entsprechend der Anleitung „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV 2008) klassifiziert. Im Untersuchungsgebiet finden sich die folgenden Biotoptypen: Tab. 4 Biotoptypen im Plangebiet (PG) und der Umgebung (U). Code Biotoptyp 1.1 2.2 Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern) Teilversiegelte- oder unversiegelte Betriebsflächen (wassergebundene Decken, Schotter-, Kies-, Sandflächen) Rasengitterstein, Rasenfugenpflaster Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand 3.1 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend 4.3 Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50% heimischen Gehölzen Extensivrasen „Kinderwald Pulheim“ 1.3 4.6 4.7 5.1 7.2 7.2* Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, strukturreich mit Baumbestand Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen, Gleisbereiche mit Vegetation, Gehölzanteil < 50 % Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % mit besonderer Wertigkeit Vorkommen PG U ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse 16 Konfliktanalyse Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden primär die brachgefallenen Friedhoferweiterungsflächen durch Wohnbauflächen und Verkehrsflächen beansprucht. Gehölzflächen sind lediglich kleinflächig betroffen. Im Bereich der Wohnbauflächen werden die Gebäude- und Wegeflächen versiegelt, während die Gartenflächen auch in Zukunft eine Lebensraumfunktion übernehmen können. Von den Einzelbäumen im Plangebiet gehen einzelne verloren, während eine Anzahl erhalten wird. Die nördlich an die Wohnbaufläche anschließende Brachfläche wird ebenso wie die Gehölzflächen im Norden und Westen durch den Bebauungsplan als Öffentliche Grünfläche nachhaltig gesichert. Eingriffe in den Naturhaushalt ergeben sich damit für die Wohnbau- und Verkehrsflächen. 5.5 Schutzgut Boden Bestandsanalyse Im Bereich des Plangebietes steht gemäß Auskunftssystem BK 50 „Karte der schutzwürdigen Böden“ (GEOLOGISCHER DIENST NRW) eine typische Parabraunerde an. Diesem Bodentyp kommt eine Schutzwürdigkeit aufgrund seiner Furchtbarkeit zu. Die Bodenfruchtbarkeit wird mit der Stufe 3 als „besonders schutzwürdig“ klassifiziert. Es ist anzunehmen, dass bedingt durch die Einrichtung der Friedhofsfläche, aber auch durch die Nutzung der Fläche zu Kampfzwecken im 2. Weltkrieg (Geschützstellung, Laufgraben), natürliche Böden nicht mehr oder nur noch partiell vorhanden sind. Konfliktanalyse Gemäß § 1 Abs. 1 LBodSchG NRW soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. „Bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen haben die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist“ (LBodSchG NRW). Vor dem Hintergrund der historischen Nutzungen des Plangebiets (Kampfzwecke im 2. Weltkrieg, Einrichtung der Friedhofsfläche) ist das Vorkommen natürlicher Böden in weiten Teilen des Plangebiets nicht mehr zu erwarten. Vorhabensspezifische Eingriffe ergeben sich lediglich im Bereich der Wohnbauflächen sowie der Verkehrsflächen. Unter der Zielsetzung, primär baulich veränderte Bereiche im Zuge der Bauleitplanung zu nutzen, geht von dem Vorhaben lediglich eine geringe Wirkung auf das Schutzgut Boden aus. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse 5.6 17 Schutzgut Wasser Bestandsanalyse Die Karte der Grundwasserlandschaften in NRW weist das Plangebiet als Bergbaugebiet mit möglichen Veränderungen der Grundwasserverhältnisse aus. Der Bereich wird als Gebiet mit mäßig ergiebigen Grundwasservorkommen auf Lockergesteinen eingestuft (GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW 1980). In der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich keine Oberflächengewässer. Der „Stommelner Bach“ verläuft südlich des Plangebiets in einer Entfernung von ca. 400 m. Konfliktanalyse Eine Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers wird aufgrund der geringen Größe des Plangebiets in Verbindung mit der Vorhabenscharakteristik nicht erwartet. Weder von der geplanten Wohnbebauung noch von den Verkehrsflächen gehen stoffliche Einträge in das Grund- oder Oberflächenwasser aus. Es kann in Abhängigkeit von der Art der Oberflächenentwässerung durch die Überbauung derzeitiger Freiflächen zu einer flächenspezifischen Verringerung der Grundwasserneubildungsrate kommen. Vor dem Hintergrund der Kleinflächigkeit des Vorhabens sind erhebliche oder nachhaltige Betroffenheiten des Grundwassers jedoch nicht zu erwarten. 