Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung, BP 104 St.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
92 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Beschlussvorlage (Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung, BP 104 St.) Beschlussvorlage (Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung, BP 104 St.)

öffnen download melden Dateigröße: 92 kB

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln Äußerungen Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB in der Zeit 22.01.2014 vom bis 11.02.2014 B1, Schreiben vom 28.01.2014 Inhalt der Äußerung Vor mehr als 30 Jahren wurde das Friedhofserweiterungsgelände als Ackerland genutzt, es wird davon ausgegangen, dass die gesamte Fläche im Landschaftsschutzgebiet war, Derzeit liegt die Friedhofserweiterungsfläche im Landschaftsplan Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte. Jetzt wird eine Wohnbebauung vorgeschlagen, so dass der Landschaftsschutz von der Stadt vergleichsweise als geringfügig oder nur wenig schutzwürdig eingestuft wird. Bitte um Vorlage der Gründe der beteiligten Planungsträger, Rhein- Erft-Kreis, Regionalplanungsbehörde. Die Bewirtschaftung des Grünstreifens ist sicherzustellen. Eine Aufsicht bei Räumung des Geländes und Steuerung der Bauphase ist wünschenswert, um die Belastung der Nachbarn gering zu halten. Stellungnahme der Verwaltung Das Bebauungsplanverfahren Nr. 29 Stommeln, Friedhofserweiterungsfläche, wurde in der Zeit von 1988 bis 1991 durchgeführt. Im Zuge dieses Verfahrens erfolgte die Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde wegen des damals bestehenden Landschaftsschutzes. Mit Datum vom 03.01.1990 wurde durch den Erftkreis der Befreiungsbescheid von den Verbotsvorschriften der Landschaftsschutzverordnung, mit Auflagen die in den Bebauungsplan durch Textliche Festsetzungen aufgenommen wurden, erteilt. Nach derzeitigem Landschaftsplan Nr.7, Rommerskirchener Lössplatte, liegt nur ein an der nördlichen Plangrenze des Bebauungsplanes Nr. 104 Stommeln gelegener Bereich im Landschaftsschutz. Dieser Bereich ist im Entwurf als Hinweis enthalten. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über den bestehenden Rheidter Weg und somit überwiegend über bestehende Verkehrsflächen. Zur Erhaltung des vorhandenen Straßenbildes, der angelegten Stellplätze mit Grünanlagen und Baumbestand, ist eine parallele öffentliche Zuwegung zu den Einzelhäusern geplant. Die Grundstücke sind schräg hierzu angeordnet, sodass dieser „Bypass“ auf eine Breite von 4,00 m, entsprechend der Richtlinien für Anlagen von Stadtstraßen, reduziert werden kann und dennoch eine Zufahrt auch für Müllfahrzeuge gut möglich ist. Ordnungsbehördlich sind Einbahnregelungen zu treffen. Eine Bebauung kann nur innerhalb der überbaubaren Flächen erfolgen, die entsprechend der Hanglage angeordnet wurden. Für Nebenanlagen auf der nicht überbaubaren Fläche gibt es eine Festsetzung im Text des Bebauungsplanes. Hierzu siehe auch die Begründung. Die Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen obliegt der Stadt, Steuerungen während der Bauphase obliegen der Bauleitung für das jeweilige Bauobjekt. Beides kann nicht durch das Planungsrecht geregelt werden. T1 Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom13.02.2014 Inhalt der Äußerung Stellungnahme der Verwaltung Naturschutz und Landschaftspflege Es wird begrüßt, dass die seinerzeit abgestimmten Punkte in den Vorentwurf übernommen wurden. Zum derzeitigen Zeitpunkt bestehen keine Bedenken, mit dem Vorbehalt, im weiteren Verfahren nach Vorla- Für Planverfahren ist gemäß §2a Baugesetzbuch (Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht) eine Begründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und in Es wird angeregt: Befahrbarkeit des Stichweges mit Feuerwehr-, Rettungs-, Tank-und Müllfahrzeugen Im Bebauungsplan soll erwähnt werden, dass Erweiterungen der ebenen Flächen der Baugrundstücke zu Lasten der Hanglage mit der Stadt abgesprochen werden. Äußerungen Planungsamt Seite 1 von 2 Bebauungsplan Nr. 104 Stommeln Äußerungen ge des Umweltberichtes endgültig Stellung zu nehmen. Bodenschutz Für die Neuplanung ist ein Umweltbericht zu erarbeiten, der das Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu berücksichtigen hat und der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises vorzulegen ist. Gemäß § 4 Abs. 2 LBodSchG haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Es besteht somit die Pflicht einen Umweltbericht zu erstellen, den für das Planverfahren des Bebauungsplanes 104 Stommeln das Kölner Büro für Faunistik erstellt hat. In dem Umweltbericht sind die angesprochenen Punkte abgearbeitet. T2 Regierungsbezirk Düsseldorf, Kampfmittelräumdienst, Schreiben vom 30.01.2014 Inhalt der Äußerung Stellungnahme der Verwaltung Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere Der Befund steht einer Realisierung der Planung nicht historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte entgegen, eine nähere Untersuchung und ggf. RäuKampfhandlungen im beantragten Bereich. Insbesonmung ist jedoch im Zuge des Baugenehmigungsverdere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel fahrens erforderlich. Der Bebauungsplan nimmt einen bzw. Militäreinrichtungen des 2. Wettkrieges (Geentsprechenden Hinweis auf, zudem wird die Stadt schützstellung und Laufgraben). ln einer beigefügten Pulheim als Eigentümerin des Grundstückes die empfohlene Überprüfung auf Kampfmittel und ggf. die Karte sind lediglich die konkreten Verdachte dargestellt. Es wird eine Überprüfung auf Kampfmittel für die Räumung derselben vor Veräußerung der Baugrundkonkrete Verdachtsfläche und die zu überbauenden stücke veranlassen. Flächen empfohlen. Äußerungen Planungsamt Seite 2 von 2