5.7 Schutzgut Klima und Luft Bestandsanalyse Die Freiflächen im Plangebiet sind hinsichtlich ihrer klimatischen Funktion als Freiflächen-Klimatop, allerdings mit Gehölzflächen, einzustufen. Dieser Klimatop ist generell durch einen ausgeprägten Tages- und Jahresgang der Temperatur und Luftfeuchte gekennzeichnet. Durch die Gehölzflächen wird diese Charakteristik abgemildert. Gleichwohl stellt die Fläche im Zusammenhang mit den umgebenden Freiflächen eine (nächtliche) Kaltluftbildungsfläche dar. Konfliktanalyse Durch die Überbauung von Freiflächen kann es im Bereich des Plangebietes selbst zu Veränderungen der mikroklimatischen Bedingungen kommen. Versiegelte und bebaute Flächen sind durch ein hohes Wärmespeichervermögen und geringe Verdunstungsmöglichkeiten gekennzeichnet. Aufgrund der Kleinflächigkeit der überbauten Flächen und deren Lage ohne einen konkreten Bezug zu klimatischen Lastflächen ist keine erhebliche Betroffenheit des Schutzgutes zu erwarten. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse 5.8 18 Schutzgut Landschaft Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Absicherung einer Wohnbaufläche. Diese wird im Norden und Westen durch die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen umfasst. Damit ist eine landschaftliche Einbindung der Wohnbauflächen gewährleistet. Im Süden schließen sich die vorhandenen Wohnbauflächen der Ortslage von Stommeln an. Die geplante Wohnbebauung wird sich an die bestehende Wohnbebauung anpassen. Vorhabensspezifische Wirkungen auf die Landschaft bzw. das Landschaftsbild sind nicht zu erwarten. 5.9 Schutzgut Kultur- und sonstige Schutzgüter Im Bereich des Plangebiets sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter bekannt. Die bekannten, nächstgelegenen Fundstellen eines fränkischen Gräberfeldes liegen ca. 200 m von dem Plangebiet entfernt. Im Plangebiet selbst befinden sich offensichtlich ein ehemaliger Friedhof (20. Jahrhundert) und ein alter Hohlweg. Vermutlich haben im Plangebiet erhebliche Bodenbewegungen stattgefunden. Aufgrund des alten Friedhofs und die modernen Erdbewegungen wird erwartet, dass ein Großteil möglicher fränkischer Gräber zerstört wurde. Durch die Entfernung zu dem bekannten fränkischen Gräberfeld wird angenommen, dass das Plangebiet allenfalls noch im Randbereich des Gräberfeldes liegt. Eine vorhabensspezifische Betroffenheit des Schutzgutes ergibt sich nicht. 5.10 Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Der Begriff der biologischen Vielfalt oder Biodiversität steht als Sammelbegriff für die Gesamtheit der Lebensformen auf allen Organisationsebenen, von den Arten bis hin zu den Ökosystemen. Das Plangebiet mit seiner Umgebung weist in diesem Zusammenhang eine Ausstattung mit Lebensräumen auf, die durch die vorbereitete, jedoch nie in Betrieb genommene, Friedhofsnutzung in Ortsrandlage geprägt wird. Zwischen den Schutzgütern im Untersuchungsgebiet bestehen komplexe Wechselwirkungen, da diese im Naturhaushalt und funktional in einem Wirkungsgefüge miteinander verbunden sind. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes im Untersuchungsgebiet berücksichtigt vielfältige Aspekte der funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz die ökosystemaren Wechselwirkungen prinzipiell mit erfasst. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird zu Auswirkungen auf den Naturhaushalt führen. Von diesen Belastungen gehen jedoch wegen ihrer Kleinräumigkeit keine zusätzlichen Belastungen der Umwelt durch Wechselwirkungen aus. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Schutzgutbezogene Beschreibung der Umweltsituation mit Konfliktanalyse Tab. 5 Zusammenfassende Darstellung der schutzgutbezogenen Wechselwirkungen. Schutzgut/Schutzgutfunktion Menschen und menschliche Gesundheit Immissionsschutz Erholung Pflanzen Biotopfunktion Biotopkomplexfunktion Tiere - Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern Der Mensch greift über seine Nutzungsansprüche bzw. die Wohn-, Wohnumfeldfunktion sowie die Erholungsfunktion in ökosystemare Zusammenhänge ein. Es ergibt sich eine Betroffenheit aller Schutzgüter. Abhängigkeit der Vegetation von den Standorteigenschaften Boden, Klima, Wasser, Menschen Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die Wirkpfade Pflanzen-Mensch, Pflanzen-Tiere - Lebensraumfunktion - Boden - - Biotopentwicklungspotenzial landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit Schutzwürdigkeit von Böden, abgebildet über die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion Wasser - 19 - - - Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt Lebensraumfunktion der Gewässer und Quellen potenzielle Gefährdung gegenüber Verschmutzung potenzielle Gefährdung gegenüber einer Absenkung - - Klima und Luft Regionalklima Geländeklima klimatische Ausgleichsfunktion lufthygienische Ausgleichsfunktion - Landschaft Landschaftsgestalt Landschaftsbild - Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturelemente Kulturlandschaften - Abhängigkeit der Tierwelt von der Lebensraumausstattung (Vegetation, Biotopvernetzung, Boden, Klima, Wasser) Spezifische Tierarten als Indikator für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen Ökologische Bodeneigenschaften, abhängig von den geologischen, geomorphologischen, hydrogeologischen, vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen Boden als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Boden als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf Wirkpfade Boden-Pflanzen, Boden-Wasser, Boden-Mensch, Boden-Tiere Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz) Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, boden- und vegetationskundlichen bzw. nutzungsbezogenen Faktoren Oberflächennahes Grundwasser in der Bedeutung als Faktor der Bodenentwicklung und als Standortfaktor für Biotope, Pflanzen und Tiere Grundwasser als Transportmedium für Schadstoffe im Wirkgefüge Wasser-Mensch Selbstreinigungskraft des Gewässers abhängig vom ökologischen Zustand Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Geländeklima in seiner klimaphysiologischen Bedeutung für den Menschen Geländeklima als Standortfaktor für Vegetation und Tierwelt Abhängigkeit von Relief und Vegetation/Nutzung Lufthygienische Situation für den Menschen Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion Luft als Transportmedium im Hinblick auf Wirkgefüge Luft-Pflanze, Luft-Mensch Abhängigkeit der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes von Landschaftsfaktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Leit- und Orientierungsfunktion für Tiere Historischer Zeugniswert als wertgebender Faktor der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 20 6.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 6.1 6.1.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit Erholung Durch das Vorhaben sind keine relevanten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Erholung zu erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht. Schall- und Schadstoffemissionen Beeinträchtigungen durch Schall- oder Schadstoffemissionen sind vorhabensbedingt nicht zu erwarten, weshalb sich kein Bedarf an Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ergibt. Kampfmittel In Bezug auf die Vorbelastung durch Kampfmittel nimmt der Bebauungsplan den folgenden Hinweis auf: In Teilen des Plangebietes ist aufgrund der Auswertung historischer Luftbilder mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln zu rechnen, da sich dort Stellungen und Laufgräben befanden. Vor dem Beginn von Erdarbeiten ist daher durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD – Bezirksregierung Düsseldorf, Mündelheimer Weg 51, 40472 Düsseldorf) eine Untersuchung durchzuführen und ggf. eine Räumung erforderlich. 6.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Tiere Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen formuliert: „Ziel der Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrelevanten Beeinträchtigungen ist es, das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern. Maßnahmen zur Minderung artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen werden vor allem dann beachtet, wenn sie tatsächlich geeignet sind, Auswirkungen auf planungsrelevante Arten soweit zu reduzieren, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten werden. Hierzu zählen: Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 21 • V1 - baubedingt: Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetation. Die Inanspruchnahme der Vegetation muss außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten stattfinden. Dies ist der Zeitraum für Revierbesetzung, Balz und Brut bis zum Ausfliegen der Jungtiere. Hierdurch werden der Verlust von Individuen sowie die unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung von Nestern und Eiern brütender Vögel vermieden. Die sukzessiven Maßnahmen zur Beseitigung der Vegetationsschicht sind außerhalb des Zeitraumes 1. März bis 30. September durchzuführen. Durch die zeitliche Begrenzung der Flächeninanspruchnahme wird vermieden, dass der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (unmittelbare Gefährdung von Individuen inkl. ihrer Eier und Jungtiere) sowie des Artikels 5 a) und b) der Vogelschutzrichtlinie für wildlebende Vogelarten eintritt. • V2 - baubedingt: Sollte eine Flächeninanspruchnahme innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten stattfinden, sind entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen (etwa durch Verminderung der Attraktivität von Flächen) oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass Brutvorkommen rechtzeitig identifiziert und geschützt werden können. • V3 - baubedingt: Begrenzung der baubedingten Flächeninanspruchnahme: Die Teilflächen im nördlichen Bereich des Plangebiets werden nach den derzeit vorliegenden Planunterlagen vorhabenbedingt nicht beansprucht. Genau diese strukturreichen Gehölzbestände sind aber als Brutlebensräume für die planungsrelevanten Vogelarten Nachtigall und Turteltaube geeignet und haben zudem eine gewisse Bedeutung als Nahrungsraum und ggf. Verbundkorridor für Fledermäuse. Die dort vorhandenen Gehölzbestände sollten daher möglichst erhalten werden. Hierdurch kann eine Planung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen entfallen, da ein artenschutzrechtlich relevanter Verlust von Lebensräumen vor vorne herein ausgeschlossen werden kann“ (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014). Ergänzend werden im Rahmen der Artenschutzprüfung die folgenden vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen benannt: „Artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten der als potenziell vorkommend eingestuften relevanten Arten können durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden, wenn hierdurch erreicht werden kann, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang entsprechend der Vorgaben von § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und § 44 Abs. 5 BNatSchG gewahrt bleibt. Im vorliegenden Fall sind artenschutzrechtlich relevante Teillebensräume mit einer Eignung als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten für planungsrelevante Vogelarten auf Teilflächen beschränkt, die vorhabenbedingt nicht beansprucht werden sollen. Durch den Erhalt dieser Teilflächen (siehe Vermeidungsmaßnahme V3) gelingt es, artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen vorn vorne herein zu vermeiden“ (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014). Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 22 Schutzgut Pflanzen Die Aktivitäten der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Materiallagerung) sollten innerhalb des Plangebiets auf die zukünftig befestigten oder überbauten Flächen beschränkt bleiben. Die Gehölzbestände und Brachflächen im Süden, Westen und Norden des Plangebiets sind während der Baumaßnahmen zu schützen. Weiterhin ist die DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen zu beachten. Im Besonderen ist dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich von Kronentraufen zzgl. 1,50 m • keine Baufahrzeuge oder -maschinen fahren oder geparkt werden • nichts gelagert wird • keine Abgrabungen oder Verdichtungen vorgenommen werden 6.1.3 Schutzgut Boden Eine Beeinträchtigung nicht direkt überbauter Böden (natürlicher oder auch anthropogen geprägter Böden) in den Randbereichen der Wohnbau- und Verkehrsflächen wird zuverlässig verhindert, indem im Rahmen der Bautätigkeit die begleitenden Maßnahmen im Umfeld (z. B. Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Materialtransport) auf die Vorhabensfläche und die zukünftig befestigten oder überbauten Flächen beschränkt werden. Es gelten die DIN 18300 (Erdarbeiten) sowie die DIN 18915 (Bodenarbeiten). 6.1.4 Schutzgut Wasser Durch das Vorhaben wird weder das Grundwasser noch werden Oberflächengewässer direkt tangiert. Die folgenden Maßnahmen sind generell bei der Durchführung der Bauarbeiten zu beachten: • keine Lagerung Grundwasser gefährdender Stoffe außerhalb versiegelter Flächen • Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit Wasser gefährdenden Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen • Versickerung von ggf. anfallendem Grundwasser aus Wasserhaltung Für die zukünftigen Gebäude- und Verkehrsflächen sollte die Versickerungsfähigkeit des anfallenden Niederschlagswassers geprüft werden. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 6.1.5 23 Schutzgut Klima und Luft Durch die Festsetzungen der privaten und öffentlichen Grünflächen sowie den Erhalt von Gehölzflächen und Einzelbäumen werden die Auswirkungen auf das Schutzgut minimiert. Ein zusätzlicher Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht. 6.1.6 Schutzgut Landschaft Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht zu erwarten. Ein Bedarf an Minderungsmaßnahmen ergibt sich nicht. 6.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege sind bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde unverzüglich zu informieren. Evtl. Bodendenkmal- und Fundstellen sind zunächst unverändert zu erhalten. 6.2 6.2.1 Kompensationsmaßnahmen Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens Der Bestand im Plangebiet sowie die zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens auf die Umweltschutzgüter wurden in den vorangegangenen Abschnitten detailliert beschrieben. Entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind die nach Realisierung der ebenfalls beschriebenen Minderungsmaßnahmen verbleibenden Eingriffe in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. „Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). 6.2.2 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs Methodik Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach dem Berechnungsmodell des Landes Nordrhein-Westfalen „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen“ (LANUV 2008). Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation mit der Planungssituation. Grundlage für die Eingriffsbewertung ist dabei der Zustand von Natur und Landschaft zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Es wird Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 24 zunächst der Biotopwert vor der Bebauung ermittelt (Bestandswert). Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung des Planwertes nach erfolgter Bebauung. Die Berechnung des Bestands- und des Planwertes basiert auf der folgenden Formel: Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Einzelflächenwert in Biotoppunkten Aus der Differenz der Biotoppunkte im Bestand und nach der Realisierung des Vorhabens ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind. Berechnung Die Bestandssituation wird für das gesamte Plangebiet bewertet. Der Eingriffsbereich nimmt dabei jedoch lediglich die Bereiche der Wohnbebauung (WR) sowie der Öffentlichen Straßenverkehrsflächen ein. Die hohe ökologische Bedeutung der Gehölzflächen auf der Hangkante im nördlichen Plangebiet wird durch eine Erhöhung der Biotopwertigkeit von 5 auf 7 Biotoppunkte gewürdigt. Für die Flächen des Reinen Wohngebietes wird eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. Im Rahmen der Eingriffsbewertung wird die versiegelte Fläche, aufgrund der Möglichkeit Nebenanlagen zusätzlich zu dieser Fläche zu errichten, mit 50 % angesetzt. Dementsprechend gehen die zukünftigen Gartenflächen ebenfalls mit einem Flächenanteil von 50 % in die Eingriffsberechung ein. Abb. 11 Bestandssituation der Biotoptypen im Plangebiet. Grenze des Eingriffsbereichs als cyanfarbige Linie. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Abb. 12 25 Biotoptypen im Plangebiet als Planungsziel. Grenze des Eingriffsbereichs als cyanfarbige Linie. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim 26 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Tab. 6 Berechnung der Eingriffserheblichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 der Stadt Pulheim. Flächenanteile Bestand (vgl. Abb. 11) Code Biotoptyp Bestandserhalt versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton, 1.1 engfugiges Pflaster, Mauern) Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, struk4.7 turreich mit Baumbestand Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen, Gleisbereiche mit Vegetation, Gehölz5.1 anteil < 50 % Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, 7.2 Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, 7.2* Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % mit besonderer Wertigkeit Eingriff Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, struk4.7 turreich mit Baumbestand Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, 7.2 Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % Summe: Flächenanteile Planung (vgl. Abb. 12) Code Biotoptyp Bestandserhalt versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton, 1.1 engfugiges Pflaster, Mauern) Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, struk4.7 turreich mit Baumbestand Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungs5.1 brachen, Gleisbereiche mit Vegetation, Gehölzanteil < 50 % Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, 7.2 Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, 7.2* Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % mit besonderer Wertigkeit Eingriff Wohnbaufläche anteilig 50%: versiegelte Fläche 1.1 (Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern) Wohnbaufläche anteilig 50 %: Zier- und Nutz4.4 garten mit > 50 % heimischen Gehölzen Verkehrsfläche: versiegelte Fläche (Gebäude, 1.1 Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern) Summe: 59.380 – 38.298 = 21.082 Biotoppunkte Defizit Fläche in m² Wertfaktor Biotoppunkte 586 0 0 1.070 5 5.350 1.142 4 4.568 810 5 4.050 2.331 7 16.317 5.661 5 28.305 158 5 790 11.758 Fläche in m² 59.380 Wertfaktor Biotoppunkte 586 0 0 1.070 5 5.350 1.142 4 4.568 810 5 4.050 2.331 7 16.317 2.670 0 0 2.671 3 8.013 478 0 0 11.758 38.298 Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 6.2.3 27 Nachweis des Kompensationsflächenbedarfs Der Eingriff durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 wurde mit einem Biotopwertdefizit von 21.082 Biotoppunkten bewertet. Der resultierende Kompensationsbedarf wird über den Grünordnungsplan der Stadt Pulheim ausgeglichen. Als Ausgleichsfläche ist die GOP-Maßnahme I.35 bei Ingendorf mit den notwendigen Biotoppunkten in Höhe von 21.082 reserviert. 6.3 Monitoring In der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (BauGB) wird die Beschreibung geplanter Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Umsetzung des Bebauungsplans auf die Umwelt gefordert. Im vorliegenden Fall ist ein derartiges Monitoring nicht erforderlich, da erhebliche Auswirkungen auf ökologisch hochwertige Bereiche nicht zu erwarten sind. Weiterhin birgt das geplante Vorhaben kein Risiko unvorhersehbarer, nicht im Rahmen der Umweltprüfung betrachteter Auswirkungen. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Allgemein verständliche Zusammenfassung 28 7.0 Allgemein verständliche Zusammenfassung Gegenstand der Untersuchung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim. In dem seit 1991 rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 29 „Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche“ ist das Plangebiet als Friedhofsfläche festgesetzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 104 „Stommeln, Rheidter Weg“ ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche“, welcher gleichzeitig aufgehoben wird, um die städtebauliche Ordnung einzig durch die Neuplanung zu sichern. Das ca. 1,2 ha große Plangebiet wird geprägt von seiner derzeitigen Nutzung als Erweiterungsfläche des Friedhofs Stommeln. Die Friedhofserweiterungsfläche wurde bereits zweckentsprechend hergerichtet, aber nie belegt. Aufgrund der nicht erfolgten Nutzung haben sich Brachflächen entwickelt, die partiell mit Bäumen und Sträuchern bestanden sind. Südlich schließt sich die Bebauung des Wohngebiets am „Rheidter Weg“ an. Das Wohngebiet zeichnet sich durch seine aufgelockerte Bebauung aus. Nördlich und westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich eine als „Kinderwald“ genutzte Grünfläche mit Spielplatz. Östlich grenzt das Plangebiet an die Fläche des Friedhofs Stommeln an. Im Rahmen einer Bestandsermittlung wurde die bestehende Umweltsituation im Plangebiet ermittelt und bewertet. Dazu sind die vorliegenden Informationen aus Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet worden. Das Plangebiet und dessen Umfeld wurden am 24. Februar 2014 begangen. Gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB werden im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft: • Menschen und menschliche Gesundheit • Tiere • Pflanzen • Boden • Wasser • Klima und Luft • Landschaft • Kultur- und sonstige Sachgüter • Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Allgemein verständliche Zusammenfassung 29 Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplans sind primär auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen zu erwarten. Für das Schutzgut Boden sind vor dem Hintergrund der anthropogenen Vorbelastung der Böden keine erheblichen Wirkungen anzunehmen. Für das Schutzgut Menschen wurden vor dem Hintergrund einer potenziellen Kampfmittelbelastung des Plangebiets Hinweise zur Kampfmittelräumung formuliert. Für die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter werden keine relevanten Wirkungen erwartet. Die Ermittlung der Eingriffe in Natur und Landschaft wurde auf Basis des Berechnungsmodells des Landes Nordrhein-Westfalen „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen“ durchgeführt. Im Ergebnis dieser Bewertung wurde für den Bebauungsplan Nr. 104 ein vorhabensspezifisches Biotopwertdefizit von 21.082 Biotoppunkten ermittelt. Der resultierende Kompensationsbedarf wird über den Grünordnungsplan der Stadt Pulheim ausgeglichen. Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim Literatur und Quellenverzeichnis 30 8.0 Literatur und Quellenverzeichnis BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2001): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (GEP Region Köln). BFN (2013): Bundesamt für Naturschutz – Landschaftssteckbrief „Köln-Bonner Rheinebene und linksrheinische Mittelterrassenplatte“. 10.03.2014. http://www.bfn.de/0311_landschaft+M55d154c3f8a.html?&cHash=e54b0f8d82 f1abc262a71e052d1f07d6. BRUECKE-POTSDAM GBR (2004): Klimastudie NRW. Potsdam. GEOLOGISCHER DIENST NRW: Auskunftssystem BK50 – Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld. GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1980): Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen. Krefeld. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2014): Artenschutzrechtliche Prüfung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommel, Rheidter Weg der Stadt Pulheim. LANUV (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen. Recklinghausen. RHEIN-ERFT-KREIS (2013): Landschaftsplan 7 – Rommerskirchener Lößplatte. Bergheim. STADT PULHEIM (2013): Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung Nr. 17.8 Stommeln / Rheidter Weg des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim. Warstein-Hirschberg, August 2014 Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt 99 65 Legende Biotoptypenkartierung Versiegelte oder teilversiegelte Flächen 3.1 2.2 5.1 2.2 7.2 1.3 1.1 Versiegelte Fläche 1.3 Teilversiegelte- oder unversiegelte Betriebsflächen Gebäude, Straßen, Wege, etc (wassergebundene Decken, Schotter-, Kies-, Sandflächen) Rasengitterstein, Rasenfugenpflaster Begleitvegetation 2.2 7.2* 4.6 Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand Landwirtschaftliche Flächen, Halbnatürliche Kulturbiotope und gartenbauliche Nutzfläche 4.7 3.1 331 5.1 4.3 241 63 4.3 Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50% heimischen Gehölzen 4.6 Extensivrasen "Kinderwald Pulheim" 4.7 Grünanlagen, Friedhof, parkartiger Garten, strukturreich mit Baumbestand (Spielplatz, Parkbuchten am Friedhof) N 1.1 7.2 5.1 28 N 4.7 Brachen N 282 123 Friedhof 5.1 281 4.3 1.1 283 22 7.2 432 4.7 4.7 1.1 4.3 1.1 1.1 285 4.3 255 7.2 Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50% 7.2* Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen ≥ 50% mit besonderer Wertigkeit N 1.1 N 19 N 20 5 =0 ,9 StU Untersuchungsgebiet der Biotoptypenkartierung 17 4.3 105 21 1.1 1.1 N 4.7 4.3 4.3 4.3 25 23 433 116 Acker- , Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen, Gleisbereiche mit Vegetation, Gehölzanteil < 50% Gehölze 238 1.1 72 280 Spielplatz Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Grünflächen, Gärten 64 Plangebiet N 212 N 15 N 1.1 358 13 27 140 4.3 1.1 1.1 N 270 107 1.1 33 N 108 29 31 11 N N 216 N 4.3 106 N 35 N 268 114 117 109 418 119 N 115 138 37 266 218 15 39 41 125 43 N 399 126 127 110 128 153 129 49 N 118 N N 130 51 132 133 N 369 152 N 18 N 144 16 55 163 5 112 N ten 145 14 N N 236 4 12 N N 146 531 N N 151 53 401 e Höh 10 235 M.: 1 : 1.000 N N er dorf r Pl at Auf de 2 347 20 8 N 544 N N N n Inge 175 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 Stommeln / Rheidter Weg der Stadt Pulheim 164 3 6 N 402 21 a Anlage 1 Umweltbericht 59 121 N N 156 Bestandsplan 19 N 57 4 134 176 525 111 2 N 155 9 7 154 131 120 17 532 21 47 N 13 1 45 546 533 535 Gez.: Sto KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Moltkestr. 28 50674 Köln Tel.: 0221-9231618 www.kbff.de Bearb.: Me Dat.: Aug. 2014